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Die Theilung der Erde

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Textdaten
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Autor: J. Loewenberg
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Titel: Die Theilung der Erde. Zeitgemäße Betrachtungen und Erinnerungen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 47, S. 771–772, 774
Herausgeber: Ernst Ziel
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1884
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Position des Deutschen Reichs im Vergleich zu anderen Kolonialmächten
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Die Theilung der Erde.

Zeitgemäße Betrachtungen und Erinnerungen.

Wie in dem großen Zeitalter der Entdeckungen, so rüsten sich in unseren Tagen die Völker Europas zu großen Eroberungszügen, um gewaltige Länderstrecken der Cultur zu erschließen und der kaukasischen Rasse endgültig zu unterwerfen. Die drei mächtigsten Culturnationen der Gegenwart sind heute in der That in Colonialunternehmungen verwickelt. England sucht mit aller Kraft seinen alten unermeßlichen Besitz jenseit der Oceane zu festigen, und seine Kriegsschiffe beeilen sich, an den verschiedensten, noch „freien“ Punkten der Welt die Flagge Albions aufzuhissen und das Protectorat der Königin von England und Kaiserin von Indien zu verkünden. Auch das in Colonialunternehmungen sonst so unglückliche Frankreich führt in Asien einen kostspieligen Krieg mit den Trägern des Drachenbanners und opfert Millionen, um am Senegal, Niger, Ogowe und Congo seinen Einfluß zu stärken. Selbst Deutschland, welches bis dahin bei der „Theilung der Erde“ die Rolle des träumenden „Poeten“ in der bekannten Schiller’schen Dichtung gespielt hatte, will diesmal nicht leer ausgehen und verlangt seinen berechtigten Antheil an dem „dunklen Welttheil“, dem neuesten Zankapfel der seefahrenden Völker.

Und wie einst zwischen den Portugiesen und Spaniern, so entbrennt heute zwischen den Regierungen Europas der Streit um jene „herrenlosen Länder“, und aus dem Actenstaub werden vergilbte Pergamente hervorgeholt, mit welchen der Eine dem Anderen seinen neuen Besitz streitig machen möchte. Man prüft diese Urkunden und zuckt mitleidig die Achseln über jene verjährten Rechte. Nach ihnen wäre freilich die Welt längst vergeben, während thatsächlich noch weite Länderstrecken brach liegen, unberührt von dem Pfluge der Cultur. Dieser Unklarheit sollte rasch ein Ende bereitet werden, und in diesem Sinne lud Deutschland die betheiligten Mächte zu einer Conferenz ein, um über das Recht der Besitzergreifung überseeischer Länder eine Verständigung zu erzielen und die gegenseitigen Besitzverhältnisse Afrikas in einer Weise zu regeln, die den Interessen des gesammten europäischen Handels Rechnung tragen würde. Daß Deutschland damit die Lösung einer der wichtigsten Fragen des Völkerrechts angebahnt hat, unterliegt keinem Zweifel, und wir brauchen nur an einige, vielleicht vergessene Vorkommnisse und Zustände früherer Zeit zu erinnern, um die Tragweite der gegenwärtigen Bestrebungen richtig beurtheilen zu können.

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Als bald nach der Entdeckung Amerikas die beiden kühnsten und glücklichsten Entdeckervölker, die Spanier und Portugiesen, in eifersüchtigem Streite an einander geriethen, zog Papst Alexander VI. 1493 die berüchtigte Demarcationslinie von Norden nach Süden, welche 100 Stunden westlich von den Azoren alle westlichen Entdeckungen den Spaniern, alle östlichen den Portugiesen zusprach. Die blinden Heiden dieser Gegenden, an deren Dasein zu glauben noch vor Kurzem als Ketzerei durch päpstlichen Bann verpönt war, sollten nunmehr vereint werden unter die Obhut der Kirche. – Portugal segelte nach Osten, Spanien nach Westen. Aber trotz der entgegengesetzten Richtung begegneten sich beide, und es lag in diesem Ereignisse eine große, lehrreiche Ironie der Geschichte über die Anmaßung, die Welt zu vertheilen. Die päpstliche Linie ist zwar bald der Nichtbeachtung verfallen, aber die päpstliche Machtvollkommenheit, die Völker und Länder zu verschenken, blieb einige Zeit anerkannt, während die Völker der neuen Welt als durchaus rechtlos galten.

Die Herrschaft der Christen über die nichtchristlichen, namentlich außereuropäischen Länder, über Völker, welche man als „Wilde“ bezeichnete, obwohl sie wie die Eingeborenen von Mexico und Peru gebildeter und gesitteter waren, als die spanischen Eroberer, wurde als grundsätzlich feststehend betrachtet, und der Papst benahm sich dauernd als die oberste Macht, der es zustehe, die Erde nach Belieben zu vertheilen.

Eine lehrreiche Urkunde solcher Rechtsanschauung hat der spanische Geschichtschreiber Herrera in der Proclamation aufbewahrt, mit welcher Hojeda 1510 in Südamerika Länder in Besitz nahm, und die, da sie nicht ohne Beihülfe von spanischen Theologen und Hofpredigern abgefaßt war, den Indianern auch einige kräftige Heilslehren beibringen sollte. Diese Proclamation lautet in gedrängtem Auszuge:

„Ich, Alonso de Hojeda, Feldherr des Allermächtigsten Königs von Castilien und Leon, thue Euch hiermit kund und zu wissen: Gott, unser Herr, schuf Himmel und Erde, einen Mann und ein Weib, von denen wir, und auch Ihr und alle Menschen abstammen. Ueber alle diese Menschen und die ganze Welt hat Gott die Oberherrschaft dem Sanct Peter oder Papst gegeben. Einer dieser Päpste schenkte als Herr der Welt alle Festländer und Inseln dem Könige von Castilien und Leon, was Ihr, wenn Ihr wollt, in Schriften nachsehen könnt. (! –) Da nun unser Großmächtigster König Herr von allen Ländern ist, so haben sie ihm gehuldigt und gehorchen den frommen Männern, welche sie in unserem heiligen Glauben unterrichten. Und auch Ihr seid verpflichtet, das Alles zu thun. Daher befehle ich Euch, die christliche Kirche als Eure Herrin, und den Papst und den König als Herren aller Inseln und Festländer zu verehren, – und den frommen Vätern zu gehorchen, die Euch dies Alles noch erklären und darüber predigen werden.

Wenn Ihr aber das nicht thut, so werde ich Euch mit Gottes Hülfe bekriegen, Euch mit Gewalt unter das Joch bringen, Euch, Eure Weiber und Kinder als Sclaven verkaufen, Euch überhaupt alles Uebel anthun.“

Diese freundliche Proclamation hat überall als Muster gedient, und waren keine Eingeborenen da, so genügte es, dieselbe nur abzulesen, wenn auch kein anderes Publicum zugegen war, als Affen und Papageien.

Mit solcher Begründung hatten die orthodoxesten Völker, Spanier und Portugiesen, die grausamsten Vernichtungskriege gegen die Eingeborenen der neuen Welt geführt. Erst mit dem 16. Jahrhundert begann der Sieg der weltlichen Macht über das internationale Richteramt des Papstes, das bald alle Wirkung und Bedeutung verlor. England, Holland, selbst das „allerchristlichste“ Frankreich mißachteten die Demarcationslinie und sandten ihre Schiffe aus, auf den vom Papst vergebenen Gebieten Entdeckungen und Eroberungen zu machen. Die päpstliche Schenkung galt höchstens als Bestätigung des Prioritätsrechts der Entdeckung; – größer aber als dieses Recht war das der Occupation, der Besitznahme durch Eroberung oder Vertrag, und noch höher als dieses galt endlich das Recht durch erste Cultivirung, gleichsam die ausschließliche „Specificirung“ zum Eigenthum.

Dieses letzterwähnte Recht hatte England schon 1790 gegen Spanien in einem Streite über den Nutkasund geltend gemacht. Spanien hatte nämlich den Besitz desselben aus der Zeit Jacob’s I. von England für sich in Anspruch genommen, ohne irgend welche Besitzhandlung nachweisen zu können, – dagegen machte indeß England geltend, daß der bloße Besitz nicht genüge und daß man nur durch „Specification“, das heißt durch Niederlassung und Cultivirung, Eigenthumsrechte erwerben könne.

Diesem Streitfalle entspricht der gegenwärtige Streit zwischen der Regierung der Capcolonie und dem Bremer Handelsherrn Lüderitz über die Bucht von Angra Pequena und das Namaqualand. Die Capregierung will diese Gebiete bereits früher annectirt haben, aber sie hatte in keinem Fall dafür gesorgt, daß die hier angesiedelten Europäer auch Schutz gegen Belästigungen durch die Eingeborenen fanden. Die capländischen Beamten sind bei den ersten Anzeichen von Unruhen eiligst davongelaufen, und die Regierung selbst hat neuerdings erklärt, daß sie „zur Zeit“ nicht im Stande sei, in dem ganzen Gebiete Hoheitsrechte auszuüben. Dieser Zustand muß natürlich zur Feststellung von Bestimmungen führen, welche Vorbedingungen seitens eines Staates zu erfüllen sind, um die Erwerbungen einer Colonie rechtskräftig zu machen.

Bis jetzt hat sich eine bestimmte Praxis noch nicht herausgebildet, und man kann nur soviel als allgemein gültigen Grundsatz annehmen, daß der bloße Beschluß irgend einer Regierung, ein fremdes Gebiet zu annectiren, nicht ohne Weiteres eine solche Annexion für das europäische Staats- und Völkerrecht zu einer rechtsgültig vollzogenen Thatsache macht. Andererseits ist aber auch noch nicht entschieden, welches Maß von Freiheit der Verfügung [772] über sich und ihr Land den Eingeborenen selbst zuzugestehen und zu sichern ist. Bisher haben die Besitz ergreifenden Europäer nur die Formalität eines Vertrages mit den Eingeborenen für nöthig gehalten. Das hat auch noch Brazza am Ogowe und Congo gethan, als er „mit französischen Flaggen bei den Häuptlingen hausiren ging“.

Mochte diese Formalität thatsächlich auch nur eine Täuschung der unwissenden „Wilden“ sein, mochte die Einschmuggelung des französischen Protectorats noch so bedenklich erscheinen, so war doch immer die äußere Form eines Vertrags gewahrt. Auch andere gewaltsame Annexionen wurden, um den Schein des Rechts zu wahren, in der Weise erklärt, daß ein Kriegszustand zwischen den Parteien durch einen Friedensvertrag zum Abschluß gebracht worden sei, der die Annexion des Landes oder dessen Unterstellung unter den Schutz des Siegers anerkannt hat. Alle diese Vorgänge sind indeß noch sehr häufig unklar, und es bleibt wünschenswerth, daß die vielbesprochene Congoconferenz auch hierüber Bestimmungen treffen werde, die des Geistes unserer Zeit würdig sind.

Also eine internationale Conferenz zur Regelung colonialer, maritimer Angelegenheiten in – Berlin! in der viel verspotteten Sandbüchse des heiligen Römischen Reichs! Welche wunderbare Wandlung in der staatlichen Machtstellung Preußens, Deutschlands – in der kurzen, flüchtigen Zeit von kaum einem Jahrhundert!

Erinnern wir uns nur, daß der jugendliche Alexander von Humboldt, wenige Tage nachdem er im März 1792 als stimmberechtigter Assessor in das Bergwerks- und Hüttendepartement zu Berlin eingetreten war, dem Freunde und Freiberger Studiengenossen Karl Freiesleben in heiterem Spott geschrieben: „Ich gehe auf fünf bis sechs Tage nach Linum, wo die große Torfstecherei! – nach Zehdenik, wo ein hoher Ofen! – und nach Rheinsberg, wo ich Auftrag habe einen Fayenceofen zu untersuchen! – Das sind – – bergmännische Beschäftigungen!! – Ich bleibe gewiß nicht lange in Berlin, da Berlin ebenso der Sitz eines Admiralitäts-, als eines Bergcollegiums sein könnte.“ Ein Admiralitäts-, ein Bergwerkscollegium in Berlin schien also damals eine Chimäre, an die man nur mit Scherz und Spott denken konnte.

Aehnlich scherzte auch noch später H. W. Dove. In seiner Ansprache bei dem Feste des fünfundzwanzigjährigen Bestehens der Berliner Geographischen Gesellschaft (1853) sagte er: „Es war ein kühner Gedanke, in Berlin eine geographische Gesellschaft zu gründen. Wenn man im Hafen von Liverpool über den Wald von Masten blickt, wenn man die riesigen Dampfschiffe sieht, die wie eine fliegende Brücke die neue Welt mit der alten verbinden, so mag man wohl meinen, hier, wo die Fäden eines die ganze Erde umspannenden Netzes der Verbindung zusammenlaufen, möge die Stelle sein, einen solchen Verein zu gründen. Aber ein Blick auf die bescheidene Aepfelflotte, welche am Fuße des königlichen Schlosses in Berlin vor Anker liegt, ermuthigte wenig zu einem solchen Unternehmen.“

Wir können an diese Scherze mit heiterer Befriedigung erinnern.

Seitdem Dove jenes Wort gesprochen, waren kaum zwanzig Jahre verflossen und ein noch kühnerer Gedanke hat im April 1873 in demselben Berlin „Die afrikanische Gesellschaft“ in’s Leben gerufen, die in wissenschaftlichem, idealem Streben keine geringere Aufgabe hatte, als die Erforschung des unzugänglichen äquatorialen Binnenlandes von Afrika. Wie groß die Zahl deutscher Männer gewesen, die sich der Lösung dieser Aufgabe unterzogen haben, wie Ruhmvolles mit Aufopferung an Gut und edlen Menschenleben geleistet worden, das alles lebt im Bewußtsein der Zeitgenossen und braucht nicht hier gesagt zu werden. „Quer durch Afrika“, „Im Herzen von Afrika“ sind stolze Titel deutscher Werke, die wie schmetternde Fanfaren ihre Entdeckungs- und Erforschungszüge verkünden.

Dasselbe Berlin, das Humboldt einst so arg verspottet, ist seit geraumen Jahren der Sitz eines Ober-Bergamtes, von dem die reichsten, einträglichsten Berg-, Hütten- und Salinenwerke [774] Deutschlands ressortiren. In demselben Berlin endlich ist auch der Sitz eines Admiralitätscollegiums, eines Marineministeriums, dessen eisengepanzerte Schiffe deutscher Habe, deutschem Recht, deutscher Ehre in allen Meeren und Zonen Schutz, Respect und Geltung verschaffen und nicht minder auch der wissenschaftlichen erdkundlichen Disciplin aus allen Ländern und Meeren hochschätzenswerthe Beiträge zuführen.

Es währte lange, bis dies so gekommen war, und noch 1865 klagte Peschel in der Vorrede zu seiner Geschichte der Erdkunde: „Wer die Geschichte der Erdkunde zur Hand nimmt, um darin die Ehren des deutschen Volkes verzeichnet zu finden, der wird gemischten Eindrücken entgegen gehen. Er wird gewahren, daß er einer Nation angehöre, die überreich an Zierden und arm an Thaten ist. Wo hohe Aufgaben nur durch die Kräfte eines Staates gelöst werden können, zeigt unsere Geschichte nichts als eine Reihe versäumter Gelegenheiten; wo es aber dem Einzelnen möglich war, ohne öffentlichen Beistand der Wissenschaft große Dienste zu leisten, oder wo fremde Nationen thatenlustig nach Werkzeugen suchten, da haben sich stets Deutsche herbeigedrängt, und die Zahl der Unserigen, die in die Gefahr gingen und in ihr unterlagen, ist bis auf die Gegenwart ruhmwürdig groß gewesen. Was hätten andere Nationen geleistet, wenn sie über eine ähnliche Fülle geistiger Kräfte zu verfügen gehabt hätten! Wenn wir dennoch bei der Vertheilung der wissenschaftlichen Verdienste nicht hinter anderen Völkern zurückstehen, so müssen wir unsere Vertreter um so höher feiern, weil sie soviel erringen konnten, obgleich sie Deutsche waren!“

Schon das folgende Jahr 1866 gab indeß nachhaltigen Aufschwung zu dem großen, lange geträumten Ziele einer deutschen, nationalen Marine. Wir erhielten Eine Flagge, die preußische Flotte wurde zur deutschen Flotte, der norddeutsche Reichstag begann das Schöpfungswerk, und mit der Entstehung des deutschen Kaiserreichs trat auch die deutsche Flotte in ein neues Stadium der Entwickelung.

Was sie seitdem für die Wissenschaft geleistet, gehört mehr in die Geschichte der Geographie, als in unser specielles Thema, aber mit der erhöhten Machtstellung Deutschlands wuchs auch der Beruf und die Pflicht. Die Schutzmacht der Heimathsküsten mußte auch Schutzmacht werden des Verkehrs in allen Meeren und allen Ländern.

Ermuthigt durch die großen Siege an den Grenzen des Vaterlandes traten die Deutschen in den überseeischen Ländern mit größerem Selbstbewußtsein auf. Der Schweiß der deutschen Forscher, die Mühen der deutschen Kaufleute sollten nunmehr Früchte tragen, und wenn wir auch spät auf dem Felde der Colonialbestrebungen erschienen sind, so spät sind wir doch nicht gekommen, um leer wie der „Poet“ in der Schiller’schen Dichtung auszugehen. Noch in letzter Stunde geschah die große Wendung, und stolz weht die deutsche Flagge auf fremden Meeren und Küsten als Wahrzeichen eines sicheren Schutzes für alle Angehörigen der deutschen Nation, und Deutschland hat endlich den ihm gebührenden Sitz eingenommen im Rathe der seefahrenden Völker. J. Loewenberg.