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Die deutschen Erwerbs-Genossenschaften und Schulze-Delitzsch

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Textdaten
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Autor: Hermann Schulze-Delitzsch
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Titel: Die deutschen Erwerbs-Genossenschaften und Schulze-Delitzsch
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 366-367
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1860
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Die deutschen Erwerbs-Genossenschaften und Schulze-Delitzsch.

Der neuerlich in diesen Blättern befürwortete, schon seit längerer Zeit von den deutschen Erwerbsgenossenschaften (Associationen) gehegte Wunsch, sich die Wirksamkeit ihres Gründers, des preußischen Kreisrichter a. D. Schulze-Delitzsch, für immer zu erhalten, um in ihm einen stets bereiten Helfer und Rather, einen Vertreter ihrer Interessen in der Presse wie sonst im öffentlichen Leben, endlich einen Führer in der weitern Ausbildung der genossenschaftlichen Formen zu haben, ist um ein Bedeutendes seiner Erfüllung näher gerückt. Hatte schon der im Juni 1859 in Weimar abgehaltene erste Vereinstag deutscher Vorschuß- und Credit-Vereine in richtiger Auffassung des Werthes einer solchen Anwaltschaft oder Agentur, dem Herrn Schulze das Central-Correspondenz-Bureau für sämmtliche Vereine zu obigem Zwecke übertragen und ihm zur Deckung der Kosten 1/2 Procent vom Reingewinn der einzelnen Vereine, welche sich desselben bedienen, bewilligt, so hat man nun den fernern Schritt gethan, und an eine mindestens theilweise Remuneration der Arbeiten und Bemühungen gedacht, denen sich Herr Schulze zur Förderung des Genossenschaftswesens unterzieht. Durch den Vorschußverein zu Luckenwalde und dessen energischen Leiter, Herrn Gerlach, ist an die deutschen Erwerbsgenossenschaften, insbesondere die Vorschuß- und Creditvereine und die Rohstoff-Associationen in den einzelnen Handwerken (Schuhmacher, Tischler, Schneider, Buchbinder etc. etc.), die Aufforderung ergangen, etwa 3–4 Procent vom Netto-Gewinn ihrer Geschäfte zu einem Honorar zu bewilligen, durch welches Schulze in den Stand gesetzt werden soll, seine Zeit und Kraft ausschließlicher, als bisher, der immer größere Dimensionen annehmenden, für die Hebung unseres kleinen und mittleren Gewerb- und Arbeiter-Standes so unendlich wichtigen Bewegung zu widmen. Auch war es die höchste Zeit, wenn man sich die bisher ohne jede Entschädigung geübte und obenein mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Thätigkeit des Mannes ferner erhalten wollte, da ihn die Rücksicht auf seine und seiner Familie Existenz, welche hauptsächlich vom Ertrage seiner Feder abhängt, an eine feste und lohnende Stellung zu denken nöthigt, wozu sich ihm neuerlich mehrfache Gelegenheiten darboten.

Wenn nun auch gegen die ihm eröffneten Aussichten dasjenige, was ihm Seitens der Associationen geboten wird, sehr zurücksteht, so ist doch Schulze, wie sich erwarten ließ, dem an ihn gerichteten Verlangen entgegengekommen und hat, um eine möglichst allgemeine Betheiligung der Vereine ohne irgend nennenswerthe Opfer ihrerseits zu erzielen, die ihm zugedachten Antheile am Reingewinn derselben selbst auf zwei Procent herabzusetzen und dabei, zu Gunsten der größern Vereine, noch ein Maximum innezuhalten gedrungen, wodurch die Beiträge selbst bei sehr ausgebreiteten und gewinnreichen Geschäften innerhalb sehr mäßiger Grenzen gehalten werden. Bereits haben denn auch 40–50 Vereine sich zur Gewährung einer solchen Remuneration bereit erklärt, und bei einer Anzahl anderer ist dasselbe in nächste Aussicht gestellt, indem an vielen Orten schon die Generalversammlungen behufs der desfallsigen Beschlußfassung anberaumt sind. Hiermit darf man die Ausführung des Plans für gesichert annehmen, und wenn die Remuneration Schulze’s zu Anfang die Summe von 200–300 Thaler kaum übersteigen wird, so steht doch für die Zukunft ein besseres Resultat mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten, da die in immer wachsender Menge alljährlich neu auftretenden Vereine, welche gerade am meisten der Förderung und Auskunft bedürfen, durch ihr eigenstes Interesse zu einer solchen bewährten Anwaltschaft hingedrängt werden.

Zum Schlüsse mag die von Schulze in dieser Angelegenheit abgegebene Erklärung wörtlich angefügt werden, theils um zu zeigen, in welcher Weise derselbe seine Stellung zu den Vereinen auffaßt, theils um die große Bedeutung für unser öffentliches Leben hervorzuheben, welche einem solchen Vorgehn der Vereine beizumessen ist. Möchten seine Worte, zum eignen Besten aller Betheiligten, überall den warmen Anklang finden, den die Sache verdient.


Erklärung.

Von den deutschen Erwerbs-Genossenschaften, welche sich seit den letzten zehn Jahren nach den von mir vertretenen Grundsätzen gebildet haben, sind mehrere zusammengetreten, um eine Einigung, besonders unter den Vorschuß- und Credit-Vereinen und den Rohstoff-Associationen zu Stande zu bringen, welche bezweckt, mir durch ein gemeinschaftlich auszusetzendes Gehalt es zu ermöglichen, meine Thätigkeit ausschließlich der Förderung der Genossenschaftssache zu widmen, und die mehrfachen Anerbietungen und Aussichten, welche mir neuerlich auf eine lohnende Stellung anderweit eröffnet sind, auszuschlagen. Es ist an mir, mich über dieses Vorhaben zu erklären.

Bei dem Umfange, den die Genossenschaftsbewegung bei uns erreicht hat, und der sich mit jedem Jahre erweitert, sehe ich mich schon jetzt außer Stande, den von allen Seiten an mich gestellten Anforderungen um Rath und Auskunft zu genügen, will ich nicht meine ganze Arbeitszeit opfern. Kommt es nun gar noch darauf an, die Bewegung weiter fortzuführen, das bisher Geleistete weiter auszubilden, so wird es unerläßlich, daß Jemand seine ganze Zeit und Kraft dieser wichtigen Angelegenheit widme. Was mich anlangt, so müßte ich namentlich allen juristischen Arbeiten entsagen, auf welche ich meiner Subsistenz halber großentheils angewiesen bin, weshalb es mir ohne eine mindestens theilweise Remuneration allerdings nicht möglich sein würde, mich der Aufgabe in ihrem ganzen Umfange zu unterziehen. Bei Regelung der mir zugedachten, ganz außergewöhnlichen Stellung dürften daher etwa folgende Hauptgesichtspunkte in das Auge zu fassen sein:

1) Vor Allem muß dieselbe eine durchaus würdige sein, da ich bei meiner Wirksamkeit des moralischen Einflusses, eines auf freies Vertrauen gegründeten Ansehens nicht entbehren kann. Die Hebung der Erwerbszustände der am meisten betheiligten Classen greift überall in das sittliche und intellectuelle Gebiet rurück, und die hier anklingenden Saiten können von mir nur dann mit Erfolg angeschlagen werden, wenn ich selbst unantastbar in dieser Beziehung dastehe. Dazu gehört namentlich die vollste Selbstständigkeit meinerseits, sowohl in Beziehung auf das, was man mir bietet, als auf das, was man von mir dafür verlangt. Das ganze Verhältniß muß daher rein geschäftlich auf der allein gesunden Grundlage von Leistung und Gegenleistung begründet werden, indem nur so jeder Theil dadurch, daß er sich selbst, wie dem Andern vollkommen gerecht wird, sein Selbstgefühl, seine innere Freiheit und Charakter-Würde wahrt. Aber wie ich jede Remuneration, die ich nicht durch meine Arbeiten verdiene, ablehnen müßte, so würde ich es auch in Beziehung auf alle und jede Anmuthungen, in der mir zugedachten Stellung irgend Etwas gegen meine Ueberzeugung zu thun und zu vertreten. Niemals werde ich mich zum bloßen Lohndiener von Ansichten und Bestrebungen hergeben, die etwa unter den Mitgliedern der Genossenschaften sich geltend machen könnten, im Fall ich von deren Verderblichkeit und Verkehrtheit überzeugt wäre. Das, was ich den Genossenschaften biete, ist der redliche Wille, ihren und ihrer Mitglieder wahren Interessen mit meiner

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besten Kraft, und das heißt bei mir eben nach meiner besten Ueberzeugung, zu dienen. Meine Grundsätze in dieser Hinsicht sind bekannt, von unsern Vereinen bereits erprobt und bewährt gefunden, und auf diesem von uns betretenen Wege, welchem Wissenschaft und Praxis zur Seite stehen, weiter vorzuschreiten, das bereits Erreichte zu festigen und fortzubilden und für manches sich hervordrängende weitere Bedürfniß die weiteren genossenschaftlichen Formen zu finden: das ist es, wozu ich mich allein verpflichten kann und will.
2) Um das erforderliche Honorar in einer auch die unvermögenden Mitglieder der Associationen nicht belästigenden Weise aufzubringen, und den letzteren selbst kein irgend nennenswerthes Opfer zuzumuthen, ist der allein mögliche Weg bei Aufnahme des gegenwärtigen Projects schon eingeschlagen. Nur diejenigen bereits in Thätigkeit begriffenen Vereine, welche, außer den ihren Hauptzweck bildenden geschäftlichen Vortheilen für ihre Mitglieder, noch einen Reingewinn in baarem Gelde in einem bestimmten Rechnungsjahre zurücklegen, sollen einen geringen Procentsatz von diesem Gewinne zu dem Gehalte beisteuern, so daß sie, wenn einmal bei weniger günstigen Geschäften ein solcher Reingewinn in einem Jahre nicht erzielt wird, von jedem Beitrage befreit bleiben. Nun bestehen gegenwärtig in Deutschland etwa 140–150 Vorschuß- oder Credit-Vereine und 50–60 Rohstoff-Associationen in einzelnen Handwerken (z. B. der Schuhmacher, Tischler, Schneider etc.), welche fast durchgängig sehr gute Geschäfte machen, und man wird nicht fehlgreifen, wenn man den Reingewinn eines Vorschuß-Vereins etwa auf 200 Thaler, den einer Rohstoff-Association etwa auf 100 Thaler im jährlichen Durchschnitt annimmt. Gelänge es, ohngefähr 50 Vorschuß-Vereine und 10 Rohstoff-Associationen mit einer Verwilligung von etwa 2 Procent ihres jährlichen Reingewinns zunächst zusammen zu bringen – und diese Annahme ist schon eine sehr günstige: – so würde dies einen Jahresgehalt von 200–300 Thalern für den Anfang ergeben, der hoffentlich im Laufe der Zeit durch den Zutritt neuentstehender Genossenschaften sich steigern würde. Daß überhaupt mehr zu erlangen sein wird, glaube ich auf keinen Fall, besonders würde ein höherer Procentsatz die bei dieser Rechnung angenommene Betheiligung unter den Genossenschaften höchst wahrscheinlich noch vermindern, weshalb davon abzurathen ist. Im Gegentheil ist noch eine andere Sicherungsmaßregel in Bezug auf die größern und ältern Vereine nothwendig, will man diese nicht zurückschrecken, indem man ihnen zu viel, den kleinern und neuern zu wenig zumuthet. Es ist dies die Feststellung eines Minimum und Maximum der Beiträge, welches man der Summe nach etwa auf mindestens 2 bis höchstens 12 Thaler für das Jahr normiren könnte, so daß kein Verein darunter oder darüber hinaus beizutragen hätte, möge sein Reingewinn so groß oder so klein sein, als er wolle. Wenn man so die großen Vereine, welche sich bereits zu bedeutendem Verkehre aufgeschwungen haben, gegen ein zu hohes Maß von Beisteuern sichert, scheint die Heranziehung der kleinern, erst entstehenden Vereine mit jenem Normalsatze, auch wenn ihr Gewinn noch unter 100 Thaler beträgt, doch nur billig, weil sie gerade im Anfange Rath und Förderung am allermeisten in Anspruch nehmen.
3) Gegen Gewährung einer solchen theilweisen Remuneration würde man von mir zu erwarten haben, daß ich keine Anstellung im öffentlichen Dienste oder in einem Privat-Unternebmen annehmen würde, welche mich hinderte, der bezeichneten Aufgabe soviel von meiner Zeit und Kraft zu widmen, als mir die Sorge um die eigene Subsistenz dazu überhaupt übrig läßt – ein Maß, welches natürlich durch die Höhe der zu gewährenden Remuneration einigermaßen bedingt wird.
Die Hauptgegenstände, auf welche ich sodann meine Thätigkeit zu richten haben möchte, würden etwa im Folgenden bestehen:
a) Vertretung und weitere Ausbildung des Genossenschaftswesens im Allgemeinen, in der Presse, auf den volkswirthschaftlichen Congressen und sonst im öffentlichen Leben, besonders Wahrnehmung der Interessen unserer Vereine in Bezug auf die Gesetzgebung der deutschen Einzelstaaten;
b) Förderung mit Rath und That, sowohl bei Gründung neuer Genossenschaften, als auch bei Erhaltung und Weiterführung bereits bestehender, insbesondere durch Auskunfts-Ertheilung und Belehrung auf ergehende Anfragen;
c) Vermittelung gegenseitiger Beziehungen zwischen den einzelnen Genossenschaften, zum Behufe des Austausches der gemachten Erfahrungen und gewonnenen Resultate, und Anknüpfung von Geschäftsverbindungen unter einander, sowie von Veranstaltungen zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen mit vereinten Kräften und Mitteln.

Hält man die vorstehenden Gesichtspunkte fest, so wird jeder unserer Vereine darnach leicht zu ermessen vermögen, inwieweit ihm und der gemeinen Sache mit dem, was man von mir billiger Weise erwarten darf, gedient, und was man andererseits daran zu setzen bereit ist, um sich meine ausschließliche Thätigkeit für die Zukunft zu sichern. Was mich selbst anlangt, so wird soviel wohl auch dem Befangensten einleuchten, daß ich bei Annahme der fraglichen Stellung die Rücksicht auf mein persönliches Interesse gänzlich bei Seite setzen muß. Nicht nur, daß das Verhältniß, von welchem jedem Theile, der Natur der Sache nach, der beliebige Rücktritt jederzeit frei steht, ein höchst unsicheres ist, erreicht mein Honorar im günstigsten Falle nicht den dritten oder vierten Theil dessen, was jeder Rechts-Anwalt in Preußen in einer gewöhnlichen Mittelstadt bei sehr mäßiger Praxis einnimmt. Dennoch bin ich entschlossen, auf die Sache einzugehen, und thue es gern. Ich bin von der Wichtigkeit der Associationen für den deutschen Handwerker- und Arbeiter-Stand auf das Innigste überzeugt, ich sehe so reichliche Früchte bereits aus den mühsam gepflegten Saaten erwachsen, daß schon die Rücksicht auf das, was Jeder dem Gemeinwohl schuldet, mich bestimmen muß, der Aufgabe, soviel an mir ist, auch in Zukunft meine Thätigkeit zu widmen. Dazu kommt, daß wohl Jedem ein solcher frei erwählter, der Befähigung und dem ganzen Streben eines Menschen gemäßer Beruf, wie ich ihn in der Anregung und Förderung der deutschen Genossenschaftsbewegung gefunden habe, theuer wird, und er sich nur schwer davon trennt. Ich bin dadurch in so viele Verbindungen mit tüchtigen Männern getreten, die mit mir Hand in Hand auf diesem Felde arbeiten, und vor Allem ich habe die wackern Leute, um deren Interssen es sich handelt, im langen persönlichen Verkehre lieb gewonnen, bin vielen schönen Zügen bei ihnen begegnet, einem so regen Treiben, sich zu bilden, sich durch eigene Kraft empor zu heben, daß ich zu dem gebotenen Wirkungskreise auch schon deshalb mich mit dem Zuge herzlicher Neigung hingezogen fühle.

Weiter erblicke ich aber noch in dem ersten Versuche dieser Art in Deutschland, wenn er gelingt, einen Vorgang von hoher Bedeutsamkeit für das öffentliche Leben. Haben es unsere Handwerker und Arbeiter in den Genossenschaften erst dahin gebracht, einen Anwalt, einen Vertreter ihrer Interessen aufzustellen und zu besolden, so wird dies auf ihre sociale Stellung, ihr Verhältniß zu den übrigen Gesellschaftsclassen günstig zurückwirken. Die Probe von der Macht, zu welcher sie sich im Verkehre durch eigene Kraft, durch ihren Zusammenschluß empor geschwungen haben, vermöge deren ihnen Intelligenz und Capital so gut wie den höheren Gesellschaftsschichten dienstbar sind, kann auf die Erweckung ihres Selbstgefühls, als der ersten Bedingung sittlicher Tüchtigkeit und wirthschaftlichen Gedeihens, nicht ohne Einfluß bleiben. Und das von ihnen gegebene Beispiel mag sich das ganze deutsche Volk zur Lehre nehmen. Nirgends verlangt man von Männern, die sich dem gemeinen Wohle widmen, so viel, und leistet ihnen dafür so wenig, wie bei uns. Daß zu jeder Art von Wirken zunächst eine materielle Existenz gehört, das scheint ihnen gegenüber Niemand zu bedenken. Sind sie zufällig nicht einmal mit äußeren Glücksgütern ausgestattet, so tritt in den meisten Fällen zu der Anfeindung und Verfolgung, die ihnen ihr Streben ohnehin einbringt, Mangel und Entbehrung als sichere Zugabe. So lange wir es daher in Deutschland nicht dahin gebracht haben, daß das Volk solchen Vorkämpfern für humanen, socialen und politischen Fortschritt, insoweit es den Bestrebungen derselben seine Anerkennung zollt, eine unabhängige, wenn auch noch so bescheidene Existenz gewährt, so werden wir gegen andere Völker – z. B. die Engländer – in Entwickelung unserer öffentlichen Zustände stets im Nachtheil stehen, weil sich oft die besten Kräfte entweder jenen schwierigen, die höchste Hingebung fordernden Aufgaben alsdann ganz entziehen, oder sich ihnen, im sorgenvollen Kampfe um des Lebens Nothdurft, nur mit halber Seele widmen können. In diesem Sinne hat das jetzige Project unserer Associationen eine wahrhaft nationale Bedeutung, eine Tragweite, welche weit über die Personalfrage hinausreicht. Nicht sowohl mir, dem gegenüber für die noch in Aussicht stehenden Jahre seiner Wirksamkeit sich die Ausführung bestenfalls wohl kaum über die Grenzen eines Versuchs erheben dürfte, sondern denen nach uns, dem folgenden Geschlechte, wird das gegebene Beispiel vielleicht einmal zu Statten kommen, und es mag leicht geschehen, daß alsdann, solchem Vorgänge gemäß, ganz andere Männer, durch die reell bethätigten Sympathien des Volks über das niedere Bedürfniß erhoben, zu Ehren und Frommen des Vaterlandes mit ihrer vollen Kraft den edelsten Aufgaben und Bestrebungen zugeführt und erhalten werden.

Und deshalb darf und will ich die Associationen bei ihrem Vorhaben nicht hemmen, sondern mich ihnen darbieten. Es ist eben nicht mehr, als ein Versuch, über dessen große Schwierigkeiten sich die Männer, die ihn angeregt haben, doch ja nicht täuschen mögen. Indessen, schon daß man ihn wagt, gilt als ehrenvolles Zeugniß von dem Geiste, der in vielen Leitern und Mitgliedern unserer Genossenschaften lebt. Und ich bin ja im Stande, den Verlauf der Sache ruhig mit anzusehen, indem weder meine materielle Existenz, noch meine öffentliche Wirksamkeit an das Gelingen des Planes geknüpft sind. Wie ungewiß auch der Ausfall sein mag, Eins bleibt ja doch über jeden Wandel sicher und fest: daß ich selbst, auch wenn der Plan scheitert, soweit mich die nothwendige Fürsorge um das eigene Bedürfniß nicht abzieht, meine Thätigkeit der Sache der Genossenschaften in unveränderter Gesinnung erhalten werde. Was dieselben daher auch thun und beschließen, ich bleibe doch der Ihre.

Delitzsch, im Januar 1860.

Schulze-Delitzsch.