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Die Hamburgischen Frauen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
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Autor: Otto Beneke
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Titel: Die Hamburgischen Frauen
Untertitel:
aus: Hamburgische Geschichten und Sagen, S. 295–296
Herausgeber:
Auflage: 2. unveränderte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Perthes-Besser & Mauke
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Erscheinungsort: Hamburg
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Originalherkunft:
Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
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[295]
100. Die Hamburgischen Frauen.
(Um 1637.)

Ein gelehrter Französischer Edelmann, der Messire Aubery du Maurier, welcher um 1637 mit einer Gesandtschaft seines Königs einige Zeit in Hamburg lebte, giebt den damaligen Frauen dieser guten Stadt ein ruhmwürdiges Zeugniß, welches etwa also lautet:

„Die Frauen in Hamburg (und gleichermaaßen in Lübeck und Bremen) denken nur an ihr Hauswesen; die Mütter beschäftigen sich fleißig mit allerlei nützlichen Dingen im Innern der Wohnung, und die Mädchen mit Nähen, Stricken und Spitzenmachen. Alles ist in ihrer Lebensart weise und wohlgeregelt, eine Coquette würde als ein Ungethüm betrachtet werden. Auch lesen sie niemals Romane, welche so oft das Verderben der Jugend sind. Sie kennen hier (bis jetzt) auch keine Karten- und alle jene Hasard-Spiele, welche so vielen untröstlichen Jammer in das Familienleben bringen und leider die gewöhnlichste Beschäftigung der Französischen Damen bilden. Die hiesigen Frauen wissen (bis jetzt) kaum, was für Dinge Comödien, Opern, Bälle, nächtliche Gesellschaften und Carnevals-Vergnügungen sind, wo man sich maskirt, wo Frauen sich als Männer verkleiden, wo man tausend Thorheiten begeht, und wo die gesellige Freiheit gar leicht zu schlimmen Dingen ausartet. Die Hamburgischen Frauen kleiden sich in einer äußerst anspruchslosen Weise; wenn sie sich auf der Straße [296] sehen lassen, so erscheinen sie jederzeit von der Fußspitze bis ans Kinn verhüllt; zuweilen geschmückt mit goldenen Ketten, tragen auch mitunter an allen Fingern dicke goldene Ringe, – und also sieht man sie gemessenen Schrittes majestätisch einherwandeln.“

Davon, daß die Hamburger Frauenzimmer damals (mindestens noch 10 Jahre früher) in ganz unerhörter Weise neugierig und fürwitzig gewesen sind (Eigenschaften, welche ihnen jetzt völlig abgehen), sagt der galante Franzose kein Wort. Sie hatten es aber kurz vor 1626 damit so weit getrieben, daß sie bei allen Feuersbrünsten, Aufläufen und Tumulten aus purer Curiosität allemal sich dicht herzudrängten, und gar nicht wegzubringen waren, obgleich sie den angeordneten Maaßregeln im Wege standen. Da alle vernünftigen Ermahnungen dagegen fruchtlos blieben, so schritten endlich Rath und Bürgerschaft ernsthaft ein, und geboten (im Art. 33 der Wacht- und Feuer-Ordnung vom Jahre 1626), daß bei Zeiten und Stunden des Tumults und Feuerlärmens platterdings keine Frauen, Jungfern, Weiber, Mägde und Kinder auf den Gassen sich finden lassen sollten, bei Strafe des Verlustes „des obersten ihrer Kleidungsstücke.“ Man wußte wohl, wo man sie am empfindlichsten, also am wirksamsten fassen mußte, denn vom Anzuge, Putz und Schmuck mißt kein Frauenzimmer das Geringste. Das ging aber nur auf die Wohlhabenden unter dem neugierigen Weibervolke, und sehr vorsichtig fügte das Gesetz hinzu: „sofern sie deren (der Kleidungsstücke) nicht viel werden über der Haut haben“ (folglich mit Anstand nichts davon entbehren können), „so sollen sie statt dessen tapfer dafür abgeschmieret, und Andern zum Abscheu mit Schlägen bezahlet werden.“

Anmerkungen

[386] Aus: Aubery du Maurier, memoires de Hambourg etc. p. 26. Herausg. von Dorvaulx du Maurier, 1737, Haag, 100 Jahre nach der Abschaffung.