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Die Konzentration in der Montanindustrie

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Textdaten
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Autor: Robert Liefmann
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Titel: Die Konzentration in der Montanindustrie
Untertitel:
aus: Handbuch der Politik Zweiter Band: Die Aufgaben der Politik, Zwölftes Hauptstück: Urproduktion und Gewerbebetriebe, 60. Abschnitt, S. 405−408
Herausgeber: Paul Laban, Adolf Wach, Adolf Wagner, Georg Jellinek, Karl Lamprecht, Franz von Liszt, Georg von Schanz, Fritz Berolzheimer
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1914
Verlag: Dr. Walther Rothschild
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Erscheinungsort: Berlin und Leipzig
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[405]
60. Abschnitt.


a) Die Konzentration in der Montanindustrie.
Von
Universitätsprofessor Dr. Robert Liefmann, Freiburg i. B.


Literatur:

[Bearbeiten]
Heymann, Die gemischten Werke im deutschen Grosseisengewerbe. Stuttgart und Berlin 1904.
Liefmann, Kartelle und Trusts und die Weiterbildung der volksw. Organisation. 2. Auflage. Stuttgart 1910.
Kontradiktorische Verhandlungen über deutsche Kartelle, Berlin 1903–6.
Denkschrift über das Kartellwesen, 4 Teile, Berlin 1906–8.

Konzentration ist der allgemeinste Ausdruck für eine Reihe von Entwicklungserscheinungen in der modernen Volkswirtschaft, die in allen vorgeschrittenen Ländern, besonders aber in Deutschland und den Vereinigten Staaten eine grosse Bedeutung erlangt haben. Sie bestehen in der Tendenz der Unternehmer zum Zusammenschluss. Zwei Hauptformen pflegt man zu unterscheiden: Kartelle und Trusts. Die Kartelle sind monopolistische Vereinigungen zwischen selbständig bleibenden Unternehmern desselben Erwerbszweiges, die also nur die Konkurrenz in bestimmten Richtungen durch Verträge einschränken. Bei den sog. Trusts dagegen handelt es sich um die Zusammenfassung mehrerer Unternehmungen zu einer einzigen. Beides sind aber nur die Haupttypen: neben den eigentlichen Kartellen gibt es noch andere Formen bloss vertragsmässigen Zusammenschlusses der Unternehmer: Abnehmerverbände, Konditionenvereinbarungen, Interessengemeinschaften. Und Trust ist nur die populäre Bezeichnung für drei verschiedene Formen des Erwerbs und Besitzes einer Unternehmung durch eine andere: Fusion, bei welcher die eine vollständig in der anderen aufgeht; Kontrollgesellschaft, bei welcher eine Unternehmung andere durch Besitz von mindestens der Hälfte ihres Aktienkapitals finanziell beherrscht, und der eigentliche, heute aber kaum mehr vorkommende Trust im amerikanischen Rechtssinne.

In Deutschland haben die Kartelle vor allen Konzentrationsformen die grösste Bedeutung erlangt und zwar war dabei die Montanindustrie vorbildlich, und auch heute noch sind die Kartelle der zu ihr gehörigen Wirtschaftszweige die wichtigsten. Wenn auch einzelne Kartelle in die 60er Jahre zurückreichen (Weissblechsyndikat 1863), so beginnt doch die eigentliche Kartellbewegung erst in der zweiten Hälfte der 70Jahre. Damals entstanden das Schienenkartell, dessen billigere Auslandsverkäufe zum ersten Male die Aufmerksamkeit auf diese neuen Bildungen lenkten, die ersten Förderkonventionen der Ruhrzechen, die ersten Roheisenverbände u. a. Es waren das jedoch ganz lose und sehr vergängliche Gebilde: blosse Preis- oder Produktionskartelle. Zu einer festeren Organisation gelangte zuerst die westfälische Koksproduktion, die sich 1890 zum Westfälischen Kokssyndikat zusammenschloss. Die Form dieses Kartells: Auftragsverteilung wurde vorbildlich für zahlreiche andere. Ein als Aktiengesellschaft errichtetes Verkaufsbüro unter obigem Namen verteilte alle eingehenden Aufträge an die Mitglieder im Verhältnis ihrer Beteiligungsziffer. 1893 entstand in dieser Form das Rheinisch-westfälische Kohlensyndikat, das später das Kokssyndikat und den Brikettverkaufsverein in sich aufnahm und bis heute in der ganzen Montanindustrie tonangebend geblieben ist.

Auch die Eisenindustrie nahm bald diese Kartellform an, doch blieben die meisten, z. B. die Roheisensyndikate nur territoriale Bildungen, aber auch die ganz Deutschland umfassenden Verbände, wie der Halbzeugverband, das Walzdraht- und das Drahtstiftsyndikat, die Röhren-, Träger- und Feinblechsyndikate waren nicht von langer Dauer. Erst 1903 gelang die Zusammenfassung der Halbfabrikate, Schienen und Träger im deutschen [406] Stahlwerksverband nach dem Vorbild des Kohlensyndikates, während sich für Bleche, Walzdraht usw. eine Syndizierung nicht verwirklichen liess. Ausserdem gibt es noch verschiedene Kartelle in anderen Gebieten des Kohlenbergbaues, sowie für Braunkohle und zahlreiche Verbände für Spezialprodukte der Eisenindustrie. Die 1905 veranstaltete Enquete des Reichsamts des Innern zählte 19 Kartelle der Kohlenindustrie, 62 der Eisenindustrie auf.

Die Wirkungen dieser Kartelle bestanden zweifellos in einer Erhöhung der Preise für die Konsumenten, einer Erhöhung der Gewinne für die kartellierten Unternehmer. Letztere lässt sich an der teilweise ganz enormen Steigerung der Kurse von Aktien und Kuxen von Kohlenbergwerksgesellschaften und Eisenwerken erkennen. Dass durch die Preiserhöhungen der Kartelle die Konsumenten aber übermässig benachteiligt worden seien, wird man allgemein nicht behaupten können. Insbesondere das Kohlensyndikat ist im ganzen massvoll in seiner Preispolitik gewesen. Wenn auch die Kohlenpreise heute doppelt so hoch sind als in der ersten Hälfte der 80er Jahre und um die Hälfte höher als bei Gründung des Syndikats, so sind doch die Preise jener ungünstigen Jahre nicht unbedingt mit den heutigen vergleichbar. Denn in günstigen Zeiten, z. B. Anfang der 70er Jahre und 1889–90 waren die Preise trotz freier Konkurrenz gerade so hoch wie jetzt. Der Unterschied ist also nur, dass das Syndikat auch in der Depression die Preise hoch hält. Sie sind also entschieden sehr viel gleichmässiger geworden und das ist auch für die Abnehmer ein grosser Vorteil. In der Hochkonjunktur der Jahre 1899–1900 und 1906 hätte das Kohlensyndikat zweifellos viel höhere Preise erzielen können. Es gab damals eine vollständige „Kohlennot“ und man warf dem Syndikat vor, dass es künstlich mit dem Angebot zurückhalte. Kaum 1½ Jahr später aber waren die Zechen genötigt, grosse Mengen Kohle auf Lager zu nehmen oder billig ins Ausland zu verkaufen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Ob damals eine starke Herabsetzung der Preise eine erhebliche Vergrösserung des inländischen Absatzes zur Folge gehabt hätte, ist schwer zu sagen. Es wurde in der Kartellenquete auch von manchen Verbrauchern verneint.

Wegen ihrer billigen Verkäufe ins Ausland sind die Kartelle sehr heftig angegriffen worden. Aber wie schon gesagt, diente dieser Export in der Regel nur dazu, ihnen in ungünstigen Zeiten Beschäftigung zu verschaffen. Er ist daher keine regelmässige Erscheinung und deshalb kann sich auf einen solchen Export von Rohstoffen und Halbfabrikaten eine ausländische Weiterverbreitung nicht aufbauen. Das Kohlensyndikat, die Roheisensyndikate und der Stahlwerksverband haben auch die inländischen Weiterverarbeiter durch Ausfuhrvergütungen in ihrem Export zu fördern gesucht. Aber diese Massregel befriedigt doch die letzteren nicht auf die Dauer, zumal sie nur an solche gewährt wurde, die ihrerseits in Verbänden organisiert waren.

Neben der Kartellbewegung hat in der Montanindustrie auch die Fusionstendenz grosse Bedeutung erlangt. Seit Ende der 90er Jahre suchten die grösseren Kohlenbergwerksgesellschaften sich kleinere anzugliedern, um ihre Beteiligungsziffer im Syndikat zu erhöhen. Teilweise wurden diese kleineren Zechen dann stillgelegt, was namentlich 1903 zu grosser Erregung und vielen Erörterungen führte, weil dadurch viele Arbeiter beschäftigungslos, namentlich aber manche Gemeinden ihrer Haupteinnahmequelle beraubt wurden. Doch, wären diese kleineren Zechen bei freier Konkurrenz wahrscheinlich schon früher stillgelegt worden, allerdings wäre das Ereignis nicht so plötzlich eingetreten. Auch in der Eisenindustrie sind zahlreiche Verschmelzungen von Eisenwerken erfolgt. Doch sind die enormen Vergrösserungen mehrerer Werke in der Hauptsache auf Neuanlagen zurückzuführen.

Von sehr viel grösserer Bedeutung ist eine andere Art der Zusammenfassung von Unternehmungen in der Montanindustrie, die sog. Kombinationstendenz, die Verbindung von Kohlenzechen mit Hochöfen und Stahlwerken und dieser mit allen möglichen Zweigen der Weiterverarbeitung. Zwar haben schon seit den 50er Jahren grosse Eisen- und Stahlwerke eigene Kohlenzechen in Besitz gehabt, aber von einer allgemeinen Tendenz, eine solche Kombination vorzunehmen, kann man erst seit der Entwicklung festorganisierter Rohstoffkartelle sprechen. Früher, als die Rohstoffproduzenten, also die Kohlenzechen und [407] Roheisenhersteller, sich Konkurrenz machten und dadurch die Abnehmer jene Produkte zu den denkbar niedrigsten Preisen erhielten, bot die Selbstherstellung keine Vorteile für die Verbraucher, war vielmehr mit grossem Risiko verbunden, weil eine derartige kombinierte Unternehmung unter Umständen die Rohstoffe billiger kaufen konnte, als sie sie selbst herstellte, oder, wenn die Lage des weiterverarbeitenden Gewerbszweiges ungünstig war, keinen Absatz für die von ihr produzierten Rohstoffe hatte. Das änderte sich aber vollkommen, als an die Stelle freier Konkurrenz die Rohstoffkartelle traten und insbesondere das Kohlensyndikat die Preise dauernd hochhielt. Jetzt konnten alle Hütten- und Stahlwerke, die eigene Zechen besassen, ihren Kohlenbedarf billiger selbst gewinnen, ebenso die Stahlwerke ihren Roheisenbedarf billiger als von den betreffenden Syndikaten. So machte die Bewegung also Fortschritte und erwies sich auch in der Krisis nach 1900 noch als vorteilhaft, weil das Kohlensyndikat seine Preise hochhielt. Sie dehnte sich auch immer mehr auf die Weiterverarbeitung aus, wie z. B. grosse Drahtwerke, um den hohen Preisen des Halbzeugverbandes zu entgehen, dazu übergingen, es sich selbst herzustellen.

Den Nachteil davon hatten natürlich die kleineren sogenannten reinen Weiterverarbeiter, für die sich solche Kombinationen nicht lohnten, die ihre Rohstoffe und Halbfabrikate vielmehr zu hohen Preisen von den Kartellen kaufen mussten. Mit der wachsenden Ausdehnung der Kombinationsbewegung verschlechterte sich ihre Lage immer mehr, weil es schliesslich, insbesondere für Roheisen und Halbzeug, fast keine „reinen“ Produzenten mehr gab, die reinen Weiterverarbeiter alles Material von den grossen kombinierten Werken kaufen mussten, die in der Weiterverarbeitung ihre eigenen Konkurrenten waren. Diese hatten kein Interesse daran, die reinen Werke am Leben zu erhalten, sie benutzten sie höchstens als Puffer gegenüber den Konjunkturenschwankungen, aber waren nicht geneigt, Kartelle mit ihnen zu schliessen. Daher hat sich auch die Syndizierung der sogenannten B-Produkte im Stahlwerksverband, Stabeisen, Bandeisen, gezogenem Draht, Blechen nicht verwirklichen lassen. Ja, die grossen kombinierten Werke haben die Roheisensyndikate zur Auflösung gebracht, da sie kein Roheisen mehr verkaufen.

Der grösste Teil der reinen Walzwerke wird diesen Verhältnissen gegenüber kaum bestehen bleiben können. Ihre Zahl hat sich auch schon durch Angliederungen an die grossen Werke erheblich vermindert. Einige wenige vermögen sich durch die sogenannte Spezialisation, die Beschränkung auf die Herstellung weniger hoch qualifizierter Produkte zu erhalten.

Durch die Bildung grosser Kombinationsunternehmungen wird also die günstige Wirkung festorganisierter Rohstoffkartelle, dass alle Abnehmer auf die gleiche Basis gestellt werden und damit auch bei ihnen eine grössere Gleichmässigkeit in den Produktionskosten und stabilere Verhältnisse herbeigeführt werden, wieder aufgehoben. Aber noch mehr. Der Bestand der Rohstoffkartelle überhaupt wird durch sie gefährdet. Schon 1903 machte die Erneuerung des Kohlensyndikats grosse Schwierigkeiten, weil es nur unter Einräumung sehr grosser Beteiligungsziffern gelang, die den grossen Eisenwerken gehörigen Zechen, die namentlich in Zeiten ungünstiger Beschäftigung der Eisenindustrie grosse Kohlenmengen auf den Markt brachten, in das Syndikat einzubeziehen. Man musste ihnen den Selbstverbrauch von Kohle auf den derselben Unternehmung gehörigen Hütten freigeben, nur die überschiessenden Kohlenmengen müssen sie durch das Syndikat verkaufen. Das hatte die Wirkung, dass jetzt auch grosse Kohlenzechen anfingen, sich eigene Eisenwerke anzugliedern umgekehrt wie bisher, um ihre Kohle unabhängig vom Syndikat verwerten zu können. So erwarb die Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft, bis 1904 reine Kohlenproduzentin, zwei grosse Eisen- und Stahlwerke. Damit sorgte sie schon für das Jahr 1915 vor, wenn das jetzige Kohlensyndikat abläuft und möglicherweise nicht erneuert wird. Sie hat neuerdings wiederum nicht weniger als 100 Millionen Mark Kapital zur Anlage weiterer grosser Eisenwerke aufgewendet. Da auch andere grosse kombinierte Unternehmungen es so machten, um im Falle einer Auflösung der Syndikate „autark“ dazustehen, scheint eine Ueberkapitalisation in der Eisenindustrie sehr drohend und damit ist eine neue Schwierigkeit [408] für den Bestand der Kartelle gegeben. Überhaupt ist der Anreiz zu Neugründungen und Erweiterungen, den die festorganisierten Kartelle geben, eine der volkswirtschaftlich bedenklichsten Seiten der Konzentrationsbewegung. In der gleichen Richtung wirkt die Beteiligung des Staates an den Kartellen, wie schon länger in der Kaliindustrie und zeitweise am Rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat. Die darin liegende Sicherung des Kartells fördert eine volkswirtschaftlich höchst bedenkliche Überkapitalisation, die allerdings in der Montanindustrie verhältnismässig am wenigsten gefährlich ist, weil hierdurch in natürlichen Verhältnissen Benzlaus Schranken gesetzt sind.

So bewahrheitet sich hier der alte Satz, dass ein volkswirtschaftliches Prinzip, auf die Spitze getrieben, in sein Gegenteil umschlägt. Die Kartellierung in der Montanindustrie trägt dadurch, dass sie zu Erweiterungen und Kombinationen veranlasst, schon den Keim zu neuer Konkurrenz in sich, entwickelt aus sich selbst ein Korrektiv, das die Ausbildung einer extremen Monopolstellung verhindert.

Wenn so die Kartelle der Montanindustrie auch keineswegs gesicherte Institutionen sind, so ist doch andererseits nicht anzunehmen, dass sie nur vorübergehende Erscheinungen seien, die bald auf immer verschwinden werden. Im Gegenteil. Dauernder Konkurrenzkampf ist heute undenkbar, die grossen, mit ungeheuren Kapitalien arbeitenden Unternehmungen können sich nicht dauernd bekämpfen. Je geringer ihre Zahl ist, desto leichter ist eine Verständigung zwischen ihnen. Sie ist auch im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse. Denn Konkurrenzkampf bedeutet eine Kapitalverschwendung. Der „anarchische“ Zustand, bei dem die Anpassung der Produktion an die Nachfrage allein durch die Konkurrenz erfolgt, ist unwirtschaftlich. Mag auch zeitweiser Konkurrenzkampf eintreten, er wird doch bald wieder einer Organisation der Unternehmungen Platz machen müssen. Manche glauben, dass dabei an die Stelle der Kartelle der Trust treten wird. Aber bisher hat sich auch in Amerika gezeigt, dass es in den grossen, volkswirtschaftlich wichtigsten Industrien, vor allem auch in der Montanindustrie unmöglich war, alle Unternehmungen zu einer einzigen mit monopolistischem Charakter zu vereinigen. Das scheitert schon an der Möglichkeit, eine solche Unternehmung zu übersehen und einheitlich zu leiten. So werden auch bei uns, gerade in der Montanindustrie, immer mehrere grosse Unternehmungen bestehen bleiben (daneben auch kleinere für Spezialprodukte) und zur Beseitigung des Konkurrenzkampfes zwischen ihnen werden die Kartelle noch auf lange hinaus ihre Bedeutung behalten.