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Die Vertheilung von Kartoffelland an Berliner Arme

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Textdaten
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Titel: Die Vertheilung von Kartoffelland an Berliner Arme
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 12, S. 181, 200
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1891
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[181]

Vertheilung von Kartoffelland an Berliner Arme.
Nach einer Zeichnung von W. Zehme.

[200] Die Vertheilung von Kartoffelland an Berliner Arme. (Zu dem Bilde S. 181.) Die Berliner Armenverwaltung vertheilt die nicht unbedeutenden Landstrecken, welche sie in unmittelbarer Nähe der Stadt besitzt, an Bedürftige behufs Kartoffelanbaus. Das Land wird immer nur für den Zeitraum eines Jahres abgegeben. Jedem einzelnen wird sein Stück Land genau zugetheilt, damit jede Streitigkeit ausgeschlossen ist. Nach der Besitznahme beginnen die Inhaber mit Aufrichtung einer Hütte, die zur Aufnahme der Werkzeuge, Kleidungsstücke und Lebensmittel bestimmt ist, ja nicht selten sogar den Familien während des Sommers als Herberge zur Nachtzeit dient.

Die Grundstücke liegen vor den Thoren der ärmeren Stadttheile im Norden, Osten und Südosten. Zum Schönhauser und Frankfurter Thor wallen an den Sonntagen in der Frühe ganze Scharen mit Hacke und Schaufel hinaus, um anzupflanzen, später zu häufeln und endlich zu ernten. Ist es so weit, dann ist die fröhlichste Zeit für diese kleinen Pächter gekommen. Der Hundewagen wird angespannt und er trägt die Säcke heim, in denen die Frucht gesammelt ward. Der erste Schmaus „Pellkartoffeln und Häring“ mundet diesen „Landleuten“ Berlins herrlich, denn doppelt schön schmeckt, was der eigene Fleiß zeitigen half.

Vielfach giebt die Berliner Armenverwaltung auch noch die Saatkartoffeln dazu – in diesem Jahre z. B. hat sie nicht weniger als 2723 Centner aufgewendet – und meistens fällt die Ernte so gut aus, daß nicht nur die Bebauer selbst genug haben, sondern noch eine gute Portion verkaufen können. Wenn der Magistrat das so verwendete Land verpachten würde, könnte er nur einen kleinen Zins erhalten, während er auf diese Weise Segen in großem Umfange stiftet. Vielleicht bietet sich da und dort den Stadtverwaltungen Gelegenheit, das höchst zweckmäßige Verfahren Berlins nachzuahmen zum Wohle der Bedrängten.