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Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung

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Gesetzestext
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Titel: Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung.
Abkürzung:
Art: Reichsrechtsverordnung
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Staatsorganisationsrecht
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1943 Teil I, Nr. 49, Seite 295
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. Mai 1943
Inkrafttreten: 10. Mai 1943
Anmerkungen: Siehe Nationalsozialistisches Recht. Dieser Erlaß ist mit Wirkung vom 9. Mai 1945 außer Kraft getreten.
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Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung.
Vom 10. Mai 1943.

Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz vom 24. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 141) formell am 10. Mai 1943 abläuft, bestimme ich:

Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. März 1933 übertragenen Befugnisse auch weiterhin auszuüben.

Ich behalte mir vor, eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.

Führer-Hauptquartier, den 10. Mai 1943.


Der Führer
Adolf Hitler

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers