Für die Todten um Metz
[684] Für die Todten um Metz. Eine Dame aus Berlin schreibt uns: „Wie so viele Tausende, habe auch ich dem Vaterlande in den Tagen der großen, weltgeschichtlichen Ereignisse große, schwere Opfer bringen müssen. Bei Mars-la-Tour fiel mein heißgeliebter siebenzehnjähriger Sohn und ruht nun fern von mir, doch Gottlob! in deutscher Erde! Nach einundzwanzigmonatlichen namenlosen Leiden habe ich nun auch das zweite Opfer, meinen Mann (Hauptmann R…), vor drei Monaten zur Erde bestatten müssen! Das ist in wenig Worten Leid genug für ein ganzes Menschenleben!
Mein Mann ruht in meiner Nähe, ich vermag sein Grab zu hüten und zu pflegen. Nicht so das meines theuern, heißgeliebten Kindes!
Seit jenen denkwürdigen und doch so schweren Augusttagen war meine heiße Sehnsucht nach jener Stelle gerichtet, wo mein Kind ruht, ich wollte einmal nur den Hügel mit meinen Armen umschließen, mit meinen Thränen netzen! Dank dem vortrefflichen Hauptmann meines Sohnes – leider fiel auch er in den schweren Kämpfen bei Orleans – wußte ich genau den Platz, wo er ruht. Jedoch nun erst, nachdem ich die Pflicht gegen meinen armen Mann erfüllt, wurde es mir möglich, jener Herzenssehnsucht zu folgen. Anfang August dieses Jahres war ich in Metz und besuchte all’ die Stellen, wo ferne oder nahe Bekannte von ihm lagen.
Die Ebene um Metz – St. Privat, St. Marie aux Chênes, Vionville, Gravelotte – gleicht einem weiten Kirchhof, nur daß die Gräber vereinzelt und oft – wie recht vergessen stehen. Ginster und Unkraut wuchern darüber hin; die kleinen Holzkreuze können nur kurze Zeit noch Wind und Wetter widerstehen, und über ein Kleines geht die Pflugschar über den Hügel und die Spur ist verweht! Wohl erheben sich einzelne stolze Monumente, doch dienen diese noch mehr dazu, die Verlassenheit der anderen Gräber hervorzuheben. Beim Anblick dieser trostlosen Vergänglichkeit kam mir nun der Gedanke: wäre es nicht möglich, auf dem ganzen Terrain einige Invaliden zu stationiren, denen gegen eine Pension die specielle Pflege aller Gräber anvertraut und zur Pflicht gemacht würde? Das wäre doppelter Nutzen, denn auch der arme Invalide könnte durch solch ein Amt und Zulage vor großer Noth geschützt werden!
Wäre es nun ausführbar, daß auf einen Aufruf alle Diejenigen, welche dort theure Angehörige liegen haben, sich zu einem bestimmten, wenn auch noch so kleinen Beitrage vereinigten, so müßten auf diese Weise Hunderte von Thalern zusammenkommen, und es würde einem Invaliden möglich sein, ein Terrain von einer bis zwei Meilen zu beaufsichtigen. Ja, sind wir es nicht auch dem lebenden Geschlechte schuldig, zu zeigen, daß Dankbarkeit über das Grab hinaus dauert und daß unsere Helden mit ihrem Tode nicht aufgehört haben, für uns zu sein?“
Wir schließen uns der obigen Anregung in Allem an und halten in Uebereinstimmung mit der tief gebeugten Mutter die Errichtung einer Gräberwacht um Metz für eine Ehrenpflicht, deren Erfüllung die deutsche Nation ihren todten Helden schuldet. Die Art, in welcher unsere Briefschreiberin ihre Idee verwirklicht wissen will, erscheint uns als eine durchaus ausführbare. Möge diese Anregung an maßgebendem Orte ein offenes Ohr finden und durch Errichtung eines Comités – etwa in Metz – der hiermit gegebenen Idee bald die Ausführung folgen!