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Die Finanzen des Deutschen Ordens unter dem Einfluss der Polnischen Politik des Hochmeisters Michael Küchmeister (1414–1422)

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Autor: Robert Krumbholtz
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Titel: Die Finanzen des Deutschen Ordens unter dem Einfluss der Polnischen Politik des Hochmeisters Michael Küchmeister (1414–1422)
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 8 (1892), S. 226–272.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br.
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[226]
Die Finanzen des Deutschen Ordens unter dem Einfluss der Polnischen Politik des Hochmeisters Michael Küchmeister (1414–1422).
Von
Robert Krumbholtz.


Am 14. Oktober 1413 wurde Heinrich von Plauen des Hochmeisteramtes entsetzt[1]. Sein Nachfolger wurde den 9. Januar 1414 Michael Küchmeister[2]. Die Bedeutung dieses Wechsels in der obersten Leitung ist eine principielle, die sich dahin bestimmen lässt, dass mit Plauen die Politik des Ordens aufhörte, welche eine schnelle Entscheidung herbeiführen wollte[3]. Es folgte ein Mann, dessen ganze politische Weisheit darin aufging, von Verhandlung zu Verhandlung zu schreiten. Sieht man davon ab, dass wirklich vielleicht Glaube an den Erfolg dieser Verhandlungen vorgelegen hat, so dürfte die Haupttriebfeder für die nun beginnende Politik die gewesen sein, dass Küchmeister den Orden besonders finanziell nicht in der Lage glaubte, den Krieg aufzunehmen. Die Verhandlungspolitik war freilich für die Finanzen fast ebenso verderblich. Das spricht Küchmeister [227] selbst gelegentlich aus in einer Instruction, welche 1418 der Komtur von Balga für seine Gesandtschaft an den Papst erhielt[4]: „Der Orden sei nicht mehr in der Lage, die Ausgaben für die Gesandtschaft auf dem Concil zu Konstanz zu bestreiten, und die von Jahr zu Jahr nothwendige und schliesslich doch vergebliche Kriegsbereitschaft fordere grössere Opfer als ein entscheidender Krieg.“ Neben den Kriegsrüstungen sind es also, wie der erste Theil dieser Aeusserungen andeutet, die ergebnisslosen diplomatischen Verhandlungen, namentlich auf dem Concil von Konstanz, welche die Finanzen des Ordens ruiniren.

Dem Concil von Konstanz war die Entscheidung über die Angelegenheiten des Ordens und der Polen in dem Waffenstillstand zu Strassburg am 7. October 1414 übertragen worden[5]. Der Zankapfel zwischen beiden Parteien war eine Reihe von Ländern, die der Orden nach und nach an sich gebracht hatte. Es waren dies Pommerellen, Culm und Michelau, Nessau und Umgegend, einige Städte in der Neumark, wie Driesen, Dragheim und Santok, endlich Samaiten und Sudauen[6]. Fasst man die Bedeutung dieser Besitzungen für die Entwicklung des Ordens und Polens in’s Auge, so darf es nicht wunderbar erscheinen, dass auch die noch unabhängig von Konstanz stattfindenden Verhandlungen resultatlos verliefen und demgemäss die dadurch entstandenen Kosten vergebliche waren. Ueber die finanzielle Seite dieser Zusammenkünfte haben wir nur einige allgemein gehaltene Aeusserungen, welche den durch sie bedingten Geldaufwand betonen[7]. Man versteht diese Bemerkungen, wenn man die Reihe der Verhandlungen überblickt und die Art der Vertretung des Ordens berücksichtigt. Im Jahre 1414 finden Conferenzen zu Grabow und Raciaz[8] statt, 1415 in dem in Kuiavien gelegenen Gniewkowo[9], 1416 zu Marienburg[10], Gniewkowo und Welun, 1418 [228] abermals in Welun und 1419 endlich zu Gniewkowo. In Welun[11] z. B. 1418 erschienen, um als Zeugen für die friedfertigen Absichten des Ordens zu dienen und um nöthigenfalls die „unverschämten“ Lügen der Polen widerlegen zu können[12], auf Wunsch Küchmeister’s ausser ihm selbst viele Bürgermeister und Rathsmannen Preussischer Städte. Weiter waren anwesend der Erzbischof von Riga, die Bischöfe von Ermland, Pomesanien und Dorpat[13]; der Bürgermeister von Stralsund[14], der Meister von Livland[15], der Erzbischof von Mainz, der Bischof von Breslau[16], der Deutschmeister und endlich der Landcomtur von Elsass[17] wohnten dem Tage entweder persönlich oder durch Vertreter bei.

Wenn wir nun aus Briefen des Ordensprocurators aus Konstanz erfahren, dass drei Gesandten des Ordens für eine Reise von Konstanz nach Paris 1000 Kronen baar gegeben wurden, und dass sie ausserdem noch die Berechtigung erhielten, 200 bis 300 Kronen zu leihen[18], so können wir uns aus diesen Angaben annähernd eine Anschauung von den Kosten machen, die eine Zusammenkunft wie die von Welun verursachte.

Zu diesen in Preussen resp. Polen selbst stattfindenden Verhandlungen kommen, abgesehen vom Concil von Konstanz, noch Conferenzen, die seitens der Gönner des Ordens zu Ausgleichungen oder auch schiedsrichterlichen Entscheidungen anberaumt werden. König Sigismund namentlich ist es, der durch zwei derartige Versuche dem Orden Unkosten bereitete. Im Jahre 1414 sandte der Orden 4 Deputirte nach Ofen[19], im Jahre 1420 sogar 6 Vertreter nach Breslau[20], ohne das geringste zu erreichen. Während uns über die finanzielle Seite des Ofener Tages nichts berichtet [229] ist, gewähren im J. 1420 die Bitten des Hochmeisters an den Banquier David Rosenfeld und den Bischof von Breslau, die Gesandtschaft mit dem nöthigen Gelde auszurüsten[21], und die Mittheilung des Komtur von Mewe, dass er sich 100 ungarische Gulden geborgt habe, um Sigismund entgegenziehen zu können[22], einen Einblick, in welche Sorgen der Orden auch durch solche Termine gerieth.

Neben Sigismund ist es noch der päpstliche Hof, durch den sich der Orden in seinem Streit mit Polen eine Besserung seiner Lage verspricht[23]. Doch auch diese Instanz verursachte nur Kosten, ohne in Wirklichkeit von Nutzen zu sein. Eine Reihe von Zeugnissen liegt vor, die ein recht charakteristisches Licht auf den päpstlichen Hof jener Zeit werfen. Der Hochmeister hielt für nöthig, den Ordensprocurator aufzufordern, er möge die Preussischen Bischöfe vor allzu grossen Anforderungen seitens des Papstes schützen[24], und sofort nach der Wahl Küchmeister’s erging aus Rom durch den Ordensprocurator an den Hochmeister die Mahnung, wegen seines Regierungsantritts dem Papst ein Geschenk von 300–400 Gulden zu machen[25]; dies sei vortheilhafter als eine Specialgesandtschaft nach Rom[26]. Nicht nur Johann XXIII., von dem der Ordensprocurator erklärt, dass „deser bobst keyn bisthum – – vorgibt, das gelt sey denne vor beczalt“[27], auch dem zu Konstanz gewählten Martin V., welcher als ein Gönner des Ordens gilt, glaubt man nicht anders als mit vollen Händen gegenüber treten zu dürfen. Komisch geradezu wirkt der Bericht des Komtur von Mewe, welcher dies begründet: „Mit gelimphe und redlichkeit – – mogen wir noch gemener loffen nicht vor den bobst komen ane erunge; [sonst] mochte [es] gemerket werden von dem bobst und auch von den cardinales vor tumheit und dies unserm orden gros zu schaden“[28].

Je mehr nun die Polen durch Geschenke für sich beim Papst Stimmung zu machen suchten[29], um so weniger konnte der Orden damit zurückhalten. Und so findet sich denn auch eine Reihe von Belegen für Gaben sowohl an den Papst als auch an Kardinäle. Neben silbernen Gefässen, neben Zobeln, welche sich der Hochmeister [230] zu diesem Zweck borgt[30], bestehen die Dedicationen in Pferden, silbernen Kappen und Geld bis zur Höhe von 2000 Gulden[31]. Bei den grossen Ausgaben, die der Orden ohnediess schon in Konstanz hatte, fielen ihm diese Geschenke schwer genug, und missmuthig über die habsüchtige Strömung an der Curie bemerkt der Ordensprocurator gelegentlich von einer Geldsendung des Bischofs von Braunsberg, „es were besser gewest, her hette sie in gute rynischen wyne vertrunken“[32]. Aber diese Opfer waren unvermeidlich, denn, wie der Procurator bemerkte, „alle frundschaft im hofe sich endet, do der pfennig endet und nymand wil dem orden umbsonst was thun“[33].

Wie uns des Procurators Berichte über die Strömung am päpstlichen Hofe orientiren, so verdanken wir auch seiner Correspondenz mit dem Hochmeister zum grössten Theil unsere Kenntniss darüber, was der Orden während des Concils von Konstanz für Ausgaben hatte. Bereits vor dem Concil geben Briefe des Hochmeisters an den Procurator Belege für die finanziellen Schwierigkeiten des Ordens.

Am 13. Mai 1414 bestätigt Küchmeister dem Procurator, dass er von seiner grossen Noth an „zerunge“, d. h. Geld für den Unterhalt, Kenntniss habe, dass ihm aber Abhülfe unmöglich sei, weil „wir unser ampth vorwust und vorarmet haben gefunden – – dorzu in so sworen – – unmesigen grosen schulden, aus dehen wir hutetag nicht gancz frey komen“[34]. 3100 im Juni 1414 durch Wechsel auf Brügge erhaltene Gulden[35] vermögen nicht lange des Procurators Noth zu beseitigen[36], denn bereits im August klagt er schon wieder über Geldverlegenheit[37]. Diesem Zustand entspricht völlig ein Bericht des Procurators vom 15. December 1414 aus Konstanz[38]. Zu dem hier abzuhaltenden Concil hatte der Orden auf Grund des den „Hungerkrieg“[39] beendigenden Waffenstillstandes zu Strasburg (7. October [231] 1414)[40] seine Gesandtschaft geschickt. Dieselbe bestand, abgesehen von dem uns bereits bekannten Ordensprocurator zu Rom, Peter Wormditt, aus dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein, dem Erzbischof Johann von Riga, dem Oberst-Trappier und Komtur von Christburg, dem Dompropst von Ermland, Johann Abezier, dem Kanonikus Caspar Schauenpflug und einigen Räthen[41]. Ueber die entstandenen Reisekosten fehlen uns alle Angaben bis auf eine Notiz in dem bereits erwähnten Brief des Procurators Peter Wormditt vom 15. December 1414[42]. Nach demselben hat sich Peter für die Reise nach Konstanz 800 ungarische Gulden geborgt.

Doch nicht genug, dass Wormditt selbst nur auf eine geliehene Summe hin Konstanz erreichen konnte, auch die Ankunft der andern Gesandten nöthigte zu einer sofortigen Anleihe von 4000 Gulden. Ursache hierfür war, dass der Erzbischof von Riga und der Komtur von Christburg mit recht grossem Gefolge, aber ohne Geld in Konstanz eingetroffen waren. Nicht weniger als 60 Pferde führte der Erzbischof mit sich[43], und es bedurfte erst der energischsten Mahnungen Wormditt’s, um eine Verminderung dieser Pferde bis auf 10 herbeizuführen[44]. Der Hochmeister hatte damit gefehlt, dass er dem Gesandten nicht eine bestimmte Summe anwies. Wormditt beantwortete deshalb eine Aufforderung des Hochmeisters zu sparen am 19. Februar 1416 mit der Klage, „das lyt an den, die das gelt von mir neme, ich mag in keyn czil an ire czerunge setzen, sunder wenn der komptur von Thorn und die ander gelt von mir fordern, so mus ichs in geben“[45]. Aehnlich schreibt er am 5. Juni: „es were gut gewest, das ir mit im eyn gedinge hettet gemacht, so wert ir im nicht me scholdig gewest, sust czert her uff uch allhie und gar groslich“[46].

Laut Mittheilung einiger Vertrauter des Erzbischofs verbrauchte derselbe wöchentlich 150–170 Gulden. Dem Einschreiten des Procurators gelang es im April 1417 unter heftigem Widerstreben des Erzbischofs, diese Summe auf 80 Gulden [232] für die Woche herabzudrücken[47]. Damit auszukommen, war ihm indessen nicht möglich; denn der Rechenschaftsbericht des Procurators vom 29. Juli 1417 führt noch ausdrücklich 600 Gulden auf, die dem Wirth des Erzbischofs bezahlt werden mussten[48]. Auch die übrigen Ordensvertreter verbrauchten grosse Summen. So erhielt der zum Bischof von Ermland gewählte bisherige Dompropst Johann Abezier auf den Monat 100, ja vorübergehend 150 Gulden. Die „zerunge“ des Procurators selbst betrug nach seinem Bericht aus dem Jahre 1417 auf 9 Monate 1150 Gulden[49], eine Summe, welche sich durch die hohen Preise für Lebensmittel in Konstanz[50] erklärt. Angesichts solcher Ausgaben darf es nicht Wunder nehmen, wenn Wormditt gelegentlich dem Hochmeister schreibt: „uns vordenken vil lute, des ordens gunner, das man also unnutze czerunge alhie thut von des ordens wegen mit vil pferden, die doch nyne czu nutze syn, das wir uns nicht eyne frunt czu unser sachen machen“[51].

Der entgegengesetzten Meinung war der Komtur von Thorn, welcher im Herbst 1415 an die Stelle des in Konstanz verstorbenen Oberst-Trappiers getreten war. Er wie der Elect von Ermland Johann Abezier und der Kanonikus Casper Schauenpflug forderten den Hochmeister auf, die Ordensvertretung zu vermehren, und zwar durch Ritter und einen Bürgermeister[52], „wie is nun hir beslossen wurde, so were es gut, das sie do bie weren“. Dieser Ansicht schloss sich endlich auch Wormditt an. Unter Hinweis auf die bald zu erwartende Rückkehr König Sigismund’s[53] aus Frankreich und England forderte er im Einverständniss mit den übrigen Ordensvertretern den Hochmeister auf[54], die von Sigismund gewünschten[55] Gebietiger zu senden, stellte jedoch die ausdrückliche Bedingung, sie mit Geld zu versehen[56]. Am 7. März 1417 brachen darauf von Marienburg auf: Heinrich Holt, oberster Spittler und Komtur zu Elbing, Johann v. Selbach, oberster [233] Trappier und Komtur von Mewe, Ulrich Zenger, Komtur zu Balga[57]. Neben diesen Ordensbrüdern schickte der Hochmeister noch 2 Landesritter von Höndorff und von Machwitz, sowie endlich 2 Bürger Lyffhard Blumenthal[58] aus Thorn und Johann von Baisen aus Danzig[59]. Aber die Gebietiger waren nicht, wie Wormditt gefordert hatte, mit Geld versehen. Er musste, wie 1414, eine Anleihe machen, um der Gesandtschaft den Aufenthalt in Konstanz zu ermöglichen[60]. Trotzdem waren die Bedürfnisse auch dieser neuen Vertreter nicht gering. Vom Komtur von Elbing wenigstens wissen wir[61], dass er auf Anordnung der übrigen Gebietiger für die Woche 100 Gulden erhalten hat. Unter diesen Umständen sannen Wormditt und die Gebietiger auf Mittel, die Kosten zu verringern. Die Komture von Mewe und Thorn erboten sich deshalb, vorübergehend Konstanz zu verlassen, und auf den Besitzungen des Ordens in Deutschland sich aufzuhalten, bis die Verhältnisse am Concil sich aussichtsvoller gestalteten[62]. Ob der Komtur von Mewe diese Absicht ausgeführt hat, wissen wir nicht: der von Thorn wurde durch einen Befehl Sigismund’s, wegen Verlängerung des Waffenstillstandes nach Paris zu kommen[63], daran verhindert. Jedenfalls erging im Januar 1418 vom Procurator an Küchmeister die Bitte, einen Theil der Gesandtschaft aus Konstanz abzuberufen, weil er nicht mehr die Kosten bestreiten könne[64].

Dies allgemein gehaltene Gesuch wird im März des Jahres 1418 ergänzt durch den Wunsch, den Erzbischof von Riga abzuberufen, weil seine Anwesenheit mit Rücksicht auf die dadurch nothwendigen Ausgaben lästig sei[65]. Dieser Wunsch des Procurators entsprach gewiss völlig dem des Hochmeisters. Denn [234] bereits im Jahre 1416 war von Küchmeister der Befehl ergangen, sich nach Zahlung von 1000 Gulden um die Zehrung des Erzbischofs nicht mehr zu kümmern, ein Befehl, gegen den Wormditt mit Erfolg einwandte, dass des Ordens Interesse in Konstanz darunter leiden würde[66].

Wie der Aufenthalt, so sollte auch die Abreise des Erzbischofs zu unangenehmen Auseinandersetzungen Veranlassung geben. Die Stimmung des Erzbischofs war schon eine recht gereizte. Dem Hochmeister, der um „mitleidung mit“ [sich und seinem] „armen lande“ gebeten hatte, antwortete er: „wir wolden das czu mol gern thun, möcht uns das usgerichtet und beczalet werde, das man uns vorheissen und vorsprechen hatt; wir sehen aber nicht das uns ichtis geben werde von ymand, das wir dem wirte und ouch andern leuten, die das gelt swerlich von uns haben willen, können und möchten genügen“[67]. Jetzt nun forderte er Geld für die Rückreise nach Preussen, weil ihm dies nach seiner Behauptung zugesagt wäre[68]. Trotzdem abschlägig beschieden äusserte er seinen Grimm in der heftigsten Weise[69]; ob freilich mit Erfolg, ist unbekannt. Jedenfalls stellte er, nachdem er die erzbischöfliche Würde von Riga mit der eines Bischofs von Lüttich vertauscht hatte[70], noch 1419 Ansprüche an den Orden[71].

Wohl um derartige Streitigkeiten zu vermeiden, verhandelte Wormditt im Frühjahr 1418 mit Caspar Schauenpflug über ein festes monatliches Gehalt[72]. Damals waren von der stattlichen Anzahl der Gesandten, die der Orden zu Anfang oder während des Concils nach Konstanz sandte, nur diese beiden (Wormditt und Schauenpflug) übrig geblieben, die dem Schluss der Versammlung um den 15. Mai 1418 beiwohnten[73]. Ja selbst diese erhielten den Befehl, Konstanz zu verlassen[74], eine Verfügung, der Wormditt, in Rücksicht auf seine Schulden, nachzukommen für unmöglich erklärte[75]. Auch nach seiner Abberufung wäre übrigens ein neuer Vertreter am päpstlichen Hof nöthig, [235] denn „des gescheftes wirt noch vaste vil, das ir enis redlichen wol bedorfet“. Diese Vorstellung fand beim Hochmeister ein geneigtes Ohr. Peter Wormditt versah noch bis Anfang 1419 die Geschäfte eines Procurators und hielt sich mit dem Papst in Genf[76] und Mantua[77] auf, freilich ohne in der Polnisch-Preussischen Streitsache positive Resultate zu erzielen[78]. Sein Nachfolger wurde Johannes Tiergart aus Danzig, der als Procurator Küchmeister’s Verzicht auf das Hochmeisteramt erlebte[79].

Eine auch nur annähernde Berechnung der Kosten, welche der Orden durch seine Vertretung am Concil oder später am päpstlichen Hof gehabt, ermöglichen die erhaltenen Acten nicht. Soviel jedoch ergibt sich, dass die Ausgaben einen gewaltigen Umfang angenommen haben müssen. Der oben gelieferten Schilderung lässt sich der Bedarf einiger Ordensdeputirten entnehmen.

Für den Erzbischof von Riga sind darnach vom December 1414 bis zum April 1417, d. i. (allerdings mit Einschluss seiner zeitweiligen Abwesenheit) 120 Wochen lang, wöchentlich durchschnittlich 150 Gulden zu rechnen, dann 52 Wochen lang vom April 1417 bis April 1418 noch 80 Gulden, in Summa 22 160 Gulden. Fügt man diesem Betrage noch gelegentlich erwähnte Ausgaben, wie z. B. die 600 Gulden für den Wirth[80], hinzu, so dürfte die Wirksamkeit des Erzbischofs ungefähr 25 000 Gulden beansprucht haben. Viel geringer gestalten sich die Kosten für die Vertretung durch den Dompropst, den späteren Electen von Braunsberg, Johann Abezier. Nehmen wir nach des Procurators Angaben als durchschnittlichen monatlichen Bedarf Johann’s 100 Gulden an, so ergeben sich für die Zeit vom Decbr. 1414 bis April 1418 ungefähr 4000 Gulden. Falls sich die „czerunge“ des Procurators auf gleicher Höhe gehalten, so würde dieselbe, bei einem Aufwand von 1150 Gulden auf 9 Monate[81], im ganzen von December 1414 bis Mai 1418 gegen 5200 Gulden betragen haben.

Bedenkt man nun, dass die erste Gesandtschaft aus 5 Gebietigern resp. Geistlichen und einigen Räthen bestand, diese im März 1416 noch durch 3 Ordensbrüder, 2 Landesritter und [236] 2 Bürger ergänzt wurde, so begreift es sich vollkommen, wenn die Ordensgebietiger vor ihrer Abreise aus Konstanz mit Unwillen auf die grossen Kosten hinweisen, die dem Orden vergeblich erwachsen sind[82]. Kommen doch zu dem sonstigen Verbrauch noch die bereits besprochenen Geschenke an den Papst und die Kardinale hinzu! Weiter war es nöthig, gleich den Polen durch Gaben an hervorragende weltliche Grosse sich Freunde zu verschaffen[83]. Drittens beanspruchten die Boten, welche die Verbindung mit Preussen und Deutschland aufrecht erhielten, Geld[84], ganz abgesehen von der schon erwähnten Reise nach Paris, für die der Procurator drei Vertreter mit 1000 Kronen ausrüstete[85]. Endlich wollten noch die Summen bestritten sein, die an die Advocaten als den juristischen Beistand des Ordens zu zahlen waren[86]. Ihr Honorar schwankt ausserordentlich; der Procurator spricht in seinem Rechenschaftsbericht 1417 von 20 und 100 Gulden[87], in einem Briefe aus dem Jahre 1418 von 1000 Gulden[88].

Ueber die Art, wie der Procurator diesen Verpflichtungen nachkam, geben uns ebenfalls seine eigenen Briefe in erster Linie Auskunft, da auf seinen Schultern, wie wir erfahren haben[89], die Last ruhte, die Vertretung des Ordens im Namen des Hochmeisters mit dem Nothwendigen zu versehen. – Um die Schwierigkeiten, welche dem Procurator aus dieser Aufgabe erwachsen sollten, zu begreifen, ist es nöthig, einen Blick auf das System zu werfen, durch das der Orden seine Geldgeschäfte[WS 1] abwickelte.

Den Handel leiteten 2 Ober-Beamte, die Grossschäffer von Marienburg und Königsberg, deren Aufgabe es war, die Producte Preussens oder der hinterliegenden Gebiete nach andern Ländern zu versenden. Im Ausland, wo der Orden Schäffereien hatte, suchten die Lieger diese Waaren zu verwerthen. Unter diesen Liegern hat man sich entweder abgesandte Bevollmächtigte der Grossschäffer oder Geschäftsfreunde vorzustellen, welche die Producte nach ihrem Gutdünken verkaufen, andere dafür nach Preussen senden und – hierauf kommt es bei uns in [237] erster Linie an – mit den Grossschäffern in Abrechnung stehen. Solche Lieger gab es in allen grösseren Handelsstädten. Eine der wichtigsten für den Orden war Brügge, weil er in dem dortigen Gewerk der „Paternostermacher“ einen Abnehmer für seinen Bernstein hatte[90]. In Brügge finden wir deshalb auch zwei Lieger. Der des Grossschäffers von Königsberg hiess zu unserer Zeit Hans von Gesike[91], der des Grossschäffers von Marienburg Herman von der Becke[92]. Diese beiden Beamten sind es, welche in der Correspondenz des Procurators mit dem Hochmeister über Geldangelegenheiten fortwährend erwähnt werden.

Der Geldverkehr zwischen dem Hochmeister und dem Procurator ist nämlich nicht ein directer, sondern bedarf der Vermittlung. Will der Hochmeister Wormditt eine Summe zukommen lassen, so ertheilt er resp. einer der Grossschäffer einem der Lieger Befehl, den Procurator mit Geld zu versehen. Der technische Ausdruck dafür ist „obirkouffen“. Am 3. September 1418 schrieb z. B. Küchmeister dem Procurator: „so haben wir bestalt, das man euch von Brügge – – obirkouffen solle 2000 gulden“[93], oder am 24. Februar 1419: „es – – is bestallt, das man euch 2000 gulden sal obirkouffen“[94].

Der mit „obirkouffen“ bezeichnete Vorgang ist folgender. Der Lieger übergibt einem Bankhaus, das in Konstanz oder am päpstlichen Hof eine Filiale hat, eine gewisse Summe oder stellt für dieselbe einen Wechsel aus. Der Banquier in Brügge benachrichtigt hiervon seine Geschäftsfreunde am Sitz des Ordens-Procurators, und durch diese erfolgt unter Berechnung einer Provision die Zahlung[95]. Dieser „obirkouff“ [238] konnte beliebig oft erfolgen, denn die Wechsler in Brügge hatten mit ihren Genossen in Konstanz einen äusserst regen Verkehr. Alle Wochen liefen aus Brügge Nachrichten ein[96], die sich über die finanziellen Verhältnisse in Brügge, über die Creditfähigkeit der Lieger aussprachen[97]. Für den Procurator waren diese Berichte aus Brügge deshalb von so grosser Wichtigkeit, weil davon die Möglichkeit abhing, sich auf einem zweiten Wege Geld zu verschaffen, durch Wechsel, die in Konstanz begeben wurden und dann in Brügge von den Liegern eingelöst werden sollten[98]. Lauteten die Nachrichten aus Brügge ungünstig, so versagten die Banquiers dem Procurator den Credit, ein Ereigniss, das, wie wir sehen werden, sich häufig wiederholte. Wormditt musste sich dann dadurch zu helfen suchen, dass er für Wechsel auf Brügge persönliche Bürgschaft einging[99]. Schlug auch dies Mittel fehl, so nahm er seine Zuflucht zu den Hülfsquellen, die den andern Ordensvertretern in Konstanz zu Gebote standen[100]. Verfügten aber auch diese über kein baares Geld und war ihnen Beschaffung aus ihren Amtsbezirken unmöglich, so schlugen sie denselben Weg ein wie der Procurator. Gleich ihm leiht z. B. der Deutschmeister Geld auf Wechsel, die in Brügge zahlbar sind, und gewährt durch Verpfändung eines Theils seiner Häuser den Wechslern Sicherheit[101]. – Von Bankhäusern, mit denen der Procurator resp. die Lieger in Geschäftsverbindung stehen, werden zwei häufig erwähnt; es sind dies die „geselschaft de Albertis“[102] und Philippi Janni[103].

Sollte dies soeben geschilderte System functioniren, so war nöthig, dass die Lieger in Brügge – denn an sie hielten sich, wie gesehen, schliesslich Procurator, Gebietiger und [239] Banquier – zahlungsfähig waren. Dies konnten sie aber nur sein, falls sie von Preussen für die an sie herantretenden Geldforderungen ausgerüstet wurden oder ihr Geschäftsumsatz derartige Summen abwarf oder endlich ihre Schäfferei sie den Brügger Wechslern creditfähig erscheinen liess.

Aus den nur spärlich erhaltenen Notizen erkennt man immerhin so viel, dass keine dieser Voraussetzungen für einen regulären Gang des Geldverkehrs vorhanden war. Wenn von den wenigen uns erhaltenen Briefen der Lieger zwei die Bemerkung enthalten, dass zwar aus Preussen der Befehl zum „obirkouff“ ergangen sei, nicht aber das nöthige Geld[104], wenn der Lieger v. d. Becke in einem dritten sich über allzu grosse Ansprüche an seine Kasse beklagt[105], wenn Gesike endlich Wormditt auffordert, aus Preussen durch den Hochmeister die 2000 nach Konstanz überwiesenen Gulden ihm wieder zustellen zu lassen[106], so nöthigt dies zu dem Schluss, dass die Uebersendung der nöthigen Gelder aus Preussen mangelhaft erfolgt ist. Dem entsprechen völlig die eigenen Aeusserungen des Hochmeisters über des Ordens pecuniäre Lage, die wir oben ja schon kennen lernten. Mit Leichtigkeit würden solche Stellen sich vermehren lassen[107]. Am bezeichnendsten fasst sie vielleicht ein Schreiben an den Landkomtur von Elsass zusammen mit den Worten: „was komers wir haben und peinlichkeit czu des geldes ufrichtunge, adir wo wirs sollen nemen, das is got bekant“[108].

Durch die ihnen aus Preussen zur Verfügung gestellten Mittel konnten die Lieger also nicht die Wünsche des Procurators befriedigen. Aber auch ihre eigene Lage war nicht derartig. Die Inhaber des Bankhauses de Albertis sagen von v. d. Becke „her sey allweg notdurftig und habe nicht von koufmanschaft vorhanden“[109]. Das Amt der Paternostermacher zu Brügge erklärt in einem Brief an den Hochmeister: „das de schafferei seer vorarmt ist“[110].

Naturgemäss konnte bei einer so schlechten geschäftlichen [240] Grundlage auch der Credit der Lieger in Brügge nicht gross sein. Die Firma de Albertis wusste von v. d. Becke weiter zu melden, „das her under dem koufman boze gelouben habe – – –, das man ufsehen dorzu habe, das man nicht czu schaden kome“[111]. Deutlicher aber wie alle Worte, spricht ein Ereigniss, das auch für des Ordens gesammte finanzielle Lage unter Küchmeister äusserst characteristisch ist. Johann Bayseren hatte in London 1600 Nobel in Empfang genommen, um dieselben an Ebert von Megen und Johann Cofeld als Vertreter der Livländischen Städte abzuliefern[112]. Gesike, augenscheinlich in grösster Geldverlegenheit, bewog Bayseren, gegen persönliche Bürgschaft ihm statt Cofeld diese Summe auszuliefern, die er dann dem Procurator sandte. Zwar leugnete der oberste Marschall[113] eine derartige Verwendung im Interesse des Ordens; aber Gesike’s wiederholte Versicherung, dass dem so sei[114], findet eine Bestätigung durch Erklärungen der Consuln wie der Alterleute der Deutschen Hansa zu Brügge[115].

Fast ein Jahr verging, ohne dass Rückzahlung erfolgte. Cofeld und Megen geriethen, als Gesike seines Amtes entsetzt wurde, den Livländischen Städten gegenüber in die grösste Verlegenheit und wussten sich nicht anders zu helfen, als auf die Güter der Ordens-Schäfferei und die Geldsummen, welche die Paternostermacher für Bernstein der Schäfferei schuldeten, Arrest zu legen. Selbstverständlich erregte dies Ereigniss allgemein die Aufmerksamkeit, um so mehr, als der Orden zum Entgelt den Paternostermachern die Lieferung des Bernsteins versagte. Obwohl bereits vor April 1420 der Arrest ausgebracht war[116], schwebten fast das ganze Jahr 1421 hindurch Verhandlungen mit den Livländischen Städten, die schliesslich zu einem Vergleich führten. Der Hochmeister verpflichtete sich gegen Aufhebung des Arrestes vom 24. Juni 1422 ab in jährlichen Raten von 150 Nobeln das schuldige Object von 1600 Nobeln zu begleichen[117]. Fast elf Jahre glaubte der Orden also Zeit nöthig zu haben, um eine Summe von 1600 Nobeln abzuzahlen. Ueber ein Jahr war deshalb [241] die Schäfferei mit Arrest belegt[118] und der Absatz des Bernsteins nach Flandern unterbrochen.

Unter dem mangelhaften Einverständniss, wie es zwischen dem Marschall, dem obersten Vorgesetzten des Grossschäffers von Königsberg, und dem Lieger Gesike bei dem soeben geschilderten Vorfall zu Tage tritt, hatte der Procurator ausserordentlich zu leiden. Vorwürfe darüber finden sich wiederholt in den Briefen der Ordensvertreter[119].

Erklärlich wegen der traurigen Verhältnisse zu Brügge scheint es noch, wenn Wormditt häufig darüber klagt, dass seine auf die Lieger ausgestellten Wechsel nicht eingelöst[120], oder dass Befehle des Hochmeisters und der Grossschäffer in Brügge nicht erfüllt werden[121]. Schlimmer ist es schon, dass die Lieger von Geldern, die zum „obirkouffen“ laut Mittheilung aus Preussen nach Flandern übersandt sind, nichts berichten[122]. Indessen selbst diese Nachlässigkeit der Lieger kann noch lange nicht so des Procurators Erbitterung erregt haben, als wenn zwischen den Briefen des Hochmeisters und dem Lieger sich völlige Widersprüche ergeben. Wechselschulden, die nach Bericht Küchmeisters längst gedeckt sind, über deren Bezahlung der Hochmeister Quittungen[123] in Händen zu haben erklärt, harren nach Briefen des Liegers noch der Einlösung.

Wie gross die Verwirrung in Preussen und Brügge war, zeigt folgender Vorfall. Wormditt erhielt von Küchmeister die Mittheilung, dass er zu Michaelis 1416 in Brügge 6000 Gulden als vorhanden annehmen dürfe. Ganz anders lautete die diesbezügliche Nachricht des Liegers. Nicht nur die Summe setzte er auf 3000 Gulden herab, nein auch den Termin schob er auf [242] St. Martin hinaus[124]. Mit vollem Recht äusserte Wormditt über solche und ähnliche Vorgänge sein Befremden, ohne etwas anders zu erreichen, als dass der Hochmeister gelegentlich die Schuld von sich auf die Lieger und den Procurator selbst schob. Nachdem er hervorgehoben, dass Wormditt’s Briefe „vaste ernste worte“ enthielten, „nemlich das uns [d. h. dem Hochmeister] eure schrifte [d. h. die des Procurators] nicht geen czu herczen“, ertheilt er ihm folgende Antwort: „Lieber her Procurator, ir mogt uns czu legen und schreiben, was ir wellet, wes der schult ist, das weis got; wir haben allewege das unser dobei getan – –. Ir schreibt uns eyns, so schreiben si [d. h. die Lieger] das ander und machen uns so fremden in der sume, das wir shir nicht wissen, welchs das irste ist odir das leczte. Nu wirt uns die schult uffgelegt.“[125].

Mit solchen allgemeinen Redensarten war natürlich Wormditt nicht geholfen, und dies um so weniger, als zur Vervollständigung der allgemeinen Zerfahrenheit unter den Ordensbeamten noch die Lieger mit einander zerfielen und einer dem andern seine Unterstützung versagte. Der Procurator hatte 1418 von einem Lübecker Kaufmann Hildebrand 3000 Kronen geborgt, die in Brügge zurückbezahlt werden sollten[126]. Gesike erhielt von Wormditt den Auftrag, dieselben zu dem ausgemachten Termin zurückzuerstatten. Dieser erklärte sich bereit dazu, bat aber seinen Collegen v. d. Becke, auch seinerseits dafür Verpflichtung zu übernehmen. Doch er predigte tauben Ohren, Becke wies ihn ab[127].

Zieht man aus den gegebenen Einzelheiten die Summe, so liegt auf der Hand, dass der Procurator unmöglich seine ungeheueren, uns schon bekannten finanziellen Verpflichtungen pünktlich erfüllen konnte.

Es erübrigt noch an einigen besonders markanten Beispielen zu zeigen, in welche Art von Schwierigkeiten Wormditt dadurch gerieth. Am 17. October 1417 theilte der Hochmeister dem Procurator mit, dass ihm zu Weihnachten des Jahres aus Brügge 2000 Gulden überwiesen werden würden. Auf Grund dieser Nachricht[128] [243] bewog Wormditt den Erzbischof von Riga und den Electen von Ermland um den 24. December, sich mit ihren Forderungen zu gedulden[129]. Doch er konnte sein Wort nicht einlösen. Am 8. Februar 1418 war die versprochene Summe noch nicht eingetroffen, obgleich v. d. Becke den betreffenden Befehl des Hochmeisters in seiner Correspondenz erwähnt hatte. Wenn der Procurator diese Meldung mit der Bemerkung verband „allwege so wir in syne [d. h. Becke’s] hende gewest syn, so sey wyr ubel usgericht gewest“[130], so hatte er nur zu Recht. Denn nicht v. d. Becke, sondern Gesike war es, der am 20. Mai 1418 endlich die Firma Philipp Janni bewog, ihre Gesellschaft in Konstanz zur Auszahlung der 2000 Gulden zu veranlassen. Freilich hatte Gesike auch diese Summe nicht bei Janni baar eingezahlt, sondern nur auf Credit genommen, weshalb er auch Wormditt moralisch verpflichtete, beim Hochmeister auf rechtzeitige Uebersendung dieser Summe zu dringen, die selbst zurückzuzahlen er sich ausser Stande sah[131].

Noch ein ähnliches Beispiel. Vor dem 9. October 1416 war dem Procurator die Botschaft vom Hochmeister gekommen, dass für ihn 6000 Gulden nach Brügge geschickt seien. Wie im obigen Fall die beiden Geistlichen, geduldeten sich hier die Wechsler auf diese Kunde hin mit ihren Ansprüchen[132]. 14 Tage später erhielt Wormditt aus Brügge vom Lieger die Nachricht, dass er Geld besorgen werde, jedoch nicht 6000, sondern 3000 Gulden[133]. Obwohl nun die 6000 nicht einmal für ausreichend zur Deckung der Schulden vom Procurator erklärt waren[134], so erhielt er doch nicht mehr als 3000 Gulden und diese auch erst Ende November[135].

Es kam aber auch vor, dass er von Summen, auf die er mit Recht seine Gläubiger meinte vertrösten zu können, überhaupt nichts erhielt. Dies musste er an 4000 Gulden erleben, die bereits vor dem 5. Juni von dem Grossschäffer von Marienburg versprochen waren. Sechs Wochen später fehlte noch jede Nachricht darüber aus Brügge[136], und als sie endlich Anfang August eintraf, da enthielt sie die traurige Mittheilung, dass die [244] 4000 Gulden nicht aus Preussen überwiesen seien und deshalb, trotz des Befehls vom Grossschäffer, auch nicht in Konstanz zur Zahlung kommen würden[137].

Verfolgen wir jetzt, nachdem wir gesehen, wie es mit dem „obirkouff“ aus Preussen resp. Brügge beschaffen war, an einigen Beispielen die Deckung der in Konstanz auf die Lieger eingegangenen Wechsel. Im October 1415 borgt der Deutschmeister gegen Verpfändung der Ordenshäuser zu Mergentheim, Mainz, Frankfurt, Brotfelden und Speier 8000 Gulden, deren Rückzahlung mit Zinsen zu 5 % am 22. Februar 1416 zu Brügge geschehen soll[138]. Anfang 1416 laufen schon Nachrichten vom Lieger ein, welche die Deckung zum richtigen Termin unwahrscheinlich machen[139]. Dennoch gelingt es[140], aber freilich nur dadurch, dass v. d. Becke neue Verbindlichkeiten in Höhe von 4000 Gulden eingegangen ist[141], welche im August 1416 zum Schaden des Credits der Ordensvertretung in Konstanz noch nicht beglichen sind[142].

Noch charakteristischer ist folgender uns theilweise schon bekannter Fall. Um auf Sigismund’s Wunsch eine Gesandtschaft nach Paris schicken zu können, borgt Wormditt im Februar 1416 gegen seine und des Elects von Ermland Bürgschaft 1000 Kronen[143], welche nach 3 Monaten, also im Mai 1416 zu Brügge bezahlt werden sollen[144]. Der Termin kommt heran, die Zahlung erfolgt nicht. Auf Drängen der Wechsler wird am 27. Juni der Hochmeister darauf aufmerksam gemacht[145]. Vergeblich! Der Lieger Becke erklärt zahlen zu wollen, sobald er Geld aus Preussen habe[146]. Am 3. August befindet sich Wormditt noch in derselben Lage[147], ja selbst am 19. desselben Monats schreibt er noch dem Hochmeister: „Ir sehet wol, das die beczalunge der 1000 Krone nyne gedacht wirt“[148].

Wie und wann diese Angelegenheit aus der Welt geschafft ist, lassen die erhaltenen Briefe nicht ersehen. Doch selbst wenn [245] die Bezahlung bald erfolgt ist, so genügte diese dreimonatliche Verspätung, um das Vertrauen der Banquiers zu erschüttern. Wormditt glaubte sich deshalb zu der Aeusserung berechtigt: „ich besorge mich, wo man ouch czu gross notdurft von des ordens wegn gelt bedorfen wurde, das es vaste harte wurde legen, sulde wirs ufbringen“[149] oder „bedurfte man itzunt und wurde in nothczite geldes bedurfen, so ouch des ordens gedyen und vorterben ane lege, so mochtet ir [d. h. der Hochmeister] doch keyn gelt alhie ufbrengen“[150].

In der That verweigerten die Banquiers, von ihren Geschäftsfreunden in Brügge über die Unpünktlichkeit v. d. Becke’s unterrichtet, neue Summen, bis der Lieger alte Schulden bezahle[151]. Und, um ganz sicher zu gehen, sandten sie selbst einen Boten nach Flandern, der an Ort und Stelle Erkundigungen einziehen sollte, ob in Wirklichkeit die vom Procurator in Aussicht gestellten Gelder eingetroffen seien[152].

Von solcher Vorsicht war nur ein Schritt bis zur völligen Zahlungsverweigerung, die dann auch in Wirklichkeit vorübergehend eingetreten ist. Aus Wormditt’s Klagen heben wir nur einige Beispiele heraus. Am 1. Februar 1416 schrieb er: „ich vermag nicht me geldes ufzubringen, sint dem mole das der leger nicht beczalen wil, was ich allhie obir wechsle“[153]. Am 28. April desselben Jahres sah er sich zu dem Bericht genöthigt: „die wechsler der geselschaft de Albertis, von den ich gelt pflege czu nemen, die wollen mir uff in [d. h. v. d. Becke] nicht me lihen, und sprechen, her helde syn wort nicht und beczale nicht, was her vorheisset“[154].

Auch aus den anderen Orten, wo der Procurator, wie oben geschildert, mit dem Papst weilte, liegen von ihm ähnliche Berichte vor. So vom 22. August 1418 aus Genf: „Ich wolde mit den wechslern alhie eynen wechsel – – – ken Bruck haben gemacht, das wollen sie nicht tun; sie sprechen: das wir vil Wechsel ken Bruck haben gemacht, so werde wir doch nyne beczalt uf sulche czit, als wir [d. h. die Wechsler] mit uch [246] [d. h. Wormditt] uffnemen“[155]. Aehnlich vom 6. Nov. 1418 aus Mantua[156]: „ich habe den glauben alhie gantz verloren umb der bozen beczalunge, die die euwern czu Flandern thun[157]“. Wie Wormditt klagt auch sein Nachfolger in der Procuratur, Johann Tiergart[158], darüber. Sowohl Januar 1421 wie 1422 muss er dem Hochmeister melden, dass er kein Geld oder höchstens gegen Pfand geborgt bekommt, selbst von denen nicht, mit welchen er bisher in Geschäftsverbindung gestanden.

Beleuchten wir nun durch einige Beispiele, wie weit die Hülfsmittel der Gebietiger reichten, zu denen nach unserer obigen Auseinandersetzung der Procurator seine Zuflucht nehmen konnte[159]. Um Unterstützung für die Gesandtschaft in Konstanz wurden der Deutschmeister, die Landkomture von Elsass und Botzen angegangen. Erfolg hatte man nur bei dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein und dessen Nachfolger Dietrich von Wittershausen[160]. Zwar befanden sich weder Egloffstein[161] noch Wittershausen in der Lage, eine Summe von 6000 Gulden[162] zur Verfügung stellen zu können; aber der letztere ermöglichte es wenigstens dem Procurator, die dem Papst Martin V. geschenkten silbernen Gefässe baar zu bezahlen[163]. Auch im übrigen that er nach dem [247] Urtheil des Procurators seine Schuldigkeit[164]. Vollständig ward Wormditt von den beiden erwähnten Landkomturen im Stiche gelassen, obgleich der von Elsass 500 Gulden, der von Botzen 300 Ducaten Kammerzins jährlich zu zahlen hatte, und ausserdem noch beide zu ausserordentlichen Hülfssteuern verpflichtet waren[165]. Der Gebietiger von Botzen erklärte seine Zahlungsunfähigkeit durch die Armuth seiner Ballei[166]. Denselben Grund führte auch der Landkomtur von Elsass an[167], nachdem er gelegentlich unter dem Vorwand, nur mit Zustimmung seiner Gebietiger über eine Summe von 1000 Gulden verfügen zu können[168], Zeit zu gewinnen gesucht hatte. War auch die Lage der Ballei Elsass eine schlechte[169]: dass sie ihr nicht erlaubte, „eynen gulden adir guldens wert“ zu senden, erschien in Konstanz unglaublich, weshalb dem Komtur auch nicht der Vorwurf der Unzuverlässigkeit erspart blieb[170].

Unter solchen Verhältnissen wurde die persönliche Lage des Procurators natürlich eine sehr peinliche. Bestürmt von seinen Collegen, die er mit Geld versehen sollte, wusste er oft nicht, sich selbst den nöthigen Lebensunterhalt zu beschaifen[171], der ausserordentlich theuer war[172]. So klagte er denn: „ich habe weder czerunge fur mich noch fur die andern, die mich alle tage oberlouffen“[173] oder „wir leyen teglich, was wir czeren“[174]. Auch diese Möglichkeit, von Tag zu Tag auf Credit zu leben, fand ihr Ende, sobald die Banquiers Prolongation von Wechseln[175] verweigerten [248] oder auch selbst gegen Wucherzinsen neue Darlehen abschlugen[176]. Dass zeitweilig völlige Creditlosigkeit eintrat, wurde schon erwähnt. Daneben aber waren von Seiten der Wechsler noch positive Massregeln zu fürchten. Ausser Schuldhaft, von der der Procurator einmal spricht[177], konnten die Banquiers auch die Erklärung des Bannes gegen die ganze Ordensvertretung veranlassen. Mehr denn einmal wurde damit gedroht[178], und nur der energischen Reclamation Wormditt’s beim Hochmeister um Hülfe[179], nur seinem persönlichen Einfluss auf die Wechsler[180] hatte der Orden es zu verdanken, dass diese entehrende Strafe seinen Mitgliedern erspart blieb.

Immerhin musste sich der Procurator doch auf das tiefste gedrückt fühlen. Wir erinnern nur daran, wie sein Vertrauen auf Mittheilungen des Hochmeisters, denen dann Briefe der Lieger oder die späteren Ereignisse widersprachen, getäuscht wurde. Bei solcher Stimmung schrieb er an Küchmeister wohl: „also offte mir ein brieff von euch kompt, so vorheisse ich und gelobe, und so es nicht geschiet, so stehe ich in schanden und bleibe in den logen“[181]; oder ein andermal: „ich wil keyn bose wicht umb uwern willen nicht werden; ich will gern meyne ere vorwaren“[182], oder er bemerkte über den Lieger „her will mich czu eyne loeger machen“[183]. Neben solcher Erbitterung äussert sich auch eine förmliche Verzweiflung. Am 28. April 1416 schreibt Peter: „ich burge also lange, als ich mag, wenn ich nicht me mag, so hor ich uff“[184]. Drei Monate später meldet er dem Hochmeister: „ich mag warlich vor jamer nicht me geschreiben[185]; ich weis nicht, wo ich hin sal adir wie ichs angriffe sulle. Ich mag nicht me burge und wir müssen glich wol essen und [249] trinken – – – bestellet ir’s nicht anders, so wirt es gar wunderlichen geen“[186].

Aehnliche heftige Ausdrücke des Unwillens finden sich in der Correspondenz des Jahres 1418, und es gesellte sich die Drohung völligen Rücktritts hinzu. Im Januar erklärte Wormditt ganz energisch: „ir werdet’s anders vornemen, oder unser blibet keyner hie“[187]. Ja selbst als er nach Auflösung des Concils der Sorge für die Erhaltung der grossen Ordens-Vertretung überhoben war, sah er sich im August und September 1418 aus Genf zu folgenden Erklärungen veranlasst: „Ich verbleibe in desem jamer nicht, ich mag es bey got die lenge nicht getriben“; [tritt keine Aenderung ein], „so mocht ich dem hof [d. h. des Papstes] nicht volgn; ich muste in das neheste hus des ordens zihen und mich aldo behelfen, bis das mir gnade mochte geschen – – – das ich mochte beczalen“[188].

Nicht nur Wormditt, der für verbittert gelten könnte, auch sein Nachfolger Tiergart klagt so heftig[189], dass der Hochmeister mit ihm seinen „kummer und gebreche“ beklagt und dann zur Tröstung hinzufügt: „Wir willen euch wol besorgen und mit nichte lassen undirwegen. Habt eyn guten mut und tut bey allen sachen in desen sweren noten euwern fleiss und vermoge; helffet uns mete die burde eyn kurcze czit diser sweren louffe tragen“[190].

Der Hochmeister aber bekam vom Procurator auch persönlich kränkende Vorwürfe zu hören; so zieh ihn Wormditt recht deutlich der Unzuverlässigkeit: „ich weis nicht, was ich sagen sol, were es nicht also gut enis geschreben und gehalden als tzu 6molen geschreben und da doch nicht folget“, oder „gebet macht und crafft uwe brieff und haldet mich nicht in worten, als ich bisher byn ufgehalden, und tut mit der tat dorczu, das ich moge beczalen“[191]. Ja Wormditt geht wiederholt so weit, ihm überhaupt das rechte Interesse für die Ordens-Vertretung zu Konstanz abzusprechen. „Ich [d. h. der Procurator] welde, das irs bass weldet czu herze neme, denn ir thut“[192]. Diese Empfindung [250] steigerte sich bis zu den Worten: „Wyr syn no allhie umb des ordens gedeyen und vorterben und do stellet ir uch tzu, als ap die sache uch nicht angee“[193]. Der Mann, der sich zu solchen Aeusserungen gegen das Haupt des Ordens hinreissen liess, hatte während seiner 16jährigen Procuratur seit den Tagen von Tannenberg doch gewiss schon viel durchgemacht[194]. Um so eindrucksvoller ist die Sprache seiner Verzweiflung.

Die Hauptursache für die in Konstanz hervortretende Geldverlegenheit des Ordens ist nun aber nicht in den vorher berührten Uebelständen, sondern in der von Küchmeister inaugurirten Politik gegen Polen zu suchen. Sie machte die Ausgaben in Konstanz zu unerschwinglichen, weil sie gleichzeitig andere schwere Lasten dem Orden aufbürdete.

Aus der Instruction des Komturs von Balga von 1418, die den Ausgangspunkt unserer Betrachtung bildete, sei die Stelle, welche von den Kosten der Kriegsbereitschaft handelt, zur besseren Charakteristik der Stimmung am hochmeisterlichen Hof wörtlich angeführt[195]. „Item so ist czu setzen in des pabst dirkenntnisse, wie gar unertregliche unbequemkit dem orden do von bequeme, solde her umb sulcher vaer wille von jare czu jare in sulchem abeschache [d. h. auf der Hut] sitzzen, das her sich mit folke bewerben muste und – – – gantz tzu kryge richten; wenn herr denne gantz gereith were, denn abir czu eynem iclichen beyfride czu halden gedrungen werden mit vorlost aller sulcher koste und czerunge, bowen [dazu] sulche grose ansproche, die her czu im czu hulfe geladen hette. So mochte yo menniglich wol dirkennen, das dem orden yo besser were eyn steter kryg wenn sulcher beyfrede mit sulcher sorgfeldigkeit von jare czu jare czu tragen. Item so ist der orden wol gewarnet, wie das seyn wedirpart wol vortrost ist, noch seyne willen und bequemlichkeit eyn beyfredes czu bekomen von dem orden, ob ouch der orden gancz czu kryge sich gerichtet hette. Dorumb die Polan sich nicht dorfen zu krige richten, is were denne das sie den orden ungewarntes dinges obirfallen mochten. Und sulches trostes [251] hat der orden nicht, und dorumb so mus her von jar czu jar sich mit hulfe beworben mit groser koste und czerunge, das im yn das lengste unfuglich czu tragen“.

Die Berechtigung dieser Klagen erweist ein Ueberblick über die Beziehungen des Ordens zu Polen. Um während der 8 Jahre von 1414 bis 1422 (also vom Hungerkrieg bis zum Golub’schen Krieg[196]) den Frieden zu erhalten, bedurfte es nicht weniger als sieben Waffenstillstände. Die im ursprünglichen Strasburger Vertrage vom 7. Oct. 1414 vereinbarte Waffenruhe galt bis zum 8. Sept. 1416. Statt zu der erhofften Friedensvermittlung durch das Konstanzer Concil zu führen, wurde sie im Frühjahr 1416 in Paris durch König Sigismund und Karl VII. von Frankreich bis zum 13. Juli 1417 verlängert, und so dann weiter von Jahr zu Jahr, zuerst im Mai 1417 in Konstanz, auf’s neue ebendort am 13. Mai 1418 durch Papst Martin bis zum 13. Juli 1419, dann durch päpstliche und Englische Gesandte auf einer Conferenz des Hochmeisters und des Grossfürsten Witold von Littauen bis zum 21. Juli 1421 und schliesslich im 7. Waffenstillstande, den Kurfürst Friedrich von Brandenburg vermittelte, bis zum 24. Juni 1422[197], worauf dann der Golub’sche Krieg begann. Der Grund, weswegen nicht aus den 7 Waffenstillständen ein fester Friede gemacht wurde, liegt, wie Caro schon bemerkt[198], darin, dass Polen und der Orden wohl für „die vorläufige Massnahme einer Beifriedensverlängerung“ zu haben waren; denn dadurch wurden die „eigentlichen Interessenpunkte“ nicht berührt. Ganz anders eine dauernde Vereinbarung, die „territoriale Veränderungen“ im Gefolge haben musste.

Erklärt sich so die fortwährende Hinausschiebung der Entscheidung, so kann sie doch durchaus nicht als ein Vortheil für den Orden erscheinen. Dass für des Ordens Zukunft und für seine Erhaltung in den alten Grenzen dadurch nichts gewonnen [252] wurde, musste Küchmeister klar werden; aber auch die Gegenwart gestaltete sich bei seiner Politik nicht günstiger. Wie konnten Handel und Wandel blühen, wenn man Jahr ein, Jahr aus den Krieg nicht beseitigt, sondern nur hinausgeschoben sah. Und nicht genug mit der ewigen Unsicherheit, was die kommenden Monate bringen würden, es verschlangen auch die Uebergänge von einem Waffenstillstand zum andern so grosse Summen, dass ein Krieg, der ja doch nicht zu vermeiden war, nicht grössere Vorbereitungskosten hätte beanspruchen können.

Der Vertrag von Strasburg am 7. Oct. 1414 mit seinem 2jährigen Waffenstillstand war kaum geschlossen, als auch schon die Befürchtungen Küchmeister’s begannen, ob Seitens der Polen die getroffenen Vereinbarungen gehalten werden würden. Bereits am 10. Januar 1415 sprach der Hochmeister Sigismund gegenüber die Ansicht aus, dass Jagiello nur auf eine günstige Gelegenheit warte, um in das Ordens-Gebiet einzufallen[199], eine Meinung, die er am 2. März des Jahres wiederholte[200]. Schloss er dieser Nachricht die Ueberzeugung an, dass Jagiello auf das Concil keine Rücksicht nehmen werde, so findet sich in andern Briefen des Jahres 1415 neben Furcht vor hinterlistigen Absichten Jagiello’s die Mittheilung von Rüstungen[201] und Gewaltthätigkeiten[202] gegen Ordens-Unterthanen.

Das Jahr 1416 gestaltete sich nicht günstiger. Der König von Dänemark schloss zu Ungunsten des Ordens ein Bündniss mit Witold[203], und nicht nur aus Polen[204], sondern auch aus Konstanz[205] kam die Aufforderung, vor den Feinden auf der Hut zu sein. Aeusserst charakteristisch für das geringe Vertrauen, welches Küchmeister zu dem noch aufrecht erhaltenen Friedenszustande hegte, ist eine Bemerkung, welche sich in einem Brief an Friedrich von Brandenburg Ende April 1416 findet. Diesem wird wegen seiner Bemühungen um weitere Hinausschiebung des Waffenstillstandes gedankt, obgleich sich der Hochmeister der Besorgniss nicht verschliessen könne, für einen Ueberfall [253] stets gerüstet sein zu müssen[206]. Fortwährende Friedensverletzungen[207] und die masslosen Forderungen der Polen auf der Conferenz zu Welun vom 15. bis 17. October 1416[208] mussten diese Ansicht bestätigen. Es würde zu weit führen, die Jahre des „faulen Friedens“ einzeln durchzugehen. Das ihnen Gemeinsame ist die Wiederkehr der beiden bereits constatirten Erscheinungen: Belästigung von Ordens-Unterthanen[209], und Glaube des Hochmeisters an Ausbruch des Krieges während oder nach dem Waffenstillstand. Dieser Glaube gründet sich theilweise auf warnende Nachrichten[210], theilweise auf den Eindruck, welchen die gewaltigen Ansprüche der Polen auf den Tagen zu Welun 1418, und zu Gniewkowo 1419 machen mussten, ebenso wie die Weigerung Jagiello’s von Polen und Witold’s, sich dem Schiedsspruch zu fügen, den Sigismund am 6. Januar 1420 zu Breslau zwischen dem Orden und Polen gefällt hatte.

Diese stete Besorgniss führte natürlich zu Rüstungen. Man kann vier Mittel unterscheiden, durch die der Hochmeister sich zu helfen suchte: Hülfsgesuche bei auswärtigen Fürsten und Bündnisse mit ihnen; Aufgebote im eigenen Lande; Heranziehung der Gebietiger ausserhalb Preussens; Anwerbung von Söldnerführern.

Versuche, sich der Hülfe und des Raths seitens befreundeter Mächte event. auch in Form von Bündnissen zu versichern, finden sich die ganze Zeit des faulen Friedens hindurch. Am häufigsten ergingen solche Bitten an Sigismund[211], sodann an König Wenzel von Böhmen[212]. Weiter wurden Friedrich von Brandenburg[213], die Rheinischen Kurfürsten[214], der Markgraf von Meissen[215], die Herzöge [254] von Cleve und Berg[216], die Bischöfe von Utrecht, Münster und Breslau[WS 2], die Grafen von Waldeck und Solms[WS 2], die Stadt Reval und die Estländische Ritterschaft[217] angegangen. Materielle Hülfe hatten diese Gesuche nicht zur Folge, wohl aber zogen sie, abgesehen von der Mitwirkung einzelner der obigen Fürsten bei den Friedensverlängerungen, Fürsprache im Interesse des Ordens nach sich[218]. Im Verhältniss zu diesen doch immerhin unbedeutenden Diensten stehen auch die vom Hochmeister gebrachten finanziellen Opfer, welche sich auf Sendung von Falken beschränken[219].

Viel höher gestalten sich die Unkosten, sobald es sich um thatsächliche Hülfe handelt. Der Bischof von Magdeburg macht seine Hülfe von einer Summe Geldes abhängig, die zu senden Küchmeister sich nicht in der Lage sieht[220]. Die Herzöge von Schlesien wollen mit Rücksicht auf die grossen Schäden, welche Jagiello und Witold dem Orden gethan, je nach Wunsch dem Hochmeister 200 bis 300 Spiesse schicken, verlangen dafür aber die Gewährung einer bedeutenden Summe[221].

Die letzte auswärtige Macht, mit der Küchmeister in ein Bündniss trat, war die Hansa. Die Urkunde, welche uns hierüber Nachricht gibt, ist undatirt, hat aber im Königsberger Archiv ihren Platz unter den Papieren des Jahres 1421 erhalten, und wie mir scheint mit Recht. Zwar setzt Voigt[222] den Abschluss des Vertrages bereits ins Jahr 1417, doch hörte erst 1421 durch die Nachgiebigkeit Küchmeister’s der Streit zwischen Hansa und Orden wegen des Pfundzolls auf[223]. Nach diesem Uebereinkommen resp. dem Entwurf dafür – denn das im Königsberger Archiv liegende Aktenstück ist nur ein solcher – hat der Orden von der Hansa für den Fall eines Krieges 2000 Gewaffnete zu erwarten, deren Zahl auch erhöht werden kann[224].

Von der zweiten Massregel, dem Aufgebot aller Streitkräfte im eigenen Lande sehen wir den Hochmeister zweimal [255] Gebrauch machen, und zwar in den Jahren 1419 und 1420, falls man von den Rüstungen des Jahres 1421, die auf Wunsch Sigismund’s offiziell gegen die Hussiten, in Wirklichkeit aber gewiss, wie schon Voigt[225] bemerkt, auch gegen Polen gerichtet waren, absieht[226]. Für das Jahr 1419 liegen zwei Briefe vor, die sich einander ergänzen. Der erste vom 6. Juni[227] an die Preussischen Bischöfe, den Marschall, die Komture von Elbing, Christburg, Meve, Balga, Graudenz, Schlochau und Danzig gerichtet, fordert diese auf, bekannt zu machen: „das eyn idermann sich mit alle seyne gescheften also verlige und ufrichte, wenn das andir gebot kompt, das her gereit sy by der hogsten busse czu volgen, wo man in wirt heisen, und das sich nymant vorlasse uff eynigerley teydinge, dy wir geton haben adir villeicht noch thun mussen, wend wir worhafftige wissen und befunden, das sy uns mit semlichen teidingen willen haben czu vorczogen – – uf das deses lant treffen mag ungewarnet“. Der Brief vom 18. Juni an alle Gebietiger giebt noch folgende Einzelheiten hinsichtlich der Rüstung[228]. Die Komture sollen befehlen, dass jeder Bauer „seyn gewere vor sich habe und das yo von zehn huven eyn wopen [Bewaffneter] usgerichtet werde“; weiter solle „us iclichem dorffe die helfte der sterksten czuflucht haben czu den heusern und stetten, do heen ir [d. h. die Gebietiger] sie schicken werdet und die selven sollen in ziten ire speise und notdurft schicken off die heuser und stete, dorczu ir sie schicken werdet. Abir die ander helfte sollen so wol der yenen, die also tzu den husern und steten geschicket werden, als ires egenen fyes und habe bewaren und besorgen“. Man stelle sich vor, welche Unruhe, aber auch finanzielle Opfer dem Lande ein solches Gebot verursachen musste, zumal es sich vor dem 13. Juli 1420 wiederholte[229]. Auch diesmal verlangte der Hochmeister „das eyn iderman seyne pferde ufstale, seyne harnische anrichte und sich mit seynem drabegeschirre also fertig mache, wan das andir gebot wirt komen, das sie denn gereyt sey czu folgen“. Da der Waffenstillstand sowohl 1419 wie 1420 verlängert wurde, waren die Unkosten unnütz aufgewandt.

[256] Doch so unangenehm diese Ausgaben für die Finanzen des Ordens sein mochten, so waren sie unbedeutend im Vergleich zu denen, welche die Jahr ein Jahr aus umsonst aufgebotenen Hülfszüge der Gebietiger und Söldnerführer aus dem fernen Deutschland verursachten. Es versteht sich von selbst, dass der Hochmeister, wenn er den Wiederausbruch des Krieges erwartete, mit der Aufforderung an die Gebietiger und Söldnerführer nicht bis zum letzten Augenblick warten konnte. Hatte sein Aufgebot Erfolg, so entstanden sofort bedeutende Kosten. Die Gebietiger mussten ihre Leute ausrüsten, sie mit Kost versehen, kurz alles marschbereit machen. Die Söldnerführer unterzogen sich der Mühe, kriegstüchtige Leute unter ihren Fahnen zu vereinen. Um bei den kriegerischen Zeiten – der Französisch-Englische Krieg stand während der Jahre 1414 bis 1422 in vollster Blüthe – überhaupt Söldner zu bekommen, mussten die Führer weitgehende Verpflichtungen mit in den Kauf nehmen. War es ihnen endlich gelungen, eine ansehnliche Schaar um sich zu sammeln, so kam plötzlich aus Preussen die Nachricht: der Waffenstillstand ist verlängert, alle Rüstungen sind überflüssig. Noch schlimmer war es, wenn Söldnerführer und Gebietiger schon mit ihren Schaaren die Sammelplätze verlassen hatten und auf dem Wege nach Preussen sich befanden oder gar dort eingetroffen waren, dann aber die politische Lage sich änderte und zur Abrüstung aufforderte. Selbstverständlich hielten sich nun die Söldnerführer und Gebietiger[230] wegen ihrer Auslagen und Verbindlichkeiten an den Hochmeister, der mit schwerem Herzen die durch seine Politik heraufbeschworenen Opfer, so gut es ging, tragen musste, falls er nicht für die Zukunft Gebietiger und Söldnerführer vergeblich um Hülfe angehen wollte.

Seit Abschluss des Waffenstillstandes von Strassburg (1414) bis 1422 lassen sich in jedem Jahr (mit Ausnahme von 1416) Aufgebote des Hochmeisters an auswärtige Gebietiger oder an Söldnerführer nachweisen. Auswärtige Würdenträger, die von einem solchen Gebote erreicht wurden, sind: der Deutschmeister und seine Gebietiger im allgemeinen[231]; weiter die Landkomture [257] von Elsass[232], Sachsen[233], Thüringen[234] und Koblenz[235] im speciellen, endlich der Meister von Livland[236]. Von Söldnerführern, die in des Ordens Dienste eintraten, begegnen wir am häufigsten Hans Pomekau[237], Hans Polentz[238], sodann einer Reihe von Edelleuten: Albert von Sydow, Erich von Hasselbach[239], Bernhard von Dohna, Bernhard von Uechtritz[240], Hans von Waldow, Eduard von Brandenstein, Erich von Gersdorf, Heinz von Sodenstein, Heinrich von Isenburg, Heinrich von der Goltz[241], Claus von Schwerin, Rudolf von Neuenkirchen, Hans von Pentz, Peter von Höndorf und Albrecht von Holzendorf[242].

Um den Hergang im einzelnen anschaulicher zu machen, sind die Jahre 1418 und 1419 besonders instructiv. In beiden sollte der Waffenstillstand bekanntlich bis zum 13. Juli dauern[243]. Auf Mahnung des Komtur von Meve[244] und auf Grund des Eindrucks[245], der aus den Verhandlungen mit Polen gewonnen war, liess der Hochmeister am 7. März an einen Theil der oben aufgeführten Söldnerführer den Befehl ergehen, dass jeder mit 50 Spiessen sich auf den Weg machen solle[246]. Ebenso erhielt am 11. März der Deutschmeister die Aufforderung, bis zum 15. Mai zur Verteidigung des Ordens in Preussen einzutreffen[247]. Ein Monat vergeht, der Befehl des Hochmeisters übt seine Wirkung, da verbreitet am 12. April der Procurator aus Konstanz die Nachricht, dass vom Papst der Waffenstillstand verlängert, und dass demgemäss die Rüstung überflüssig sei, weil sonst „unser [258] orden czu grosse kosten und shaden komet“[248]. Auf Grund dieser Mittheilung bestellte Küchmeister am 28. April die Rüstungen ab[249]. Der Brief, welcher diese Kunde an die Söldnerführer brachte, enthält zum Schluss die Worte[250]: „solde des krig eyn vortgank habe gehat, so were uns eyn besonder trost gewest euwir gutwilligkeit dor tzu Ir euch – – – habt kegn uns dirbote, do wir got weis fleislich danksam syn und euch des nymer voldanken mogn“. Also keine Andeutung einer Entschädigung; aber ob die Söldnerführer selbstlos genug gewesen sind, sich mit diesem Lob zu begnügen, oder ob sie Ersatz für ihre Auslagen gefordert haben, dürfte zum mindesten zweifelhaft sein.

Deutlicher traten diese Unkosten und Ersatzforderungen 1419 hervor. Schon im November und December 1418, gleich nach den Verhandlungen zu Welun, forderte Küchmeister den Deutschmeister und seine Gebietiger, sowie den Landkomtur von Elsass unter Hinweis auf Ablauf des Waffenstillstandes am 13. Juli 1419 zu Rüstungen auf[251]. Im Anfang des Jahres 1419 wiederholten sich die Gebote. Zunächst ging am 14. März der Hochmeister den Landkomtur von Sachsen persönlich an, fügte aber gleichzeitig den Befehl hinzu, sich hinsichtlich der Rüstungen und des Aufbruchs nach dem Gebot des Deutschmeisters zu richten[252], weil dieser über den Ausfall des in Aussicht stehenden weiteren Verhandlungstages in Kenntniss gesetzt werden würde. Der Deutschmeister sollte also für den Gebietiger der Ballei Sachsen die Entscheidung geben. Dieser nun hatte sich schon auf Grund des hochmeisterlichen Befehls von 1418 nach Söldnern umgesehen, war dabei aber, da der Französisch-Englische Krieg so viele beanspruchte, auf Schwierigkeiten gestossen[253], um so mehr als der Hochmeister nicht einen festen, sondern „eynen moglichen gewonlichen solt geben wil“[254]. Schon am 15. März aber – also einen Tag später als der Landkomtur von Sachsen – wurde er über die Lage folgendermassen orientirt: Das Zustandekommen einer Verhandlung mit den Feinden sei mehr wie zweifelhaft. [259] Deshalb bitte ihn Küchmeister „schicket euch mit allen euwern gebitiger und ouch mit allen andern, die ir vormoget, czu desem krige, went wir uns mit allen unser gescheften ouch dorczu schicken“[255]. Ja, am 26. März forderte der Hochmeister noch Söldnerführer auf, nach Preussen aufzubrechen.

Und in der That schien diese Schwarzseherei gerechtfertigt zu sein. Die Ausgleichsconferenz zu Gniewkowo[256] im April 1419 blieb völlig vergeblich. Mit erneutem Eifer wendete sich deshalb der Hochmeister an seine auswärtigen Hülfsquellen. Am 7., 17., 18., 31. Mai ergingen Briefe an die verschiedensten Adressen: Gebietiger und Söldnerführer[257]. Einzelne wie Pomekau, Polentz und der Deutschmeister wurden ersucht, zwischen dem 20. und 30. Juni in Preussen einzutreffen.

König Sigismund’s Eingreifen, das um dieselbe Zeit erfolgte, verschlimmerte nur die Lage; denn der Hochmeister glaubte ihn als alleinigen Schiedsrichter ablehnen und die Mitwirkung des Papstes fordern zu müssen[258]. In denselben Tagen, als Sigismund, durch diese Zurückweisung aufgebracht, die Unterstützung des Ordens geradezu verbot, am 13. Juni erging vom Hochmeister an den Deutschmeister, die Komture von Elsass, Thüringen und Sachsen und an Söldnerführer der stricte Befehl, sich „von stedan mit allen“ aufzumachen[259]. Einen Monat später, am 12. Juli, also einen Tag vor Ablauf des Waffenstillstandes, trat der Hochmeister der von Jagiello verbreiteten Nachricht entgegen, „das dy schelunge – – gancz beygelegit und gefredet sey – – und das nymand bedorffe tzu dinste noch tzu hulffe reithen“. Den Deutschmeister, der noch immer keine Nachricht gegeben, forderte er auf, mitzutheilen, wann er in Preussen eintreffe[260].

Diesmal schien wirklich das Schwert die Entscheidung geben zu sollen. 5 Tage, vom 14. bis 18. Juli, standen sich die Heere, freilich kampflos, gegenüber[261]; erst am 19. Juli erkannte der Hochmeister Sigismund allein als Schiedsrichter an [260] und ging auf die durch päpstliche Legaten bewerkstelligte Verlängerung des „faulen Friedens“ bis zum 13. Juli 1420 ein[262]. Freilich that er es schweren Herzens und nur, weil einerseits der Deutschmeister mit seinem Aufgebot nicht zur Stelle war und er anderseits fürchtete, durch Zurückweisung der Vermittlung „in ungunst“ des Papstes zu kommen, „und ab uns denne etwas misses wedirfare, das wir – – nymand hette, czu dem wir czuflucht haben – – mochten“[263].

So musste nun wieder die Entlassung der bereits eingetroffenen Hülfsschaaren und des Landaufgebotes eintreten, die noch nicht in Preussen angelangten Gebietiger und Söldner aber mussten abbestellt werden[264]. Doch die durch diese Rüstungen heraufbeschworenen Unkosten waren nicht mehr rückgängig zu machen. Schon Posilge weist darauf hin, wenn er schreibt: „Vor desin gescheftin quam der ordin yn grosin schadin, wend gar vil geste off dem wege worin von soldenern, den man glichwol gnug muste thun, ob sy voll inretin werin – –, das allis was vorlorin“[265]. Dass Posilge mit diesen Worten nur zu Recht hat, beweisen einzelne uns erhaltene Briefe. Am 18. August erklärte der Landkomtur von Alten-Biesen, Ivan von Curtenbach, er sei mit 200 gut ausgerüsteten Leuten in der Nähe von Erfurt gewesen, als ihn der Befehl des Hochmeisters zur Umkehr genöthigt[266]; am 20. August schrieb der Landkomtur von Elsass, dass er mit 150 Reitern vergeblich ausgerückt sei[267]. Deutlicher noch spricht eine Auseinandersetzung des Deutschmeisters vom 2. September 1419. Hatten schon die beiden obigen Gebietiger um Schadenersatz gebeten, so that er es erst recht und zwar mit gutem Grunde. Er hatte in Koburg, Erfurt, Schmalkalden und Eisenach durch seine Gebietiger Söldner anwerben lassen. Bereits waren 1500 Pferde zusammen, da traf auch ihn der Abrüstungsbefehl. „Gnediger herr meister“, heisst es in seinem Briefe weiter, „daz ist an grosse kost und czerunge nicht czugegangen, sunder es hat mich und die Baly czu Franken kostet me denn 5000 gulden ane ander ballei; das und anders das alles uff shaden ist offgenomen“[268].

[261] Wie die finanziellen Fragen im allgemeinen bei den Abmachungen mit Söldnerführern geregelt wurden, zeigt das unten mitgetheilte Formular eines Vertrages[269], der zugleich von den übrigen beiderseitigen Rechten und Pflichten handelt. Der monatliche Sold für den Spiess von 3 Pferden (dem 3 Schützen gleich gerechnet werden) beträgt darnach 20 rheinische Gulden; sobald die Truppen auf dem Musterungsplatz zu Hammerstein, – also an dem westlichsten Punkte des Ordensgebietes – eintrafen, erhielten sie einen Halbmonatssold als Ersatz der Zehrung, die sie auf dem Anmarsch dorthin verausgabt hatten, und traten dann in das Soldverhältniss ein.

Die Grösse der Unkosten, welche die Aufgebote der Gebietiger und Söldner insgesammt verursachten, zu berechnen, ist trotz solcher Anhaltspunkte unmöglich. Notizen über die Stärke der vom Hochmeister verlangten Söldner finden sich nur sehr [262] vereinzelt. So berichtet Posilge für 1414 von 1000 Spiessen Söldnern[270]; 1417 erhält der Landkomtur von Sachsen Befehl, 5 Führer mit je 50 Spiessen zu senden[271]; 1418 finden wir 4 Rottenführer mit je 50 Spiessen aufgefordert[272]; 1419 bekommt Polentz die Aufforderung für 30[273], 1421 Pomekau für 100 Spiesse[274]. Wenn nun der Spiess auf 1 Monat 20 Gulden bezieht, so verursachen die 1580 Spiesse nur auf die Zeit von 4 Wochen bereits 31,600 Gulden. Dass damit aber die Unkosten für die Söldner keineswegs erschöpft sind, beweisen schon die zufällig erhaltenen Quittungen von 4 Söldnerführern aus dem Jahre 1421, die auf 1788 Gulden lauten[275]. Ueber die Kosten der wieder abbestellten Rüstungen findet sich eine bestimmte Angabe nur in dem bereits angeführten Briefe des Deutschmeisters aus dem Jahre 1419[276]. Für 1500 Pferde, die vergeblich gesammelt waren, hatte er darnach mehr als 5000 Gulden verausgabt. Je nachdem man nun auf den Spiess 3[277] oder 4 Pferde rechnet[278], kommen die Ausrüstungs-Unkosten für den Spiess auf 10 bis 15 Gulden zu stehen[279].

Was nun die Deckung dieser Ausgaben für die Vertheidigung des Landes anlangt, so kann man drei Arten von Hülfsmitteln unterscheiden, mit denen der Hochmeister sich aus der Noth zu helfen suchte. Das eine bestand in ausserordentlichen Steuern oder Anleihen bei den Preussischen Städten. Für 1414 berichtet uns darüber Posilge[280]: „Ouch wart gros gelt gelegin von den stetin Danzk und Thorun, dorum der ordin yn ynne lasin mus ere jargolde, dy sy dem ordin pflichtig sint, also lange, bis sy werdin beczalet czu genuge“. Dass 1417 der Hochmeister eine ähnliche Absicht hatte, bezeugt ein Brief des Thorner Deputirten Hans Hüxer an den Rath seiner Stadt[281]. Nachdem er auseinandergesetzt, [263] wie er mit andern städtischen Abgesandten von Küchmeister in Marienberg empfangen, schildert er eine Unterredung mit dem Hochmeister folgendermassen: „Dornoch rif her vor sich dy 5 stede und sprach: Ich muss gelt hoben, und ir enwill myr nycht helfen; nu wille ich laten korne utvoren und gern dorto geloven: wille gii my utrichten ut den steden eyn summe geldes; ich gan [gönne] uch der winunge bas wenne den gesten, willt ir nicht, so will ich das von den gesten nemen“. – Auf die Frage nach der Höhe der Summe verlangte er 100 000 Gulden und zwar wollte er diese „eyn jar vry habben, das ander jar welde her korne daran geven und geloben, so lange das das gelt bestalt worde“.

Wie dieser Versuch 1417 bei den Städten scheiterte – es findet sich nämlich nirgends eine Notiz über diese Angelegenheit weiter –, so lehnte auch 1418 das Land eine Beschatzung ab. Posilge wenigstens meldet von diesem Jahre: „man hette ouch gerne eyn geschos gehabt von dem lande, aber das lant werte es sich czu gebin“[282]. Und dass diese Notiz ihre Richtigkeit hat, beweist ein Schreiben der Bischöfe von Culm, Samland und Pomesanien vom 2. Febr. 1418, in dem sie unter Hinweis auf die grossen Ansprüche des Papstes an ihre Kasse ein „geschoss“ für unmöglich erklären[283]. Auf mehr Entgegenkommen stiess der Hochmeister 1419. In diesem Jahr bewilligten die Stände eine Reihe von Steuern, die nicht nur Städte, Ritter und Knechte sowie die ländliche Bevölkerung trafen, sondern, wie Posilge wenigstens versichert, auch die Geistlichkeit[284].

Trugen diese Anleihen und Schatzungen schon den Stempel einer ungewöhnlichen Massregel, so trifft dies in noch erhöhtem Grade auf den zweiten Modus zu, dessen sich Küchmeister in seiner Geldnoth bediente, indem er die Gold- und Silbersachen, welche theils zu eigenem, theils zu kirchlichem Gebrauch dienten, einschmelzen liess oder versetzte. Nicht weniger als viermal sehen wir den Hochmeister zu dieser Massregel seine Zuflucht nehmen. Posilge spricht sich zu 1414 so aus: „Unde off das der ordin syne soldener abe richte czu danke, so hatte der Homeistir [264] mit willin sinyr gebitiger vil silbernis gevese losin vorsmelczin, wend man is andirs nicht mochte gehabin. Do wordin vorsmelczt die vas goldin kelche, do man us trank czu den grosin festin, di man czu erin vil jar hatte gehaldin, die silberin schalin, dorus man dem convente win pflag us czu shenkin, unde die silberin schusseln des Homeisters unde vil anders geveses, dovon man schillinge slug“[285]. Weniger ausführlich ist Posilge für 1418: „Und off das der ordin desin kryk hette mocht beleytin unde den solt czu gebin, so gobin alle gebitiger unde des ordins brudere by gehorsam von sich alle ir silberin gevese unde von golde, so sy meyste mochtin“[286]. Traf 1418 dies Aushülfsmittel nur weltlichen Besitz des Ordens, so wurden 1419 auch wieder die Kirchengeräthe in Anspruch genommen[287]. „Dorch deses kriges willen wort vil kirchingerethe von allin husirn des landes genomen us den kirchin von manchin czirlichin dingen unde cleynoth von cruczin, monstrancien, kelchin, luchtern, becken, ruchfassin, – – – ane andir silberin gevese von koppin, schusseln, schalin der Homeisters unde synir gebitiger, das allis czuslagin wart unde vorsmelczit yn der moncze, off das man die geste und soldener mochte abe richten; alzo notdorftig was der ordin von gelde“[288].

Die drei erwähnten Stellen bei Posilge enthalten Thatsachen, ein Brief des Hochmeisters vom 21. Mai 1421 an die Gebietiger zu Deutschland verräth eine ähnliche Absicht, ohne dass über [265] die Ausführung etwas bekannt ist. Um nämlich Hülfe für den in Aussicht stehenden Krieg zu bekommen, erklärt Küchmeister: „wir welden gerne mitsampt unsen gebietigem gelosen vorsetzen adir ouch verkouffen, was wir solden, das wir mochten gelt gewynnen, den leuten czu geben, die uns czu hülffe werden reiten“[289].

Es liegt auf der Hand, dass der Hochmeister zu dieser äussersten Massregel erst griff, wenn die Quellen, die ihm neben der Beschatzung des Landes noch blieben, sich nicht ergiebig genug zeigten oder versiegten. Diejenigen, deren Aufgabe es war, dieselben zu speisen, waren die Landkomture der 4 Kammer-Balleien: Oesterreich, Botzen oder an der Etsch, Koblenz, Elsass und der Deutschmeister mit seinen Gebietigern, obgleich für letztere staatsrechtlich eine Verpflichtung nicht vorlag[290]. Hülfsgesuche an diese Glieder des Ordens waren das dritte Mittel, das dem Hochmeister in seinen Finanznöthen zur Verfügung stand. Seine Briefe sind denn auch der beweglichsten Klagen voll[291], haben aber kaum jemals nennenswerthen Erfolg.

Der Landkomtur von Oestreich erklärt eine Unterstützung des Hochmeisters in Höhe von 800 Gulden für unmöglich und bittet um seine Entlassung[292]. Der Gebietiger von Elsass begründet seine Zahlungsunfähigkeit durch den Hinweis auf die grossen Kosten, die er für wiederabbestellte Züge nach Preussen gehabt[293]. Vom Landkomtur von Botzen liegen Erklärungen vor aus den Jahren 1419 und 1421. In der zweiten zeigt er sich wenigstens bereit, für die Zukunft seinen Kammerzins von 300 Dukaten[294], den er 1419 verweigert, zu bezahlen; eine Nachzahlung der rückständigen Summen aber sei bei der völligen Armuth seines Gebietes und bei seinen grossen Schulden undenkbar[295]. [266] Doch auch der nächst dem Hochmeister mächtigste Gebietiger, der Deutschmeister, befindet sich in einer traurigen Lage. Sein Territorium, erklärt er 1421, sei so bestellt, „das es vor armut und grosser schulden wegn“ statt 30 nur 6 oder 8 Pferde für einen Zug nach Preussen stellen könne, baar Geld dagegen aufzubringen, sehe er sich nicht in der Lage[296].

Dass diese völlig ablehnenden Antworten wenigstens zum Theil begründet waren, zeigen Briefe, die uns einen Einblick in die inneren Verhältnisse der ausserhalb Preussens gelegenen Ordensbesitzungen gewähren. Bereits 1414 meldete der Landkomtur von Oestreich die Geldverlegenheit des Komturs zu Wien[297]. 1416 betrug die Schuld 10,000 Pfund[298]. 1418, wo sich dieselbe auf 11 392 Pfund erhöhte[299], wiederholten sich diese Klagen in verschärftem Masse. Der Landkomtur von Oesterreich wieder, die Komture von Wien und von Neustadt, ebenso wie der Convent von Wien berichteten dem Hochmeister, dass des Hauses Nothdurft nur noch durch Anleihen bei Juden und Christen zu befriedigen gewesen sei und dass man schon zur Verpfändung von Landgütern seine Zuflucht habe nehmen müssen[300]. Im Jahre 1420 war die Lage bereits so, dass die Bürger von Wien mit der Absicht umgingen, das Haus selbst – seine sämmtlichen Güter waren für 22 000 Gulden verpfändet[301] – mit Beschlag zu belegen[302]. Jetzt griff der Hochmeister ein. Freilich baar Geld hatte er selbst nicht; doch wandte er sich an die Gebietiger zu Deutschland und appellirte dann an ihr Ehrgefühl, indem er sie ersuchte, nicht zuzulassen, „das is [d. h. das Haus Wien] czu fremder hand kome und uns allen zu smoheit von unserem orden czu ewigen czeithen“ entrissen werde[303]. Doch dieser Schmerzensschrei erklang vergeblich. Der Deutschmeister bedauerte, nicht helfen zu können[304]. Es blieb nur noch ein Weg übrig. Der [267] Hochmeister und der Landkomtur von Oesterreich wandten sich an den Herzog Albrecht von Oesterreich[305] und nicht umsonst. Dieser bezahlte die schlimmsten Gläubiger und übernahm den Juden gegenüber für die andern Schulden Bürgschaft[306].

Aehnlich wie in Wien sah es in der Ballei Botzen aus. Der 1416 neu mit ihrer Verwaltung betraute Friedrich von Wickerau[307] fand bei seinem Ritt durch das Gebiet, dass die Nahrungsbestände auf den einzelnen Häusern dürftig seien[308]. Doch nicht genug damit, die Gebäude waren baufällig, die Einkünfte um ¼ geringer geworden und wegen der hohen Steuern an weltliche und geistliche Herrn von Schulden belastet[309].

Die Geldnoth des Hochmeisters führte sogar zu Plänen, welche empfindlich in die Organisation des Ordens eingriffen. Vor dem 17. August 1420 erhielt der Landkomtur zu Alten-Biesen, Ivan von Curtenbach, folgende Vollmacht: „die ballie czu Elsays[310] an broder Eberhart v. Saunsheim, gebitiger czu Dutschen landen, und an das gebite czu bringhen und czu ewigen daghen bey yme und alle syne nahkomelinghe desselben gebietes czu bliben von al sulcher schulde, als wir dem gebietiger und gebiete czu Dutschen landen schuldig syn[311]. Ivan kam diesem Befehl nach, trat mit dem Deutschmeister in Verhandlung und gelangte zu einem vorläufigen Abschluss. Es war zu erwarten, dass man auf den Widerstand der Gebietiger der Ballei Elsass stossen würde, die um der Schulden Küchmeister’s willen schwerlich eine Aenderung ihrer rechtlichen Stellung zum Hochmeister[312] über sich ergehen zu lassen geneigt sein würden. Deshalb bat auch der Comtur von Biesen den Hochmeister, die [268] Gebietiger des Elsass zum Gehorsam gegen den Deutschmeister zu veranlassen[313]. Diesem Wunsch kam Küchmeister am 3. October 1420 nach, indem er dem Landkomtur gegenüber seine Unterordnung unter den Deutschmeister als eine Folge der Finanzen des Orden hinstellte[314]. Indessen einerseits der dringende Wunsch der Ordensbrüder zu Elsass, dem Hochmeister direct unterstellt zu bleiben[315], anderseits die Unmöglichkeit, sich über die zu zahlende Summe zu einigen[316], liessen diesen Plan unerfüllt[317].

Die besprochenen Verhältnisse, das Versiegen der directen Einnahmequellen, die Leistungsunfähigkeit der Deutschen Balleien, die stete Unsicherheit, ob es zum Kriege wirklich kommen werde, mussten dazu führen, dass die Gewinnung von Söldnern auf immer stärkere Schwierigkeiten stiess. Im Jahre 1420 erklärte eine Reihe von Söldnerführern dem Deutschmeister ihre Abneigung, dem Orden zu Hülfe zu kommen; denn wenn der Waffenstillstand etwa verlängert und die Anwerbung abbestellt werde, so könnten sie nicht auf Entschädigung für die aufgewandte „grosse koste, czerunge, muve und arbeit“ rechnen[318].

Doch nicht bei allen Rottenführern waltete, wie uns bekannt, dieser Geist des Zweifels. Die Frage, wie weit sie ihr in den Hochmeister gesetztes Vertrauen gerechtfertigt fanden und den ausbedungenen Sold erhielten, lässt sich aus Mangel an Material nicht erschöpfend beantworten. So viel geht aber aus den erhaltenen Papieren hervor, dass trotz der Anleihen und Verpfändungen des Hochmeisters nicht alle befriedigt werden konnten. Aus den Jahren 1414, 1416, 1417 und 1418 sind Briefe darüber vorhanden. Einmal kommt es vor, dass der Hochmeister den Söldnern geradezu einen Verzicht auf einen bedeutenden Theil [269] ihrer rechtmässigen Forderung aufnöthigte, indem er fünf Rottenführern statt der 5 Monate, die sie dem Orden gedient, nur 3 bezahlte und trotzdem sich von ihnen bei dem Abzug erklären liess, dass ihnen vom Hochmeister der Sold „gancz und gar usgerichtet – – und czu gutem genuge beczalet“ sei, eine Erklärung, die für einen der Söldnerführer böse Folgen haben sollte. Seine Leute nämlich beschuldigten ihn der Unterschlagung des Soldes auf 2 Monate, und er wusste sich nicht anders vor ihren Ansprüchen zu retten, als dass er den Hochmeister und die andern vier Rottenmeister um eine Bescheinigung bat, thatsächlich nur für 3 Monate Sold empfangen zu haben[319].

Viel häufiger lässt sich eine Stundung des fälligen Soldes nachweisen[320], die freilich oft von den unangenehmsten Erscheinungen begleitet ist.

Am gefährlichsten gestaltete sich die Lage 1414 nach Beendigung des „Hungerkrieges“. Der Komtur von Balga, der auf Befehl des Hochmeisters mit den Söldnern unterhandeln sollte, gab jenem am 9. Oktober den Rath, nur die Rottenmeister vor sich zu lassen, nicht aber die Söldner. Falls diese eingelassen würden, sei Plünderung zu befürchten. Ja, seine Sorge ging so weit, dass er einen Angriff der Söldner fürchtete; deshalb und zum Schutze der Landbevölkerung bat er Küchmeister, die Comture von Danzig, Mewe und Dirschau aufzubieten, und namentlich den Schaaren nicht auf einmal, sondern nur in 4 bis 6 Haufen den Abzug zu gestatten[321]. Hielt der Orden seine Verpflichtungen nicht, so konnte man nicht darauf rechnen, dass von der andern Seite die Schlussbestimmung des Soldvertrages[322] sonderlich respectirt werden würde, wonach die Söldner sich verbindlich gemacht hatten, auch vor der Musterung und nach der Verabschiedung, bei Einzug und Auszug, Land und Leute des Ordens nicht zu beschädigen.

[270] Auch 1417 sah es schlimm genug aus. Der von Küchmeister für Zahlung des rückständigen Soldes angesetzte Termin war nicht innegehalten, und so erklärten die Leute eines Rottenmeisters, dass sie sich „wullen an den uwirn [d. h. den Unterthanen des Hochmeisters] dirholen, wo sie kunen adir mogen“[323]. Ob diese Drohung zur Ausführung gekommen ist, wissen wir nicht. Dagegen liegt aus dem Jahre 1418 die Meldung des Landkomturs von Böhmen vor, dass ein Söldnerführer wegen seiner nicht befriedigten Ansprüche Güter des Ordens mit Beschlag belegt habe[324].




Werfen wir nun zum Schluss die Frage auf, ob Küchmeister für die Polnische Politik, deren Folgen oben dargelegt sind, allein verantwortlich zu machen ist, so ist dies im Hinblick auf die Stellung, die Küchmeister seinem Lande gegenüber einnahm, entschieden zu verneinen. Man könnte ihn, falls ein Ausdruck unseres Verfassungslebens gestattet ist, einen gut constitutionellen Regenten nennen. – Betrachtet man die Ständeacten, welche aus seiner Regierungszeit erhalten sind[325], so findet man, dass, um mich Töppen’s Worte zu bedienen, „Michael nichts in auswärtigen Angelegenheiten ohne des gemeinen Landes Wissen unternahm. Angesehene Ritter und Knechte, angesehene Mitglieder der städtischen Räthe wohnen allen irgend wichtigen Verhandlungen mit Polen und Littauen, mit dem Kaiser und auf dem Concil bei“. – Wenn dem so ist, die Stände also über die politische Lage orientirt sind und trotzdem sich immer von neuem mit Küchmeister oder auf seine Veranlassung für die Fortsetzung des „faulen Friedens“ entschliessen, so erklärt sich dies nur aus dem verhängnissvollen Irrthum, in dem die beiden genannten Factoren über des Ordens Lage befangen sind.

Zwei Möglichkeiten gab es nur: Entweder man verzichtete in Anbetracht der Verhältnisse des Ordens auf die Machtstellung, welche dem Orden aus der Behauptung der mit Polen und Littauen streitigen Länder auch noch für die Zukunft erwachsen musste[326], [271] oder man wagte alles, wie Plauen es einst wollte. – Selbst wenn man sich von Küchmeister’s administrativen Talenten[327] für das Wohl des Landes viel versprach – und sicherlich sind seine Bemühungen, wie sie sich namentlich in der Codification der Speciallandesordnungen des Jahres 1420[328] zeigen, durch welche die alten Satzungen über das Münzwesen[329], den Rentenkauf[330], die Honorarsätze für Advocaten, Handwerker, Feldarbeiter und Gesinde, die Massregeln für Mass und Gewicht, über öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, gegen unsittlichen Lebenswandel geordnet, verbessert und ergänzt werden[331], nicht gering zu schätzen –: dass durch das Hinausziehen der Entscheidung die Verhältnisse des Ordens sich innerlich kräftigen würden, konnte angesichts der thatsächlichen Entwicklung der Dinge niemand erwarten. Denn angenommen auch, die häufigen Missernten und Ueberschwemmungen[332] hätten unter Küchmeister’s Regierung Preussen nicht heimgesucht: ein Blick auf die von uns dargelegte finanzielle Lage der Deutschen Balleien, die Folgen der von Jahr zu Jahr unsichereren politischen Lage auf Preussen, belehren unzweifelhaft, dass eine schnell versuchte Lösung des Dilemmas wenigstens eher die Möglichkeit des Erfolges für sich hätte haben können, als die von Küchmeister befolgte Politik. Sie musste Ackerbau, Handel und Gewerbe ruiniren, sie zwang zu immer neuen Rüstungen, sie veranlasste die unerschwinglichen Ausgaben für diplomatische Verhandlungen und konnte trotzdem nicht den Krieg vermeiden, der am 27. September 1422 im Frieden am Melno-See einen für des Ordens Zukunft so verhängnissvollen Ausgang haben sollte[333].

Wenn Küchmeister am Ende seiner Laufbahn auf seine Wirksamkeit als Hochmeister zurücksah, so konnte er wahrlich nicht befriedigt sein. Alle seine Bemühungen um das ihm anvertraute [272] Land waren vergeblich gewesen, und mussten es sein bei dem unleugbaren Zusammenhang zwischen innerer und äusserer Politik. Letztere war die denkbar unglücklichste, folglich konnte die erstere keine erfreulichen Resultate zeitigen. Heinrich von Plauen war gerechtfertigt. Der Mann, welcher seinen Sturz herbeigeführt[334], bewies durch seinen freiwilligen Rücktritt im März 1422[335] die Undurchführbarkeit jener Polnischen Politik, deren Einleitung mit einem Act des schwärzesten Undanks begonnen hatte.



Anmerkungen

  1. E. Lampe, Beitr. z. Gesch. Heinrich’s von Plauen, 1411–13. Königsb. Diss. 1889 (citirt mit „Lampe“; vgl. Bibliogr. dieser Zeitschrift ’89, 9923 b) S. 46.
  2. Hochmeister-Registrant (citirt mit „H. M. Reg.“) 2 b S. 214. J. Voigt, Gesch. Preussens Bd. VII (citirt mit „Voigt“ VII) S. 226. M. Töppen, Acten der Ständetage Preussens unter der Herrschaft des Dt. Ordens. Bd. I, (citirt mit „Töppen“) S. 239. – Sämmtliche noch nicht gedruckte Belegstellen sind dem Staatsarchiv zu Königsberg i. Pr. entnommen.
  3. Lampe S. 45.
  4. Foliant C. S. 122.
  5. Raczynski, Codex diplom. Lithuaniae (citirt mit „Raczynski“) S. 189 Nr. 7.
  6. Caro, Gesch. Polens. Theil III (cit. mit „Caro“ III) S. 425.
  7. v. Bunge, Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch Theil V, (cit. mit „Bunge“) S. 148 Nr. 2082 und S. 718 Nr. 2533.
  8. Voigt VII S. 233–235.
  9. H. M. Reg. 1414–17 S. 168–170.
  10. Codex epist. Witoldi, ed. Ant. Prochaska. (T. VI der Monumenta medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia) Krakau 1882 (cit. mit „C. e. W.“) Nr. 667; Caro III, 461 A. 2.
  11. Voigt VII 327–331; 345.
  12. H. M. Reg. 1417–19, S. 142 Nr. 280.
  13. Posilge, Officialis v. Pomesanien, Chronik des landes Prussen (cit. mit „Posilge“) in Scriptores rer. Pruss. (cit. mit „Scriptores“) III, 379 zum Jahr 1418.
  14. H. M. Reg. 1417–19 S. 158 Nr. 313.
  15. Schieblade X Nr. 98 und V Nr. 63.
  16. Früher Schiebl. XXI.
  17. Schiebl. D. M/a. Nr. 74.
  18. Schiebl. I a Nr. 93 und II Nr. 27.
  19. H. M. Reg. 1414–17 S. 6–8.
  20. Ebd. 1419–22 S. 147; Voigt VII S. 365–370.
  21. H. M. Registr. 1419–22 S. 143–44.
  22. Schbl. IX Nr. 78
  23. Voigt VII S. 232; 254; 312; 343; 382 etc.
  24. Schbl. I a Nr. 87
  25. Schbl. I a 117
  26. Schbl. I a Nr. 118
  27. Schbl. LXVII Nr. 47
  28. Schbl. II Nr. 10
  29. Bunge V S. 46 Nr. 1994
  30. Schbl. I a Nr. 82. Das vollständige Verzeichniss ist nicht erhalten.
  31. Schbl. I a Nr. 138; 77; 139 und Schbl. II Nr. 121.
  32. Schbl. I a Nr. 87.
  33. Schbl. I Nr. 89.
  34. H. M. Reg. 1414–17 S. 26.
  35. Schbl. I a Nr. 123.
  36. Bezahlung drückender alter Schulden wird wohl die Hauptursache gewesen sein.
  37. Schbl. I a Nr. 123.
  38. Schbl. II Nr. 31.
  39. Caro III, 428–434; Voigt VII, 242–254.
  40. Raczynski S. 189 Nr. 7.
  41. Töppen S. 257 Nr. 202; Bunge V S. 37 Nr. 1984.
  42. Schbl. II Nr. 31.
  43. Schbl. I a Nr. 136.
  44. Schbl. I a Nr. 76.
  45. Schbl. II Nr. 37.
  46. Schbl. I a Nr. 136.
  47. Schbl. I a Nr. 128.
  48. Schbl. I a Nr. 121.
  49. Schbl. I a Nr. 121: der Procorator an den Hochmeister am 29. Juli 1417: „vor meyne czerunge von desem jore bis uff St. Michels tag – – – 1150 rhynische gulden“.
  50. Schbl. II Nr. 30.
  51. Schbl. I a Nr. 134.
  52. Schbl. II Nr. 35.
  53. Schbl. I a Nr. 131.
  54. Schbl. XV Nr. 40; Bunge V S. 207 Nr. 2120.
  55. H. M. Registr. 1414–17 S. 418.
  56. Schbl. I a Nr. 131.
  57. H. M. Registr. 1414–17 S. 418.
  58. Töppen S. 301 Nr. 243.
  59. Vgl. Posilge über diese Gesandtschaft in Scriptores III, 368.
  60. Wormditt’s Klage darüber vom 29. April 1417 s. Schbl. II Nr. 5. Ueber die Anleihe von 1414 s. Schbl. II Nr. 31.
  61. Aus dem erwähnten Rechenschaftsbericht des Procurators Schbl. I a Nr. 121.
  62. Schbl. I a Nr. 110; Schbl. I a Nr. 86. Der Komtur von Thorn äussert diese Absicht im Januar 1416; der Befehl Sigismund’s für die Reise nach Paris trifft Februar 1416 ein (vgl. Schbl. II Nr. 37). Nachricht von dem ähnlichen Plan des Komtur von Meve haben wir aus dem Herbst 1417.
  63. Voigt VII, 283.
  64. Schbl. I a Nr. 85.
  65. Schbl. II Nr. 43.
  66. Schbl. I a Nr. 136, 76. Der Hochmeister zürnte dem Erzbischof wegen seiner längeren Abwesenheit von Konstanz (cf. Bunge V, 263 Nr. 2163).
  67. Schbl. II Nr. 189.
  68. Schbl. II Nr. 43.
  69. Schbl. XXX Nr. 38.
  70. Bunge V, 395 Nr. 2258.
  71. Schbl. V a Nr. 1.
  72. Schbl. I a Nr. 133.
  73. Posilge zu 1418 in Scriptores III, 375.
  74. Schbl. II Nr. 52.
  75. Ebendort.
  76. Schbl. I Nr. I a; I a Nr. 80, II Nr. 121.
  77. Schbl. I a Nr. 139; Schbl. XXI Nr. 65 etc.
  78. Caro III, 493–98; 505 etc.
  79. Schbl. I Nr. 147; 149.
  80. Schbl. I a Nr. 121.
  81. S. oben S. 232.
  82. Foliant C. S. 104.
  83. Bunge V S. 46 Nr. 1994; Schbl. I a Nr. 90.
  84. Schbl. I a Nr. 121.
  85. Schbl. II Nr. 27.
  86. Schbl. II Nr. 20 u. 35.
  87. Schbl. I a Nr. 121.
  88. Schbl. I a Nr. 137.
  89. Vgl. oben S. 231.
  90. Sattler, Der Handel des Dt. Ordens in Preussen. (Altpr. Mtschr. 16, 243–69.)
  91. Schbl. I a Nr. 90; Schbl. LXXXIII Nr. 42.
  92. Schbl. I a Nr. 120; Schbl. LXI Nr. 45; Bunge V, 722 Nr. 2535.
  93. Schbl. II Nr. 121.
  94. Schbl. I a Nr. 147.
  95. Schbl. LXI Nr. 45: Herman v. d. Becke hat seinem Grossschäffer mitgetheilt: „wie das her mit den lombarden wol eyns ist wurden umb 3000 gulden – – – und das haben die lombarden geschreben iren gesellen czu Konstanz und ich [d. h. Becke] hoffe, das si uff desen tag wol beczalt syn“. Vgl. auch Schbl. I a Nr. 147. Brief des Hochmeisters an den Procurator: „man sagt uns das dy wechsler tzu Bruck mit nichte – – – gelt – – – obirkeuffen, is sey den das sy zuvor das gelt – – – entpfangen haben“. Schbl. II Nr. 43. Wormditt an den Hochmeister: „man sal umb den obirkouff geben 150 kronen“.
  96. Schbl. I a Nr. 80: „die Wechsler haben alle wochen briffe von Bruck“.
  97. Schbl. I a Nr. 130, Nr. 89.
  98. Schbl. I a Nr. 147; Schbl. XXX Nr. 37; Schbl. I a Nr. 139. Stelle aus einem Brief des Procurators an Küchmeister. Der Hochmeister hat Peter geschrieben: „wie das euch gar swer sey, wechsel zu Bruck obir zu keufen und das es besser vor mich [d. h. Wormditt] were, das ich die wechsel alhie im hofe machte, so wellet irs [d. h. der Hochmeister durch die Lieger] denne zu Bruck beczalen uff sulche zeit“.
  99. Schbl. II Nr. 27; Schbl. II Nr. 43.
  100. Schbl. 98 Nr. 36.
  101. Schbl. I a Nr. 79, Nr. 110, 121.
  102. Schbl. I a Nr. 89 Nr. 125. Schbl. II Nr. 43.
  103. Schbl. LXI Nr. 49. Adelsgeschichte B Nr. 158.
  104. Schbl. II Nr. 20; Schbl. XXI Nr. 113.
  105. Adelsgescbichte B Nr. 158: „dat ghet doch wit“.
  106. Schbl. LXI Nr. 49.
  107. Zwei Schreiben an den Erzbischof von Riga s. H. M. Reg. 1414–17 S. 190–92 u. 270.
  108. Ebend. 1419–22 S. 178. Vgl. auch oben S. 230.
  109. Schbl. I a Nr. 89.
  110. Schbl. LXXXIII Nr. 33.
  111. Schbl. I a Nr. 76, 90, 130.
  112. Schbl. LXXXII Nr. 42.
  113. Schbl. LXXXIII Nr. 53.
  114. Schbl. LXI Nr. 49; Bunge V, 628 Nr. 2465.
  115. Schbl. LXXXIII Nr. 40 u. Nr. 42.
  116. Bunge V, 628 Nr. 2465.
  117. Bunge V, 746 Nr. 2552 u. 2560.
  118. H. M. Reg. 1419–22 S. 297.
  119. Schbl. XXI Nr. 113.
  120. Schbl. I a Nr. 110: „ich vormag nicht me geldes uszubrengen, sint dem male das der leger nicht beczalen wil, was ich alhie ober wechsle“.
  121. Schbl. I a Nr. 129.
  122. Schbl. I a Nr. 136 u. Nr. 76.
  123. Schbl. I a Nr. 140. Brief des Procurators an den Hochmeister: „Ir habet mir vormols geschreben, wie ir die 2000 – – – hettet beczalet eynem czu Prussen und der hette uch quittancien von Flandern gebracht, das her sie vor uch aldo hette beczalt. Nu schreibt der leger, das her sie nu von desem gelde, das ich haben sol, welle bezalen.“
  124. Schbl. I a Nr. 120.
  125. Schbl. I a Nr. 97.
  126. Schbl. II Nr. 43.
  127. Schbl. I a Nr. 83.
  128. Schbl. XXI Nr. 25.
  129. Schbl. II Nr. 190.
  130. Schbl. II Nr. 7.
  131. Schbl. LXI Nr. 49.
  132. Schbl. I a Nr. 128.
  133. Schbl. I a Nr. 120.
  134. Schbl. DM a Nr. 166.
  135. Schbl. LXI Nr. 45.
  136. Schbl. I a Nr. 136.
  137. Schbl. II Nr. 20.
  138. Schbl. I a Nr. 79.
  139. Schbl. I a Nr. 110.
  140. Schbl. I a Nr. 126; Adelsgeschichte/a B Nr. 158.
  141. Schbl. I a Nr. 130.
  142. Schbl. I a Nr. 129.
  143. Schbl. II Nr. 27.
  144. Schbl. I a Nr. 93.
  145. Schbl. I a Nr. 90.
  146. Schbl. I a Nr. 130.
  147. Schbl. LXVI Nr. 62.
  148. Schbl. I a Nr. 129.
  149. Schbl. I a Nr. 128.
  150. Schbl. I a Nr. 129.
  151. Schbl. I a Nr. 130 u. 86.
  152. Schbl. I a Nr. 128.
  153. Schbl. I a Nr. 110.
  154. Schbl. I a Nr. 89.
  155. Schbl. I a Nr. 80.
  156. Schbl. I a Nr. 139.
  157. Schbl. I a Nr. 139.
  158. Vgl. oben S. 235; Schbl. I Nr. 95 u. 130.
  159. Die finanziellen Verpflichtungen der nicht Preussischen Gebietiger für den Hochmeister waren folgende: Von den 12 Balleien, die dem Orden in Deutschland gehörten, waren nur 4 – die sogenannten Kammer-Balleien – Oesterreich, Botzen oder an der Etsch, Koblenz und Elsass zu regulären Leistungen verpflichtet, während die 8 andern: Thüringen, Hessen, Franken, Utrecht, Alten-Biesen, Lothringen, Sachsen und Westfalen nicht zu Geldbeiträgen vom Hochmeister herangezogen werden konnten. Ebenso wenig wie die Landkomture dieser 8 Gebiete war der Deutschmeister dem Haupt des Ordens oder seinen Organen eine finanzielle Unterstützung schuldig. Dagegen war es üblich, auf des Hochmeisters Bitte ihm eine Beisteuer sowohl an Geld wie Truppen zur Verfügung zu stellen. Vgl. Voigt, Geschichte des Deutschen Ritterordens in seinen 12 Balleien in Deutschland Bd. I (citirt mit „Voigt, Balleien“) S. 184, 185, 187, 223.
  160. Egloffstein stirbt am 3. Oktober 1416; Wittershausen ist Deutschmeister bis 1420; sein Nachfolger wird Eberhard von Saunsheim, der sein Amt 23 Jahre bekleidet, vgl. Voigt, Balleien S. 654 u. 655.
  161. Egloffstein hatte, wie wir uns erinnern, schon 1415 zu Gunsten des Procurators eine Anleihe von 8000 Gulden gemacht, vgl. oben S. 244.
  162. Schbl. 98 Nr. 36; Schbl. XXII a Nr. 28.
  163. Schbl. I a Nr. 82.
  164. Schbl. II Nr. 43.
  165. Voigt, Balleien S. 231–232.
  166. Schbl. I Nr. 88; Schbl. 105 Nr. 191.
  167. Schbl. II Nr. 19; Schbl. DM a Nr. 73; H. M. Reg. 1417–19 Nr. 205.
  168. Schbl. 103 Nr. 10. Voigt, Balleien S. 230.
  169. Um 200 Gulden ist der Landkomtur in Verlegenheit. Vgl. Schbl. LXX Nr. 112 und Voigt, Balleien S. 238.
  170. Schbl. XXI Nr. 113.
  171. Schbl. XXX Nr. 24; Schbl. II Nr. 33 a.
  172. Schbl. II Nr. 30.
  173. Schbl. I a Nr. 130.
  174. Schbl. II Nr. 27. – Vgl. Schbl. I a Nr. 126; Schbl. II Nr. 13; Schbl. II Nr. 40, Nr. 121; Schbl. I Nr. 91.
  175. Schbl. II Nr. 43. Wormditt kann einen Wechsel von 1000 Gulden nicht bezahlen, er musste deshalb „eynen umbslag noch uff 2 monden thun; das mir [d. h. dem Procurator] das widerfurr, mochte ich den wechslern 40 gulden ufgeben – – –“. Brief Peter’s an den Hochmeister vom 9. März 1418. Wormditt musste also 24 Prozent bezahlen.
  176. Schbl. I Nr. I a; Schbl. I a Nr. 141.
  177. Schbl. II Nr. 7: „geschit das [d. h. die Bezahlung] nicht, so mus ich allhie czu gysel und czu pande bliben“. Vgl. auch Schbl. II Nr. 2.
  178. Schbl. LXVI Nr. 62.
  179. Schbl. II Nr. 20. Brief des Procurators an den Hochmeister: „lasset uwern orden die schande nicht geschehen, das man uns umb gelt allhie banne“.
  180. Schbl. I a Nr. 128: „ich hette sie [d. h. die Wechsler] sust nicht mocht stillen, sie hetten uns lassen bannen.“
  181. Schbl. I a Nr. 139.
  182. Schbl. I a Nr. 138.
  183. Schbl. I a Nr. 120.
  184. Schbl. I a Nr. 89.
  185. Schbl. I a Nr. 130.
  186. Schbl. II Nr. 13.
  187. Schbl. I a Nr. 85.
  188. Schbl. I a Nr. 80 u. Nr. 99.
  189. Schbl. I Nr. 84; 91; 95; 130; Bunge V Nr. 2501.
  190. Schbl. I a Nr. 88.
  191. Schbl. I a Nr. 129; 140; 138.
  192. Schbl. I a Nr. 129; 137; 99; 139.
  193. Schbl. II Nr. 20.
  194. Schbl. I a Nr. 139. Brief Wormditt’s an den Hochmeister vom 6. November 1418 „behaldet mich in sulche eren, die ich itzunt vor 16 joren im hoffe [d. h. der Curie] habe gehabt“.
  195. Foliant C S. 122.
  196. Caro III, 428–36 u. 540–5.
  197. Vgl. dazu: 1414 Raczynski S. 189 Nr. 7 u. Posilge in Scriptores III S. 347. – 1416 Schbl. I a Nr. 93, 101; Schbl. XXI a Nr. 72. Voigt VII, 284; Caro III, 455. – 1417 Posilge in Scriptores III, 369; Voigt VII, 304. – 1418 Bunge V S. 365 Nr. 2235. Voigt VII, 319. – 1419 Bunge V S. 491 Nr. 2332. Voigt VII, 354. – 1420 C. e. W. Nr. 899. Voigt VII, 380; Caro III, 532. – 1421 Bunge V Nr. 2557; C. e. W. Nr. 949. Riedel, Codex dipl. Brandenb. 2. Haupttheil III S. 412 Nr. 1151.
  198. Caro III, 493.
  199. H. M. Registr. 1414–17 S. 186.
  200. Ebend. S. 78.
  201. Ebend. S. 282. 270.
  202. Ebend. S. 89. 222. C. e. W. 620.
  203. Bunge V Nr. 2050.
  204. H. M. Registr. 1414–17 S. 276.
  205. Schbl. II Nr. 36.
  206. H. M. Registr. 1414–17 S. 296.
  207. Ebend. S. 317 u. 377.
  208. Voigt VII, 290–293; vgl. oben S. 227.
  209. Schbl. XXI Nr. 25; H. M. Reg. 1417–19 S. 7 Nr. 12; S. 20 Nr. 37 u. 38; H. M. Reg. 1419–22 S. 82 u. 166.
  210. H. M. Registr. 1414–17 S. 420. Ebend. 1417–19 S. 38 Nr. 63; Posilge zu 1417 in Scriptores III, 368; Schbl. XXI Nr. 107 u. 113; H. M. Registr. 1419–22 S. 308.
  211. H. M. Reg. 1414–17 S. 78. Ebend. 1419–22 S. 305 u. 322 etc.
  212. Ebend. 1414–17 S. 274 u. 296. Ebend. 1417–19 S. 78 Nr. 139, S. 70 Nr. 126.
  213. Ebend. 1414–17 S. 296. Ebend. 1417–19 S. 154–56.
  214. Ebend. S. 128.
  215. Ebend. S. 54 Nr. 9.
  216. Ebend. S. 154–56 Nr. 307 a.
  217. Bunge V, 129.
  218. Foliant C. S. 11; H. M. Reg. 1414–17 S. 252; Schbl. XXI Nr. 77.
  219. H. M. Reg. 1417–19 S. 186 Nr. 372.
  220. Ebend. S. 71 Nr. 128.
  221. Schbl. XXIX Nr. 88; Foliant C. S. 46. – Schbl. IX Nr. 11; Schbl. IX Nr. 7.
  222. Voigt VII S. 303.
  223. Voigt VII S. 410.
  224. Schbl. XXXIV Nr. 41.
  225. Voigt VII S. 395.
  226. Töppen I S. 377 Nr. 297.
  227. H. M. Reg. 1417–19 S. 57 Nr. 94.
  228. Schbl. LXXV Nr. 165.
  229. Töppen I, 346.
  230. Vgl. oben S. 246 Anm. 5; Voigt, Balleien S. 187. – Die Gebietiger konnten, wie wir sehen werden, nicht allein die Kosten für die geleistete Hülfe decken.
  231. Schbl. DM/a Nr. 73; H. M. Reg. 1417–19 S. 120 Nr. 230; S. 153 Nr. 305; S. 52 Nr. 87; S. 113; S. 126–27; Schbl. DM/a Nr. 75; H. M. Reg. 1419–22 S. 223; S. 364; Schbl. XXII Nr. 23 u. 24.
  232. Schbl. DM/a Nr. 73; H. M. Reg. 1417–19 S. 153 Nr. 305. Ebend. 1419–22 S. 123.
  233. Ebend. 1417–19 S. 133 Nr. 258; S. 53 Nr. 89; S. 55 Nr. 92.
  234. Schbl. XXII Nr. 22.
  235. H. M. Reg. 1417–19 S. 55 Nr. 92.
  236. Bunge V Nr. 2318 etc.
  237. H. M. Reg. 1417–19 S. 73 Nr. 132. Ebd. 1419–22 S. 322; S. 319; S. 301.
  238. Ebd. 1417–19 S. 133 Nr. 258; S. 73 Nr. 132.
  239. Ebd. 1414–17 S. 448.
  240. Schbl. IX Nr. 2.
  241. H. M. Reg. 1417–19 S. 133 Nr. 258; S. 183 Nr. 367.
  242. Ebd. 1419–22 S. 320; Adelsgeschichte/α P. Nr. 4.
  243. Vgl. oben S. 251.
  244. Schbl. XXI Nr. 113.
  245. H. M. Reg. 1417–19 S. 120 Nr. 230.
  246. Ebd. S. 120 Nr. 230.
  247. Ebendort.
  248. Schbl. XXII/a Nr. 22.
  249. H. M. Reg. 1417–19 S. 133 Nr. 257.
  250. Ebd. S. 133 Nr. 258.
  251. H. M. Reg. 1417–19 S. 152 Nr. 304; S. 153 Nr. 305; S. 164 Nr. 326.
  252. Ebd. S. 53 Nr. 89.
  253. Schbl. LXXV Nr. 7.
  254. H. M. Reg. 1417–19 S. 58 Nr. 96.
  255. Ebd. S. 52 Nr. 87.
  256. Voigt VII, 344–7; Codex dipl. Warmiensis III, 543 Nr. 542.
  257. Schbl. XXI Nr. 43; Bunge V Nr. 2318; H. M. Reg. 1417–19 S. 73 Nr. 132; S. 74 Nr. 133.
  258. Voigt VII, 348–55.
  259. H. M. Reg. 1417–19 S. 70 Nr. 126 u. 127.
  260. H. M. Reg. 1419–22 S. 111 u. 113.
  261. Voigt VII, 351 etc.
  262. Posilge zu 1419 in Script. III, 382.
  263. H. M. Reg. 1419–22 S. 126–7.
  264. Ebend. S. 121; 123; 126–7.
  265. Posilge zu 1419 in Scriptores III, 382.
  266. Schbl. 105 Nr. 155.
  267. Schbl. 103 Nr. 49.
  268. Schbl. DM/a Nr. 75.
  269. H. M. Reg. 1417–19 S. 55 Nr. 12. „Ich, Hans – – –, rotmeister bekenne vor mich und alle meyne gesellschaft mit dem briffe, das der erwirdige her brude Michael Kochmeister – – – mich mit so vil spissen hat empfangen czu seynes ordens dinste; also das iclich spis sal haben 3 gute pferde; so sal ich und eyn iclich spiss furer wol syn gewopent und sal haben eyn gewopet schotze; und was ich obieger schutzen fure, der sullen yo dry schutzen vor eyn spis geachtet werden; und ich sol mit meyne geselschaft keynen ufsetzer furen, – – – wenne her uns befellen wirt, gehorsam czu seyn yn allen gescheften, wo dy meyn adir meyner geselschaft werden bedorffen und sol mich yn keyner weise do wedirsetzen – – –. Des so sol her mir und meyner gesellschaft uff iclichen spis yo den mondin gebin 20 rynische golden – – – entrichten und beczalin. Und wenn ich kome in dy stat tzum Hammersteyne, do man wirt mustern, so sol her mir goben eyn halben sold von der tzerunge us, und in dem so treten wir do selbist an unser sold. Wurde ouch mir adir meyne geselschaft an pferden adir harnische abegeen, das sal ich adir weme das abegat wedir an dy stat schicken adir sol so vil an dem solde emperen, als dovon abegeet. Und do ich in das land tzu Preussen tzum krige kome, so sal her mir und meyn geselschaft, was dorunder edelinge seyn, vor gefangnisse stehen – – –; dokegn soll alle edele gefangen dem homeister gehoren und was ich der mit meyner geselschaft phaen werde, das sal her uns yo vor den gefangenen eyn schock bemischer groschen adir die wirde an preuscher gelde geben; usgenomen burger und gebower, was ich der mit meyn geselschaft phae, dy mag ich beschatzen und tzu meyn nutze wenden. Und wen her uns orlop gebet, so sol desir briff seyn machtlos, also doch, das wir an unser inczuge und uszuge seyn land und leuthe nicht beschedigen sullen. Alle dese vorgeschreben artikel globe ich mit myne geselschaft ane arglist czu halden.“
  270. Posilge zu 1414 in Script. III, 338.
  271. H. M. Reg. 1414–17 S. 448.
  272. Ebd. 1417–19 S. 183 Nr. 367.
  273. Ebd. 1419–22 S. 73 Nr. 132.
  274. Ebd. S. 301.
  275. Adelsgeschichte I Nr. 84.
  276. Vgl. oben S. 260.
  277. H. M. Reg. 1417–19 S. 55 Nr. 92.
  278. Töppen I Nr. 299 C.
  279. Ueber „Spiess“ oder „Glävenie“, die im 15. Jahrhundert üblichen Zählungsweisen der Mannschaften, vgl. Bujack, Zur Bewaffnung und Kriegsführung des Dt. Ordens (s. Bibliogr. dieser Zeitschr. ’89, 1080) S. 14.
  280. Posilge zu 1414 in Scriptores III, 349.
  281. Recesse etc. der Hansetage. VI, 361 Nr. 392.
  282. Posilge zu 1418 in Script. III, 375.
  283. J. N. Nr. 24 388.
  284. Posilge zu 1419 in Script. III, 388; Töppen I S. 276–81.
  285. Posilge zu 1414 in Scriptores III, 349; Vossberg, Geschichte der Preuss. Münzen und Siegel etc. S. 147. – Auch Quellen secundärer Natur erwähnen diese Thatsache. So der unbekannte Verfasser der „Historia brevis magistrorum ordinis Teutonici generalium“: „Ecclesias spoliavit – – – accepit in argento mille nongentas marcas, sed in quos usus convertit, nemo novit, vgl. Script. IV, S. 254–58, S. 266. Die letzte Bemerkung lässt, wie Töppen S. 266 Anm. 5 schon bemerkt, auf einen Geistlichen als Verfasser schliessen. – Endlich spricht auch Laurentius Blumenau in seiner „Historia de ordine Theutonicorum Cruciferorum“ in Script. IV, 58 darüber.
  286. Posilge zu 1418 in Script. III, 375.
  287. Posilge zu 1419 in Script. III, 382 und Vossberg S. 157.
  288. Posilge zu 1419 in Script. III, 382; Vossberg S. 157. – Eine Bestätigung für die Handlungsweise Küchmeister’s findet Posilge durch einen undatirten Brief des Bischofs von Ermland an Michael, in dem dieser die Hergabe seiner silbernen Gefässe, weil dem Kapitel gehörig, ablehnt; vgl. Schbl. LXV Nr. 118.
  289. H. M. Reg. 1419–22 S. 308
  290. Vgl. oben S. 246 Anm. 5.
  291. Am 28. Oktober 1420 an die Gebietiger zu Deutschland: „wir bitten, lasset euch bewegen und gentzlich tzu hertzen geen unsir sweren, so sweren grossen kumer“, vgl. H. M. Reg. 1419–22 S. 209–10
  292. Schbl. 105 Nr. 210. Voigt, Balleien I S. 607
  293. Schbl. DM/a Nr. 73; Schbl 103 Nr. 12; H. M. Reg. 1419–22 S. 331
  294. Voigt, Balleien I S. 231. Elsass zahlte pro anno 500 Gulden. Der Kammer-Zins der Balleien Oesterreich und Koblenz ist unbekannt, vgl. Voigt, Balleien S. 232
  295. Schbl. 101 Nr. 57; Schbl. 105 Nr. 191.
  296. Schbl. XXII Nr. 23; Schbl. XXI Nr. 9; H. M. Reg. 1419–22 S. 314.
  297. Schbl. 105 Nr. 144.
  298. Voigt, Balleien I, 607.
  299. Ebenda.
  300. Schbl. 105 Nr. 212/a.
  301. Voigt, Balleien S. 608.
  302. Schbl. 105 Nr. 212.
  303. H. M. Reg. 1419–22 S. 210.
  304. Schbl. XXII Nr. 24.
  305. H. M. Reg. 1419–22 S. 197 u. 222.
  306. Voigt, Balleien 486.
  307. Voigt, Balleien S. 626, 669.
  308. Schbl. 105 Nr. 195.
  309. Schbl. 105 Nr. 192. Voigt, Balleien 492.
  310. Die Landkomturei Elsass war für die Gewährung von 60 000 Gulden an den Deutschmeister seitens des Hochmeisters Konrad Zöllner von Rotenstein (1382–1390) den Befugnissen des Deutschmeisters entzogen und zur Kammer-Ballei gemacht worden. Trotz der Versuche des Deutschmeisters Konrad v. Eglofstein (1396–1416; vgl. Voigt, Balleien S. 654) war sie in diesem Verhältnisse zum Hochmeister geblieben. 1420 beginnen obige neue Verhandlungen; vgl. Voigt, Balleien 225, 582.
  311. Schbl. 103 Nr. 13.
  312. Voigt, Balleien S. 229.
  313. Schbl. 103 Nr. 13.
  314. Früher im Registranten Nr. 11.
  315. H. M. Reg. 1419–22 S. 331.
  316. Voigt, Balleien S. 225.
  317. Wenn sich eine Aufforderung des Hochmeisters an die Kammer-Ballei Koblenz um Geld nicht findet, so dürfte sich dies vielleicht dadurch erklären, dass Küchmeister die Lage ihrer Finanzen kannte. Diese war so schlecht, dass 1420 der Landkomtur sogar den Hochmeister um eine Unterstützung angeht, vgl. Voigt, Balleien S. 619.
  318. Schbl. XXII Nr. 24.
  319. Schbl. IX Nr. 2 u. 3.
  320. Schbl. IX/a Nr. 37 ; Schbl. LXXV Nr. 97; H. M. Reg. 1414–17 S. 199. Adelsgeschichte/a S. Nr. 100; Schbl. VII Nr. 27; H. M. Reg. 1417–19 Nr. 242; Schbl. VII Nr. 26.
  321. Schbl. XX/a Nr. 111. – Dieser Brief beleuchtet sehr seltsam Posilge’s Worte zu 1414, dass der Orden alle seine Söldner „czu genuge – – wol – – abelonit und entricht in solt czu danke“. Vgl. oben S. 263; Script. III, 349.
  322. Vgl. oben S. 261 Anm. 1.
  323. Adelsgeschichte/a S. Nr. 100.
  324. Schbl. VII/a Nr. 27.
  325. Töppen I, 239 ff.
  326. Vgl. oben S. 227. – Krumbholtz, Samaiten und der Deutsche Orden bis zum Frieden am Melno-See. S. 1–3; 20–21; 208.
  327. Bereits, als er Vogt von Samaiten war, trat diese Eigenschaft an ihm hervor. Vgl. Krumbholtz S. 145–151.
  328. Töppen I, 347–61.
  329. Töppen I, 239 ff. – Vossberg S. 144–160 § 64–74. – Bender, Beitr. zur Gesch. des Preuss. Geld- und Münzwesens.
  330. Voigt V, 465.
  331. Töppen I, 359.
  332. Posilge zu 1414, 1415 und 1416 in Script. III, 358, 360, 361.
  333. Voigt VII, S. 447–450. – Krumbholtz, S. 208–209.
  334. Lampe, Beitr. S. 46.
  335. Voigt, VII, S. 402–403.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Geldgeschäffe
  2. a b Vorlage: Vorige Anmerkungsziffer an dieser Stelle wiederholt.