Zum Inhalt springen

Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 16. Juli 1869

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 30, Seite 376
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juli 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[376]



(Nr. 329.) Dem Herrn W. Colvin Brown ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Geestemünde und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche näher an seinem Wohnsitz Geestemünde, als an einem anderen Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, ertheilt worden.


(Nr. 330.) Dem Herrn Eugen Louis Alexander Bure ist Namens des Norddeutschen Bundes des Exequatur als Kaiserlich Französischer Konsul in Danzig ertheilt worden.