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Die Handwerkernoth, ihr Grund und die Mittel zu ihrer Hebung

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Textdaten
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Autor: Hermann Schulze-Delitzsch
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Titel: Die Handwerkernoth, ihr Grund und die Mittel zu ihrer Hebung
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 9, 18, 23
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1857
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[126]
Die Handwerkernoth,
ihr Grund und die Mittel zu ihrer Hebung.
Von Schulze-Delitzsch.
Nr. 1.

Wenn ein Kranker lange Zeit hindurch eine Menge Kuren gebraucht hat, ohne daß es irgend besser mit ihm werden will, so sollte man meinen, er müsse am Ende von der ganzen Quacksalberei nichts mehr wissen wollen. Denn so viel könnte er nachgerade merken, daß ihm die Herren mit ihren theuern Tränken und Pulvern keine neue Konstitution machen können. Anstatt daher bei jedem Magendrücken und Kopfweh, bei jedem Reißen oder Husten nach einem Recept zu schreien, müßte er anfangen, auf sich selbst Acht zu geben, zu merken, was ihm bekommt, und was er nicht vertragen kann; was er also thun und lassen muß. Da sich seine Konstitution nun einmal nicht nach seiner Lebensweise richten will, so bleibt ihm ja doch nichts Anderes übrig, als sich mit seiner Lebensweise nach seiner Konstitution zu richten, und, damit er dies könne, die letztere gehörig zu studiren.

Aber, wie nahe dies auch zu liegen scheint, trifft es doch in der Wirklichkeit nicht zu. So überwiegend ist bei der Mehrzahl der Menschen die Trägheit und Bequemlichkeit, so gering Einsicht und Willenskraft, daß sie es selten über sich vermögen, von dem altgewohnten Schlendrian, von ihren Gelüsten und Liebhabereien zu lassen, obschon darin allein der Grund des Uebels liegt. Vielmehr verlangen sie in der Regel, von diesem Uebel unter Beibehaltung ihrer alten dasselbe hervorrufenden Lebensweise, geheilt zu werden, ohne alles Zuthun ihrerseits, ohne eine einzige ihrer schlechten Gewohnheiten abzulegen, und werfen sich jeder Wunderkur in die Arme, welche ihnen dergleichen Unsinn vorspiegelt.

Dies gilt nun nicht etwa blos für körperliche Leiden, sondern auch in einer Menge anderer Beziehungen, wo es darauf ankommt, alte, eingewurzelte Uebelstände zu beseitigen. Besonders hartnäckig ist dieser Hang auf sozialem Gebiet, wo wir es mit den so wichtigen Bedingungen der materiellen Existenz, der Beschaffung der Mittel zu unserem Dasein zu thun haben. Große, wesentliche Uebelstände, an welchen unleugbar ganze, zahlreiche Klassen der Gesellschaft siechen, rufen eine Menge der widersprechendsten und verkehrtesten Heilmethoden hervor. Aber den Gründen des Uebels in dem gesellschaftlichen Organismus tiefer nachzuspüren, damit halten sich jene unberufenen Heilkünstler nur in den seltensten Fällen auf. Freilich erfordert dies auch ein eben so gewissenhaftes und mühsames Studium, als man von einem tüchtig gebildeten Arzt hinsichtlich des menschlichen Körpers verlangt. Wie das Leben des einzelnen Menschen von einer Menge organischer Verrichtungen bedingt ist, welche in inniger Wechselbeziehung von Ursache und Wirkung zu einander stehen; wie alle diese Verrichtungen und dadurch hervorgerufene Erscheinungen nach bestimmten Gesetzen vor sich gehen, deren Störung unausbleiblich Krankheit, ja Tod zur Folge hat; eben so innig in einander greifend, eben so bestimmten Gesetzen gehorchend, treten die Erscheinungen auf volkswirthschaftlichem Gebiete im Leben und Haushalt der Gesellschaft auf, und dieser Gesammtorganismus der menschlichen Gesellschaft ist eben so verwickelt, verlangt ein eben so sorgsames Studium, um die ihn bewegenden Kräfte und beherrschenden Gesetze, die Ursachen des Heils wie des Uebels, kennen zu lernen, wie der Leib des einzelnen Menschen.

Mit dieser Vorklage gehen wir an eine der wichtigsten Fragen auf dem berührten Gebiet, die Handwerkerfrage, der sich seit einer Reihe von Jahren die Theilnahme des Publikums entschieden zuwendet. Nicht nur sehen wir die Betheiligten, die Handwerker selbst in reger Bewegung, auch die Regierungen schreiten ihnen zu Gunsten in mehreren deutschen Ländern ein, und von allen Seiten wird der Erhaltung einer so zahlreichen und achtungswerthen Klasse von Bürgern, welche Jahrhunderte lang, als Kern des deutschen Mittelstandes, eine Hauptstütze der Kultur und Gesittung der Nation war, das lebhafteste Interesse gezollt. Auch ist das Gefühl der bedrohten Existenz, welches unsere Handwerker aus langer Ruhe aufrüttelt, nur zu wichtig, [127] und die täglich überhand nehmende Verkommenheit ihres Gewerbs- und Nahrungsstandes drängt sich in erschreckender Weise auf. Aber eben so unbestreitbar, wie der Nothstand, steht auf der andern Seite auch die Unzulänglichkeit der bisher dagegen ergriffenen Maßregeln fest, was Niemandem Wunder nehmen wird, der das Getriebe einigermaßen durchschaut. Eben hier tritt das oben Gesagte ein, daß die Patienten den unerläßlichen Bedingungen der Heilung sich nicht fügen mögen, weil sie am wenigsten die erforderliche Besonnenheit besitzen, über das Nächste, was sie unmittelbar bedrückt, hinweg die entfernteren Beziehungen und Quellen der Zustände in das Auge zu fassen. Die neuere Zeit, mit ihren ungeheuren gewerblichen Hülfsmitteln ist an ihnen vorübergeschritten, und anstatt ihr zu folgen, sich die Vortheile der gegenwärtigen Gewerbskunst zu eigen zu machen, sind sie auf ihrem alten Standpunkte stehen geblieben, und rufen der unaufhaltsam Vordringenden umsonst ihr schwaches Halt zu, das im Gebrause der ungeheuren Triebräder der heutigen Industrie ungehört verklingt. Aber trotz aller trauriger Erfahrungen beharren sie dabei und fordern, daß der Lauf der Dinge sich verkehre, damit sie im alten Schlendrian ihr Wesen nach wie vor treiben mögen.

Folgen wir ihnen daher zunächst in den Kreis ihrer eigenen Vorstellungen und sehen zu, wohin die von ihnen vorgeschlagenen Wege zur Abstellung des Uebels am letzten Ende führen. Die ganze Sache ist, wenn man auf die Leute hört, überaus einfach und macht sich eigentlich von selbst. Ein paar gewerbepolizeiliche Maßregeln, einige unschuldige Einschränkungen und Verbote der Staatsgewalt, und ihnen ist geholfen. Daß dies nicht längst geschehen, ist daher unverantwortlich. So viel steht bei ihnen ein für allemal fest: daß sie ihre Produkte schwerer und – mindestens im Verhältniß zum Preise der Rohstoffe – nur zu niedrigern Preisen abzusetzen vermögen, als dies ihren Vorfahren vor 30 bis 40 Jahren möglich war. Von dieser Abnahme der Kundschaft und dem Sinken der Preise, in welchen beiden Erscheinungen sich die ganze Frage für sie erschöpft, finden sie nun den Grund darin:

einmal, daß die Zahl der Handwerker unverhältnißmäßig zugenommen habe, und sodann, daß die von ihnen gefertigten Waaren auch von Andern, namentlich den Fabrikanten, geliefert und auf den Markt gebracht wurden, welche meist billigere Preise als sie zu stellen im Stande seien.

So gelangen sie ganz folgerichtig zu dem Schlusse: daß wenn man die Zahl der Handwerker beschränkt, und allen Nichthandwerkern verbietet, sich mit der Verfertigung und dem Verlauf von Handwerkerwaaren zu befassen, Kundschaft und Preise sich zu ihren Gunsten heben müßten. Und das, meinen sie, läßt sich ganz gut machen, das sind keine leeren Hirngespinnste, deren so war es ja früher, eine solche goldene Zeit hat es ja für sie gegeben, die Zeit des Zunftzwangs und was damit zusammenhing. Erst nachdem man diese heilsame Einrichtung verlassen hat, ist die Noth in ihre Reihen eingebrochen, und nur vermittelst der Rückkehr dazu ist die Regeneration des Handwerks möglich. Deshalb frisch eingelenkt, ohne Zaudern, und ihnen ist geholfen!

Daß ein so scheinbares Räsonnement allgemein Eingang in die Kreise der Handwerker findet, ist nicht zu verwundern. Sie sind der leidende Theil, und da geht es ihnen, wie den meisten Patienten, welche die äußern Anzeichen (Symptome) des Uebels für das Uebel selbst nehmen, und auf Mittel zu deren Abstellung dringen, ohne sich um die weitern Folgen solchen einseitigen Eingreifens für den ganzen Organismus zu kümmern. Patient hat Kopfschmerz, darüber läßt sich nicht mit ihm streiten, und der Kopfschmerz kommt vom Andrang des Blutes nach dem Kopfe. Also Aderlaß, und das Uebel ist beseitigt. Gerade so unsere Handwerker. Absatz und Preise ihrer Produkte sind gedrückt wegen der großen Konkurrenz unter ihnen selbst und besonders der Fabrikanten. Daher fort mit den überflüssigen Handwerkern, fort mit den Fabrikanten und deren Waaren von ihrem Markt, dann muß das Publikum wohl zu ihnen kommen und kaufen.

Zunächst drängen sich gegen ein solches Verfahren schon auf den ersten flüchtigen Blick ganz im Allgemeinen sehr erhebliche Bedenken auf. Es mag sein, daß sich die Vorfahren der Handwerker vor einer Reihe von Jahren bei der vollen Geltung der Zunftverfassung wohl befunden haben. Daraus läßt sich aber vernünftiger Weise weiter Nichts folgern, als daß diese Verfassung den damaligen Verhältnissen entsprach, daß sie für jene Zeit paßte. Aber muß dies deshalb auch in Bezug auf die Gegenwart der Fall sein? Vermag man mit jener alten Form zugleich, mit jenen Einrichtungen einer vergangenen Zeit auch diese Zeit selbst zurückzurufen nebst dem ganzen damaligen Zuschnitt des bürgerlichen und häuslichen Lebens, den mäßigen Ansprüchen des Publikums, den beschränkten Hülfsmitteln der Produktion und des Verkehrs? Das wäre gerade so, als ob sich Jemand einbildete, man könnte einen erwachsenen Menschen dadurch, daß man ihm seine abgelegten Kinderkleider aufzwängte, wieder zum Kinde machen. Sodann kann man doch das Handwerk nicht so für sich allein, als ein Institut auffassen, welches weiter keinen Zweck hätte, als einer Anzahl von Menschen ihr Brot zu geben. Vielmehr bildet es immer nur einen Theil derjenigen Bestrebungen und Thätigkeiten, welche die Bestimmung haben, die menschliche Gesellschaft mit den zur Existenz nöthigen, nützlichen und angenehmen Gegenständen zu versehen, mit einem Worte der Industrie. In fast sämmtlichen Gewerbszweigen hat man aber seit 40 bis 50 Jahren ungeheure Fortschritte und Entdeckungen gemacht, welche die Produktion leichter und billiger machen. Natürlich bringt dies neue Betriebsreformen der mannigfachsten Art hervor, wie die Verschmelzung früher getrennter Gewerbe oder umgekehrt, welche sich in die alten, beengenden Zunfteinrichtungen nicht schicken, sondern den jemaligen Bedürfnissen gemäß sich zu gestalten die Freiheit haben müssen, sollen sie nicht im Keime verkümmern.

Doch greifen wir der weitern Ausführung jener allgemeinen Bedenken, mit der wir es an einer andern Stelle zu thun bekommen, nicht vor, und kehren zunächst auf den Standpunkt der Handwerker selbst zurück.

Also: „Verminderung der Zahl der Handwerker“ und „Verbot der Fertigung von Handwerkerwaaren, durch andere, als zünftige Meister.“ Diese beiden Maßregeln müssen Hand in Hand zusammengehen, wenn der Zweck erreicht werden soll, darüber sind sich die Handwerker klar. Denn was hülfe ihnen die Verminderung ihrer Zahl, wenn ihre Kunden die Waaren von anders woher z. B. aus den Fabriken erhalten können? Und eben so wie der Gesammtheit der Handwerker gegenüber alle Nichthandwerker von der Konkurrenz mit ihnen ausgeschlossen werden müssen, stehen sich wiederum die einzelnen Zünfte einander entgegen, so daß bestimmte Waaren stets das Monopol einer bestimmten Zunft sein müssen. Andernfalls wäre die ganze Veranstaltung wiederum wirkungslos. Dürften z. B. die Schmiede Schlosserarbeit, die Zimmerleute Tischlerarbeit, die Riemer Beutlerarbeit machen, so nützte natürlich den Schlossern, Tischlern, Beutlern ihre Beschränkung auf eine mindere Zahl Nichts, weil ihre Kunden dann stets im Stande wären, sie zu umgehen. Die strenge Abgrenzung der Arbeitsgebiete unter den einzelnen Zünften steht daher im nothwendigen Zusammenhang mit dem ganzen System, vermöge deren jeder Meister nur die seiner Zunft zugesicherten Artikel fertigen darf. Dennoch ist die Sache auch damit noch nicht abgethan. Denn sind auch alle diese Maßregeln in das Werk gesetzt, die Zahl der Handwerker an jedem Orte beschränkt, alle Nichthandwerker von der Konkurrenz ausgeschlossen, die Arbeitsgebiete der Zünfte genau bestimmt: immer kann das Publikum alles dies umgehen, wenn es sein Bedürfniß an Handwerkerwaaren von auswärts bezieht. Also: Sperrung nach Außen, Verbot fremder Handwerkerwaaren, möglichste Abschließung und Beschränkung der einzelnen Orte mit ihrem Bedürfniß auf die eigne Produktion; insbesondere Verbot des Handelns der Kaufleute mit Handwerkerwaaren, weil gerade durch die Vermittlung dieses Handels der Ankauf auswärts produzirter Artikel dem Publikum am bequemsten dargeboten wird.

Dies sind so aus dem Gröbsten die Glieder der Kette, wodurch die alte Blüthe und Geltung des Handwerks wiederum befestigt werden soll, und wir wollen dabei gleich einem Einwurfe begegnen, der uns aus den eignen Reihen der Handwerker etwa gemacht werden möchte. „Wir wollen ja gar nicht so weit mit unsern Einrichtungen in der Zeit zurück“ – so spricht mancher wackere Mann, der selbst die Bedenken gegen die geforderten Maßregeln nicht ganz abzuweisen vermag. „Wir wollen die eingeschlichenen Mißbräuche im Zunftwesen gern aufgeben, und den Fortschritten der Gegenwart auch Rechnung tragen, wenn nur der unbeschränkten Konkurrenz, der gewerblichen Anarchie (das sind so die Hauptschlagworte) gesteuert, und uns die Möglichkeit des Bestehens gesichert wird u. s. w.“ – Allerdings kommt auch der hartnäckigste Anhänger des Alten, so bald an [128] Verwirklichung der obigen Vorschläge praktisch Hand angelegt werden soll, in den Fall, einen Theil davon aufgeben zu müssen, weil bei ihrer völligen Durchführung ein Zusammenstoß mit einer solchen Menge von Interessen, die inzwischen ebenmäßig im bürgerlichen Leben zur Geltung gekommen sind, Statt finden würde, daß die Folgen gar nicht abzusehen wären. Dies ist auch der Grund, weshalb man überall, wo die Staatsgewalt auf die Wünsche der Handwerker einging, es nicht weiter, als bis zu einzelnen Concessionen, nirgend aber das ganze System in Ausführung gebracht hat. Aber eben die bisherige Praxis in diesen Ländern, besonders in Preußen, welches für sehr entgegengesetzte Versuche das beste Erfahrungsmaterial bietet, hat gezeigt, wie durch solche halbe Maßregeln nicht das Mindeste für die Verbesserung der Handwerkerzustände gewonnen wird. Da haben wir die Abhängigkeit des Etablissements von der Aufnahme in die Innung oder dem Bestehen der Meisterprüfung, da haben wir die Abgrenzung der Arbeitsgebiete, die Regelung des Lehrlings- und des Gesellenwesens, das Verbot, daß andere als geprüfte Meister Arbeiten ihres Fachs übernehmen oder Gesellen halten, mit geringen Ausnahmen zu Gunsten der Fabriken; da kann selbst das Beziehen der Wochenmärkte und das Halten von Magazinen zum Verkauf fertiger Handwerkerwaaren andern als Handwerksmeistern ortsweise untersagt werden. Aber daß sich durch alle diese Beschränkungen seit Erlaß der neuern Gewerbeordnungen die Zustände der Handwerker nur im Mindesten gebessert oder gehoben hätten, wird Niemand, der mit diesen Dingen vertraut ist, behaupten, am wenigsten die Handwerker selbst, welche fortwährend nach neuen, weitern Konzessionen schreien, eben weil sie fühlen, daß jene halben Maßregeln ihnen zu gar Nichts helfen. Weder ist durch die Nothwendigkeit des Beitritts zur Innung oder des Bestehens der Prüfung der Zustand zum selbstständigen Handwerksbetrieb geringer geworden, noch durch die andern Beschränkungen die Konkurrenz der Fabrikanten und Kaufleute abgewehrt. Schlimmsten Falls, wenn man es auch noch strenger nehmen wollte, finden sich zurückgekommene Handwerker im Ueberfluß, welche den Handelsleuten und Kapitalisten Namen und Dienst zur Verfügung stellen. Kurz, am Ende behalten diejenigen unter den Handwerkern, welche die völlige Umkehr zu den alten Zuständen fordern, in ihrer Art Recht. Wenn einmal auf dem Wege der Umkehr zum Alten die Verbesserung der Lage der Handwerker erreicht werden, wenn die vorgeschlagenen Beschränkungen zu Gunsten der Handwerker überhaupt einen Effekt haben sollen, so müssen sämmtliche angedeutete Maßregeln ohne alle Abschwächung und in ihrem nothwendigen Zusammenhange in das Werk gesetzt werden, oder das ganze System wird dergestalt durchlöchert und unhaltbar, daß es zu gar Nichts taugt.

Sehen wir in unserem nächsten Artikel die hierher gehörigen Forderungen der Handwerker im Einzelnen, rücksichtlich ihrer Ausführbarkeit etwas näher an.



[255]
Nr. 2.

Die erste der in unserm vorigen Artikel (Nr. 9.) aufgestellten Forderung zur Abhülfe der Noth war also: Verminderung der Zahl der Handwerker. Hierbei wird man zunächst von der Verminderung der gegenwärtig etwa vorhandenen Ueberzahl ganz abstehen müssen. Denn die theilweise Ausschließung der Leute, welche einmal sich Jahre lang auf diesen Beruf eingelernt haben, würde deren Pensionirung oder Ueberführung nach entfernten Colonieen voraussetzen, wenn sie nicht verhungern sollen: Maßregeln, wovon bei uns nicht die Rede sein kann. Man wird sich also darauf beschränken müssen, den Andrang für die Zukunft zu vermindern. Dabei kann man einen doppelten Weg einschlagen. Der erste, der allein wahrhaft zu dem vorgestellten Ziele führt, ist: daß man die Zahl der jungen Leute beschränkt, welche sich dem Handwerke widmen wollen, daß man also einen Theil daran hindert und nöthigt, einen andern Beruf zu ergreifen. Geradezu könnte dies natürlich nur von einer mit öffentlicher Autorität bekleideten Behörde geschehen. Daß es aber eine sehr mißliche Sache ist, dem Einzelnen die freie Selbstbestimmung über die Wahl des künftigen Lebensberufes zu verschränken, sieht Jeder ein. Unleugbar kommen hierbei Neigung und natürliche Fähigkeit, Familien- und Vermögensverhältnisse und andere zur amtlichen Entscheidung wenig geeignete Punkte in Anschlag, und man hat im Gefühl der Unthunlichkeit einer solchen officiellen Regelung die Sache dadurch zu vermitteln gesucht, daß man eine Beschränkung der Handwerksmeister bei der Annahme von Lehrlingen vorschlug. Allein abgesehen davon, daß hier eine Gleichstellung sämmtlicher Meister, ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Geschäfts und ihre persönliche Tüchtigkeit, schon große Unzuträglichkeiten mit sich führt, ist die Fixirung dieser Zahl in den einzelnen Gewerken und Orten äußerst schwierig und würde zu den widersprechendsten Reclamationen der betheiligten Meister Anlaß geben. Denn wollte man wirklich mit dieser Beschränkung so weit gehen, daß der natürliche Abgang unter den Handwerkern durch Alter und Tod durch den Zugang von Lehrlingen nicht weiter überschritten würde, als das Steigen der Bevölkerung mit sich bringt, so würde man den einzelnen Meistern kaum mehr als einen Lehrling auf einmal zu halten gestatten können. Mit einer solchen Maßregel wäre aber den Handwerkern selbst am wenigsten gedient. Nicht nur, daß sie dadurch nicht selten am Heranlernen der eignen Söhne gehindert wären, fristet sich auch eine Menge von Meistern gerade nur dadurch hin, daß sie in den Lehrlingen Gehülfen erhält, welche sie nicht zu lohnen braucht, und die noch obenein Lehrgeld zahlen müssen. Deshalb ist denn auch dieser Vorschlag noch nirgends consequent durchgeführt worden.

So bleibt denn noch der andere Weg übrig, auf welchem man die Concurrenz der Handwerker unter sich beschränken will, und der wirklich früher bei den geschlossenen Zünften üblich war; der nämlich, daß man zwar die Erlernung der Handwerke frei gibt, dafür aber die Meister an jedem Orte, je nach dem Bedürfniß, auf eine gewisse Zahl beschränkt. Allerdings ließe sich hierdurch wohl erreichen, daß sich eine günstig gestellte Minderheit auf Unkosten der Mehrheit ihrer Genossen, welche zur dauernden Unselbstständigkeit verdammt und daher gezwungen wären, bei jenen um geringen Lohn zu dienen, bereicherte, wobei natürlich auch das Publicum mit leiden müßte, insoweit es an jene kleine Zahl bei Beziehung seiner Bedürfnisse gebunden wäre. Da man aber auf solche Weise die Zahl der Handwerker nicht vermindert, sondern nur eine kleine, bevorzugte Classe unter ihnen schafft, welche die Früchte der Arbeit ihrer Genossen sich zu eigen machte, so wird dies Niemand im Ernste für eine wirkliche Lösung der Frage ausgeben, da es vielmehr ein Anerkenntniß ist, daß die Frage im Interesse der Gesammtheit keine Lösung zuläßt, weil man für nöthig hält, einen Theil der Masse zu opfern, um für den Rest eine erträgliche Existenz zu gewinnen.

Ebenso mißlich steht es mit der zweiten Forderung: „dem Verbot der Fertigung von Handwerkerwaaren von andern als Handwerksmeistern, insbesondere von Fabrikanten.“ Wo ist hier die Grenze zwischen Handwerk und Fabrik, welche Artikel eignen wir dem erstern, welche der letztern zu? Nach dem gegenwärtigen Stande der Sache sind eine ganze Menge von Gewerbszweigen, welche früher nur von Handwerkern gefertigt wurden, in die Fabrikproduction dergestalt übergegangen, daß der handwerksmäßige Betrieb entweder ganz aufgehört hat oder kaum noch das trockne Brod abwirft, wie wir z. B. an der Leinen- und Baumwollenweberei u. a. sehen. Bei andern existirt zwar auch die Concurrenz zwischen Handwerk und Fabrik, wie z. B. bei der Möbel-Production, bei verschiedenen Eisen- und Blechwaaren, jedoch wird die Stellung der Handwerker den Fabrikanten gegenüber mit jedem Tage unhaltbarer. Bei noch andern Gewerbszweigen endlich bedienen sich unsere Handwerker selbst der Erzeugnisse der Fabriken, weil sie die Stücke gar nicht oder nicht so billig herstellen können, und behalten sich höchstens die Zusammensetzung und letzte Ueberarbeitung, manchmal auch nur den Handel vor. Man frage z. B. nur die Tischler hinsichtlich der Fourniere, der gedrechselten oder geschnitzten Möbeltheile; die Schlosser in Bezug auf ganze oder Theile von Schlössern, die Büchsenmacher u. a., welche oft die wesentlichsten Stücke ihrer Waaren aus den Fabriken entnehmen und sich dabei viel besser stehen, als wenn sie dieselben selbst verfertigten. Wie soll es nun in dieser Hinsicht ferner gehalten werden? – Will man den gegenwärtigen Stand der Dinge bei Ziehung der Grenze zwischen Fabrik und Handwerk zu Grunde legen, der Fabrik die bisher eroberten Gebiete belassen und ihr nur verbieten, weiter um sich zu greifen? Und heißt das nicht den gewerblichen Fortschritt, jede neue Erfindung und Vervollkommnung der Betriebsart untersagen? Oder will man etwa gar auf irgend einen frühern Zeitpunkt zurückgehn, die Fabrikation von Waaren, welche irgend einmal von Handwerkern gefertigt worden sind, überhaupt verbieten, und die damit beschäftigten Fabriken schließen? – Der Natur der Sache nach werden die Handwerker, die sich bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge nicht halten können, es auch nicht dabei belassen wollen, sondern die Rückkehr zu frühern Zuständen, also die Schließung einer Menge von Fabriken fordern. Was soll aber dann zunächst aus der Menge entlassener Fabrikarbeiter werden, denen man doch am Ende so gut, wie den Handwerkern, das Recht, von ihrer Hände Arbeit zu leben, zugestehn muß? Beim Handwerk läßt man sie nicht zu, denn das ist ohnehin schon überfüllt, und sie haben ja nichts darin gelernt. Beim Landbau geht es ihnen nicht besser, da einerseits auch hier schon ein ländliches Proletariat vorhanden ist, welches in vielen Gegenden auf die Dauer keine lohnende Beschäftigung findet, andererseits die Leute die Arbeiten auch nicht verstehn, zum Theil sogar die Kraft nicht dazu besitzen. Wollte man aber auch hiervon absehn, und die Fabrikproduction in einer Menge von Artikeln, welche sie billiger und besser als die Handwerker herzustellen vermag, wirklich vernichten: wie will man da mit dem Auslande Schritt halten? Was soll daraus entstehen, wenn man alle neuen Erfindungen und verbesserte Productionsmethoden, wie sie der fabrikmäßige Betrieb allein in Anwendung bringen kann, von einer so großen Menge von Industriezweigen ausschließt? Die nothwendige Folge würde sein, daß sich die gewaltsam gehemmte Industrie über die Grenzen zieht, daß ein solches Land in gewerblicher und commercieller Hinsicht gegen seine Nachbarländer zurückkommt. Und die Handwerker sind deßhalb um wenig besser dran, denn die auswärtigen Fabriken [256] überschwemmen alsdann den Markt mit ihren Producten, so lange nicht die strengsten Einfuhrverbote in Geltung gesetzt werden.

Und hier kommen wir eben zur dritten Forderung, als dem Schlußstein des ganzen Systems, zur Absperrung, zur industriellen Kriegserklärung der einzelnen Staaten gegen einander, ohne welche Maßregel es in keiner Weise aufrecht zu halten ist. Wirklich bestanden solche Zustände im Mittelalter und selbst bis in die Anfänge des achtzehnten Jahrhunderts hinein, ein Zeitraum, welcher die größte Blüthe des Handwerks umfaßt. Nicht blos eine Anzahl von Reichsstädten und Reichsrittern bildeten dazumal mit ihren Besitzungen kleine Staaten, völlig abgeschlossene Gebiete für sich; jeder einzelne Ort war durch die Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Communication, die Menge von Fehden und Privatkriegen, von Zöllen und Geleiten, durch die Unsicherheit der wenigen überaus schlechten Verkehrsstraßen, thatsächlich bis zu einem gewissen Grade abgesperrt, so daß die Einwohner, was irgend daselbst zu haben war, nicht leicht von anders woher zu nehmen in Versuchung kamen. Da war denn eine solche auf das locale Bedürfniß berechnete Gewerbsorganisation ganz am Platze. Allein wie will man ein solches Sperrsystem jetzt durchführen, wo jene politische Zerrissenheit der Bildung großer, geordneter Staaten gewichen ist, und die ungeheure Steigerung aller Verkehrsmittel die fernsten Länder mit einer Leichtigkeit und Sicherheit mit einander verbindet, wie dies früher bei Ortschaften desselben Landes auf wenige Meilen Entfernung kaum der Fall war? Wenn auch ganze große Ländercomplexe noch gewisse Zolllinien gegen einander aufrecht erhalten, so schwinden diese von Tage zu Tage im wohlverstandenen allseitigen Interesse immer mehr, auch sind sie nicht der Art, eine solche Absperrung zu bewirken, wie sie nothwendig wäre, die auswärtige Production auszuschließen und Producenten und Consumenten ortsweise auf einander zu beschränken. Ohnehin wäre dies bei unseren dicht bevölkerten Staaten unausführbar und würde die Existenz der Mehrzahl der Einwohner ganzer großer Bezirke und Provinzen gefährden, welche blos bei ungehindertem Absatz ihrer Producte in entfernte Gegenden bestehen können, der ihnen bei Durchführung obiger Maßregel natürlich entzogen würde. Denn nie darf man dabei außer Acht lassen, daß die Hemmung der Einfuhr mit der Hemmung der Ausfuhr nothwendig Hand in Hand geht, und daß die eine stets die andere erzeugt. Nicht blos, daß, wenn ein Staat sich gegen die andern abschließt, diese in der Regel eine solche Maßregel erwidern, sondern dem Lande, dessen Producte in dem andern nicht zugelassen werden, fehlen ja eben deßhalb die Zahlungsmittel für die Producte des letztern, sich abschließenden, indem volkswirthschaftlich aller Verkehr am letzten Ende auf einen Productenaustausch hinausläuft.

Das wäre ohngefähr dasjenige, was sich der Betrachtung jedes Unbefangenen über den von den Handwerkern bei der vorliegenden Frage eingenommenen Standpunkt aufdrängt, und wir wollen schließlich nur noch einer großen offenbaren Täuschung gedenken, welcher sich die Handwerker dabei hingeben. Wären nämlich die gemachten Forderungen auch wirklich ausführbar – wie sie es eben nicht sind – würde durch ihre Realisirung wirklich der Preis und Absatz der Handwerkerwaaren auf die Dauer erhöht, so könnte den Handwerkern dies doch nur sehr wenig nützen. Daß durch die Ausschließung vom Handwerk, durch die Beschränkung des Fabrikwesens Massen brodloser Menschen geschaffen werden, an welche die Handwerker nichts verkaufen können, wollen wir hier ganz bei Seite setzen. Allein da nicht blos einzelne, sondern sämmtliche Handwerke gleichmäßig begünstigt werden sollen, so muß die erwartete Preissteigerung natürlich in allen Handwerksartikeln gleichmäßig eintreten. Nun ist der einzelne Handwerker aber immer nur in Bezug auf eine einzige sehr beschränkte Classe von Artikeln Producent, mit der Wirkung, daß er sich und seine Familie darin durch eigne Arbeit versorgen kann. In den meisten Fällen muß er sich, zur Befriedigung seiner, wie der Bedürfnisse der Seinigen, selbst an andre Handwerker wenden und deren Producte kaufen. Was braucht der Schuhmacher nicht alles außer seinem Schuhwerk, der Kammmacher außer Kämmen, der Bäcker außer Brod, Schlosser und Schmidt außer ihren Eisenwaaren! Sind nun alle diese verschiedenen Waaren im Preise gestiegen, so geht nothwendig das Mehrverdienst, die größere Einnahme in dem einen Gewerbszweige, durch die größere Ausgabe beim Ankauf der Waaren von den andern wieder verloren. Gesetzt, der Tischler A. hätte bisher mit Hülfe eines Gesellen und Lehrlings jährlich 400 Thaler verdient, und davon an Bäcker, Schuhmacher, Fleischer, Schneider u. s. w. 350 Thaler ausgegeben, während ihm seine Wohnung 50 Thaler kostet, so daß er gerade auskam, aber Nichts übrig behielt. Durch die Preissteigerung in Folge der Gewerbsbeschränkungen soll sich nun sein Verdienst bei gleicher Arbeit auf 550 Thaler erhöhen. Wenn nun alle übrigen Producte ebenfalls im Preise gestiegen sind, so daß das verdiente Mehr von 150 Thaler durch die Mehrkosten für seine übrigen Bedürfnisse aufgewogen wird, so ist er nicht im Mindesten gebessert: eine Seite der Sache, die nur zu oft außer Anschlag gelassen wird.



[314]
Nr. 3.

Haben wir im Vorigen die Unmöglichkeit einer Rückkehr zur alten Zunftverfassung mit dem, was ihr anhängt, dargethan, indem wir dabei möglichst den eigenen Vorstellungskreis der Handwerker inne zu halten suchten, so ist es nun an der Zeit, uns zu einem höheren Standpunkte zu erheben, und die Forderungen der Handwerker hinsichtlich ihrer Gerechtigkeit zu prüfen, ihre Rückwirkung auf die wirthschaftlichen Zustände des ganzen Volkes, auf das Wohlbefinden aller Classen der Gesellschaft, in das Auge zu fassen.

Es kann nun aber selbstredend in volkswirthschaftlicher Hinsicht die Thätigkeit der Handwerker und das, was ihnen dafür gebürt, keinem andern Maßstabe unterliegen, wie die Thätigkeit aller andern Arbeiter, welchem Fache sie auch angehören, eben weil jeder Unterschied hier, jede Bevorzugung der einen Classe vor der andern, eine Ungerechtigkeit wäre. Dieser einzig gerechte, für alle gleiche Maßstab, wonach sich der Preis jeder Arbeit bestimmt, ist aber der Werth derselben für die menschliche Gesellschaft.

Um hier einer Menge vorgefaßter Meinungen und nichtiger Ansprüche von vornherein entgegenzutreten, wird es nothwendig, der Sache einmal auf den Grund zu gehen, und eine anscheinende Abschweifung nicht zu scheuen, welche allein im Stande ist, uns zum Ziele zu führen.

Das Dasein der Menschen ist an vielfache Bedürfnisse geknüpft. Um diese zu befriedigen, wird eine zahllose Menge von Dingen erfordert, welche zu unserer materiellen Existenz entweder nothwendig oder nützlich oder angenehm sind. Diese Dinge herzustellen, ist die Aufgabe der menschlichen Arbeit, und nur in dem Grade, in welchem sie diesen Zweck erfüllt, hat die Arbeit überhaupt einen Werth für die Gesellschaft.

So gelangen wir zu einem höchst wichtigen Satz, der, so selbstverständlich und einfach er an sich erscheint, doch so häufig verkannt wird, daß sich daraus die meisten Verkehrtheiten auf dem vorliegenden Gebiete ableiten lassen.

Es kann nämlich nach dem Gesagten, wenn man als den unbestritten einzigen Zweck der Arbeit die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse festhält, niemals darauf ankommen, ob Jemand überhaupt thätig ist, sondern nur darauf, was er mit seiner Thätigkeit wirklich schafft: auf das Resultat der Arbeit also, nicht auf den Act des Arbeitens. Denn nur die Producte der Arbeit dienen zur Befriedigung unserer Bedürfnisse, nicht das bloße Beschäftigtsein Jemandes an sich. Dadurch z. B. daß der Bäcker seinen Ofen heizt, den Teig knetet u. s. w., mit einem Worte: daß er arbeitet, wird noch Niemand satt, sondern nur erst durch das Brod, das er liefert, das Endergebniß, das Product seiner Arbeit. Daß Jemand also nicht müßig gehe, seine Kräfte übe, etwas lerne u. s. w., mag für ihn, als Einzelnen, von Nutzen und Interesse sein, aber für die Gesellschaft hat es keinen Werth, weil durch eine solche Thätigkeit Nichts geschafft wird, was zum Gebrauche eines Andern dient. Nur dann, wenn ein Dritter das Erzeugniß des Arbeiters für seinen Bedarf in Anspruch nimmt, hat der Arbeiter das Recht auf eine Gegenleistung, auf Lohn, und nur bei einem solchen Austausch von Leistung und Gegenleistung kann von einem Werthe der Arbeit die Rede sein.

Die Dinge, die Jemand fertigt, müssen tauschbar sein, es muß sie ein Anderer haben wollen, es muß Etwas im Verkehr dafür zu erhalten sein, darum dreht sich die ganze Sache. Wer also mit allem seinen Thun überhaupt gar Nichts hervorbringt, [315] oder Gegenstände, welche Niemand brauchen kann, welche keines Menschen Bedürfniß befriedigen, dessen Arbeit ist werthlos, der hat keinen Anspruch, dafür bezahlt zu werden, mag er sich dabei noch so sehr geplagt, noch so viel an Zeit und Kosten aufgewendet haben. Gesetzt, es fiele Jemand ein, alberne Figuren aus Käserinde zu schnitzen, und er ließe sich es einige Schock Käse und mehrere Wochen Zeit kosten: würde man ihn nicht auslachen, wenn er nun für seine Producte, die kein Mensch brauchen kann und Niemand haben will, auf einen Preis bestände, nach Verhältniß der aufgewendeten Kosten und Mühe?

Daß übrigens der Austausch von Leistung und Gegenleistung, worauf Alles ankommt, nur im freien Einvernehmen der Betheiligten vor sich gehen kamt, versteht sich von selbst. „Gib oder thue mir das, ich gebe oder thue Dir das dafür,“ sagt der Eine, und es ist Sache des Andern, sich darüber zu bedenken und zustimmend oder ablehnend zu erklären. Denn über das, was Jemand bedarf, und was er an die Befriedigung eines Bedürfnisses setzen will, ist, der Natur der Sache nach, als über Etwas seinem eigensten Begehrungs- und Empfindungskreise Angehöriges, kein Dritter außer ihm zu entscheiden im Stande und befugt. Sobald aber dem Einvernehmen über die Brauchbarkeit einer Sache die Einigung über die Gegenleistung, über den Preis, welchen der Abnehmer dafür gewähren soll, hinzutritt, ist Alles abgemacht, und wir erhalten in der Forderung von der einen und in deren Bewilligung von der andern Seite, in Angebot und Nachfrage, die beiden Factoren, welche über den Werth eines Artikels entscheiden.

Wohlgemerkt also: nicht dasjenige, was ein bestimmter[WS 1] Producent an Zeit, Mühe und Kosten aufwendet, um eine Sache herzustellen, bestimmt deren Werth, wenn es auch auf seine Forderung von Einfluß sein mag, sondern die größere oder geringere Schwierigkeit für den Consumenten, eine Sache zu erhalten. Mag die Forderung des Producenten von seinem Standpunkte noch so angemessen sein, der Consument braucht nicht darauf einzugehen, so lange er die gleiche Sache anderswoher wohlfeiler erhalten kann. Und hier stehen wir an dem eigentlich praktischen Kern der ganzen Frage. Denn eben der Umstand, daß ihre Producte immer weniger nach Verhältniß dessen bezahlt werden, was sie an Zeit und Kosten aufwenden, sie zu fertigen, ist ja die Hauptklage unserer Handwerker.

So billig es nun auf den ersten, flüchtigen Blick erscheinen möchte, wenn jedes Arbeitsproduct seinem Verfertiger nach Verhältniß der von ihm bei dessen Erzeugung aufgewendeten Zeit, Mühe und Kosten bezahlt werden müßte, so wäre dies doch nicht nur die größte Ungerechtigkeit, sondern auch das entsetzlichste Unglück für die ganze menschliche Gesellschaft, die Arbeiter selbst mit eingeschlossen. Denn dadurch würde nur der Faulheit, Dummheit und Ungeschicklichkeit Vorschub gethan, und aller und jeder Antrieb zu tüchtigem, fleißigem Geschäftsbetrieb vernichtet, was am Ende zur unausbleiblichen Folge hätte, daß die zur Befriedigung des Gesammtbedürfnisses der Menschheit erforderlichen Güter in immer geringerer Menge und schlechterer Beschaffenheit erzeugt werden würden.

Man nehme nur auf der einen Seite einen fleißigen, geschickten, umsichtigen Arbeiter, der eine Sache anzugreifen weiß, die rechten Bezugs- und Absatzquellen kennt, auf gute Werkzeuge und Material hält – und auf der andern Seite einen faulen, ungeschickten, der nöthigsten Geschäftskenntniß entbehrenden, mit schlechtem Werkzeug und schlechtem und theurem Material versehenen. Was der erste in wenigen Tagen mit mäßigen Kosten herzustellen im Stande ist, dazu braucht der andere Wochen, und hat ungleich mehr Unkosten, weil er nicht alle Vortheile im Betriebe zu nutzen weiß und noch dazu Manches an Material und sonst unnütz verwendet und verdirbt. Schließlich aber sind die Erzeugnisse Beider auch noch in ihrer Qualität himmelweit verschieden. Was wäre nun die Folge, wenn der so vielfach belobte Grundsatz über den Werth der Arbeit entschiede? Offenbar die: daß der schlechte Arbeiter für sein schlechtes Erzeugniß einen zwei- bis dreimal höhern Preis erhielte, als der tüchtige für seine bessere Arbeit, weil jener mehr an Zeit und Kosten aufgewendet, es herzustellen! Gewiß das Verkehrteste, was sich nur denken läßt!

Nein, was alsdann gilt, wenn Jemand durch seine Thätigkeit gar Nichts, oder nur (gleich jenem Käseschneider) völlig unnütze Dinge, nach denen kein Mensch verlangt, producirt: daß nämlich eine solche Thätigkeit für die Gesellschaft werthlos ist und keinen Anspruch auf Lohn hat: das muß natürlich auch für den Fall gelten, wo Einer zwar etwas an sich Brauchbares hervorbringt, allein ein Mehr an Zeit und Kosten darauf verwendet, als bei vernünftigem Betriebe dazu erforderlich ist. Denn dieses von ihm verwendete Mehr an Zeit und Kosten ist für den eigentlichen Arbeitszweck ebenso verloren, dieser Theil seiner Arbeit und seines Capitals gerade ebenso vergeblich vergeudet, als bei jenen völlig nutzlosen Beschäftigungen das Ganze, und das Product beider für die Gesellschaft gleich Null. Einen Lohn darauf setzen, hieße also der Trägheit, dem Ungeschick, der zwecklosen Verwendung von Arbeitskraft und Mitteln eine Prämie ertheilen, und daß dies zum allgemeinen Ruin führen müßte, kann sich Jeder selbst sagen. Es ist daher unsinnig, die vollkommene Gerechtigkeit des wirklichen, durch das Bedürfniß der Consumenten bedingten, in Angebot und Nachfrage zur Erscheinung kommenden Werthmaßstabes für alle und jede Arbeitsproducte zu bestreiten, da dies geradezu den Zweck aller menschlichen Arbeit in Frage stellt und den daraus folgenden von uns erläuterten Hauptgrundsatz: daß jede Thätigkeit nur nach ihren wirklich brauchbaren Resultaten abgeschätzt werden kann, in das Gegentheil verkehrt.

Das Publicum fragt niemals, was ein Erzeugniß diesem oder jenem Producenten an Zeit und Auslagen gekostet hat, sondern bezahlt die Waaren nur darnach: „was ihre Herstellung nach dem derzeitigen Stande der Industrie unter Benutzung aller Hülfsmittel der Production und des Verkehrs, bei einsichtigem, tüchtigem Betriebe zu stehen kommt.“ Und darin hat das Publicum ganz Recht. Es ist Sache des Producenten, sich die erforderliche Tüchtigkeit in seinem Gewerbszweige anzueignen, und niemals kann den Consumenten zugemuthet werden, für jeden Mißgriff, jedes Ungeschick, jeden Mangel in zweckmäßiger Betriebsweise, welches Alles die Production kostspieliger macht, zu bezahlen, indem dafür gerechter Weise nur der zu büßen hat, dem sie zur Last fallen.

Das Vorstehende ergibt zugleich, was man von dem vielfachen Geschrei gegen die freie Concurrenz als eine Hauptquelle des socialen Elends zu halten hat, gegen die Concurrenz, die Seele alles Verkehrs, den einzig wirksamen Regulator des Werthes, der jedem sein gerechtes Theil zumißt! Nur durch den Wetteifer Vieler, von denen Jeder, um seine Producte möglichst rasch und zu möglichst günstigen Bedingungen zu verwerthen, unablässig bemüht ist, seine Betriebsweise zu verbessern, wird die Herstellung der Gesammtmasse der Güter immer vollkommener und billiger und ihr Besitz immer weiteren Kreisen zugänglich. Hebt man die Concurrenz auf, so daß einige wenige Producenten sicher sind, daß man ihnen ihre Waaren abnehmen müsse, sie mögen sein, wie sie wollen, wo bleibt da der Sporn, Gutes und Tüchtiges zu leisten? Und wie vollständig haben sie das Publicum mit den Preisen in der Gewalt, das, wenn es die einschlagenden Artikel einmal haben will, die unbilligsten Forderungen gewähren muß. Für den ungeschickten, faulen, unsoliden Producenten freilich läge in einer solchen Einrichtung das Paradies, welches ihm die Tauben gleich gebraten in den Mund lieferte. Allein für den strebsamen, tüchtigen Mann wäre es der Ruin, sobald Fleiß, Geschicklichkeit und Umsicht nicht mehr auf dem Felde des Verkehrs über den Erfolg entscheiden sollten.

Zum Glück ist die Durchführung eines solchen wider die Natur des menschlichen Verkehrs streitenden Systems unmöglich, und wenn wir auch hier und da noch einzelnen Privilegien und Monopolen begegnen (man denke an die Salz- und Tabaks-Regie mancher Regierungen) so sind dieselben doch höchst vereinzelt und werden vielfach umgangen, indem sich der Schmuggel, die unselige Folge einer unseligen Maßregel, als unausbleibliche Reaction dagegen etablirt. Denn es ist und bleibt nun einmal die Grundbedingung alles Handels und Wandels, daß der Austausch der Producte im freien Einvernehmen der Betheiligten sich vollziehe. Wie es dem Producenten freistehen muß, zu verkaufen, an wen und zu welchem Preise er will, so muß auch der Consument die volle Freiheit haben, zu kaufen, von wem und zu welchem Preise ihm ansteht. Das entgegenstehende Interesse beider Theile, vermöge dessen der Producent so theuer als möglich seine Arbeit absetzt, und der Consument seinen Bedarf so billig als möglich anschafft, findet aber nur in der Concurrenz seine Ausgleichung, welche ja nicht blos auf der einen, sondern auf beiden Seiten Statt findet. Während sein Interesse den Verkäufer antreibt, den möglichst hohen Preis zu fordern, nöthigt ihn die Concurrenz, sich vor Ausschreitungen zu [316] hüten, damit nicht ein Mitproducent ihn unterfordere und er mit seiner Waare sitzen bleibt. Und während andererseits das Interesse des Käufers denselben bestimmt, den möglichst niedrigen Preis zu bieten, hindert ihn wiederum die Concurrenz, zu weit zu gehen, weil sonst ein anderer Liebhaber ihm die Waare vorwegkauft.

So vermag sich nur mittelst der freien Concurrenz in Angebot und Nachfrage der wahre Werth der Güter im wahren Interesse aller Theile herauszustellen, indem die Bestimmung darüber auf diese Weise der Willkür der Einzelnen, der Producenten sowohl wie der Consumenten, entrückt und gewissermaßen auf eine Gesammtschätzung des ganzen Publicums, des producirenden, wie des consumirenden, zurückgeführt wird.



Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: bestimmer