Einrichtung des Armeninstituts zu Höchstadt
Es wurden also alle, welche von der zu errichtenden Armencasse eine Unterstützung verlangten, vorgeladen, ihre Gesundheits- und Vermögensumstände genau geprüft, dieselben verhältnißmäßig in 3 Classen abgetheilt, auch auf die durchpassirenden Handwerkspursche Rücksicht genommen und 5 fl. rhein. für die Woche in Anschlag gebracht, welches jährlich 260 fl. beträgt. Hievon erhält jeder mit guter Kundschaft versehene Handwerkspursche 4 kr. rhein. und zwar unter folgender Anordnung:
1) An allen Thoren ist eine Tafel mit der Aufschrift angeschlagen: „Das Betteln ist allhier verboten. Jeder durchreisende Handwerkspursche hat sich des Almosens| wegen bey dem Burgermeister zu melden.“2) Dieser erhält von Zeit zu Zeit aus dem Amt gedruckte Zettel des Inhalts: 4 kr. rhein. für einen Handwerkspurschen; setzt nach geprüfter Kundschaft das Datum darunter und gibt solchen dem Handwerkspurschen, dieser aber überliefert ihn
3) dem Cassierer, wo er seine 4 kr. erhält und ihm alles weitere Herumlaufen in dem Städtchen nochmahls untersagt wird. Im Beekerungsfall wird er durch den dazu aufgestellten Bettelvogt sogleich zu dem Thor hinausgeführt.
4) Der Cassierer muß bey der abzulegenden Rechnung alle erhaltenen Zettel in Original vorlegen, und wird solchem nicht mehr passiret, als er durch seine erhaltenen Zettel documentiren kann. Alle verrechnete Zettel werden sogleich cassirt.
5) Sämmtlichen Handwerkspurschen, welche keine ordentliche Herberge im Städtchen haben, ist ein einziges Wirthshaus angewiesen, wo sie sich aufhalten und übernachten können, damit man sieht, ob sie nicht über die Erlaubniß zur Beschwerde der Einwohner verbleiben.
| 6) Diejenigen Handwerkspursche, welche ein geschenktes Handwerk haben, erhalten aus der Armencasse nichts, sondern ihr Geschenk auf ihrer Herbergsstube.Da nun die für diese Ausgabe vestgesetzte Summe von 260 fl. in den beyden verflossenen Jahren nicht aufgegangen ist, auch das Allmosen an die dasigen Armen nach geprüften Bedürfniß und nicht bis auf den letzten Heller ausgegeben wird, um für kranke Arme Arzeneyen zu schaffen, für die Verstorbenen und andere nöthige Ausgaben einen Überschuß zu haben: so hat sich diese vom 7 Sept. 1788 bis dahin 1790 auf 373 fl. belaufen, wovon bereits 200 fl. als Capital verzinslich ausgeliehen worden sind.
Einige Tage vor dem 7 September werden jedesmahl sämtliche Bürger nach den Vierteln auf das Rathhaus berufen, und nach erfolgtem Dank für ihre bisherigen milden Beyträge und Unterstützung ihrer armen Mitbürger befragt: Ob jeder für das künftige Jahr wöchentlich bey seinem von ihm selbst bestimmten Beytrag bleiben, solchen erhöhen, vermindern, oder wegen eigener Dürftigkeit sich gar aus dem Beytrag-Buche ausstreichen lassen wolle, worüber eines jeden Erklärung in das Armen-Instituts-Buch eingetragen| und jedem, ohne Unterschied, die freyeste Willkühr gelassen wird.Alle Sonnabende werden die Armen von dem Cassierer nach der ihm mitgetheilten Liste ausgezahlt, Sonntags hingegen der Beytrag für die künftige Woche durch den hiezu aufgestellten und verpflichteten Sammler von Haus zu Haus eingefordert, in eine verschlossene Büchse gebracht und dem Cassierer ausgehändigt.
Dieß ist kürzlich die Geschichte der Entstehung, innern Einrichtung und bisherigen Fortdauer des Höchstadter Armen-Instituts, welches dem Stifter desselben so viel Segen bringen möge, als es seinem Herzen Ehre macht.