Eine nicht anerkannte Königin von England
Eine nicht anerkannte Königin von England.
Es hat wohl kaum je ein Prozeß so großes und allgemeines Aufsehen erregt und zu gleicher Zeit so skandalöse Dinge zu Tage gebracht als der, welcher im englischen Parlamente wegen der ehelichen Verhältnisse des Prinzen von Wales (später Georg IV.) [654] und dessen Gemahlin, Caroline von Braunschweig, verhandelt wurde. In diesen Verhandlungen, wie vor und nach denselben, ist sehr häufig der Name der Mrs. Fitzherbert genannt worden, deren Schönheit und Liebenswürdigkeit Sheridan zu glänzenden Reden begeisterte, und um deretwillen Brougham den Monarchen Großbritanniens öffentlich des Treubruchs und des Verbrechens der Doppelehe anklagte. Die wirkliche Geschichte dieser merkwürdigen und ungewöhnlich unglücklichen Frau blieb aber bis auf unsere Tage in ein geheimnißvolles Dunkel gehüllt. Einige haben sie Prinzessin von Wales genannt, andere aber zu den Unglücklichen gezählt, welche ihre Ehre der Laune eines Fürsten opferten, der von Schmeichlern als „der erste Gentleman in Europa“ gepriesen worden ist. Erst neuerdings erschien eine, so weit es bis heute möglich ist, auf Dokumente begründete Biographie der viel geprüften Frau. An diese Schrift halten wir uns bei der nachstehenden Erzählung.
Marianne (oder Maria) Smythe wurde genau vor hundert Jahren in Brainbridge geboren. Ihr Vater war reich. Sie wuchs in Luxus auf. Als Kind begleitete sie ihre Eltern nach Versailles und sah da eines Tages Ludwig XV. bei Tafel ein Huhn mit den Finger zerpflücken, wie es seine Gewohnheit war. Sie lachte laut über diese Eßmanier des Monarchen, der sich aber nicht erzürnte, sondern die kleine Engländerin mit Bonbons beschenkte. Sie entwickelte sich zu einem ungewöhnlich schönen Mädchen und heirathete in ihrem neunzehnten Jahre einen Herrn Weld, der indeß wenige Monate nach der Hochzeit starb. Drei Jahre später verheirathete sie sich wieder mit einem Thomas Fitzherbert, der auch nicht lange lebte und seiner kinderlosen Wittwe ein jährliches Einkommen von etwa 70,000 Thlrn. hinterließ.
Vier Jahre darauf sah der damalige Prinz von Wales die neunundzwanzigjährige blühende Wittwe zum ersten Mal. Er war dreiundzwanzig Jahre alt und durch seine Lebensweise in ganz Europa bekannt. Wie alle anderen, verliebte er sich in die Schöne und er bot ihr den Platz in seinem Herzen an, welchen vielleicht eben eine Tänzerin inne gehabt hatte. Sie lehnte den Antrag ab. Der Prinz, durch solche Tugendhaftigkeit überrascht, die ihm noch nie vorgekommen war, wurde dringender, schickte auch mehrere seiner beredtesten Freunde, einen Schatz von Geschenken und kostbare Juwelen. Die schöne Wittwe nahm weder die Abgeordneten noch die Geschenke an. Da gerieth Se. königl. Hoheit in Verzweiflung. Abstehen konnte er unmöglich, denn dann wäre es ja um seinen Ruf geschehen gewesen, um den Ruf nämlich seiner Unwiderstehlichkeit. Um neue Mittel und Wege war er nicht verlegen und so ließ er denn der Wittwe seine Hand – eine Heirath – antragen, ein sehr kühner und gewagter Antrag, denn abgesehen davon, daß die Wittwe als eine Bürgerliche zur Gemahlin des Kronprinzen sich nicht eignete, gehörte sie der katholischen Kirche an, und ein Gesetz entzog jedem Prinzen, der eine Katholikin heirathete, die Thronfolge. Trotz allem dem erbot sich der Prinz von Wales wohlbedächtig die Wittwe zu heirathen und die Wittwe schlug den Antrag eben so wohlbedächtig aus.
Das war mehr als die prinzliche Natur zu ertragen vermochte. Daß eine Dame eine Ehe zur linken Hand ablehnte, ließ sich allenfalls begreifen, in keiner Weise schien es aber menschenmöglich zu sein, daß eine Wittwe, eine bürgerliche Wittwe, eine völlig rechtmäßige eheliche Verbindung mit dem Thronerben von sich weise. Der Prinz von Wales begab sich also nach Hause und – erstach sich.
Da jagten denn Wagen über Stock und Stein, daß die Funken stoben, zu der hartherzigen Wittwe und zwei Lords, ein Arzt und ein Stallmeister beschworen sie, sie möge sich doch wenigstens so weit erweichen lassen, um den Prinzen noch einmal zu sehen bevor er sterbe. Sie ahnte nichts Arges und stellte nur die Bedingung, daß eine hochgestellte Dame sie begleite. Die schöne Georgiana von Devonshire ließ sich dazu bereit finden und ehe der nächste Morgen tagte, standen Beide an dem Bett des Prinzen. Da lag er, mit Blut befleckt und hielt in der einen Hand ein Glas mit Branntwein und Wasser, in der andern die zarten Finger der Wittwe Fitzherbert. Nichts konnte ihn heilen als ihre Einwilligung, seine Gemahlin zu werden. Sagte sie „nein,“ so müßte und würde er, flüsterte er, vor ihren Augen sterben. Die geängstigte, bestürmte Frau ließ sich durch gefällige Hände einen Ring der Herzogin Georgiana von Devonshire an den Finger stecken und stammelte das Versprechen, die ihr gebotene prinzliche Hand anzunehmen. Als man sie nach vielen Jahren fragte, ob sie denn geglaubt, daß der Prinz sich wirklich verwundet habe, erklärte sie erröthend, sie habe allerdings Blut an ihm gesehen.
Am nächsten Tage fühlte sie Reue über das ihr fast abgenöthigte Versprechen und sie entfloh nach Holland. Der englische Gesandte unterhandelte damals gerade wegen der Hand der Prinzessin von Oranien für den Prinzen von Wales und so mußte sie nach Frankreich fliehen. Dahin folgten ihr so viel Couriere des Prinzen, daß auf einmal drei von den französischen Grenzbehörden, angehalten und verhaftet wurden, weil man sie für politische Agenten hielt. Wie konnte eine schwache Frau solchen Anstürmungen widerstehen? Sie versprach also wenigstens keinem andern als dem Prinzen ihre Hand zu geben. Das war doch etwas und es kam nun darauf an, sie nach England zurückzubringen. Sie hatte nach jenem Versprechen keinen Grund mehr, dies zu verweigern; sie kehrte nach England zurück und bald darauf wurde sie mit dem Prinzen von Wales getraut.
Die Trauung verrichtete ein protestantischer Geistlicher in Beisein des Oheims und des Bruders der Braut, die Beide als Zeugen sich mit unterschrieben. Es fehlte durchaus keine gesetzliche Formalität, so daß die Ehe nach dem englischen Rechte eine vollständig giltige, eine unauflösliche und beide Theile bindende war.
Bald nach der Trauung schrieb Charles James Fox, damals der Führer der Opposition in dem Parlamente, an den Prinzen, um ihm mitzutheilen, wenn er eine Ehe mit der Wittwe, Fitzherbert eingehe, werde dies ihm vom größten Nachtheile sein und der Prinz antwortete ohne Bedenken: an den Gerüchten, die man in der letzten Zeit böswillig ausgestreut habe, sei ganz und gar nichts begründet. Als dann im Parlamente die Gerüchte zur Sprache kamen, der Prinz habe sich verheirathet, erhob sich Fox, auf diesen Brief gestützt, und erklärte das Reden für Lüge und böswillige Erfindung. Höchst wahrscheinlich glaubte er, was er sagte und war in die wirklichen Verhältnisse nicht eingeweiht. Am Tage nach dieser Rede, erzählt die Fitzherbert selbst, wurde es in ihrem Hause nicht leer von Besuchern, die zu ihr eilten, um ihr die Versicherung auszudrücken, daß sie an solche verläumderische Beschuldigungen nicht glaubten. Wie die Sache zusammenhing, erfuhr sie erst Abends von dem Prinzen selbst. Er faßte ihre Hände und sagte ihr: „was meinst Du, Maria? Fox hat in voriger Nacht im Unterhause erklärt, wir wären nicht Mann und Frau. Kannst Du so etwas begreifen?“ Sie erblaßte und antwortete nichts, aber sie mochte von dieser Zeit an Fox nicht mehr sehen. Als er die Macht in den Händen hatte, erbot er sich, sie zur Herzogin erheben zu lassen, aber sie lehnte es stets ab.
Eines Tages, zwei oder drei Jahre nach ihrer Verheirathung, war sie zum Diner bei dem Herzoge von Clarence (dem spätern Wilhelm IV.) als sie ein Briefchen von ihrem Gemahl erhielt. Er hatte Lady Jersey gesehen und sein Herz an dieselbe verloren. Von diesem Augenblicke an war die arme Fitzherbert gar nichts mehr für ihn. Der Schlag, der sie so schwer und so ganz unerwartet traf, war entsetzlich für sie, doch scheint sie ihn mit großer Seelenstärke ertragen zu haben.
Sehr bald darauf folgte die Vermählung des Prinzen von Wales mit der Prinzessin Caroline von Braunschweig. Man darf wohl annehmen, daß die Kronadvokaten über die frühere Ehe des Prinzen nicht genau unterrichtet gewesen sind, da sie dieselbe keineswegs für ein Hinderniß ansahen. Die Königin Mutter, welche die Wahrheit kannte, meinte ruhig, ihr Sohn müßte es am besten wissen, ob er heirathen könne oder nicht. Der König selbst erklärte noch am Tage vor der Vermählung, er wolle die Verantwortlichkeit übernehmen, dieselbe nicht geschehen zu lassen, wenn sein Sohn, der Prinz, es wünsche; dieser aber lehnte das Anerbieten des Vaters ab und – die Trauung mit der Prinzessin Caroline erfolgte. Die Fitzherbert öffnete unterdeß, auf den Rath ihrer Freunde, ihr Haus der fashionablen Welt. Der ganze Adel, selbst die königl. Familie, erschien bei ihr und „der König hätte sie nicht liebevoller behandeln können, wenn sie seine Tochter gewesen wäre“ – anstatt Schwiegertochter.
Diese Beweise von Achtung von Seiten der vornehmen Welt Englands, die liebevolle Behandlung von Seiten der königl. Familie, dazu gleichzeitig die Vermählung ihres Gatten mit einer Andern unter dem Jubel des Volkes und allerlei glänzenden Hoffesten, geben zusammen ein Bild, für das wir keinen Namen kennen, das aber nur die erste seltsame Scene in dem Drama ist.
[655] Sofort nach seiner Vermählung mit Caroline von Braunschweig vernachlässigte und beleidigte sie der Prinz. Er kehrte zu der Fitzherbert zurück und nahm bei ihr seine Rechte als Gatte in Anspruch. „Sie selbst,“ sagt ihr Biograph, „befand sich nun ihrem Gewissen gegenüber in einer schwierigen Lage,“ und um sich zu beruhigen, sandte sie ihren Beichtvater nach Rom, um den Rath des Papstes in diesem außerordentlichen Falle sich zu erbitten. Er ließ ihr erklären, sie sei dem Prinzen, als ihrem rechtmäßigen Gatten, Gehorsam schuldig. Sie gab demnach eines Tages dem ganzen Adel ein Frühstück und nahm da öffentlich ihre Stellung als Gemahlin des Prinzen ein. Die Tochter des Prinzen von Carolinen – die Prinzessin Charlotte, die, wenn sie nicht schon 1817 gestorben gewesen wäre, 1830 statt Wilhelm’s IV. den Thron von England bestiegen haben würde – wurde wenig Wochen darauf geboren.
Nach jener Wiederaussöhnung lebte sie acht Jahre mit dem Prinzen, acht glückliche Jahre, wie sie selbst dieselben nennt, obgleich das Paar bisweilen so arm war, daß sie zusammen nicht fünf Sovereigns besaßen. Der Prinz blieb höchst hingebend und die Fitzherbert hoffte das Beste von der Zukunft. Plötzlich aber trat wieder eine Veränderung ein. Lady Seymour hatte im Sterben ihre kleine Tochter der Mrs. Fitzherbert übergeben. Die Verwandten des Kindes, strenggläubige Protestanten, wollten dasselbe nicht in dem Hause einer Katholikin lasten und es blieb dieser nur wegen der Erklärung, „das Kind würde da den Vortheil haben, in Gesellschaft der höchsten Person im Lande zu sein.“ Bei diesen Verhandlungen hatte der Prinz Lady Hertford, eine nahe Verwandte des Kindes, kennen gelernt, welche Mrs. Fitzherbert noch einmal aus seinem Herzen verdrängte. Und diese letztere mußte schweigend zusehen, denn sobald sie sich gegen das Verhältniß erklärte, drohete man ihr das Kind wegzunehmen.
Dieses traurige Leben scheint die Frau mehrere Jahre ertragen zu haben, neben Kränkungen aller Art durch den Prinzen, bis die Sache bei einem Diner, das Ludwig XVIII. von Frankreich gegeben wurde, zum Bruche kam. Da sie keinen Titel führte, so war es herkömmlich, daß, wenn sie bei ihrem Gemahl oder er bei ihr speiste, die Gäste ohne Rücksicht auf Rang Platz nahmen. Bei dieser Gelegenheit zeigte man ihr an, die Gäste würden ihrem Range gemäß sitzen. „Und wo werde ich dann sitzen?“ fragte sie den Prinzen. – „Sie wissen sehr wohl, Madame, daß Sie gar keinen Platz haben.“ – „Keinen,“ antwortete sie, „als den, welchen Sie mir geben.“ Er gab ihr keine Antwort und von diesem Tage an sahen sie einander nicht mehr. Erst nach vielen Jahren als er erkrankte und die Aerzte erklärten, er sei in Lebensgefahr, erweichte sich ihr lang erkaltetes Herz und sie schrieb ihm. Er faßte hastig nach dem Briefe, las ihn und schob ihn unter das Kopfkissen. Er gab aber keine Antwort darauf und sie versicherte später oftmals, daß sie nie etwas mehr geschmerzt habe, als sein Schweigen in diesem Falle. Ehe er starb, nahm er indeß eines ihrer Portraits, die er besaß, ein kleines Miniaturbild an einem Bande, hing sich dasselbe um und verordnete, daß man ihn damit begrabe.
Sein Tod scheint keine Aenderung in ihrer Stellung hervorgebracht zu haben. Als sie Wilhelm IV. zu sprechen wünschte, begab er sich selbst zu ihr. Sie zeigte ihm das Trauzeugniß und Briefe von Georg, die es über allen Zweifel erhoben, daß sie wirklich seine Gattin gewesen und bei deren Lesen dem neuen treuherzigen Könige die Thränen über die Wangen liefen, während er seine Verwunderung laut aussprach, daß sie mit solchen Dokumenten in den Händen so schwere Prüfungen habe über sich ergehen lassen. Er erbot sich sie zur Herzogin zu erheben, sie aber erklärte, sie wünsche keine Aenderung. Der König selbst stellte sie seiner Familie vor und sie speiste oft mit derselben. Mit gleicher Herzlichkeit wurde sie von der königlichen Familie von Frankreich behandelt als sie Paris besuchte; kurz, bis zu ihrem Tode wurde sie in den Kreisen, in welchen sie sich bewegte, so angesehen, als habe sie in der That den Titel einer Prinzessin von Wales und einer Königin von England geführt. Daß sie ein Recht auf diese Titel hatte, ist nicht zweifelhaft, denn da jenes Gesetz, das den Thronerben Englands von der Nachfolge ausschließt, wenn er sich mit einer Katholikin vermählt, nicht in Anwendung gebracht worden ist, war Maria (Mrs. Fitzherbert) unstreitig, gesetzlich und moralisch, von 1820–1830 Königin von England. Caroline von Braunschweig selbst soll bei dem Prozesse gesagt haben, sie sei eigentlich gar nicht die rechtmäßige Gemahlin Georg’s.
König Georg IV. starb 1830, Maria 1837. Nach seinem Tode forderten seine Testamentsvollstrecker, der Herzog von Wellington und Sir William Knighton, Mrs. Fitzherbert auf, die Papiere über ihre Ehe mit dem Verstorbenen ihnen auszuliefern. Sie blieb edelmüthig bis zuletzt und gab dem Ansinnen Folge: sie gab alle Briefe ihres Gemahls, so wie viele andere Papiere zurück, die sämmtlich in Beisein des Herzogs von Wellington und dessen Collegen verbrannt wurden. Dann fragte man sie, welche Forderungen sie an das Vermögen des Verstorbenen habe. Keine, antwortete sie. Der Herzog von York (bekanntlich auch ein Bruder Georg’s IV.) hatte für sie einen Jahrgehalt von 6000 Pf. St. erwirkt; von ihrem Gemahle hatte sie durchaus gar nichts bekommen, im Gegentheil, sie hatte ihr Vermögen hingegeben, um ihn in den Tagen der Armuth zu erhalten. Nur vier Papiere ließ sie nicht mit vernichten, nämlich die Zusicherung des Jahrgehaltes; ein Testament des Königs (wahrscheinlich eins aus früherer Zeit); einen Brief Georg’s über ihre Verheirathung und einen Brief des Geistlichen, der sie trauete. Diese Papiere wurden, von dem Herzoge von Wellington und Knighton, als Testamentsvollstrecker des Königs, so wie von den Lords Albemarle und Stourton, den Beauftragten der Mr. Fitzherbert, versiegelt, bei den Banquiers Coutts u. C. niedergelegt und sie selbst unterzeichnete ein Versprechen, jene Papiere „ohne Vorwissen der Testamentsexecutoren des Königs,“ nicht zu veröffentlichen.
Nach ihrem Tode wurde ihre Trauung mit dem Prinzen von Wales von Neuen, bezweifelt und Lord Stourton wollte als Antwort darauf jene oben genannten Papiere veröffentlichen, der Herzog von Wellington protestirte aber heftig dagegen. Wiederum vergingen Jahre und sämmtliche vier Beauftragte starben; dagegen hatte Lord Stourton seinen Bruder, Charles Langdale, als seinen Nachfolger in dieser Sache im Testamente ernannt.
Als vor Kurzem Lord Holland in seinen Memoiren das Andenken an Mr. Fitzherbert schmähete, suchte Langdale sofort um die Erlaubniß nach, jene Papiere zu veröffentlichen, die man ihm indeß wieder verweigerte. Er schrieb darauf nach Briefen der unglücklichen Frau, die sie seinem Bruder selbst gegeben, die Schrift, aus welcher die vorstehenden Mittheilungen geschöpft sind und die unwiderleglich darthut, daß Maria Fitzherbert die rechtmäßige Gattin Georg’s IV. und folglich eigentlich Königin von England gewesen ist. Hoffentlich bringt die Zeit auch bald die Papiere hervor, welche noch unter Siegel liegen.