Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 24. März 1869
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(Nr. 252.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Königlich Preußischen Legationsrath Christoph Sigismund Oscar Grimm
zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Konstantinopel zu ernennen geruht.
(Nr. 253.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen Konsul J. Martinez y Ortuño zu Almeria
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 254.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Lübeckischen, Bremischen und Hamburgischen Vizekonsul W. J. Hidde Bok zu Helder,
- den bisherigen Preußischen und Hamburgischen Konsular-Agenten W. H. Bruno Bok zu Texel und
- den Kaufmann J. H. van Loon zu Harlingen
zu Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 255.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Hamburgischen Konsul Christian Schultz zu Port au Prince
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.