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Des Nuntius Franz Coppini Antheil an der Entthronung des Königs Heinrich VI. und seine Verurtheilung bei der Römischen Curie

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Autor: Adolf Gottlob
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Titel: Des Nuntius Franz Coppini Antheil an der Entthronung des Königs Heinrich VI. und seine Verurtheilung bei der Römischen Curie
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 4 (1890), 75–111
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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Quelle: Scans auf Commons
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[75]
Des Nuntius Franz Coppini Antheil an der Entthronung des Königs Heinrich VI. und seine Verurtheilung bei der Römischen Curie.
Von
Adolf Gottlob.


York und die Nevils in Waffen! Wie oft hat dieser Ruf die Regierung des willenlosen, ja wiederholt geisteskranken Königs Heinrich VI. beunruhigt! Der Herzog Richard von York, der Sohn des 1415 enthaupteten Grafen Richard von Cambridge und der Anna Mortimer, strebte nach der Königskrone. In ihm vereinigten sich die Ansprüche der zweiten und der vierten Linie des Königshauses gegen die regierende dritte. Sein Vater war der Sohn des Herzogs Edmund von York, des vierten Sohnes König Eduard’s III., und seine Mutter war die Urenkelin Lionel’s, des zweiten Sohnes Eduard’s, des gemeinsamen Stammvaters. Nicht jedoch bloss Verwandtschaftserwägungen, auch andere Gründe, vor allem sein Gegensatz zu der Königin Margaretha, einer Anjou, die zumal in den südlichen Landschaften wenig beliebt war, verschafften ihm Anhang. Demokratische und nationale Strömungen im Volke kamen ihm, wenn auch unverdientermassen, zu gute. Schon war Richard von York, aus Anlass der Geisteszerrüttung Heinrich’s VI., zweimal Protector des Reiches, aber auch zweimal wurde er durch die Königin Margaretha und ihren Anhang gestürzt. So hörte der Parteihader niemals auf, bald war die eine, bald die andere Partei in der Lage, sich vertheidigen, ungerechten Druck abwehren zu müssen. Der König Heinrich spielte natürlich keine selbständige Rolle. An seiner [76] Statt erscheint vielmehr die Königin als handelnd. Desshalb konnte die Treue gegen Heinrich das gleisnerische Losungswort werden, welches beiden Parteien zur Deckung diente.

Es war im Juni 1459, als nun jener päpstliche Gesandte zum ersten Male in England erschien, der bald einen für das Haus Lancaster verhängnissvollen Antheil an den inneren Zwistigkeiten nehmen sollte.

Francesco Coppini, ein Pratese von Geburt[1], im Jahre 1452 noch Laie in dem Amte eines Thesaurars in Bologna[2], dann Canonicus in Florenz, jetzt seit dem 19. Mai 1458 Bischof von Terni[3], war klein von Gestalt, äusserlich unansehnlich, jedoch regen Geistes und im Besitze einer Redegabe, dass die Sprache wie Thau von seinen Lippen floss. So lesen wir es in den Aufzeichnungen des John Whethamstede, des Abtes von St. Albans[4]. Den ersten Auftrag, nach England zu gehen, erhielt Coppini zu Anfang des Jahres 1459. Sein Creditiv an den König Heinrich datirt vom 7. Januar[5]. Pius II. schreibt in den „Commentarien“[6], er habe ihn vor dem Aufbruch der Curie zum Congress in Mantua mit der Sendung nach England betraut, „damit er die Hülfe des Königs gegen die Türken erbitte und die Streitigkeiten im Königreiche schlichte“. Der nächste Zweck war, wie wir aus dem Gebahren des Nuntius selbst ersehen, er sollte die Theilnahme Englands an dem Mantuaner Congress sichern. Sein Aufenthalt in England scheint anfangs nicht auf die Dauer berechnet gewesen zu sein; denn vor seiner Abreise, durch Bulle vom 19. Januar 1459, erhielt er auch noch Aufträge nach Burgund und den [77] Niederlanden. Und die Ausführung dieser musste ihn nothwendig längere Zeit in Anspruch nehmen. Er sollte dort nämlich in Gemeinschaft mit dem Archidiakon von Cambrai, Magister Petrus Clerici, den schon Papst Calixt III. mit ähnlicher Sendung betraut hatte, die Collectoriegeschäfte wahrnehmen[7]. Vom 13. April darauf datirt eine zweite Bulle, welche, da der Archidiakon Petrus verhindert sei, nach den Niederlanden zu gehen, die den Beiden ertheilten Vollmachten und Aufträge auf Francesco Coppini allein überträgt[8]. Ob der Letztere nun diese Niederländische Mission vor seiner Ueberfahrt nach England überhaupt in Angriff genommen hat, vermögen wir nicht zu bestimmen. Wir finden ihn erst am 4. Juni wieder. Wie der genannte Abt von St. Albans schreibt, ist er an diesem Tage in Dover gelandet.

König Heinrich residirte dazumal in Westminster, sah sich aber eben in jener Zeit genöthigt, nach dem Norden zu gehen, da der Süden des Landes mehr auf Seiten der Yorkisten stand. Coppini traf mit diesen wohl zuerst in London zusammen. Abt Whethamstede schreibt, er habe sich „nicht wenige“ Tage in der Hauptstadt aufgehalten und mit vielen Prälaten und Grossen des Reiches verkehrt, von allen höchst freundlich behandelt. Dann stieg er wieder zu Pferde und ritt zunächst nach St. Albans, wo er für einen Tag und zwei Nächte Quartier nahm. Erfreut von der Aufnahme, die er gefunden, versprach er den Ordensbrüdern, für ihre Abtei beim Papste sowohl wie beim Könige ein gutes Wort einzulegen. Der Abt scheint ihn dann an den Hof nach Coventry begleitet zu haben. Seine Chronik gibt uns wenigstens von der Audienz des Nuntius bei Heinrich VI. den Bericht eines Augenzeugen:

Coppini verneigte sich vor der Majestät, die auf dem Throne sass, „nach Weise der Italiener“ und zwar dreimal, und dann hielt er seine Ansprache. In lebhaften Farben schilderte er die Niederlagen und Schändlichkeiten, welche die Christen in den Türkisch gewordenen Ländern von den Moslems erlitten. Ganz Griechenland liegt diesen zu Füssen, bis an die Donau sind sie [78] vorgedrungen, und auch Ungarn werden sie, wenn keine Hülfe kommt, ach, vielleicht gar alles Land von der Donau bis zum Rheine unterwerfen. Desshalb habe der Papst beschlossen, ein feierliches Concilium in Italien, in der Stadt Mantua, zu halten, und er ermahne alle Könige, Fürsten und Mächtigen der Christenheit, dorthin zu kommen, um zu berathen und zu beschliessen über Weise, Mittel und Wege, den Ungläubigen zu widerstehen. Wenn nur der Kaiser, Frankreich und England sich zusammenthäten, sich verbündeten, dann sei das genug, die Türken nicht nur zurückzuhalten, sondern selbst zu unterwerfen und die Herrschaft des christlichen Namens bis in den äussersten Osten zu verbreiten. König Heinrich möge also zunächst, wie die anderen Fürsten, eine Gesandtschaft mit voller Gewalt und Vollmacht nach Mantua schicken[9].

Wer den Bischof so sprechen hörte, der wurde hingerissen von der Kraft seiner Beredsamkeit. „Wie wenn der Geist des himmlischen Vaters aus ihm gesprochen hätte“, – schreibt unser Berichterstatter. Man hätte glauben sollen, er lebe ganz in dem Gedanken des Kampfes gegen die Ungläubigen.

Der Kanzler des Königreichs erwiderte, der König habe seine „feierliche und fein gesetzte“ Rede verstanden, er wolle sich mit dem Staatsrathe besprechen und ihm dann Antwort geben. Die letztere dürfte, soweit die Betheiligung an dem Congresse in Mantua in Frage stand, günstig ausgefallen sein. Schon am 16. Mai war nämlich eine Englische Obedienz-Gesandtschaft an den neuen Papst ernannt worden[10]. Die Vollmachten dieser brauchten jetzt also bloss erweitert zu werden. Dass der Papst aber an solcher nebensächlichen Behandlung der Kreuzzugsfrage und gar an der äusserlichen Unscheinbarkeit der Englischen Gesandtschaft, die nach dem Ausbleiben des ersten Bevollmächtigten Grafen Worcester nur noch aus einigen Magistern und Klerikern bestand, keine Freude hatte, ja sie nur einmal zur Audienz zuliess, das berichtet uns Pius II. selbst in den „Commentarien“[11].

Coppini hatte auch noch einen anderen Auftrag für England. Er sollte „die Streitigkeiten im Königreiche schlichten“, [79] ein im Jahre 1459 besonders schwieriges Geschäft! Der gefürchtetste Anhänger des Herzogs, Graf Warwick, der Befehlshaber in Calais, war im Vorwinter wegen des Ueberfalls einer Hanseatischen Handelsflotte zur Verantwortung nach Westminster geladen gewesen, und als er sich zur Rückkehr von dort anschickte, war ein Anschlag auf sein Leben gemacht worden. Das wurde von ihm und den Yorks der Königin Margaretha zur Last gelegt, und so loderte der Hader von neuem empor. Den Winter über wurde gerüstet auf beiden Seiten. Im Frühlinge zog König Heinrich seine streitbaren Mannen zusammen. Dass es dann doch sobald noch nicht zu einem Zusammenstosse kam, ist vielleicht theilweise ein Verdienst unseres inzwischen eingetroffenen päpstlichen Nuntius. Erst im Herbste fielen zwei Entscheidungstage, bei Bloreheath am 23. September und bei Ludlow am 12. October, jener siegreich für die Yorkisten, dieser für die Königlichen[12].

So verstehen wir es, dass der Nuntius Francesco Coppini im Jahre 1459, was den zweiten Theil seiner Sendung, die Friedensvermittlung, betrifft, nicht zum Ziele kam. Vielleicht lag es auch an der Unzulänglichkeit seiner Vollmachten. Ein Nuntius konnte nur rathen und bitten und warnen, ein Legat hätte handeln können. Der Papst wurde, wohl durch Coppini selbst, veranlasst, ihm am 4. December eine Bulle auszustellen, durch welche er die volle Gewalt eines Legaten de latere erhielt. Pius II. schrieb ihm dabei: „Teque qui ad regnum et loca predicta pro certis nostris et dicte sedis negotiis expediendis destinatus adhuc ibidem personaliter resides, de presenti (deputamus), ut universum regnum dominia civitates dioceseos (sic) terras et loca predicta, prout tua fraternitas noverit oportuna, tanquam pacis angelus peragrare et adire debeas, ut evellas et destruas edifices atque plantes, deformata reformes, corrigenda corriges, deviantes ad viam veritatis reducas.“ – Durch eine im Wesentlichen gleichlautende Bulle vom 11. December wurde diese Sendung dann auch auf Schottland ausgedehnt[13]. Uebrigens scheint Pius II. von dem [80] wahren, für seine Kreuzzugspläne jedenfalls vollständig aussichtslosen Stande der Dinge in England nicht genügend unterrichtet gewesen zu sein. Wie hätte er sonst den Französischen Gesandten, die ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Kreuzzugsgedanken mit der Gegnerschaft Englands deckten, den seltsamen Vorschlag machen können, Frankreich und England sollten, damit das Verhältniss ihrer Kräfte gegeneinander nicht gestört werde, gegen die Türken eines so viel Truppen aufbringen als das andere[14]? Um die beiden Staaten miteinander zu versöhnen und so das nach seiner Meinung einzige Hinderniss für ihre Betheiligung am Kampfe gegen die Ungläubigen aus dem Wege zu räumen, dachte er ferner an einen Convent, der in Köln, Lüttich, Metz oder Avignon abzuhalten wäre, und auf welchem „die Gesandten der beiden Könige und anderer, die es angeht“ erscheinen sollten. Durch Breve vom 10. Januar 1460 wurde Francesco Coppini, der Legat[15] in England, von diesen natürlich aussichtslosen Vorschlägen benachrichtigt und aufgefordert, dieselben dem Könige Heinrich VI. mitzutheilen und ihn zu ermahnen, dass er seine Hand zu dem Friedenswerke böte[16].

Das einzige praktische Ergebniss des Mantuaner Congresses war bekanntlich die Cruciat-Bulle, insofern die aufgelegten Türkenzehnten und die Indulgenzgelder den Papst in den Stand setzten, den Gedanken eines selbständigen Vorgehens gegen die Osmanen ins Auge zu fassen. Durch Bulle vom 20. Februar 1460 wurde Coppini zum General-Collector der Türkenzehnten in England, Schottland und Irland ernannt und erhielt ausserdem den Befehl, überall in allen Kirchen der drei Reiche tüchtige Prediger zu bestellen und die Cruciata verkündigen zu lassen. Die Bischöfe wurden gleichzeitig angewiesen, für bestimmte Zeit in ihren Kathedralen Niemand anders das Predigen zu gestatten und sonst den Predigern die Ermahnung des Volkes zu Beiträgen für die Cruciata zur Pflicht zu machen[17]. Die geistlichen Vollmachten, [81] die der Legat erhielt, waren die gewöhnlichen der General-Commissare der Cruciata. Er konnte also jetzt für beide Parteien in England, für die Lancasters wie für die Yorks, ein unter Umständen sehr werthvoller Bundesgenosse werden. Dass er es nicht für jene wurde, daran war Heinrich VI. selber Schuld.

Pius II. schreibt, anknüpfend an die ihm lächerlich erschienene Englische Gesandtschaft in Mantua: „Interea spretus in Anglia Interamnensis episcopus, cum legationis officium non permitteretur exercere, indignatus ex Anglia recessit et transmisso mari Calesium venit“[18]. Diese Stelle kann sich nur auf das Frühjahr 1460, etwa auf die Monate April oder Mai, beziehen, so dass also das Wörtchen „interea“ einen Zeitraum von ungefähr neun oder zehn Monaten umfasst. Unter dem „legationis officium“, dessen Ausübung dem Nuntius nicht gestattet wurde, ist nämlich nichts anderes zu verstehen als die Verkündigung der Cruciat-Bulle und die Auflegung des Türkenzehnten. Wegen seiner Friedensmission wäre Coppini schwerlich mit dem Englischen Könige oder seinen Rathgebern in Conflict gekommen, und jedenfalls hätte ein zeitweiliger Misserfolg auf diesem Felde nicht seinen Unwillen erregen dürfen. Auch sprechen für unsere Auffassung die Worte, die Graf Warwick nachher an den Prälaten gerichtet haben soll: „Bleibe, gehe nicht fort: Ich werde dich nach England zurückführen und Deiner Legation Raum schaffen“ – und weiter: „Wir werden Dich als den Gesandten des heil. Vaters aufnehmen und bald nach der Beruhigung des Reiches eine Flotte für die Vertheidigung der Religion – also gegen die Türken – ausrüsten“[19]. Endlich mögen wir noch die von dem geschichtschreibenden Papste wohl nicht ohne Absicht gewählte Unbestimmtheit des Ausdrucks „legationis officium“ anführen für die Annahme, dass darunter Geldangelegenheiten zu verstehen, von denen des weiteren zu sprechen ihm unbequem sein musste.

Wesshalb aber verweigerte die Hofpartei dem Legaten die Ausübung einer Sendung, die dem heil. Vater doch offenbar sehr am Herzen lag? Der erste Grund wird wohl die Furcht vor dem ohnedies überlasteten Volke und vor allem vor dem Klerus gewesen sein. Die eigenen Rüstungen machten noch Auflagen [82] nöthig, und nun kam der Legat dazwischen mit Türkenzehnten und Kirchensteuern, da war Gefahr, dass die Unzufriedenen sich mehrten und den Gegnern in die Arme getrieben wurden. Möglich ist auch, dass sich bereits der Verdacht gegen Coppini regte, er stehe mit den Yorkisten im Bunde. Der Mann war zu freundlich und vorsichtig nach allen Seiten, als dass sich nicht „das Gebell und Gemurmel aus dem Hinterhalte“, über welches er sich in seinem Briefe vom 4. Juli an den König beklagt[20], schon frühzeitig erheben musste. Und wenn die „Lästerzungen“ Recht hatten, wenn der Legat wirklich damals schon im Geheimen zu den Rebellen hielt, dann war es gewiss gefährlich, ihm die Ausübung einer Mission zu gestatten, welche ihn nach dem Wortlaute des päpstlichen Auftrages in alle Gegenden des Landes führte und mit allen Bischöfen und vielen Grossen des Reiches in Beziehung setzte, ja welche ihm sogar die Aufbringung eines Heeres zur Pflicht machte, letzteres zwar mit der Bestimmung gegen die Türken zu dienen; aber, wie sich nachher gezeigt hat, wie leicht konnten die „Kreuzfahrer“ auch gegen einen anderen Feind Verwendung finden!

Von diesen Erwägungen ausgehend mag man am Königshofe dem Ansuchen des Nuntius um die Erlaubniss, die Cruciata verkündigen und die Kirchenzehnten auflegen zu dürfen, wenig Entgegenkommen gezeigt haben. Man wusste es zu verhindern, dass er Zutritt zu dem Könige bekam und den päpstlichen Auftrag vorbringen konnte[21]. Dabei ist jedoch höchst wahrscheinlich, dass er nicht rundweg abgewiesen, dass er nur hingehalten wurde, wenn möglich, bis die Rebellen niedergeworfen seien. Der Herzog von Exeter stand damals an der Spitze einer königlichen Flotte, von der sich etwas erhoffen liess[22]. Und der Bericht in Pius II. „Commentarien“, der geradezu sagt, es sei dem Legaten die Ausübung der „Legation“ nicht gestattet worden, steht dem nicht entgegen. Diese Behauptung ist für die Zeit, von welcher der Geschichtschreiber an jener Stelle spricht, buchstäblich wahr. Ausserdem aber hat es den Anschein, als ob jener ganzen auf Coppini bezüglichen Erörterung in den „Commentarien“ ein Rechtfertigungsschreiben [83] des Nuntius selbst zu Grunde läge, und in diesem würden wir es verstehen, wenn der nachherige Angeklagte dem Papste sagt: „Die Ausführung Deines Auftrages ist mir nicht gestattet worden, desshalb habe ich mich auf die andere Seite geschlagen“.

Coppini verliess also den Königshof, wie Pius nach dieser Annahme ihm nachschreibt, unwillig – „indignatus“ — und kehrte übers Meer nach Calais zurück. Hatte er schon vorher mit den Gegnern des Königs in Beziehung gestanden, dann war er natürlich jetzt um so fester an ihre Sache geknüpft. War er aber noch unparteiisch gewesen, wie es sein Auftrag von Rom verlangte, dann gab es keinen günstigeren Moment für den Versucher, als jetzt dem Bischofe zu nahen und seine Hülfe für die Partei des Herzogs zu gewinnen.

In den „Commentarien“ lesen wir, dem Grafen Warwick sei dieses in Calais gelungen. Die Erfolge des Grafen, besonders seine letzten Wagnisse zur See[23] erschienen Coppini beachtenswerth[24]. Und Warwick sprach von der Menge derer, die zum Herzog hielten. Er selbst konnte wissen, dass es viele waren. Wenn sie siegten, dann durfte er nach des Grafen Betheuerung in das Inselreich zurückkehren und die Cruciata verkündigen, den Zehnten auflegen; jedenfalls war ihm die Unannehmlichkeit erspart, unverrichteter Dinge, mit einem Misserfolge seinem Herrn, dem Papste, entgegentreten zu müssen. Da nach dem nachherigen Urtheile der Rota dazu die Habgier Gewalt über ihn hatte, so mögen auch die Schätze, die bei dem Collectoriegeschäfte für den Collector selbst abfielen, ihm jetzt verlockend gewesen sein. Und die letzten Gewissensbedenken liessen sich glücklicherweise durch die Genealogie der Königsfamilie beschwichtigen. „Herzog Richard von York müsste König sein, wenn es nach dem Rechte ginge“ – so sagte Graf Warwick. Dabei machte der Graf gar noch das Zugeständniss, dass Heinrich VI. gar nicht entthront werden solle, er solle den Namen König behalten; aber er sei ja doch geistesumnachtet, nicht er regiere, sondern seine Frau und ihre – nun ja ihre Buhler! Gegen diese, nicht gegen den Thron richte sich ihr Plan. Uebrigens auch wenn der Bischof nicht mitthäte, – „unsere bewaffnete [84] Mannschaft steht auf den Tag bereit, und wir werden mit dem Schwerte unser Glück versuchen“, das waren die Worte Warwick’s. Er hatte Coppini gefangen. „Aquievit episcopus et cum illo in Angliam reversus est“, so schliesst Pius II. den Bericht über diese Unterredung in Calais.

Nicht sofort kehrte der Legat nach England zurück. Er ging zunächst nach Brügge, sei es, dass er wegen seines früheren Mandates für die Niederlande dort Geschäfte hatte, sei es, dass er auf neutralem Boden die Einleitung der kommenden Ereignisse erwarten wollte. Diese Einleitung bildete die Proclamation des Herzogs Richard und Genossen an den Erzbischof von Canterbury und die Gemeinen, durch welche sie dem Volke seine Leiden und die Unfreiheit des Königs vorhielten und ihren Entschluss ankündigten, bis zu der Person des Monarchen vordringen und sich von den angeblichen Verleumdungen auf Hochverrath u. s. w. reinigen zu wollen. Die Regierung antwortete am 11. Juni mit der Verhängung der Acht über sämmtliche Rebellen[25]. Nun war es Zeit, den Nuntius eingreifen zu lassen. Ihm war zunächst die Aufgabe zugedacht, den bewaffneten Mannen der Herzoglichen vorauszueilen und den König zu überzeugen, dass er in ihnen nicht seine Feinde, nein, seine Freunde, seine Befreier zu erblicken habe. Der Graf Warwick, der älteste Sohn des Herzogs von York, Graf Eduard von March, ferner der Graf Salisbury und der Lord Wilhelm Nevil von Fauconbridge richteten desshalb Briefe und unter dem 25. Juni eine gemeinsame Erklärung an den Bischof, wahrscheinlich nach Brügge[26], folgenden Inhalts:

Sie sähen, dass wegen der Schmach, die man dem Herzoge von York und ihnen angethan, grosses Blutvergiessen in England bevorstehe, und dieses wünschten sie zu vermeiden. Desshalb hätten sie sich an ihn gewandt, der ja vom Papste beauftragt sei, den Frieden zu vermitteln. Sie verlangten zunächst für den Herzog, sich selbst und ihre Anhänger die Aufhebung der Achtserklärung und die Wiedereinsetzung in Besitz, Herrschaft [85] und Stand. Dem Könige hätten sie die Treue stets bewahrt und wollten sie auch in Zukunft bewahren, ja sie seien bereit, persönlich einzutreten, um die Rechte und Länder, welche von Rechts wegen dem Könige von England gehörten, zurückzuerobern – von Frankreich nämlich, an welches die Königin Margaretha und besonders ihr früherer Günstling Suffolk frühere Englische Besitzungen, z. B. das Land Maine, verrathen haben sollten. Sie verlangten für diese Rückeroberung, so schrieben sie ferner, nichts weiter, als dass die königliche Flotte mit der ihrigen vereinigt werde und dann natürlich ein entsprechendes Heer mit gebührenden Unterhaltungsmitteln. Der Bischof sollte sorgen, dass sie nicht lange hingehalten würden, bis der König sich erklärt habe; denn lange zu warten, seien sie nicht willens und das liege auch nicht im Interesse ihrer Sache. Im übrigen versprechen sie noch Gehorsam gegen den heil. Stuhl, Hülfe gegen die Türken und selbstverständlich ewige Dankbarkeit für den Nuntius. Er soll also so bald als möglich zum Könige eilen und sein Vermittlungswerk beginnen. Für gesicherte Ueberfahrt wollen sie sorgen[27].

So half denn kein Zaudern mehr, es musste gehandelt werden. Der Bischof schrieb schon von Brügge aus an den König Heinrich, dann eilte er nach Calais, um die letzten Verabredungen zu treffen; denn der Brief vom 25. Juni sagte natürlich nicht alles, was die Herren ihm zu sagen hatten; war er doch zugleich für das Auge des Königs bestimmt. Auch von Calais aus hat Coppini einen Brief an Heinrich VI. gerichtet[28]. Er fand daselbst alles in grösster Aufregung. Man war im Begriff, sich mit bewaffneter Mannschaft nach England einzuschiffen. Auf sein Befragen wurde ihm die Antwort, es sei unmöglich noch länger zu warten, gewisse Ereignisse seien dazwischen gekommen. Coppini wurde dringend gebeten, mit in See zu gehen. Er könne noch vermitteln und Blutvergiessen verhindern. Er liess sich bereden, stieg zu Schiffe und eilte der Flotte voraus. Der König war sein Ziel. Doch ans Land gestiegen, fand er auf dem Wege nach London schon [86] die ganze Bevölkerung in Aufregung. Das Volk war ängstlich wegen der kommenden Dinge. Man fürchtete, die Einheit des Königreichs werde zerrissen werden. Gegen den Legaten selbst erhoben sich Stimmen, die ihn verdächtigten. Es erschien ihm gerathen, vorläufig in London zu bleiben, da man im Falle der Weiterreise für seine Sicherheit fürchten musste[29]. In London selbst war er gedeckt, da der Graf Warwick am 2. Juli an der Spitze von angeblich 30 000 Mann in die Hauptstadt eingerückt war[30].

In der Unmöglichkeit zum Könige zu kommen, schrieb nun Coppini ohne Verzug nochmals einen sehr dringenden Brief an denselben. Derselbe trägt das Datum des 3., nach anderer Handschrift des 4. Juli[31]. Sein Gedanke war, eine Zusammenkunft mit dem Könige für sich, und wenn möglich auch für die Rebellenführer zu erreichen, Heinrich VI. von seiner Umgebung zu trennen und dann im Sinne York’s zu bearbeiten. Um die Geneigtheit der Yorkisten zum Frieden zu beweisen, schickte er zugleich zwei Abschriften jener Erklärung derselben vom 25. Juni mit, die eine für den König, die andere für den Lordkanzler. In seinen eigenen Ausführungen war Coppini vor allem darauf bedacht, den Verdacht, als stehe er im Einverständniss mit den Rebellen, zu bekämpfen. In dieser Absicht gab er einleitend eine Darstellung seiner Beziehungen zu ihnen. Die Lords hätten ihn um seine Friedensvermittelung gebeten; desshalb sei er nach Calais gegangen, um die Bedingungen des Friedens zu erfahren. Und da keine Zeit mehr zu verlieren war, wenn er dem Verderben Einhalt thun wollte, so sei er auch mit ihnen übers Meer gekommen. Jene Leute, die ihn desshalb verdächtigten, die seine „heiligen und frommen Absichten und Handlungen“ tadelten, die seien Feinde des Friedens und sprächen gegen Gott und die Wahrheit. Möchten sie sich auch als Anhänger des Königs bekennen, sie seien trotzdem nicht seine Freunde. Er hoffe, dass Seine Majestät sich binnen kurzem von seiner Treue überzeugt [87] haben werde, indem er den Staat aufs neue befestigt sähe. Bei dem Mitleid, welches er zu seinen Unterthanen habe, wird Heinrich beschworen, dem Blutvergiessen zuvorzukommen und jedenfalls vor Eröffnung der Feindseligkeiten dem Legaten eine Zusammenkunft zu ermöglichen. Die ganze Schwere der Verantwortung wird Heinrich treffen, wenn er diesem Wunsche kein Gehör gibt. Die Lords sind bereit, die Waffen niederzulegen, wenn ihnen eine Audienz und sicheres Geleite zugestanden wird. Geschieht dieses, dann ist der Friede gesichert, vorausgesetzt dass der König die am meisten verhassten Rathgeber bei Seite setzt und auf gemässigte und unparteiische Männer hört. Die Lords verlangen ja nur Gerechtigkeit, und ihr Vertrag lautet, dass zu den Waffen erst dann gegriffen werden soll, wenn auf andere Weise von den Gegnern Gerechtigkeit nicht zu haben ist. Sie wollen in die Gnade des Königs und in ihre frühere Stellung wieder eingesetzt sein, und sie sagen, nur der Neid ihrer Nebenbuhler habe sie daraus verdrängt. Sie haben sich erboten, zu thun und anzunehmen, was immer gerecht und billig ist, ja was er, der Legat, für gerecht und billig erklärt. Er aber wolle nun dem Könige soweit entgegenkommen, als es überhaupt angehe, er wolle die Entscheidung darüber, was gerecht und billig, Seiner Majestät selber überlassen, vorausgesetzt allerdings, dass dieselbe mit freiem Willen handle und die verdächtigen Personen aus ihrer Umgebung entferne! Nochmals wälzt Coppini die Verantwortung von sich ab: „Ich bin schuldlos, wenn Blut vergossen wird“ – sind seine Worte, und er droht, Abschriften seiner im Interesse des Friedens an den König gerichteten Briefe an alle Europäischen Höfe zu senden zum Beweise, dass er seine Pflicht gethan habe. Seine Hingebung an die Krone berechtige ihn, Aufmerksamkeit zu fordern, und der König solle umgehend Antwort geben.

Das ist in kurzem der in der Aufregung etwas durcheinander geworfene Brief vom 4. Juli, der für jetzt letzte Versuch des Nuntius Francesco Coppini, den Wiederausbruch des Bürgerkrieges von England abzuwenden und die beiden Zweige der Dynastie miteinander zu versöhnen. Das Schreiben fand die Billigung des in London anwesenden und zu einer Versammlung in St. Paul berufenen Yorkistisch gesinnten Klerus. Dann wurde es einem zuvor vereidigten Sergeant d’armes des königlichen Haushaltes [88] übergeben, damit dieser es unverzüglich dem Könige überbringe. In dem späteren Processe gegen den Legaten wurde zur Widerlegung mancher Verleumdungen auch dieser Brief vorgebracht[32]. Eine politische Wirkung hat derselbe nicht gehabt. Wie konnte es auch anders sein, da Coppini gerade durch dieses Schriftstück den Berathern des Königs den Beweis in die Hände gab, dass die Rebellen an ihm den wärmsten Fürsprecher hatten, der nicht mehr und nicht weniger verlangte, als dass König Heinrich sich seinen Widersachern mit gebundenen Händen selbst überliefere, seinen bisher treuesten Rathgebern aber, ja wohl selbst seiner Gemahlin und seinem Kinde, dem jungen Prinzen Eduard, den Rücken kehre. Die Königin und ihre Freunde, die Herzöge von Somerset und Buckingham, waren entschlossen, die Entscheidung auf die Spitze des Schwertes zu stellen. Sie gingen nach Northampton vor und lieferten dort dann am 10. Juli die für sie so unglückliche Schlacht. Der Herzog von Buckingham und andere hervorragende Führer der Königlichen nebst etwa 300 Edelleuten und Rittern fanden den Tod, die Königin Margaretha und der siebenjährige Prinz Eduard entkamen nach Wales und dann nach Schottland, der König selbst fiel den Siegern in die Hände und wurde nun ihr, zwar nach aussen respectvoll behandeltes, in der That aber gänzlich willenloses, unmündiges Werkzeug[33].

Der Nuntius Coppini dürfte in der nun folgenden Ordnung der Staatsangelegenheiten im Sinne der Partei York’s eine wichtige Rolle gespielt haben. In einem Briefe an Francesco Sforza schreibt er am 16. August von dem „guten Stande der öffentlichen Dinge in diesem edlen Königreiche“, der von ihm reformirt sei[34]. Und aus einem seiner späteren Briefe entnehmen wir, dass der Florentinische Gesandte damals zum Nutzen der Königin bei ihm Fürsprache hielt, ja dass die Königin selbst mit „wahrhaft grosser Leidenschaft“ an ihn schrieb[35]. Auch die dann getroffene Vereinbarung mit dem Könige Heinrich, dass dieser die Krone auf Lebenszeit behielt, Herzog Richard aber zum Thronerben mit dem Rechte der Nachfolge für sein Geschlecht erklärt [89] wurde, wird von Pius II. in den „Commentarien“ auf die Vermittlung des päpstlichen Legaten zurückgeführt, „dessen Name gross war im ganzen Reiche“. Da der Papst durch Gesandte über die Englischen Angelegenheiten offenbar stets auf dem Laufenden gehalten wurde, so ist dieses Zeugniss[WS 1] nicht zu verwerfen, wenngleich Pius den chronologischen Fehler gemacht, dass er all’ diese erzählten Ereignisse noch in das Jahr 1459 setzt.

Coppini sorgte dafür, dass der Papst nicht nur von der scheinbar eingetretenen Ordnung der Verhältnisse in England, sondern auch von seinen eigenen Verdiensten um dieselbe recht günstigen Bericht erhielt. Zum Ueberbringer desselben wurde ein Knappe des Königs, Messer Antonio della Torre, ausersehen, ein Mann, den der Nuntius selbst als „einen seiner treuen Freunde“ bezeichnet. Auch „die Prälaten und Lords von England“, d. h. wohl die Yorkisten, ertheilten demselben Aufträge an den heil. Stuhl „in Geschäften, welche sich auf die öffentlichen Dinge dieses edlen Reiches und den guten Stand derselben, wie er neulich von mir (Coppini) reformirt worden, bezogen“[36]. Coppini schickte zugleich einen Stammbaum (des Gesammthauses Plantagenet?) mit[37]. Die Anpreisungen, die dem heil. Vater von der siegreichen Sache der Yorks, wie von der Thätigkeit seines Nuntius gegeben wurden, scheinen also auf Gegenseitigkeit beruht zu haben. Um die Zufriedenheit des Papstes voll zu machen, konnte Coppini jetzt wohl auch über die Angelegenheit der Cruciata und des Kirchenzehnten günstig berichten. Pius II. war indess vorsichtig genug, seine politische Parteinahme noch zu vertagen. Nur der Legat fand sein uneingeschränktes Lob. „Wir haben Deinen Eifer und Deine Treue in allem, was unser und des heil. Stuhles Ansehen betrifft, erkannt. – Wir sehen, welche Gesinnung Du hegst, welche Pläne Du vorbringst, wie viel Hochachtung Du dem Römischen Stuhle wieder verschaffst. Wir können desshalb Dich nicht genug loben und Deine Mühen für fruchtbringend erklären. – Du bist dort mit den Vollmachten eines Legaten de latere, auch mit allen äusseren Zeichen eines solchen, nur fehlt Dir noch der rothe Hut. Indess Deine Tugend und Dein Name sind von gutem Klang, und es wird auch die Zeit kommen, da Du einsiehst, dass Deine Mühen Anerkennung [90] gefunden!“ So schrieb Pius dem Nuntius am 3. December 1460[38]. Er stellte ihm die höchste Belohnung, das Cardinalat, in Aussicht!

Der Stern Coppini’s bewegte sich jener Zeit offenbar in aufsteigender Bahn. In denselben Tagen dachte auch König Heinrich, natürlich durch den Nuntius selbst veranlasst, an die Nothwendigkeit einer Standeserhöhung für ihn. Antonio della Torre erhielt am 10. December zum zweiten Male Aufträge nach Rom, die er aber, wie sich aus seiner Anwesenheit zu Anfang Januar in London ergibt, wohl nicht selbst überbracht hat. In dem bezüglichen Beglaubigungsschreiben bat der König „um Gehör besonders darin, was der Abgesandte über den Bischof von Terni, Euern Legaten, über dessen Treue und hervorragende Verdienste, berichten wird. – Coppini hat sehr viel Gutes gestiftet, aber er würde noch mehr erreicht haben, wenn er (von Rom?) gehörig unterstützt worden wäre. Wir empfehlen ihn nochmals zur Beförderung“[39][WS 2]. Unter der letzteren war auch die Verleihung des einen oder anderen Englischen Bisthums zu verstehen, die Coppini recht gern angenommen hätte. Tags vorher, erst am 9. December, hatte er sich die königliche „Licentia acceptandi“ „für jedwedes Bisthum, welches innerhalb des Königreichs England von jetzt ab vacant wird“, geben lassen; nur die erzbischöflichen Sitze von Canterbury und York, sowie mehrere benannte Diöcesen sollten ihm nicht zugänglich sein[40][WS 3].

Doch das Schicksal stellte Coppini erst noch auf eine harte Probe, und diese hat er weder was Klugheit angeht, noch was seine Tugend betrifft, bestanden. Die Königin Margaretha hatte ihre und ihres Kindes Sache mit der Niederlage von Northampton nichts weniger als verloren gegeben. Um Weihnachten stand bereits wieder ein zahlreiches Heer bereit, gegen den Herzog zu fechten, und am 30. December fand der Ueberfall bei Wakefield statt, in Folge dessen von den ahnungslos auf Futterung ausgegangenen Yorkisten nicht weniger als 2800 Mann innerhalb kürzester Frist niedergemacht wurden. Der Herzog von York selbst fiel mit seinem Sohne Rutland und anderen Getreuen dem rächenden Schwerte der Lancasters zum Opfer. Graf Eduard [91] von March, der älteste überlebende Sohn des Herzogs von York, wurde nun der Erbe der Titel, Rechte und Ansprüche seines Vaters; allerdings nach der Niederlage von Wakefield musste er sich die Anerkennung derselben erst verdienen, und so stand denn der Wiederausbruch des Bürgerkrieges blutiger, denn je – da zugleich für den Tod der Väter und Brüder Rache gesucht wurde – zu erwarten[41].

Der Nuntius Francesco Coppini trat sofort wieder als Friedensvermittler auf; aber man merke wohl, in welch veränderter Stellung er sich jetzt den Parteien gegenüber befand. Dass er ein Anhänger der Yorks, ja eigentlich selbst die Partei derselben mit bildete, war doch jetzt nicht mehr zu leugnen. Er war mit ihnen übers Meer gekommen, hatte unter dem Schutze des Grafen Warwick seinen Aufenthalt in London genommen, hatte gleichsam als ihr Bevollmächtigter mit dem Hofe verhandelt, dann nach der Schlacht von Northampton den Inspirator des unglücklichen Königs Heinrich, ja – nach seinem eigenen Zeugniss – den Reformator des Staates gespielt, letzteres, indem er die Yorkistische Regierung einrichten half, lauter Thatsachen, die in der Oeffentlichkeit vor sich gegangen, über welche also keine Täuschung hinweghelfen konnte. Dazu kamen Gerüchte, deren Wahrheit wir vorläufig nicht untersuchen können, die aber, trotzdem Coppini selbst sie leugnete, jedenfalls bezeichnend sind für das Licht, in welchem der päpstliche Legat der öffentlichen Meinung erschien. Es hiess nämlich, Coppini habe alle Parteigänger der Königin excommunicirt und auf Grund dessen seien schon bei Northampton Leichen der Königlichen im wilden Siegestaumel von den Yorkisten verbrannt worden; ohne des Nuntius Erlaubniss habe das letztere gar nicht geschehen können. Coppini verwahrte sich, wie gesagt, gegen diese Stimmen[42]; aber was wird es genutzt haben?

Ein Mann nun dieser geradezu gehässigen Parteifärbung wollte nach der Niederlage der Yorkisten bei Wakefield, nachdem das Haupt der Partei, Herzog Richard selbst gefallen, der Königin Margaretha als Friedensvermittler nahen! In welcher Lage und Stimmung er sich dabei natürlich befand, davon zeugt [92] am besten sein Brief vom 9. Januar 1461 an den Magister Lorenzo, den Vertreter der Republik Florenz am Englischen Hofe, der im Briefe selbst der treueste Vertraute Ihrer Majestät (der Königin) und der Lords genannt wird, und von welchem uns Antonio della Torre in einem Briefe an Franz Sforza verräth, dass er Klosterbruder und dem Nuntius eng verbunden war[43]:

„Offenbare Gefahren“ halten Coppini wiederum ab, persönlich zur Königin zu gehen, und zwingen ihn, zu schreiben. Dabei ist zu ergänzen, dass er nun aber an Margaretha selbst nicht schreiben könne oder dürfe und desshalb die Vermittlung seines Landsmannes anrufe. Vor allem soll Lorenzo „zu seinem eigenen [Lorenzo’s] Nutzen“ [?] den „falschen“ Gerüchten über den Legaten entgegentreten. Dieser will geschunden oder auseinandergerissen sein, wenn er jemals einen Parteigänger der Königin als solchen excommunicirt habe. Was er gesagt und gethan, das sei alles enthalten in einem öffentlichen, an Klerus und Volk gerichteten Schreiben, von welchem er durch Lorenzo’s Vermittlung Abschrift und Duplicat an die Königin sende[44]. Darin sei alles ausgesprochen, was er für jetzt und in Zukunft erstrebe. Wer anderes von ihm sage, der lüge. Namentlich sei er unschuldig an der Leichenverbrennung bei Northampton. Die öffentliche Meinung habe [ohne sein Zuthun?] alle für excommunicirt gehalten, die sich weigerten, Frieden zu schliessen, und also den Befehlen des Papstes entgegen waren. Er selbst habe auch Ihre Majestät, die Königin, stets hoch gehalten und ihre Sache, wie sie wohl wisse, auch im Unglück nicht verlassen; ja er sei bereit, alles für sie zu erdulden. – Sie könne jetzt den Frieden haben, wenn sie auf seine, des Legaten, Rathschläge höre und des Papstes Autorität nicht wie ehemals verachte. Auch König Heinrich wünsche den Frieden. Lorenzo soll persönlich nach London kommen, um im Namen der Königin die Verhandlungen zu führen, dann sei kein Zweifel, dass der Friede erfolgen werde. „Ihr wollt jenen Lords und besonders dem Herzoge von Somerset – welch letzteren ich wegen seiner seltenen Eigenschaften und ob seiner Hingebung an die Königin und sein Vaterland hochschätze [93] – sagen, dass sie das Königreich und das Wohl der Königin selbst vernichten, wenn sie meinen Rath verschmähen. Sie sollen sich nur nicht auf den kleinen Sieg verlassen, den sie wegen des ungeordneten Vorrückens ihrer Gegner errungen haben; denn ich weiss, dass die ganze Bevölkerung erregt und aufgebracht ist gegen alles, was dem Frieden entgegensteht. Und das aus zwei Gründen: erstlich wegen der unaufhörlichen Grausamkeiten, die jenen allein zugeschrieben werden, da diese (die Yorkisten) nicht grausam waren, im Gegentheil allen gute Aufnahme gewährt haben, die zu ihnen kommen wollten; zweitens, weil man weiss, dass der König und die Lords hier, die ihm anhängen, einschliesslich mir, zu einem redlichen und ehrenvollen Frieden, der für beide Theile vortheilhaft wäre, geneigt sind. Wenn desshalb die Friedensvermittlung, die ich hiermit Euch anvertraue, durch Schuld jener Lords fehlschlägt, dann wird sich die Königin in der schwierigsten Lage befinden. Sie wird mehr als 200 000 verzweifelte Männer, welche ständig versammelt sind und ihr Leben und Eigenthum für die gerechte Sache aufs Spiel setzen, gegen sich in Waffen sehen. Und ich, der Nuntius, bin noch dazu verpflichtet, alles zu sanctioniren, was der König will. Dazu habe ich erst jüngst besondern Auftrag vom Papste bekommen. Und der heil. Vater hat mir Vollmacht gegeben, nach der Weise eines wirklichen Legaten de latere das Kreuz aufzurichten. Jene sollen also hiermit verständigt sein, dass sie wie Verbrecher und Rebellen behandelt werden, wenn sie dem Willen und Befehl des Papstes entgegen handeln. Ich bin so bereit als jemals, mein Leben und Eigenthum für das Wohl und den Ruhm des Königs und des Reiches zu wagen, ohne irgend eine persönliche Belohnung. Ich bitte sie desshalb, bei der Ehrfurcht vor Gott, und wenn sie das Wohl ihres Königs und Landes wünschen, dass sie auf mich und meine Rathschläge hören und die Autorität des Statthalters Christi und seines Legaten respectiren. Dann werden sie auch einen redlichen Frieden erreichen.“

Auch in diesem Schreiben verleugnet sich das Yorkistische Denken des Nuntius nicht. Neu ist in demselben die Auffassung, dass aus dem päpstlichen Auftrage, in allem dem König Heinrich zu Willen zu sein, sich für ihn die Pflicht ergebe, gegen die Lancasters auch, wenn nöthig, das Kreuz predigen zu lassen. [94] Dass diese Auffassung und überhaupt die Berufung auf den Willen des willenlosen Königs eine ehrliche nicht sein konnte, leuchtet ein. Das wird auch nicht entkräftet durch die in demselben Schreiben noch nachträglich folgende Versicherung: „Ich bemühe mich um den Frieden dem freien Willen des Königs gemäss, und es ist nicht wahr, was einige behaupten, der König sei nicht frei. Er geniesst volle Freiheit, und jede Person hat freien Zutritt zu ihm, was bekanntlich früher nicht der Fall war, wie ich selbst erfahren habe, indem ich mich ihm weder nähern durfte, noch ihm des Papstes und eigene Schreiben einhändigen konnte. Jene sind also verpflichtet, dem Könige zu gehorchen, und sollen mir Glauben schenken. Der König will von Schlacht, Mord und Raub und allen Uebeln, die damit zusammenhängen, durchaus nichts wissen. Sie sollen desshalb mir folgen und den Frieden annehmen, den ich nach dem Willen Seiner Majestät anbiete.“

Coppini fühlte die Schwierigkeit, die gerade in seiner eigenen Person, in seinem bisherigen Auftreten lag, sehr deutlich; daher die Drohungen und Befehle, daher die Berufung auf die päpstliche und die königliche Autorität, um die Friedenswerbung zu unterstützen. Desshalb sucht er auch zum Schluss noch einmal sich als den unschuldigen, selbstlosen Vermittler hinzustellen: „Ich wünsche ihr [der Königin und ihrer Anhänger] Wohl und wiederhole, dass ich mich selbst für das gemeine Beste ohne irgend einen persönlichen Vortheil opfere. Ich habe bis jetzt, wie bekannt, meine Pflicht untadelhaft erfüllt; ich habe geduldet und gearbeitet bloss für das öffentliche Wohl und habe mich selbst grossen Gefahren ausgesetzt, während ich ausserhalb des Königreichs hätte in Ruhe leben können.“

Trotz dieser Unschuldsbetheuerungen konnte der Nuntius die Besorgniss, dass man von ihm den Frieden nicht annehmen, er also das ganze Spiel verlieren möge, nicht los werden. Das spricht sich deutlich in der Nachschrift aus, die er, sich selbst nicht genug thun könnend, seinem Briefe noch hinzufügt. Wir theilen nur die charakteristischen Sätze mit: „Der König ist, nachdem er den Lord Warwick und seine Anhänger kennt, entschlossen, sie bis zum Tode zu vertheidigen, da er keine treueren Unterthanen hat. Das ganze Volk ist von gleicher Gesinnung. – Ich versichere Euch, die Friedensbedingungen sind so, dass, [95] könnte ich in Sicherheit mit jenen sprechen, sie sie bestimmt genehmigen würden. Ich kann sie nicht schriftlich mittheilen, würde sie Euch aber zeigen können. – Ich bitte Euch, bewirket, dass mein Schreiben mit Aufmerksamkeit gelesen und verstanden wird.“

War noch irgend Hoffnung für den Nuntius vorhanden, sich aus der schwierigen Lage zu befreien, in welche er durch die offene Parteinahme für die Yorkisten gerathen, dann konnte es nur geschehen, indem der Friede erfolgte, oder wenn die Fahnen York’s, Eduard’s von March, wieder siegreich wurden. Coppini suchte das eine zu bewirken und verfehlte nicht, das andere vorzubereiten. Für beides jedoch war es ihm vor allem darum zu thun, Zeit zu gewinnen. Er rieth dem Grafen Warwick und denen um ihn, einstweilen jede Schlacht zu vermeiden und sich bis Ostern lediglich auf die Defensive zu beschränken. In der Zwischenzeit wollte er trotz aller Schwierigkeiten die Friedensverhandlungen betreiben[45]. Um diesen bei der Königin und den Lancasters bessere Aufnahme zu verschaffen, sollte zunächst Rom eingreifen, und zwar sollte der Papst einestheils seinen Willen schriftlich zu erkennen geben und einen Druck auf die Gegenpartei ausüben, anderntheils sollte die öffentliche Meinung bestochen werden, indem Coppini jetzt – was nebenbei auch das Ziel seiner persönlichen Wünsche war und ihn allen Fährlichkeiten enthoben hätte – Cardinal wurde.

Coppini richtete an demselben Tage, an welchem er an den Bruder Lorenzo schrieb, auch einen Brief an einen Vertrauten in Rom[46]. Das Schreiben ist nicht adressirt. Der Betreffende soll ihm ein offenes Sendschreiben und Aufträge vom Papste verschaffen „in Uebereinstimmung mit seinen Wünschen“, über welch’ letztere ihn Antonio della Torre, der Ueberbringer, unterrichten wird. Er glaubt, Wunder thun zu können, wenn diese Sache gelingt; „denn schon steht ein grosses Heer bereit, und nach Beendigung dieser Angelegenheit will der König [d. h. Warwick und Genossen] ins Feld rücken“. Natürlich; denn ein Cardinal-Legat an der Spitze, oder richtiger im Gefolge, würde den Gegnern den Kampf wesentlich erschweren. Antonio della [96] Torre schreibt in einem Briefe an Francesco Sforza, den Herzog von Mailand, welch’ letzterer auch ein gutes Wort für den Legaten bei der Curie einlegen soll, „die Ursache der Katastrophe“ geradezu dem Umstande zu, „dass der Legat bis jetzt in Rom nicht in grösserem Ansehen gestanden habe“. So konnte die Gegenpartei das Gerücht in Umlauf setzen, Coppini sei gar nicht Legat und der Papst habe ihn zurückgerufen, weil er mit ihm unzufrieden sei. Antonio meint, weil der Legat ein einfacher Bischof sei, desshalb betrachteten die Römischen Prälaten seine Grossthaten hier als eitle Träume; der Römische Hof scheine ihn gar nicht zu kennen, – sonst würde man, ist zu ergänzen, ihn schon längst zum Cardinal gemacht haben[47].

Welchen Werth übrigens auch die Führer der Partei darauf legten, dass Francesco Coppini jetzt Cardinal werde, das ist daraus zu ersehen, dass der Graf Warwick selber am 11. Januar sowohl an den Papst als an den Herzog von Mailand diesbezügliche Schreiben richtete. „Die Beförderung des Legaten ist unumgänglich nothwendig, wenn der Papst den Angelegenheiten der Kirche und unserer gerechten Sache zu Hilfe kommen will“ – so lesen wir in dem Briefe an Franz Sforza[48], und in dem Gesuche an den Papst heisst es: „Wir werden entweder einen ehrlichen und sicheren Frieden erlangen, oder den Sieg, besonders wenn Ihr Eurem Legaten die lange erwartete Beförderung gewährt. Das Volk wird dann sehen, dass unsere Gegner, welche täglich lügenhafte Nachrichten verbreiten, unehrlich und nicht rechtschaffen sind; denn sie verschmähen Eure und des Legaten Autorität und sagen, der letztere habe keine Gewalt und sei nicht Legat, und dazu sprengen sie die wunderlichsten Lügengeschichten aus, um ihn unpopulär zu machen, was sowohl der Kirche als dem Könige zum Nachtheil ist“[49].

Wir brauchen kaum zu bemerken, dass es der politischen Klugheit Pius’ II. denn doch viel zugemuthet war, bei dem jetzigen Stande der Dinge in England sich zu einer Demonstration gegen die Lancasters verstehen zu sollen. Coppini mag das gefühlt haben; er warf sich desshalb mit Eifer sofort auch auf die andere Alternative, die ihm übrig geblieben, nämlich einen siegreichen [97] Schlag der Yorks vorzubereiten und dadurch die Lage wieder zu seinen Gunsten zu ändern. Möglichst grosse Heerhaufen wollte er zusammenbringen, und das Mittel dazu war – die Kreuzbulle! Pius II. berichtet in den „Commentarien“ schon zum Jahre 1459, „der Bischof habe in dem Heere des Grafen Warwick die Fahnen der Kirche entfaltet und, wie wenn der Kampf gegen die Glaubensfeinde ginge, allen vollkommenen Ablass gewährt, welche auf Seiten des Grafen Warwick kämpften, gegen dessen Feinde aber habe er das Anathem verkündet und dabei eine apostolische Bulle vorgezeigt, welche zwar etwas anderes enthielt, aber für das gehalten wurde“, wofür sie Coppini ausgab[50]. Es leuchtet ein, dass das Jahr 1459 nicht zutrifft; auch die anderen im Zusammenhang mit diesem Verfahren des Nuntius erzählten Ereignisse gehören, wie schon einmal bemerkt wurde, in das Jahr 1460; zudem hat Coppini die Vollmacht zur Verkündigung der Cruciata erst 1460 bekommen[51]. Aber auch das Jahr 1460 hat höchst wahrscheinlich den Missbrauch mit der Kreuzbulle, wenigstens in grösserem Umfange, nicht gesehen; wir wüssten nicht, wann in diesem Jahre der Nuntius sich veranlasst gesehen haben sollte, das Kreuz gegen die Lancasters zu predigen, da diese schon in den ersten Tagen nach seiner Rückkehr von Calais bei Northampton, und zwar von den längst bereit gehaltenen Truppen der Yorkisten, überwältigt wurden, dann aber bis zum Ueberfall bei Wakefield am 30. December gerade dem Nuntius als die „hoffnungslose Partei“ galten. Erst jetzt waren sie wieder gefährlich geworden, und Coppini hatte nun auch ein persönliches Interesse daran, dass sie niedergeworfen würden. Es liegt also nahe, jenen Bericht Pius’ II. aus dem Jahre 1459 hier für die ersten Monate des Jahres 1461 gelten zu lassen, zumal da der Bischof in seinem Briefe vom 9. Januar an den Florentiner Lorenzo selbst jetzt mit der Aufrichtung des Kreuzes gegen diejenigen droht, die seine Friedensvermittelung [98] nicht annehmen, und dass er sie wie Verbrecher und Rebellen behandeln wolle, wenn sie den Befehlen des Papstes und dem Willen des Königs entgegen seien. Ausserdem haben wir jetzt das positive Zeugniss des Antonio della Torre, der in seinem schon erwähnten Briefe vom 9. Januar an Francesco Sforza schreibt: „Das ganze Volk hier, welches den König und Warwick liebt und achtsam ist auf den Vortheil, welchen des Legaten Gegenwart bei der letzten Gelegenheit gebracht hat, fasst Muth und eilt willig zusammen, wenn es hört, dass er auf dem Platze ist. Es ist zu hoffen, dass in ein oder zwei Monaten mehr als 150 000 Mann im Felde stehen.“ Dass die Entfaltung der Fahne der Kirche gegen die Lancasters nachher einen Anklagepunkt gegen den Nuntius gebildet hat, soll hier nur kurz bemerkt werden.

Die der Entscheidung zuführenden Ereignisse traten schneller ein, als Coppini es gewünscht hatte. Schon am 17. Februar fand bei St. Albans ein Zusammenstoss zwischen den Kriegshaufen der beiden Parteien statt. Das Gefecht verlief abermals unglücklich für die Yorkisten; Graf Warwick müsste mit Hinterlassung von 2000 Todten das Feld räumen. König Heinrich wurde aufs neue eine werthvolle Siegesbeute und war also seiner Gemahlin und seinem Söhnlein wiedergegeben[52]; das Spiel, sich mit seinem Namen zu decken, war fortan für die Partei York und den Legaten vorbei.

Coppini, den Pius II. als „nicht so kühn im Unglück, wie vorsorglich im Glück“ charakterisirt, hatte schon am 10. Februar London verlassen und sich nach Gravesend am südlichen Ufer der Themse in der Grafschaft Kent begeben, um für den Fall ungünstiger Ereignisse sofort sich nach dem Continent einzuschiffen. „Er fürchtete für sein Leben, wenn er länger bliebe“, – so berichtet der geschichtschreibende Papst, und Coppini selber erinnert in einem späteren Briefe an den Bischof von Exeter daran, dass die Lancasters ihm zugeschworen hatten, ihn zu hängen, wenn sie ihn in ihre Gewalt bekämen; auch gesteht er, in welch’ grosser Verwirrung und Sorge er in jenen Tagen gewesen, zumal auch der Pöbel in London beim Eintreffen der Unglücksbotschaften ihn mit Schimpfworten und Insulten überhäuft [99] habe[53]. Nach einem unfreiwilligen, durch Strandung des Schiffes bewirkten Aufenthalte an der Themsemündung ging er dann am 23. Februar nach Middelburg, das damals die Bedeutung des heutigen Vlissingen hatte, in See[54]. Am 20. März treffen wir ihn in Brügge[55], wohin Briefe an ihn auch noch am 7., 8. und 11. April adressirt werden; am 17. April war er nicht mehr dort und am 23. und 27. desselben Monats antwortete er aus Mecheln[56].

Ueber die Ereignisse in England wurde Coppini durch Briefe und Boten stets genau unterrichtet. Die betreffenden Schreiben sind uns theilweise erhalten[57], und auch sie, herrührend von hervorragenden Parteigenossen der Yorks, z. B. von Georg Nevill, dem Bischof von Exeter, von Richard Beauchamp, dem Bischof von Salisbury u. a. zeigen, wie eng die Bande waren, welche den Nuntius an die Gegner des Hauses Lancaster knüpften. Die überraschendste Kunde mochte es für ihn sein, dass der Graf Eduard von March, Richard York’s Sohn und Erbe, ohne lange auf einen Sieg über die Königlichen zu warten, am 4. März sich zum Könige von England erklärt und den Thron bestiegen hatte, von Pairs und Volk als Eduard IV. jubelnd begrüsst[58]. Es war das Ereigniss, auf welches die Partei, und der Nuntius mit ihr, so lange schon hingearbeitet hatte, und nun stand der Letztere abseits und getraute sich nicht einmal hinzueilen zu dem auch durch seine Mitwirkung emporgekommenen Könige und demselben seine persönliche Huldigung zu überbringen. Er schrieb dem Bischofe Beauchamp seinen Entschluss, vorläufig in den Niederlanden zu bleiben und abzuwarten, ob das Königthum Eduard’s auch Bestand habe[59]. Durch die Schlacht bei Towton am 28. und 29. März, an welcher wohl auch die famosen Kreuzfahrer Coppini’s auf York’scher Seite Theil genommen haben, erbrachte Eduard den Beweis, dass er der Stärkere, ihm also die Krone gehöre; das Heer der Lancasters wurde gänzlich aufgerieben, der Widerstand der gestürzten Dynastie war auf lange hinaus gebrochen[60].

[100] Der Nuntius Coppini dachte nun daran, nach England zurückzukehren[61]. Er hoffte jetzt, recht bald in die Reihen der Englischen Bischöfe zu treten[62] und jedenfalls nun seine päpstliche Sendung erst eigentlich erfüllen, dadurch aber auch in Rom für sich Stimmung machen zu können. Die Siegesnachricht, die ihm der Bischof von Exeter, der nunmehrige Lordkanzler, zugehen liess, beantwortete er mit der Erinnerung an die Versprechungen, die ihm sowohl für sich als auch in Bezug auf seine päpstlichen Aufträge früher gemacht seien; der Lordkanzler sollte bewirken, dass der König die für den Fall, dass er zur Regierung käme, eingegangenen Verpflichtungen jetzt erfülle und dadurch dem Herrn den Dank für die Eduard und den getreuen Söhnen der Kirche gewährte Gnade des Sieges abstatte[62][WS 4]. Wenige Tage darauf sandte er auch Briefe und Boten nach Rom, an den Papst sowohl, als auch an andere Personen, das Ganze adressirt an einen Vertrauten, Falco mit Namen, vielleicht Falco de Sinibaldis, der seit 1455 Kammerkleriker war. Gleichzeitig bat er seinen Gönner, den Herzog von Mailand, um seine Unterstützung bei der Curie. „Es bleibt für Rom jetzt das Nöthige zu thun; alle Hoffnung darauf aber besteht in Euerm Einfluss“ – schrieb er dem Herzoge am 27. April aus Mecheln, und er beklagte sich zugleich, dass er ohne Hülfe und Unterstützung sei[63]. Abgesehen von Coppini’s persönlichen Wünschen handelte es sich in diesem Botenverkehr wohl um die Anerkennung des Königs Eduard durch den Papst, vielleicht auch um Verhandlungen, die den Dauphin Ludwig von Frankreich betrafen, welch’ letzterer bekanntlich damals flüchtig in den Burgundischen Landen weilte, und mit welchem Coppini Ende April in Brüssel eine Zusammenkunft hatte[64].

Ueber die Aufnahme, welche die Briefe und Wünsche des Nuntius in Rom gefunden haben, sind bis jetzt leider nur sehr spärliche Zeugnisse bekannt; selbst ein Schreiben – Promemoria – Coppini’s an den Papst fehlt uns, welches allgemein über die Lage in England, Frankreich, Schottland und Flandern unterrichtet haben soll, und von welchem der Nuntius am 2. Juni [101] Abschrift an seinen Freund, den Herzog von Mailand, sandte; nur das Begleitschreiben ist bekannt geworden[65]. Aus den spärlichen Quellen aber ergibt sich, was unser Thema betrifft, das Folgende: Pius II. war über die politische Haltung seines Nuntius, ja vielleicht selbst über dessen Entfernung aus England, noch am 11. März nicht genau unterrichtet. Er hätte demselben sonst an jenem Tage nicht schreiben können, er solle dem König Heinrich in allem zu Diensten sein, „nec quantum in eo est conculcare permittat“ u. s. w.[66]. Am 2. Juni hatte der Papst zu den betreffenden Fragen noch keine Stellung genommen, d. h. Coppini hatte noch keine Nachricht darüber; denn er schreibt an diesem Tage an Franz Sforza, er erwarte noch die Entscheidung von Rom. Er ist nach St. Omer, also in die Nähe von Calais, gegangen und will dort bleiben, „bis es Zeit ist, nach England überzusetzen“[67]. Am 10. Juni ist er merkwürdigerweise wieder in Antwerpen und schreibt ebenfalls noch: „Vorausgesetzt wir werden von Rom nicht im Stiche gelassen u. s. w.“ – er hat hier jedoch nicht die Englische Angelegenheit, sondern offenbar die eigentliche Interessensphäre des Mailänders, die Anjou-Neapolitanische oder vielleicht die Genuesische Frage, im Auge[68]. Endlich am 14. Juni kann ihm Sforza in Mailand schreiben: Antonio della Torre sei von Rom zurück auf dem Heimwege, „genau unterrichtet von des Papstes ausgezeichneter Gesinnung gegen ihn [den Nuntius]“[69]. Das letztere bezog sich doch wohl auch auf das Vergangene, auf Coppini’s Verhalten in dem Englischen Thronstreit. Pius hatte also die Entthronung des Königs Heinrich nicht weiter übel genommen!

Am 22. Juli 1461 war König Karl VII. von Frankreich gestorben. Der Dauphin, jetzt Ludwig XI., hatte, wie oben erwähnt, auch mit dem Nuntius Coppini in den Niederlanden in Verkehr gestanden, und theilweise sind die Verhandlungen der Curie mit ihm und dem Herzoge von Burgund, welche einestheils die Aussöhnung der beiden Fürsten mit dem Könige Karl, anderntheils die Aufhebung der pragmatischen Sanction durch den künftigen Beherrscher Frankreichs, vielleicht auch die Anjou-Neapolitanische [102] und die Genuesische Angelegenheit betrafen, durch Coppini’s Hand gegangen[70]. Der eigentliche Unterhändler war Jean Geoffroy, der Bischof von Arras. Die Einzelheiten liegen leider noch im Dunkel. Aber es sollte uns nicht wundern, wenn die am Mailänder Hofe geltende Meinung, der Dauphin wünsche die Revolution in Genua, schliesslich auch auf unseren Bischof von Terni zurückgeführt werden müsste[71]. Als Ludwig nun als König, geleitet von dem Herzoge von Burgund, nach Frankreich zurückkehrte, schloss sich auch Francesco Coppini dem königlichen Gefolge an[72]. Er fand freilich in Frankreich bei den England feindlichen Prälaten keine brüderliche Aufnahme, wie das sich zeigte, als er am Grabe des verstorbenen Königs Karl, wie wenn dieser im Banne gestorben sei, in Gegenwart des neuen Herrschers die Absolution betete. Der Bischof Basin sagt, er sei hierzu von Aussen, durch Leute, die dem Papste und dem jungen Könige einen Dienst thun wollten, veranlasst worden. Man hielt es jedoch allgemein für eine freche Anmassung von dem Nuntius, der dadurch die Asche des Todten und die ganze Französische Kirche geschändet habe[73]. Auch gegen den Papst Pius selbst machte sich in Frankreich eine wachsende Missstimmung[WS 5] geltend; und das nicht bloss wegen der Angriffe auf die pragmatische Sanction, sondern man sagte ihm u. a. theils versteckt, theils ganz offen nach, er habe den Bürgerkrieg in England und die Entthronung Heinrich’s VI., d. h. der Französischen Königin Margarethe, absichtlich durch den Bischof von Terni herbeigeführt. König Karl VII. selbst hatte noch kurz vor seinem Tode an Pius einen bedeutungsvollen Brief über die Englischen Vorgänge geschrieben und die Abberufung des Nuntius Coppini verlangt[74]. Der Papst übertrug nun am 20. August die Französische Legation dem Bischofe von Arras und gab diesem Auftrag, in jeder Weise den über ihn verbreiteten Gerüchten über sein Verhältniss zu [103] den Ereignissen in England entgegenzutreten. Der Bischof wurde zugleich für England und Schottland und auch für Burgund beglaubigt; er sollte den Frieden zwischen Frankreich und England sichern, und im Uebrigen war seine Hauptaufgabe ja die Vernichtung der pragmatischen Sanction[75].

Der Nuntius Coppini war also plötzlich seiner Stellung als Vertreter des Papstes in England wie in den Burgundischen Landen enthoben. Man hielt ihn an der Curie wegen seiner Vergangenheit für ungeeignet, ein besseres Verhältniss Englands mit Frankreich anzubahnen, und man mochte auch der Französischen Nationalpartei schon mit Rücksicht auf die Angelegenheit der pragmatischen Sanction gern eine Genugthuung für den Sieg der Franzosenfeinde in England geben wollen. Wir treffen Coppini noch am 23. September in Paris. Er hatte sich bis dahin der Gunst des Königs Ludwig erfreut und bei diesem die Wünsche des Herzogs von Mailand bezüglich Genuas und Neapels zu vertreten gesucht. Das Ergebniss war freilich bloss, dass er dem Herzoge die freundliche Gesinnung des Königs gegen ihn und sein Herzogthum melden konnte[76]. Jetzt nachdem nun der Bischof von Arras auch für England an seine Stelle getreten, hätte man erwarten sollen, Coppini habe sofort nach Rom zurückkehren müssen. Doch nein, der neue Legat gedachte sich die engen Beziehungen seines Vorgängers zu Eduard IV. und dessen Regierung noch zu Nutzen zu machen und schickte ihn noch einmal nach England hinüber, damit er die Verhandlungen um einen endgültigen Ausgleich zwischen den beiden Reichen einleite; nach vier Wochen sollte er wieder zurück sein[77]. In der That blieb Coppini in England bis gegen Ende November; dann erst trat er die Romfahrt an. Und nichts Gutes ahnend, „sibi conscius ac timens“, wie Pius II. schreibt[78], hatte er sich vor seinem Scheiden vom Englischen Hofe noch zum Procurator des Königs Eduard beim heil. Stuhle ernennen lassen[79]. Er durfte hoffen, so allen Fährlichkeiten, die ihn etwa bedrohten, guten Muthes entgegengehen zu können. König Eduard setzte ihm auch ein Jahrgehalt von 100 Pfund Sterling aus, in dessen [104] Genuss er verbleiben sollte, bis durch kirchliche Beneficien in England für ihn in hinreichender Weise gesorgt sei. Und noch mehr, noch deutlicher sollte offenbar werden, in welcher Gunst Coppini bei dem Könige stand: er erhielt für sich und seine beiden Nepoten Bartolomeo und Tomasino Coppini das in Rücksicht der beiden letzteren erbliche Recht, die königliche weisse Rose im Wappen zu führen[80].

Trotz allem, und trotzdem auch der Herzog von Mailand, Franz Sforza, den Bischof zu seinem Rath ernannte, trotzdem andere Fürsten und Herren diesem ihre Empfehlungsschreiben an den Papst mitgegeben haben[81], lesen wir nun von der Anklage und Verurtheilung Coppini’s bei der Curie. Sein Verbrechen war die Verkündigung der Cruciata und der Excommunication gegen die Lancasters und deren Parteigänger, während er allen Helfern der Yorkisten die ewige Seligkeit, d. h. wohl vollkommenen Ablass versprochen haben sollte. Darüber waren, wie wir gesehen haben, besonders die Franzosen erbost, und sie machten den Papst selbst für die Handlungsweise seines Nuntius verantwortlich. König Ludwig selber, wohl durch die entthronte Königin Margarethe bewogen, beklagte sich bei Pius über den Bischof[82]. Frankreich zu Liebe war Coppini abberufen worden, Frankreich zu Liebe wurde ihm jetzt auch der Process gemacht, um so eher, als Pius gerade im Frühjahr 1462 auf anderem Felde, in der Neapolitanischen Thronfrage, den Französischen Wünschen nicht nachzugeben entschlossen war.

Das Vorgehen des Papstes gegen den Ex-Nuntius nun, wie er erst nach der Französischen Gesandtschaft vom März 1462, ja sogar erst nach der Uebersiedelung des Hofes nach Viterbo, als schon alle Welt sagte, Coppini gehe straflos aus, den Befehl zu seiner Gefangennahme gab, wie der Gefangene ferner im weitesten Umfange geständig war und auch den Makel der Simonie, den Vorwurf, mit Pfründen, Ordinationen und Absolutionen gehandelt zu haben, auf sich nahm, wie Cardinäle und Prälaten trotzdem die Meinung vertraten, Coppini sei zu Unrecht gefangen gesetzt, wie der Papst aber heimlich die Auditoren der Rota zu sich kommen liess und, nachdem er sie zu Stillschweigen verpflichtet, von ihnen ein Gutachten über Coppini’s Schuld und [105] Strafe verlangte, wie dann im geheimen Consistorium dieses Gutachten benutzt wurde, um die mildere Auffassung zu Falle zu bringen und die Vertheidiger des Angeklagten erröthen zu machen, wie endlich die Strafe der Amts- und Würdenentsetzung über den Bischof verhängt und dieser in ein Kloster, seinem Wunsche gemäss in das Kloster St. Paul ausserhalb der Mauer, verwiesen wurde, wo er unter dem Namen Ignatius als Benedictinermönch weiterlebte, – das alles im Einzelnen zu erörtern, dürfte überflüssig sein, da Pius II. selbst in den „Commentarien“ es mit dramatischer Klarheit erzählt. Wir fügen der päpstlichen Berichterstattung nur noch das Datum der Urtheilsfällung: 2. März 1463, und den Tag der Professablegung des neuen Ordensbruders: 21. März desselben Jahres – hinzu[83]. Danach wäre anzunehmen, dass Coppini doch fast ein Jahr als Gefangener in den Verliessen der Engelsburg zugebracht hat. In seiner Führung als Mönch hat er auch des Papstes Lob sich erworben. Doch der Gram über sein Missgeschick und über den Verlust seines guten Namens sollen ihn frühzeitig, schon bald nach dem Hinscheiden des Piccolomini und der Erhebung Paul’s II., in das Grab gebracht haben[84].

Er hat seinen irdischen Richtern nicht den Gefallen gethan, ohne Protest gegen seine Verurtheilung von dieser Erde zu scheiden. Zwar hat er nicht mehr Zeit gefunden, seine Rechtfertigung, welche ihm sein Freund Hieronymus Aliottus, der Abt von St. Flora und Lucilla in Arezzo, verfasst hatte, wie beabsichtigt, dem neuen Papste und den Cardinälen vorzulegen[85]. Er ist darüber hingestorben. Uns jedoch erwächst durch die Kunde davon die Pflicht, zu der Frage Stellung zu nehmen, wenngleich uns die „Apologie“ des Francesco Coppini nicht vorliegt. Mariano Armellini, der Abt von Assisi, hat sie im vorigen Jahrhundert noch gekannt und gibt uns eine kurze Inhaltsangabe davon: „Coppini – versucht sich in jeder Beziehung zu reinigen und als unschuldig zu erweisen, Gott und die Engel zu Zeugen anrufend, dass er sich jeder Art von Raub und von der Sucht nach Gold und Silber entfernt gehalten und reine Hände gehabt habe; als Beweis führt er seine Armuth an (mit der er [106] zurückgekehrt). Er habe alle Obliegenheiten eines treuen und eifrigen Gesandten mit Verachtung der grössten Anstrengungen und Enthaltung von jeder Ungerechtigheit, mit Ueberwindung aller Schwierigkeiten und von tausend Gefahren erfüllt. Er habe den Englischen Staat reformirt und zum Gehorsam der Römischen Kirche und des Papstes zurückgeführt. Alle Vergehen aber, die ihm gegen alle Gerechtigkeit und Wahrheit vorgeworfen würden, seien nur Intriguen- und Lügenproducte seiner Feinde. Er bitte desshalb in inständigster Weise, ihm die Möglichkeit, sich zu vertheidigen, und Gehör vor einem gerechten Gerichte zu gewähren[86].

Wir stellen zunächst fest, dass die einfache chronologische Auseinanderhaltung der Thatsachen, wie sie unsere Darstellung der politischen Thätigkeit des Nuntius bietet, allerdings uns schon überzeugt hat, dass nicht sittliche Motive, sondern lediglich die Politik den Process veranlasst hat. Wäre der Nuntius schon bei seiner Entsetzung von der Legation als aus sittlichen Rücksichten anzuklagen erschienen, dann hätte er nicht mehr zu einer nochmaligen diplomatischen Sendung in England durch seinen Nachfolger, den Bischof von Arras, verwandt werden dürfen, dann würde auch König Eduard trotz aller Verpflichtungen, die er gegen Coppini hatte, schwerlich ihn mit so ausgezeichneter Gunst überschüttet haben, dass er ihm sogar das königliche Wappen gestattete –, dann hätte aber vor allem Pius selbst mindestens die Anklage erheben lassen, sofort nachdem der Ex-Nuntius nach Rom zurückgekehrt war. Statt dessen hat er noch mindestens vier Monate gewartet, bis erst die Französische Gesandtschaft ihn überzeugt hatte, dass die öffentliche Meinung in Frankreich und der Missmuth der entthronten Königin Margaretha ein Opfer haben mussten. Aus dem blossen Princip, die Rechte des Königs Heinrich zu schützen oder jetzt zu rächen, würde Pius gegen Francesco Coppini auch nicht eingeschritten sein, da, wie oben erzählt, noch am 14. Juni 1461 der Herzog Sforza die gute Gesinnung des Papstes gegen denselben bezeugt, und da überhaupt des Papstes Stellung zu der Englischen Thronfrage so zweifelhaft gewesen, dass sogar Campanus, der Hofpoet, glaubte, Pius habe die Yorks begünstigt, und das als Verdienst von ihm besang[87]. [107] Es lässt sich also schon annehmen, dass ohne die Französische Einwirkung Francesco Coppini allerdings straflos, vielleicht sogar als geschickter Diplomat anerkannt, hätte weiter leben können, wie sein Freund Aliotti ihm noch nach der Rückkehr nach Rom schreibt, er zweifele nicht daran, dass er die höchsten Ehren (amplissimos honores), die er für ihn schon von der Englischen Legation gehofft habe – augenscheinlich den Cardinalat –, sich durch seine Tugend und seine Betriebsamkeit (industria) in Zukunft erwerben werde[88].

Anders stellt sich aber die Frage, ob der Ex-Nuntius, auch nachdem die Anklage nun einmal erhoben war, straflos ausgehen konnte? Darauf gibt das unten mitgetheilte Gutachten der Rota die ausführliche Antwort. Wir trennen die Schuldfrage in Bezug auf seine politische Thätigkeit und in Bezug auf die nur dem privaten Vortheil dienenden Finanzkünste u. dergl. In ersterer Beziehung geht seine Schuld aus unserer Darstellung unzweifelhaft hervor. Die Vertheidigungsschrift hat auch, wie es scheint, nur den Erfolg als Entlastungsgrund angeführt: Coppini behauptet, in England die Reform des Staates herbeigeführt und das Ansehen Roms wiederhergestellt zu haben. Wir wollen als Entschuldigungsgrund für seine Parteinahme gegen die Lancasters noch hinzufügen, dass, wie gesagt, des Papstes Haltung gegenüber der Englischen Thronfrage eine solche war, dass der Nuntius wohl glauben konnte, Pius werde zufrieden sein, wenn die Sache nur in dem einen oder andern Sinne zum endgültigen Austrage käme und dabei „das Ansehen der Kirche“ gestärkt würde. Ferner mochte der Nuntius wissen, dass der Missbrauch mit der Cruciatbulle, ihre Verwendung „ad catholicorum exterminationem“ – auch schon sonst vorgekommen sei, allerdings mit Erlaubniss oder auf ausdrückliches Geheiss des Papstes, und ohne diese ausdrückliche Erlaubniss war die Errichtung der Fahne der Kirche dem Nuntius, wie die Auditores rotae sagen, nicht erlaubt. Bezüglich des mehr privaten Makels der Simonie u. dergl., auf deren Leugnung die Vertheidigungsschrift den Hauptnachdruck gelegt zu haben scheint, machen wir darauf aufmerksam, dass den Auditoren der Rota auch die Rechnungsbücher, „registra“, [108] des Nuntius vorgelegen haben, und im übrigen ist die nachträgliche Unschuldbetheuerung wegen der den Richtern vorgelegten, eigenhändig geschriebenen „Confessio“ werthlos. So arm, wie Coppini sich hinstellte, ist er auch nicht zurückgekehrt, da Pius in den „Commentarien“ ausdrücklich bezeugt, er habe durch goldene Gefässe u. dergl. Geschenke an der Curie sich Freunde zu machen gesucht. Da er ausserdem von dem Englischen Könige ein Jahrgehalt von 100 Pfund Sterling, für damals eine hohe Summe, bezog, so konnte er nicht als arm gelten.

Wir schliessen also mit der Erkenntniss, dass das Urtheil gerecht war. Unrecht ist Francesco Coppini nur dadurch geschehen, dass er den politischen Rücksichten auf Frankreich geopfert wurde, und dass, um seine Verurtheilung zu sichern und nach Aussen, besonders nach England hin, in das gewünschte Licht zu setzen, nachträglich erst seine sittlichen Makel herhalten mussten, während andere Leute mit denselben und ähnlichen Dingen auf dem Gewissen in Ehren weiterlebten.




Beilage.

Wir lesen in Pius’ II. „Commentarien“ (S. 278): „Deinde [Papa] confessionem rei ad se clam vocatis Auditoribus Rotae, ac juramento adactis ne quid efferrent, examinandam tradidit, et qua poena plectendus esset episcopus, qui talia commisisset, percunctatus est: illi, tempore ad deliberandum obtento, post dies octo scriptam signatamque Rotae sigillo suam sententiam attulere: qua privandum episcopatu reum, et ab ordine deponendum censuere, et in aliquo monasterio detrudendum, ubi sua peccata perpetuo defleret. Vocatur deinde consistorium secretum – – –, deinde cardinalium sententias exquirit: cumque mitiora nonnulli censerent, quam scelera mererentur, – – – consilium Rotae in medium protulit: quo lecto erubuere defensores rei et pars maxima cardinalium in auditorum sententiam pedibus ivit.“


Das Gutachten der Rota [etwa Anfang 1463].
Mitgetheilt aus einem unsignirten Bande „Consultationes antiquae auditorum Rotae“ in der Abtheilung des Rota-Archivs, deren Thüre die Aufschrift „Archiv. secretum“ trägt. – Die Abkürzungen, die wir aufgelöst geben, sind die gewöhnlichen; die Interpunction ist hie und da dem Sinne entsprechend geändert.

[109] Consultatio auditorum Rotae in causa episcopi Interampnensis, Legati in regno Angliae.

Beatme p. Intellecta Serie facti ex hiis, que v. B. nuper nobis ordinate proposuit, et relacione dni. vicarii sancti Petri ad hec per S. v. deputati, tum etiam ex hiis, que ex processu per S. v. et de ejus mandato habito contra dum. Franciscum de Chopinis episcopum Interampnensem ejusque confessionibus et regestris et literis missivis didicimus, vissis [sic] etiam literis apostolicis facultatum sibi concessarum et sumpto certi Brevis per B. v. sibi directi, auditis etiam nonnullis relacionibus per Rdum patrem d. episcopum Anchonitanum, qui una cum prefato d. vicario dictum episcopum de mandato v. S. super certis interrogarunt, mandatis v. Stis[89] obsequentes, prout tenemur ex delato, qua videlicet pena sit de jure plectendus dictus episcopus, respondemus nobis videri de jure dicendum, arbitrio tamen et misericordia Stis v. in omnibus semper salvis, prefatum episcopum fuisse et esse secundum premissa sacrorum canonum multipliciter transgressorem, simoniacum et sediciosum homicidam.

Transgressus est enim in eo, quod dispensavit cum pacientibus defectum etatis et natalium, ut ad sacros ordines promoverentur contra generale concilium, et hoc repetitis viribus, indulsit generaliter [in marg.: dicatur dicta indulgentia] certo monasterio et conventui ordinis sancti Benedicti esum carnium [in marg.: et hoc fuit de consensu presidentium ordinis revocatum et restituta pecunia], passus est publice predicari per quendam titularem episcopum tenentem in suis manibus literas apostolicas in forma „significavit“, quod non adherentes sibi seu factioni sue erant excommunicati, adherentes vero — ut ejus verbis utamur — absolvere poterat plenarie; indulgentias ubi non poterat concessit, pro diversis gratiis et dispensationibus per eum factis varias pecuniarum quantitates extorsit, preterea dispensavit cum falsatione, qui addidit ad taxam literarum apostolicarum unum… [abgerissen!] importans quinquennium, alias plures exactiones fecit tum a laicis tum a prelatis et postremo… [abgerissen!] simulatione notandum. Ex premissis igitur a[r]bitrati sumus, quod pro tot transgressionibus copulatis reiteratisque attentis qualitatibus transgressiones hujusmodi aggravantibus, quod pena ipsa etiam de equitate scripta debeat aggravari, quia fuit simoniacus circha ordines conferendos seu habilitando personas defectus etatis et natalium pacientes, cum quibus ultra reatum transgressionis recipiendo peccunias [sic] commisit simoniam, que sola sufficeret ad depositionem tam ab ordine quam ab episcopali dignitate.

[110] Accedit autem, Bme P., quod apud nos est gravius, quod videlicet episcopus ipse qui tanquam pacis angelus missus fuerat ad ea tractanda et peragenda, que pacis erant in regno Anglie, ea non est veritus atemptare que grave scandalum sapiebant. Non enim poterat legatus ipse absque v. Bnis licencia speciali ecclesie vexil[l]a errigere [sic] et ex hoc arma moventibus cohoperari aut bellum ipsum quomodolibet instigare; cum enim ex hiis secute sint plurimorum hominum cedes, remanserint quamplures a dicto regno proscripti et fidelium mentes, videntes Jesu Christi ejusque vicarii et ecclesie insignia errigi ad catholicorum exterminacionem, plurimum scandalizate fuerint arbitrancium, ista v. Stis licencia facta esse. Profecto ex tam publico notorio et scandaloso facinore gravis insurgit enormitas, ex quibus venit et ab ordine et ab episcopali dignitate per S. v. in consistorio, prout sibi videbitur, intrepide deponendus et detrudendus in aliquo regulari monasterio ad perpetuam penitenciam peragendam, reservata super hoc vestre Stis misericordia dispensandi si videbitur in futurum.

Superest respondere ad motiva que fieri posse videntur: cum enim in predictis legacionis literis videatur sibi data potestas tractandi confederaciones et lighas firmandi etc. [sic] et alia faciendi, que eciam mandatum exigerent magis speciale, ergo videtur excusandus, quod si recte attendantur verba hujusmodi facultatis, omnia tendunt ad honestum effectum videlicet pacis et quietis illius regni, quo facilius subsidium [scil. contra Turcos] posset haberi, non autem potuit commutare statum regis, ad quem missus fuerat, et ea attemptare, que manifestum scandalum verissimiliter [sic] erant productura [in margine: et cetera et alia faciendi que mandatum exigerent speciale referri debent admodum capitulandi]; nec per predicta aut aliqua dicte facultatis verba credendum aut dicendum est, vestram S. dedisse mandatum ad delinquendum. Non obstat, quod erat sibi data facultas invocandi brachium seculare, quia illud debet intelligi: quando ecclesiastica auctoritas et jurisdictio debito modo impartita non suffecisset. Tunc enim demum ad seculare suffragium est per ecclesiasticum judicem recurrendum, quando spiritualis non suf[f]ragatur auctoritas et censura; nec invocavit episcopus in suum particulare suffragium brachium seculare, prout de jure potuisset servatis servandis, sed generale bellum per vexilli ecclesie erectionem instigavit, quod procul dubio facere non poterat, etiam posito quod rex Henricus a sua sede regia fuisset alias legitime ammovendus [sic]; talis enim animadversio non fuerat episcopo demandata, qui fuerat ad ipsum nuncius specialiter destinatus.

Videbatur huic sententiae in aliqualiter refragari res, ut dicitur, per prefatum dominum Franciscum prospere gesta, eo quod ejus [111] interventu et auctoritate sit assumptus in regem d. Eduardos rex modernus. Sed cum pretextu boni nullum sit malum vel illicitum committendum neque de jure excusetur miles aut capitaneus, qui preter sive contra mandatum ducis belli rem bellicam prospere gessit, sed veniat nichilominus puniendus, idcirco non venit propterea dictus episcopus excusandus a pena legis.

Non obstat quod Stas vestra per ejus breve episcopo directum videatur premissa omnia approbasse, quia hoc si recte consideratur non est verum. Quis enim sane mentis arbitraretur, Beatitudinem vestram misericordem mansuetam et piam tam nepharia [sic] facinora approbasse, praecipue cum de eis nulla saltem sufficiens mencio facta fuerit in literis ipsius episcopi vestre Sti directis; nulla enim de er[r]ectione vexil[l]i, nulla de tot transgressionibus et simoniis commissis, nulla denique, quod suo instigatu ad dictum bellum subeundum deventum fuerit neque de cedibus subsecutis mencio habetur in dicto brevi, animatur in eo ad continuandum bonum pacis, quod suaserat facto suo tam prospere inchoatum, constituitur in – – – [zerstört, wohl: spem] retribucionis pro meritis si que feliciter inchoata credebantur, fideliter terminaret, et talem fuisse S. vestre mentem in rescribendo firmiter arbitramur, veriori semper vestre Stis interpretacioni, declaracioni et arbitrio premissa omnia pro debito submittentes. [Andere Hand, von welcher auch die Correcturen am Rande herrühren:] Et in fidem premissorum nostri majoris sigilli impressione communivimus.

E. S. V.
humiles et devoti servuli     
Auditores vestri sacri palatii.

[a tergo:] Consultatio auditorum in causa.



Anmerkungen

  1. Ughelli, Italia Sacra, ed. Venet. 1717. I, 761, Anmerkung von Salvinus.
  2. Brief d. d. 19. Juni 1452 „Domino Francisco Coppino, thesaurario Bononiensi“ bei Mariano Armellini, Catalogi tres episcoporum reformatorum et virorum sanctitate illustrium e congr. Casinensi. Assisii 1733 (und 1755) p. 24.
  3. Ughelli a. a. O. Als „Electus Interamnen.“ kommt er schon 26. April 1458 vor: Armellini a. a. O. In Calendar of State Papers: Venetian I (1202–1509) S. 89 ff. wird er consequent Bisch. von Teramo genannt.
  4. Registra Joh. Whethamstede, Willelmi Albon et Willelmi Walingforde – – – ed. Riley (London 1873) I, 331.
  5. Rymer, Foedera etc. Tom. V Pars II, 83.
  6. Frankfurter Ausgabe v. 1614, 88.
  7. Arch. d. Rota: Copie der Process-Acte aus Lib. III. bull. Pii II. (heute cod. 470), fol. 347. (Coppini heisst hier – wie am 7. Januar – schon „Episcopus Interamnensis“, also Gams, Series etc. s. v. Interamnia zu corrigiren.)
  8. Ebenda fol. 252.
  9. Registra Joh. Whethamstede etc. ed. Riley I, 332.
  10. Rymer, Foedera V, II, 84.
  11. A. a. O. 88 f.
  12. S. Pauli, Geschichte von England V, 338 ff.
  13. Bulle „Christus filius“ d. d. Mantue anno 1459 pridie non. Decembr. Pont. a°. II°. und bezw. 3°. Id. Decembr. Pont. a°. II: Arch. d. Rota, Copie der Process-Acte aus Reg. Pontiff. Lib. VII. bullar. Pii II. (jetzt cod. 474), fol. 153.
  14. Voigt, Enea Silvio III, 90.
  15. Wir gebrauchen im Folgenden absichtlich die Bezeichnungen Nuntius und Legat ad libitum – den Quellen entsprechend; ein eigentlicher Legat war Coppini nicht, sondern er hatte nur die Vollmachten eines Legaten.
  16. Raynald, Annalee eccles. ad a. 1460 Nr. XV.
  17. Arch. d. Rota: Copie der Process-Acte aus Reg. Pontiff. Lib. IX. bull. Pii II. (heute cod. 476), fol. 76. (Vgl. Pastor, G. d. Päpste II, 170 Anm. 5.)
  18. A. a. O. 89.
  19. Ebenda.
  20. Calendar of State Papers: Venetian I (1202–1509), Nr. 357 S. 90.
  21. Er sagt es selbst in seinem Briefe an den Magister Lorenzo: Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 360 S. 94.
  22. Vgl. Pauli a. a. O. 342.
  23. S. Pauli a. a. O. 342.
  24. S. den Reflex dieses Eindrucks in den „Commentarien“ a. a. O.
  25. Pauli a. a. O. 342–343.
  26. Darauf deuten die Ausdrücke: „– de quibus pauca dicimus, quia D. V. Rma. fuit in Anglia et in Calesia et omnia vidit“ etc. – „Rogamus autem P. V. Rmam, quod dignetur transire mare“ etc. Die Auffassung bei Pauli a. a. O. ist offenbar irrig.
  27. Vatican. Archiv, Armar. IV caps. III fol. XXV. Gedruckt in Ellis, Original Letters illustrative of English history. Serie III vol. 1, 82 ff. Nr. 36.
  28. Er erwähnt die Briefe von Brügge und Calais in seinem Schreiben vom 3. Juli.
  29. S. seinen Brief vom 3./4. Juli an den König Heinrich VI.
  30. Pauli a. a. O. 345.
  31. Vatican. Arch., Armar. IV caps. III fol. XXVI und Calendar of State Papers: Venetian I (1202–1509), 89 aus dem Sforza-Archiv in Mailand. Der Druck bei Ellis, Original Letters a. a. O. p. 88 nach der Vaticanischen Copie, jedoch mit irriger Signatur („Arm. XIV“ statt IV).
  32. S. die Randbemerkung am Schlusse des Briefes: Calendar of State Papers a. a. O. S. 91.
  33. Pauli a. a. O. 345 ff.
  34. Calendar of State Papers a. a. O. 91 Nr. 358.
  35. Ebenda 93, Nr. 360.
  36. Ebenda.
  37. Raynald, Annal. eccl. ad a. 1460, Nr. CVII.
  38. Ebenda.
  39. Calendar of State Papers a. a. O. 92 Nr. 359.
  40. Rymer, Foedera etc. V, II, 102.
  41. Pauli a. a. O. 352 f.
  42. Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 360 S. 92.
  43. Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 362 S. 96.
  44. Dieser „Erlass“ bedeutete vermuthlich eine Rückwärtsbewegung von den Yorkisten weg und zur pflichtgemässen Unparteilichkeit zurück.
  45. Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 361 S. 94 f.
  46. Ebenda.
  47. Ebenda Nr. 362 S. 95 f.
  48. Ebenda Nr. 364 S. 97.
  49. Ebenda Nr. 363 S. 96.
  50. A. a. O. 89. – Auch Jean Chartier (Histoire de Charles VII. roy de France, ed. Denys Godefroy. Paris 1661, p. 320) erzählt die Sache, als ob Coppini gleich zu Anfang seiner Legation öffentlich gegen König Heinrich aufgetreten sei. Wir entnehmen dem Berichte Chartier’s noch die Thatsache, dass Coppini in seinen öffentlichen Reden Lateinisch sprach und ein Englischer Prälat dann das Gesagte dem Volke mundgerecht machte.
  51. S. oben Seite 80.
  52. Pauli a. a. O. 354.
  53. Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 376 S. 107.
  54. Ebenda Nr. 367 S. 98.
  55. Ebenda Nr. 371 S. 101.
  56. Ebenda Nr. 370. 371. 373. 375–378.
  57. Ebenda S. 99 ff.
  58. Pauli a. a. O. 357.
  59. Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 371 S. 102.
  60. Pauli a. a. O. 359 ff.
  61. Calendar of State Papers a. a. O. 377 S. 108.
  62. a b Ebenda Nr. 376 S. 106 f.
  63. Ebenda Nr. 377 u. 378 S. 108.
  64. Ebenda.
  65. Ebenda Nr. 379 S. 109.
  66. Raynald, Annales eccl. ad a. 1461 Nr. 133 u. 134.
  67. Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 379.
  68. Ebenda Nr. 380 S. 109.
  69. Ebenda Nr. 382 S. 110.
  70. S. den Briefwechsel mit Franz Sforza im Calendar of State Papers a. a. O. Vgl. Pastor, Gesch. d. Päpste II, 100.
  71. Vgl. Johannis Simonetae Historia de rebus gestis Francisci Sfortiae (Muratori, Rer. Ital. SS. XXI, 721).
  72. Voigt, Enea Silvio de’ Piccolomini III, 190.
  73. Histoire des règnes de Charles VII. et de Louis XI. par Thomas Basin, publiée par J. Quicherat. Tome II p. 13 f.
  74. Jacobi Card. Papiens. epistolae Nr. 162 S. 587.
  75. Raynald, Annales eccles. ad a. 1461 Nr. 116.
  76. Calendar of State Papers a. a. O. Nr. 386 S. 112.
  77. Ebenda.
  78. Commentarii 277.
  79. Rymer, Foedera V, 106 ad a. 1461, 20. Nov.
  80. Ebd. ad a. 1461, 23. Nov.
  81. Commentarii a. a. O.
  82. Voigt a. a. O. 191.
  83. Armellini a. a. O. p. 26 und 23.
  84. Ebenda 23.
  85. Ebenda.
  86. Armellini a. a. O. 26.
  87. Jacobi Card. Papiens. epistolae Nr. 162 S. 587.
  88. Armellini a. a. O. 25.
  89. Es hiess zuerst „consultationi v. Stis“; das wurde aber durchgestrichen und das Obige dafür an dem Rand corrigirt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Zeugnisss
  2. Vorlage: Anmerkung im Text fälschlich mit ¹ statt ² numeriert.
  3. Vorlage: Anmerkung im Text fälschlich mit ² statt ³ numeriert.
  4. Vorlage: Die vorherige Anmerkung mit der Ziffer ² wird hier wiederholt. Dies scheint ein Fehler in der Zählung zu sein, da inhaltlich gleiche Anmerkungen in der Vorlage ansonsten üblicherweise mit „Ebenda.“ vermerkt werden. Damit entsteht aber das Problem, dass für die insgesamt 5 Anmerkungsziffern im Text dieser Seite (¹, ², ², ³ und ⁴) nur 4 numerierte Anmerkungen am Fußende der Seite stehen (¹, ², ³ und ⁴). Die gegenseitige Zuordnung bleibt daher unsicher und führte möglicherweise bereits in der Vorlage zu einer inhaltlich falschen Referenzierung.
  5. Vorlage: Misstimmung