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Dichter und Komponist – jedem das seine

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Titel: Dichter und Komponist – jedem das seine
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aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 176
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1866
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Lied ist Eigentum des Dichters
Blätter und Blüthen
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Bearbeitungsstand
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[176] Dichter und Componist – jedem das Seine. Eine Notiz in der Gartenlaube und den Deutschen Blättern wünscht den Melodieen der Leierkasten bessere Texte, als die „fünf schönen neuen Lieder, gedruckt in diesem Jahre,“ gewöhnlich zu bieten pflegen; und so ist es gewiß nicht zu viel verlangt, wenn die armen, deutschen Liederdichter, die ja überdies schon zumeist aus allen Journalen hinausgetrieben wurden, mit der Bitte an Componisten und Concertgeber kommen, doch bei den Texten die sie zu ihren Compositionen und zu ihren Vorträgen in Concerten wählen, auch des Namens der Dichter Erwähnung zu thun. Es ist dies gewiß eine einfache, aber durch und durch gerechtfertigte Bitte. Das Lied ist Eigenthum des Dichters, das Niemand ihm antasten oder schmälern darf. Und wenn auch jeder Dichter sich freuen wird, wenn zu seinen Textesworten eine schöne Melodie durch die Welt geht, und er gewiß nicht den Componisten derselben, ob Benutzung seiner Worte, wegen Nachdrucks verklagen wird, wie er es doch könnte, so wird er aber verlangen und erwarten können, daß man seinen Namen nicht gänzlich und stets verschweige. Wir sehen dabei ganz ab, daß viele, namentlich jüngere Componisten, die gemeinhin jedes Lied, das sie componirt, stolz als so und so vielstes Opus in die Welt senden, auch zugleich eine Kritik und Censur sich anmaßen, die ihnen nicht zusteht; während sie wohl den Namen einzelner Dichter nennen, welche ihnen bedeutender erscheinen, oder an deren allbekannten Namen sie ihre unbedeutende Composition gleichsam emporranken und sich stützen lassen, lassen sie andere Namen gänzlich fort. Ebenso ist es bei den Concerten.

Jedem das Seine – und Gott für uns Alle. Wir glauben, es bedarf nur dieser Hinweisung, um ein Unrecht abzustellen!