| XI.
Erklärung des Fürstbischoffs von Bamberg und Wirzburg an das Publicum zu Wirzburg.[1]
Seine Hochfürstlichen Gnaden finden es für nothwendig Sich demnächst nach Bamberg zu begeben. Dringende Landesgeschäfte erfordern nach einer sechsmonatlichen Abwesenheit
| von
Ihrer dortigen Residenz-Stadt
Höchstihre Gegenwart daselbst, und lassen diese Reise nicht länger zurückstellen. Für die wirzburgischen Lande und die hiesige Stadt ist nunmehr keine, wenigstens gar keine nahe Gefahr einer Beunruhigung durch die französischen Truppen zu fürchten: da die Lage der Kriegs-Operationen für die oberen Gegenden des Mainstromes sich vortheilhaft geändert hat. So standhaft also
Höchstdieselben die anscheinende Gefahr mit väterlicher Sorgfalt zeither mit dem hiesigen Publicum persönlich getheilt haben, auch noch länger mit Muth und Unerschrockenheit ausharren würden; so zuversichtlicher aber glauben Sie bey den jetzigen günstigern Umständen
Ihre Reise nach Bamberg antreten zu können, fest entschlossen, bey einem widrigen Kriegsglücke, wo Etwas für das hiesige Fürstenthum zu fürchten seyn möchte, alsbald wieder hieher zurückzukehren.
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Höchstdieselben können Sich aber das Vergnügen nicht versagen, noch vor
Ihrer Abreise dem ganzen hiesigen Publicum, folglich allen Ständen und Classen hiesiger Einwohner, wie auch der ganzen Garnison, mithin auch
Ihren Landsoldaten, sonderheitlich aber
Ihrer getreuen Bürgerschaft über das der ganzen Stadt zur unsterblichen Ehre gereichende Betragen in den zeitherigen kritischen Umständen
Ihre vollkommene Zufriedenheit laut zu bezeigen, und weil Sie überzeugt sind, daß einem wohlgesinnten Volke der Beyfall seines Oberhauptes, der die ihm anvertraute gesetzgebende und vollziehende Gewalt mit gerechtem Ebenmaße zu verwalten bemühet ist, nicht gleichgültig seyn kann, daß es vielmehr diesen Beyfall zur Richtschnur seiner zu einem gemeinschaftlichen Zwecke hingeleiteten Handlungen gern nimmt; so glauben Sie Selbst, in gewisser Art eine angenehme Regenten-Pflicht zu erfüllen, wenn Sie
| das den übereinstimmenden guten Handlungen des ganzen Publicums gebührende Lob mit wahrem Dankgefühle öffentlich bekennen. Ein gutes Volk verdient diese Auszeichnung, und hat Ansprüche darauf; fühlt sich dadurch für seinen uneigennützigen Patriotismus belohnt, und zu neuen schönen Thaten ermuntert.
Höchstsie glauben, unter den zeitherigen Umständen einen herrschenden rühmlichen Gemeingeist aller hiesigen Stände bemerkt zu haben, der seinen Grund in der Liebe, und Anhänglichkeit an der Verfassung hat, welche jeder Classe des Volkes unter dem Schutze der Gesetze eine vernünftige Freyheit gewährt, und einen Jeden, auch den Geringsten, gegen einen unrechtmäßigen Druck sichert. Gerührt wären Sie über das Bestreben Ihrer getreuen Bürgerschaft, sich Trotz der rauhen Witterung, und mit Aufopferung einiger ohnehin wenigen Erhohlungsstunden in den Waffen zu üben. Manche unter derselben haben sich auch in ihren Häusern noch besonders Unterweisung darin geben lassen.
Wenn Höchstderoselben als Regenten vorzüglicher Herzenswunsch ist, und Ihre Absichten hauptsächlich dahin zielen, Ihr Volk glücklich zu machen: so finden Sie gewiß auch in solchem Eifer, und gemeinsamer Zusammenwirkung aller Classen der Stände und des Volkes eine herrliche Belohnung für Ihre väterliche Sorgfalt; einen neuen Trost, und neue Ermunterung, mit Anspannung aller Thatkraft das Glück Ihres Landes immer mehr zu befördern, und zu befestigen, auch jede Unglücksfälle, die von höherer Schickung abhangen, Ihrem geliebten Volke möglichst zu erleichtern, und erträglich zu machen. Wirzburg den 26sten Decemb. 1792.
Aus Hochfürstlichem gnädigsten
Specialbefehle.
- ↑ Aus dem Wirzburger Intelligenzblatt.