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Die Elfenbeinfächer

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Textdaten
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Autor:
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Titel: Die Elfenbeinfächer
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 43, S. 723
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1887
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Sängerin Adelina Patti
als Autographensammlerin
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Bearbeitungsstand
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[723] Die Elfenbeinfächer haben ihre frühere Harmlosigkeit verloren: sie dienen jetzt zum Theil als Autographenalbums und schon mancher berühmte Mann ist durch die Ankunft eines derartigen eleganten Toilettenstücks daran erinnert worden, daß der Ruhm auch seine Beschwerden mit sich bringt. Die Autographensammler jeder Art ertheilen den Herbergsgenossen der Konversationslexika diese Lehre in oft empfindlicher Weise. Wir haben in dem Artikel „Ein Stück Fächerlitteratur“ in Nr. 11, S. 173, den Lesern der „Gartenlaube“ Proben davon gegeben. Nicht alle Besitzerinnen schöner Fächer sinld indeß so glücklich wie Adeline Patti, die auf dem ihrigen die Inschriften so vieler gekrönter Häupter trägt. Ihre frühere eigene Landesmutter, die Königin Christine von Spanien, schrieb die Worte darauf: „Der lieblichsten Spanierin eine Königin, die stolz darauf ist, sie zu ihren Unterthanen zu zählen.“ Königin Viktoria: „Wenn es wahr ist, was König Lear sagt, daß eine sanfte Stimme ein schönes Ding am Weibe ist, dann sind Sie, meine holde Adeline, die entzückendste aller Frauen.“ Sehr sinnig und treffend in ihrer Kürze sind die Worte Kaiser Wilhelm’s I.: „Der Nachtigall aller Jahreszeiten“, während man aus denjenigen des Kaisers Alexander III. die Sehnsucht nach Ruhe herauslesen mag, die der so mächtige Herrscher gewiß oft empfindet: „Nichts beruhigt süßer als Ihr Gesang; selbst aufgescheuchtem Wilde würde er sofort das Gefühl der Ruhe geben.“ Der frühere Präsident der französischen Republik, Thiers, hat auf dem Fächer ein Epigramm mit ganz artiger Pointe eingezeichnet: „Königin des Gesangs, ich reiche Dir die bürgerliche Rechte.“ †