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Ein Zerstörer geistiger Zwingburgen

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Textdaten
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Autor: Franz August Stocker
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Titel: Ein Zerstörer geistiger Zwingburgen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 19, S. 304–307
Herausgeber: Ernst Keil
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1872
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Ein Zerstörer geistiger Zwingburgen.


Von F. A. Stocker.


Der allgemeine Ruf der Reformationszeit „Reform an Haupt und Gliedern“ ertönt gegenwärtig von Neuem durch halb Europa, aber es handelt sich nicht wie damals um die Reform der Glaubenssätze und eine organische Umwandlung in einer jeden der damals zur Trennung gelangten Kirchen selbst; die Reformpartei in beiden Kirchen strebt danach, aus der „Erlösungs- und Heilanstalt für den Himmel“, als welche die Kirche bisher gegolten, eine der Zeit und der Wissenschaft angepaßte Lehr- und Bildungsanstalt für die Erde zu machen. Wenn auf katholischer Seite diese Zielpunkte in den Congressen zu Heidelberg und [305] München noch nicht eine intensive Färbung erhalten haben, so muß man bedenken, daß wir erst am Anfange der Reform stehen. Allein in diesen Kampf haben sich so eminente Geister hineingewagt, daß ein lohnendes Resultat unstreitig daraus entsprießen muß.

In diesem Kampfe gegen religiöse Erstarrung und Fortschrittslosigkeit, gegen unbedingte Unterwürfigkeit unter den Papst, in diesem Streite um die Befreiung des Volkes von der kirchlichen Hierarchie ragt „hochhäuptig über Alle, die selbst gewaltig sind“, eine imposante Greisengestalt hervor, die man nicht wieder vergißt, wenn man sie einmal gesehen hat, ein Mann mit den ernsten Zügen des Pädagogen, der hohen Stirn des Denkers und dem scharfen Blicke des Menschenkenners: Augustin Keller, Mitglied des Regierungsrathes des Cantons Aargau und Präsident des schweizerischen Ständerathes.

Augustin Keller.

Augustin Keller’s Geburt fällt in die Periode der staatlichen Entwickelung des Cantons. Es war vielleicht gerade der rohe, unfertige Zustand dieses neuen, dem bernischen Patriziate entwundenen und in eine eigene aargauische Aristokratie verketteten Staatswesens, sowie die noch immer feindselig einander gegenüberstehenden confessionellen Verhältnisse, was so mächtig zu der spätern Geistesrichtung Keller’s beigetragen und in ihm den Wunsch rege gemacht haben mag, an dieser geistigen Befreiung zu arbeiten.

Augustin Keller wurde den 11. November 1805 in dem Freiämter-Dorfe Sarmenstorf geboren. Seine Eltern waren strengkatholische, brave, thätige Landleute und Besitzer eines mittlern Bauerngutes. Als das älteste von elf Kindern mußte Augustin vom achten Jahre an bei den vielen landwirthschaftlichen Arbeiten, die der Familie oblagen, wacker mitwirken; er erhielt dadurch eine Vertrautheit mit den ländlichen Geschäften und gewann eine bedeutende Kenntniß der Bedürfnisse und der Zustände des Volkes, die ihm später in mehrfachen Beziehungen zum Nutzen gereichte. Von seinen Eltern ursprünglich zum Schreiner bestimmt, hatte er, zweiundzwanzig Jahre alt, doch das Glück, die Universitäten Breslau, München und Berlin beziehen zu können, wo er den unmittelbaren Unterricht der besten Lehrer genoß, und kehrte, durch die Wissenschaft für den Beruf des Lehramtes gebildet, durch die Burschenschaft aber und das Leben in trefflichen Familien für die Theilnahme am politischen und socialen Leben empfänglich, im Herbst 1830 mit der ihm befreundeten Familie des Graubündner Landammanns Steiner über Wien, wo ein längerer Aufenthalt gemacht wurde, durch Tirol und das Engadin in seine Heimath zurück, wo es ihm, nach kurzem Aufenthalt in Luzern, bald möglich war, als Director des neu entstandenen Aarauer Lehrerseminars seine Kenntnisse und seinen Einfluß auf das Segensreichste zu verwerthen.

Die wichtigste und eigenthümlichste Verbesserung, welche der neue Director am Lehrerseminar einführte, ist die bis zum heutigen Tage noch bestehende Verbindung der Landwirthschaft mit demselben. Er bezweckte damit wohlfeilere Lehrerbildung, bessere Disciplin, eine Erziehung der Lehrer zu einer ihren künftigen Verhältnissen entsprechenden Lebensweise und innigere Verbindung der Volksschule mit dem praktischen Leben. Dieser Zweck wurde vornehmlich dadurch erreicht, daß Keller das, was er von dem Volksschullehrer forderte – Feder und Karst nebeneinander zu führen, zu lehren und zu arbeiten, Kopf, Herz und Hand gleichzeitig auszubilden – als Director selber vormachte. Es war die schönste Zeit des neuen, aber weltlichen Cisterzienser-Abtes von Wettingen in seinem pädagogischen Wirken: im Lehrsaale Unterricht in der Muttersprache und Pädagogik, im Feld mit Sense, Sichel und Karst an der Spitze der fröhlichen Zöglinge, daheim im herzlichen Kreise trefflicher Collegen und ihrer Familien.

Die Erfahrungen und Kenntnisse, welche sich Keller bei diesen landwirthschaftlichen Arbeiten erwarb und die er in Vereinen vielfach verwerthen konnte, haben ihm unter der Bauernschaft eine hohe Volksthümlichkeit geschaffen; sein Name lebt in Aller Munde. Schon das Kind lernt frühzeitig seinen Namen nennen, denn die Lesebücher, die Keller für die verschiedenen Altersstufen der Volksschule geschrieben, sind durch jedes Schülers Hand gegangen; auch für den katechetischen Unterricht des Lehrers sind von ihm vortreffliche Bücher vorhanden. Sein ganzes Leben hindurch blieb er den Bestrebungen für Verbesserung der Schulzustände und der Lehrmethoden treu; er suchte auch fortwährend die sociale Stellung der Lehrer zu verbessern, weshalb auch diese insgesammt mit dankbarer Liebe an ihm hängen.

Gehen wir von der Betrachtung der lehramtlichen Wirksamkeit Keller’s, deren weitere Entwicklung wir im Einzelnen um so weniger hier verfolgen können, als sie ihren segensreichen Einfluß zunächst doch nur auf die localen Verhältnisse selbst ausübte, zu der staatsmännischen über, so haben wir der Zeitfolge nach kaum einen Schritt zu thun, denn die letztere reicht in die Periode der erstern hinein. Die politischen Ereignisse, an denen Keller einen hervorragenden Antheil nahm, greifen mit ihren Wurzeln bis in’s Jahr 1834 zurück. Die damaligen fortwährenden Conflicte mit der katholischen Geistlichkeit veranlaßten aufgeklärte Staatsmänner von sieben Cantonen, worunter sich auch der Aargau befand, eine gemeinsame Politik der römischen Curie gegenüber anzubahnen und die Staatsrechte in Kirchendingen wieder auf einen festen Grund zu stellen. Auf einer Conferenz zu Baden wurden vierzehn Artikel über den Umfang der staatlichen Aufsicht in kirchlichen Dingen beschlossen. Die meisten der aufgestellten Grundsätze waren nicht neu, ihre consequente Durchführung und Befolgung mußte allmählich zu einem schweizerischen Staatsrechte in Kirchensachen führen und den bisherigen Uebergriffen und Willkürlichkeiten der geistlichen Gewalt eine entschiedene Schranke setzen. Der Aargau ging unverzüglich an die Ausführung dieser Artikel; er beschränkte das freie Verwaltungsrecht der großen reichen Klöster Muri und Wettingen und der kleineren durch schlechte Wirthschaft verarmten Klöster zu Baden, Bremgarten, Hermetschwyl, Gnadenthal und Fahr, und forderte von den Geistlichen den Eid auf die Verfassung. Ein kleiner Revolutionsputsch entstand, der zu den Wirren der späteren Jahre den Grund legte.

Als später die Revision der Staatsverfassung an die Tagesordnung [306] gelangte, verlangte die namentlich von den Klöstern instruirte ultramontane Partei den Widerruf der vierzehn Badener Artikel und in Folge dessen confessionelle Trennung des Cantons, Einführung des Veto gegen Staatsgesetze, freies Verwaltungsrecht für die Klöster etc. Die pfäffisch-reactionäre Tendenz bedeckte sich nur nothdürftig mit dem Mantel der Demokratie. Die neue Verfassung, an der auch Keller als Mitglied des Verwaltungsrathes und der Revisionscommission mitwirkte, wurde vom Volke verworfen; als sodann am 5. Januar 1841 die zweite, mehr im Sinne des Ausgleichs der confessionell getrennten Parteien entworfene Verfassung vom Volke angenommen wurde, da war das Signal des Aufruhrs gegeben. Im ganzen Freiamte hatten sich, geschürt von den Klöstern, Landsturmhaufen gebildet, welche zum Sturze der Regierung nach Aarau marschiren wollten, aber nach kurzem Gefechte am 10. Januar von den Regierungstruppen auseinandergetrieben wurden.

Wollte nun der liberale Staat seine Einheit und seinen bedrohten Frieden behaupten, so mußten die Ursachen der Störung ausgerottet und die Klöster aufgehoben werden. Zwar garantirte der der Schweiz von den fremden Mächten octroyirte 1815er Bundesvertrag den Fortbestand der Klöster; allein das Gebot der Selbsterhaltung siegte über die formellen Bedenken; die Existenz und Wohlfahrt des Cantons durfte nicht unter der Gewährleistung solcher Corporationen zu Grunde gehen. Es war Augustin Keller, der im Großen Rathe am 13. Januar in einem mehrstündigen wunderbar beredten Vortrage dieser Ueberzeugung Worte verlieh und den Antrag stellte, die Klöster aufzuheben. Mit hundertfünfzehn gegen neun Stimmen wurde der Antrag angenommen, und der entscheidende Wurf zur Neugestaltung der Schweiz war gegeben. Von diesem Momente an erhob sich der Kampf des Ultramontanismus gegen den liberalen Geist des Volkes und seiner Führer; aber auch ein unauslöschlicher Haß des Klerus verfolgte von nun an den Seminardirector Keller bis auf den heutigen Tag.

Der päpstliche Nuntius, die Urcantone, selbst der Kaiser von Oesterreich protestirten bei der eidgenössischen Tagsatzung gegen diesen Beschluß. Der Canton Aargau rechtfertigte sein Vorgehen durch eine im März 1841 – Jahre lang dauerte der Kampf – von Augustin Keller verfaßte, allgemeines Aufsehen erregende Denkschrift „die Aufhebung der aargauischen Klöster“ (Aarau, bei Sauerländer). Der Canton hatte einen schweren Stand, aber die aargauische Gesandtschaft (Keller, Landammann Wieland und Oberst Siegfried) blieb unverzagt bei der Alternative: der Aargau oder die Klöster. Um des lieben Friedens willen entschloß man sich endlich zur Wiederherstellung von drei Nonnenklöstern, die Tagsatzung begnügte sich mit dieser Concession und die Klosterfrage fiel endlich für immer aus Abschied und Tractanden. Keller hatte gesiegt und es gebührt ihm und dem Canton die Anerkennung, das Gefühl der Unhaltbarkeit der damaligen eidgenössischen Zustände in immer weitern Kreisen ausgebreitet und den fünfzehner Bund ad absurdum geführt zu haben.

Aber die ultramontane Partei in der Schweiz gab ihr Spiel noch nicht verloren, sie hatte in den katholischen Cantonen einen wohlgepflegten Boden. Die Gesandtschaften dieser Stände verwahrten sich neuerdings gegen den Aufhebungsbeschluß, verlangten Wiederherstellung der Klöster und drohten mit Abbruch der Bundesgemeinschaft und mit militärischen Maßregeln; Luzern berief die Jesuiten in’s Land. Die ganze freidenkende Schweiz richtete sich gegen diesen Beschluß, der den confessionellen Frieden neuerdings zu untergraben und die Bevölkerung in fanatische Aufregung gegen jeden geistigen Fortschritt zu versetzen drohte. Keller war es wiederum, der zuerst im Großen Rathe von Aargau und dann im Sommer 1844 auf der Tagsatzung zu Luzern dieser Opposition Worte verlieh, indem er in einem glänzenden, mehrstündigen, später im Druck erschienenen Vortrage die Gemeingefährlichkeit des Jesuitenordens von seiner Entstehung bis auf die heutigen Tage zeichnete und im Auftrage seines Standes den Antrag stellte, die Gesellschaft Jesu von Bundeswegen aufzuheben. Der Antrag stieß bei den Ultramontanen auf heftigen Widerstand, denn der Sonderbund hatte schon seine definitive Organisation erhalten. Unterdessen rollten die Ereignisse unaufhaltsam vorwärts. Im December desselben Jahres erfolgte der erste Freischaarenzug nach Luzern. Er mißglückte. Als zweitausend Luzerner Bürger die Heimath verließen und ihren Jammer in die benachbarten Cantone verpflanzten, da brach der zweite Freischaarenzug aus. Er führte nach zwei Jahren der traurigsten Verwirrung die gewaltsame Auflösung des Sonderbundes im Gefolge und mit ihm die Vertreibung der Jesuiten. Keller’s glühendster Wunsch war erreicht.

Sollte die Eidgenossenschaft nicht wieder in die gleiche Ohnmacht und Zerrissenheit zurückfallen, woran sie so viele Jahre gelitten, so mußte der gesammte Schweizerbund eine neue Gestaltung erhalten. An derselben hat Keller immerfort einen thätigen Antheil genommen. Sofort nach Annahme der neuen Bundesverfassung wurde er in den schweizerischen Ständerath gewählt und bis heute hat er beinahe ununterbrochen als Nationalraths- oder Ständerathsmitglied der Bundesversammlung angehört; im Jahre 1857 war er Präsident des Nationalrathes und hielt als solcher die Eröffnungsrede bei der Einweihung des neuen Bundespalastes. Gegenwärtig präsidirt er den Ständerath bei den Berathungen der eidgenössischen Bundesrevision.

In der aargauischen Regierung war Keller lange Zeit das bewegende Element, mehrere Perioden hindurch Landammann und Landesstatthalter (Präsident und Vicepräsident), eine lange Reihe von Jahren Präsident des katholischen Kirchenrathes. Wenn er auch verfassungsgemäß nur vorübergehend die Stelle eines Landammanns bekleiden konnte, seine Miteidsgenossen kennen ihn nur unter diesem Titel. Neue Schulen verdanken ihm aus jener Zeit ihre Entstehung, wie er denn auch die Emancipation der Juden, die Verminderung der katholischen Feiertage etc. durchsetzte. Das Armenwesen, die Landwirthschaft und das Gewerbewesen hatten an ihm einen guten Protector.

Nur seiner unverwüstlichen Arbeitskraft, seiner Gewandtheit, Fragen zu lösen und neue aufzuwerfen, konnte es gelingen, einer nicht geringen Anzahl Vereinen mit gemeinnützigen, statistischen, geschichtforschenden, landwirthschaftlichen, gewerblichen und pädagogischen Zwecken als Präsident vorzustehen und denselben eine wirksame Thätigkeit zu widmen Im Rathssaale, in der Canzlei, in Vereinen, in der Familie, im Freundeskreise überall entweder das rathende, anregende, belebende, erheiternde und unterhaltende Element zu sein, das konnte nur Keller mit seiner ewig jungen Kraft und seiner stahlharten Gesundheit. Es bedurfte in reichem Maße dieser beiden Gaben und einer Geduld, die selbst die Gegner aus der Fassung brachte, um den seit dreißig Jahren währenden Angriffen der Ultramontanen, Jesuiten und ihrer Helfershelfer im Canton und in der Schweiz nicht zu erliegen. Von Keller kann man in der That sagen: „Viel’ Feind’, viel’ Ehr’!“

Die Schweiz ist reich an Rednertalenten – das bewegte politische Leben unseres Landes bildet sie und kräftigt ihre Organe –, in ihren vordersten Reihen steht als Staats- und Volksredner Keller da. Als solcher trat er das erste Mal, im Jahre 1836, in den Volksversammlungen von Wohlenschwyl und Reiden auf in der schweizerischen Asylfrage gegen Frankreich und gegen den vom damaligen Minister Thiers verhängten „Blocus hermétique“. Seine angeführten großen Reden sind Muster von deutscher Beredsamkeit, und in unzähligen Fällen hat er durch die Klarheit, Kraft und Tiefe seines Wortes, durch den ungesuchten, gründlicher Kenntniß der alten Meister entsprungenen Schmuck seiner Darstellung, durch die sichtliche Ueberzeugungstreue hingerissen und die Abstimmung zu Gunsten seines Votums geleitet. Die Zahl seiner Staats-, Schul- und Volksreden geht in die Hunderte, ja Tausende. Wenn an den eidgenössischen Schützen- und Sängerfesten die Jubelwogen hoch gingen und Alles verschlangen, was an die Mittelmäßigkeit streifte, da gelang es Keller allein, den Sturm zu beschwichtigen. Sobald die hohe athletische Gestalt auf der Tribüne erschien, da beugte sich der Lärm unter dem Eindruck dieser aus Erz gegossenen Züge, und das Wort hieb scharf und wuchtig wie Schwertstreich durch die Menge.

In Anerkennung seiner liebevollen Pflege der Wissenschaft und seiner Kenntnisse des canonischen Rechts und der Kirchengeschichte, sowie seiner Verdienste überhaupt, verlieh ihm die philosophische Facultät der Universität Bern die Doctorwürde. – Seine wenigen Dichtungen tragen das Gepräge seines klaren Geistes; sie zeichnen sich aus durch einen körnigen Stil und volksthümlichen Ton, und sind in die besten Mustersammlungen für Volksschulen übergegangen.

[307] Der neueste Kampf Keller’s mit den Vertretern der katholischen Kirche im Aargau begann im Jahre 1869, als Keller dem schweizerischen Publicum ein Lehrbuch der Moral von dem Jesuiten P. Gury denuncirte, das ohne Wissen und Erlaubniß der Diöcesanconferenz im Priesterseminar des Bisthums Basel eingeführt worden war. In einem dicken in zwei Auflagen erschienenen Buche, „Das Moralcompendium des Jesuiten P. Gury“, zeichnete er das verderbliche Lehrsystem der Jesuiten in drastischen Zügen und belegte seine Schilderung mit einer Reihe von Beispielen. Die Entrüstung über dieses Lehrbuch war eine so allgemeine, daß es der Seminarleitung trotz aller Gegenbroschüren nicht gelang, das schmähliche Lehrbuch sauber zu waschen. Sie mußte es abschaffen, ersetzte es jedoch durch ein noch viel unpassenderes von Bischof Kenrik. Es genügte jedoch Keller nicht, das Gemeingefährliche, das für die Erziehung der jungen Priester im Seminar in der Anwendung der gedachten Lehrbücher lag, constatirt zu haben; es mußten auch ausreichende Schritte zur gänzlichen Ausrottung des Uebels gethan werden. Keller setzte es bei den competenten Behörden durch, daß diese Anstalt, die nicht im Sinne des Volkes und Staates lehrte, sondern die Priester nach verderblichen Grundsätzen bildete, aufgehoben wurde. Nicht genug! Der Bischof von Basel hatte in dieser Frage dem Staate gegenüber eine solche Widersetzlichkeit gezeigt, daß es Keller nicht schwer fiel, unterstützt von seinem Freunde Justizdirector Straub, die Ausscheidung des Cantons aus dem bisherigen Bisthumsverbande und die Ordnung der kirchlichen Verhältnisse auf der Basis der Trennung von Kirche und Staat beim aargauische Großen Rath zum principiellen Durchbruch zu bringen. Ihr desfallsiger Antrag wurde am 27. September zum Beschluß erhoben.

Auch in eidgenössisch-kirchlicher Politik erhielt Keller wieder seine Aufgabe reichlich zugemessen. Eine siebentausend Mann starke Volksversammlung in Langenthal hatte am 3. April dieses Jahres einem Ausschusse schweizerischer Staatsmänner (Keller an der Spitze) den Auftrag ertheilt, bei der gegenwärtigen Revision der Bundesverfassung die Wünsche und Anträge vorzulegen, die geeignet sein möchten, die Rechte und Freiheiten des Bundes, der Cantone, der Gemeinden und der einzelnen Bürger gegen die autokratischen Uebergriffe der Hierrachie auf dem Gebiete staatlicher und bürgerlicher Berechtigungen sicher zu stellen. Keller löste diese Aufgabe in einer Denkschrift: „Die kirchlich-politischen Fragen bei der eidgenössischen Bundesrevision von 1871.“ Obschon mehr für den republikanischen Staat bestimmt, liefert die umfangreiche Schrift doch einen höchst beachtenswerthen Beitrag für die Stellung aller Staaten zur Frage der päpstlichen Unfehlbarkeit. Es war deshalb auch Niemand mehr berechtigt, die Schweiz auf den Katholikencongressen von Heidelberg und München zu vertreten, als gerade der Verfasser dieses Memorials. Bei der Versammlung in München wurde Keller zum Vicepräsidenten ernannt. Die beiden Congresse, deren Resultate für die Stellung der Altkatholiken theilweise hinter den Erwartungen der nächsten und nähern Zuschauer zurückgeblieben sind, liegen unsern Tagen zu nahe, als daß sie hier näher erörtert zu werden brauchen. Deutlicher als in den deutschen Congressen sprach sich Keller in einem Vortrage im Vereine für kirchlichen Fortschritt am 1. November in Aarau über die Reformbewegung in der katholischen Kirche aus. Als Ziele derselben bezeichnete er die Wiederherstellung des altkatholischen Episkopats, die Nationalisirung der Kirche auf demokratischer Grundlage, die Purification der katholischen Dogmatik, des Cultus, der Moral, endlich Vereinigung mit der freien protestantischen Kirche.

Sein religiöses Glaubensbekenntniß gab er in folgenden Worten: „Heilig ist uns jeder religiöse Glaube! Freiheit jeder frommen Ansicht, Freiheit jeder gewissenhaften Ueberzeugung! Aber dieselbe heilige Freiheit nehme ich auch für mein Herz und meinen Verstand in Anspruch. Nie werde ich meinen Dienst einem Kaiser versolden, aber meinen Glauben gebe ich auch keinem Papste gefangen; doch ebenso wolle mich Gott vor der Sünde bewahren, daß ich je mein Gewissen der Verblendung des übelunterrichteten großen Haufens opfere! Ich spreche mit dem alten frommen Eidgenossen Konrad Geßner: ‚Myn Hertz staht zum Vaterland; dem begör ich zu läben und zu dienen, aber auch frey darin zu sterben, so es Gott gefällt, als ich hoffe.‘“

Keller schrieb an seinem sechsundsechzigsten Geburtstage einem Jugendfreunde: „Ich habe dem gütigen Himmel bisher viele Wohlthaten zu danken! Gute, zuchtstrenge Eltern, frühe Gewöhnung an Arbeit und Entbehrung, viele herrliche Lehrer, viele treffliche Freunde, viele grimmige Gegner, ein glückliches Familienleben, ein fröhliches Herz, eine firngesunde Natur, ein republikanisches Leben in einer großen sturmbewegten Zeit, einen unverzagten Glauben an die Menschheit und ihren providentiellen Fortschritt. Welchem dieser himmlischen Güter soll ich den Vorzug geben? Ich weiß es nicht. Aber das weiß ich, daß ich meinen Gegnern ein gutes Theil meines Glückes schuldig bin.“

Man sagt, die Republik sei undankbar; es mag dies auch bei Keller zutreffen. Große Reichthümer hat sie ihm nicht gebracht. Die Gemeinden Olsberg und Aarau verliehen ihm das Ehrenbürgerrecht, eine Universität gab ihm den Doctortitel: Bürgerkrone und Doctorhut, das ist’s, was die Republik zu bieten vermag. Aber was ihm jeder gute Schweizerbürger schuldet, Liebe und Hochachtung, diese Zeichen des Dankes werden ihm bleiben, wenn er auch längst, vielleicht unter dem Bannfluche Rom’s, zu Grabe gestiegen ist.