Ein vierundsiebenzigjähriger politischer Verbrecher
[56] Ein vierundsiebenzigjähriger politischer Verbrecher. Unsere entfernten, namentlich jenseits der deutschen Grenzen wohnenden Leser bitten wir, den Jahrgang von 1864 der „Gartenlaube“, S. 68, aufzuschlagen. Dort steht vor ihnen der Volksredner, der jetzt, als Greis, das büßt, was er als Volksschriftsteller nach der Ansicht strenger Altgläubigkeit gegen die Ehre der „Kirche“ zu viel gewagt. Das Urtheil ist rechtskräftig geworden durch den Spruch der höchsten Instanz; wir haben es also zu respectiren und beugen uns gehorsam vor der amtlichen Pflichterfüllung.
Ludwig Würkert, den jetzt Verurtheilten, von dem jener illustrirte Artikel von 1864 erzählt, wie er, einer der angesehensten Geistlichen, gefeiertesten Kanzelredner und theologischen Schriftsteller Sachsens, seine Theilnahme an der Volkserhebung von 1849 mit jahrelangem Zuchthaus ersten Grades in Waldheim gebüßt, dann, um Amt, Vermögen und Familie gekommen, sich als Schriftsteller und Dichter durch rastlosen Fleiß wieder eine bescheidene Habe erworben, haben wir damals als Eigenthümer und Leiter des „Hôtel de Saxe“ in Leipzig verlassen, das er zu einer originellen Redehalle „für Volksbildung, Volksveredelung und Volksermuthigung“ erhoben hatte. Später finden wir ihn wieder als Prediger und Wanderredner der frei-religiösen Gemeinde in Hanau, von wo er endlich in einen stillen Winkel seiner Heimath, bei Leisnig, sich zurückzog, noch immer rüstigen Geistes und Körpers blos noch literarischen Arbeiten lebend. Sein reger Trieb, an den geistigen Kämpfen der Zeit, besonders auf religiösem Gebiet, nach seinen Kräften Theil zu nehmen, bewog ihn, den reichen Stoff, den er als Volksredner angesammelt, zu verarbeiten und in einer periodischen Schrift „Die Feldkirche“ niederzulegen; die Theilnahme, welche dieses Werk in den Volkskreisen gefunden hatte, ermuthigte den grauen Kämpfer zur Begründung einer neuen frei-religiösen Wochenschrift, die er seit einem Jahre unter dem Titel „Freie Glocken“ herausgiebt und die durch das jüngste Schicksal des schwergeprüften Greises wohl die allgemeinere Beachtung erwirbt, die sie verdient.
Ein in der genannten Zeitschrift abgedrucktes, ein „Osterwort“ einleitendes Gedicht ist es, welches die Bestrafung L. Würkert’s herbeiführte. Dieses Gedicht sammt dem ganzen Osterwort ist schon früher veröffentlicht worden, namentlich zu Gunsten der Hinterbliebenen Roßmäßler’s in mehreren Auflagen gedruckt, weit verbreitet und damals nirgends beanstandet worden. Zu seiner Vertheidigung gab L. Würkert eine „Schutzschrift“ (Leipzig, Verlag von Thiele und Freese) heraus, auf welche wir diejenigen Leser, welche der Angelegenheit ihre nähere Aufmerksamkeit schenken wollen, verweisen müssen. Sie hat freilich so wenig, wie die ausgezeichnete juristische Vertheidigung seines Rechtsbeistandes Ficker, eines seiner alten Gesinnungs- und Leidensgenossen, der selbst einst als politischer Verbrecher von zwei Instanzen zu lebenslänglichem Zuchthause verurtheilt worden war, die Kerkerstrafe von dem tapferen Alten abwenden können. Ludwig Würkert sitzt, wenn der Leser diese Zeilen liest, in seiner Gefängnißzelle auf Schloß Mildenstein bei Leisnig. Möge der ehrwürdige Greis auch diese Prüfung ungebrochen überstehen! Niemand wird seine Theilnahme einem Manne versagen, den selbst seine strengsten Richter nur hochachten können und den wir als einen unserer treuesten und muthigsten Kämpfer für Geisteslicht und Menschenrecht zu verehren haben.