Mandantin. Aber um Gotteswillen, Herr Doktor, jetzt dauert dieser einfache Injurienprozeß bereits neun Jahre, und noch immer sind wir nicht am Ziele!
Advokat. Ja, liebe Madame Göttinger, und ich zweifle, daß wir an’s Ziel gelangen; denn Ihr Herr Gemahl muß schwören, und das wird er – der mir ertheilten Information zufolge – wohl nicht können.
Mandantin. Du lieber Gott! Wissen Sie denn nicht, daß mein guter Mann vergangene Woche plötzlich mit Tode abging?
Advokat. Was?… gestorben?… Welch ein glücklicher Zufall! – Freuen Sie sich, Madame! Wir haben uns vorsorglich zum Eid erboten. Nach Cap. XIII. §. 2. Nr. 7. der Gerichtsordnung gilt der Tod für den Eid. Ihr Prozeß ist gewonnen.