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Ein interessanter Provocationsprozeß

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Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Ein interessanter Provocationsprozeß
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 10, S. 114
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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[114] Ein interessanter Provocationsprozeß schwebt jetzt beim Berliner Stadtgericht. Ein wohlhabender Brasilianer, welcher sich hier seit einiger Zeit als Fremder aufhält, führt einen Sklaven bei sich. Dieser Sklave beansprucht gegenwärtig seine Freiheit, weil es in Preußen keine Sklaven giebt. Derselbe will sich anderweitig vermiethen und hat deshalb eine Provocationsklage gegen seinen Herrn eingeleitet, damit dieser seine angeblichen Rechte beweise. Das Stadtgericht hat die Klage auch angenommen und den Justizrath Straß dem Sklaven als Kurator bestellt. Ein Prozeß dieser Art ist bisher hier noch nicht verhandelt worden. Nach dem alten Landrecht bleiben den Fremden ihre Rechte an den Sklaven, welche sie bei sich führen, vorbehalten, nur dürfen sie solche nicht gefährlich mißhandeln. Es fragt sich nun, ob diese Bestimmung durch neue Gesetze aufgehoben ist. Wenn dieses auch nicht der Fall ist, so fragt sich weiter, wie will der Herr sein Recht an dem Sklaven hier beweisen, da die Zeugen für den Kauf hier gar nicht zu beschaffen sind. Man ist auf den Ausgang des Prozesses sehr gespannt.