Dienstboten-Ehen in Deutschland
[596] Dienstboten-Ehen in Deutschland. Von Franz Grabe, der sich unter Anderem durch seine plattdeutschen Unterhaltungen und Reime „Van de Elwkant ut Hadelnland“ (Celle, 1880) bekannt gemacht hat, erhalten wir – im Anschluß an unsern Artikel über die „Dienstboten-Ehen in Rußland“ – eine interessante Zuschrift, aus welcher hervorgeht, daß auch bei den Dienstboten in Deutschland Ehe und Hausstand nicht immer zwei unzertrennliche Begriffe bilden. „Es kommt bei uns im Lande Hadeln,“ heißt es in dem Briefe, „sowie im benachbarten Wursten und Kehdingen auf den Bauernhöfen sogar häufig vor, daß sich Dienstboten verheirathen und hernach zu ihrer früheren Herrschaft zurückkehren und getrennt ihre Dienstzeit fortsetzen. Auch ist es nichts Außergewöhnliches, daß die Herrschaft der Hochzeit dieser Dienstboten beiwohnt und den Ehrenplatz bei dem Brautpaare einnimmt, ihm auch ihre Unterstützung gewährt. Gewöhnlich besucht der junge Gatte seine Ehehälfte nur des Sonntags. Wird ein solches Paar mit Kindern gesegnet, so werden auch hier die Kinder (ganz wie in Rußland) bei Tagelöhnern oder Verwandten in die Kost gegeben. Natürlich sehnen sich die meisten dieser Eheleute darnach, später ein eigenes Heim zu gründen oder auch nur mit ihren Kindern ein gemeinsames Unterkommen als Heuer- oder Miethsleute zu finden, und sie sparen, in Aussicht auf Erfüllung dieses Wunsches. Ist der Mann treu und fleißig, rückt er meistens später zum Oberknecht oder Hofmäher (erstem Vormäher) auf und bezieht dann mit seiner Frau oder Familie ein sogenanntes Meierhaus, wo der Miethzins abverdient wird und die Leute auch ihren bestimmten Antheil an Roggen und Weizen, dazu oft Weideland und Futter für eine Kuh von dem Dienstherrn zu niedrigen Preisen erhalten. Auch unsere getrennt lebenden, verheiratheten Dienstboten sind meistens zufrieden und glücklich, ergo lebt man bei uns auch nicht ‚hinter den Russen‘.“