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Diskussion:Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2.020.900 Thalern

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Alexander Fischer

Die BEKANNTMACHUNG ist in den Metadaten mit 7.2.1871 angegeben, obwohl sie dem Scan NICHT zu entnehmen ist. --B.W.Marx 12:08, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wieso "aus den Fingern gesaugt"? Der Rechtstext steht auf Seite Bild:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1871_006_030.jpg, das Datum auf der vorhergehenden Seite Bild:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1871_006_029.jpg. --AlexF 12:15, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten
und bezieht sich dort auf die Nr. 612, NICHT auf die hiesige Nr. 613. --B.W.Marx 12:33, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Also, das liegt doch wohl auf der Hand, daß Vorder- und Rückseite eines Blattes ja wohl am gleichen Tag erschienen sind. --AlexF 12:50, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten