[120]Für einen Todten die Eltern gefunden. Die Aufforderung, welche auf Ersuchen der großherzoglich hessischen Polizeiverwaltung in Gießen in Nr. 41 des vorigen Jahrgangs der „Gartenlaube“ in Betreff eines todt Aufgefundenen erlassen worden ist, nachdem die obrigkeitlichen Ausschreiben erfolglos gewesen waren, hat ihre Erledigung gefunden. Die „Main-Zeitung“ berichtet, daß, fast ein Jahr nach dem erschütternden Todesfalle, die Nachricht davon erst durch die „Gartenlaube“ in den Kreis der angesehenen Berliner Familie drang, die vergeblich die Spur des „vermißten“ Sohnes verfolgt hatte.