(Nr. 382.[1]) Dem Generalkonsul des Deutschen Reichs für Großbritannien und Irland, Legationsrath Wilke zu London und dem Generalkonsul des Deutschen Reichs für die Vereinigten Staaten von Amerika Dr.Rösing zu New-York ist die generelle Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden ertheilt worden.