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Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2)/Schweden

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6. Teutschland Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2) von Karl Heinrich Ludwig Pölitz (Hrsg.)
7. Schweden
8. Norwegen
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[431]
7.
Schweden.

Schweden hatte weder unter der beschränkten königlichen Gewalt nach Karls 12. Tode (1718), noch unter dem sehr erweiterten königlichen Ansehen, das seit Gustav 3. (21. Aug. 1772) die Macht des Reichsraths brach, glückliche Tage verlebt. Ob nun gleich Gustav 3. im März 1792 durch Ankerström, als ein Opfer des nie verzeihenden und nie seine Plane aufgebenden Aristokratismus gefallen war; so ließ sich doch sein Sohn, Gustav 4., nach erreichter Mündigkeit, auf dem Reichstage zu Norköping (1800) die Souverainetät so bestätigen, wie sie sein Vater besessen hatte.

Allein seine politischen Mißgriffe in den Weltkämpfen, an welchen er ohne hinreichende Ursache Antheil nahm, und der Verlust Finlands in dem Kriege mit Rußland (1808), führte am 13. März 1809 zu der Revolution, durch welche er den Thron verlor, welchen sein bejahrter Oheim Karl 13. am 6. Jun. 1809 bestieg. Unter dem Namen dieses Königs erschien bereits am 7. Jun. 1809, auf versammeltem Reichstage zu Stockholm, von den Deputirten der vier Stände unterzeichnet, die neue Constitution, welche, bei [432] mehrern unverkennbaren Rücksichten auf die neuern Constitutionen in den übrigen europäischen Staaten, dennoch auch sehr viele örtliche und für Schweden eigenthümliche Bestimmungen enthält, und namentlich die königliche Macht mehr beschränkt, als sie in Schweden seit 1772 unter Gustav 3. und 4. beschränkt gewesen war.



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