Der Zeitpunkt der ersten Austrasischen Synode
[128] Der Zeitpunkt der ersten Austrasischen Synode. Die Ansicht, dass die erste Austrasische Synode gegen das Datum des Protokolls in das Jahr 743 zu versetzen sei, beruht wesentlich auf der Bedeutung, welche man dem päpstlichen Schreiben vom 1. April 743 (Jaffé ep. 43) und besonders seinem genauen Datum beilegt. Da eine Correctur dieses Datums ausgeschlossen scheint, schreckt man vor der Möglichkeit zurück, dass ep. 42, die Veranlassung zu 43, fünf Vierteljahre früher geschrieben und so lange unbeantwortet geblieben sei. Ep. 43 enthält u. a. auf die Synode bezügliche Weisungen, daher folgert man ausdrücklich oder stillschweigend weiter, dass die Synode von diesen Weisungen abhängig gewesen sei. Loofs (Zur Chronologie (Lpz. 1881) S. 10) stellt geradezu den Satz auf: „entweder epp. 43, 44, 45 oder die Acten der Synode ep. 47,I tragen ein falsches Datum“. Würde diese Folgerung als unrichtig erwiesen, so würde damit der stärkste Zweifel an dem Datum des Protokolls hinfällig.
Nun konnte ep. 43 der Synode auch am 21. April 743 nicht vorliegen. Denn ist der Brief am 1. April ausgefertigt, so konnte der Bote erst nach diesem Tage abgehen, und da am 14. April Ostern war, wurde die Reise durch die Feiertage so verzögert, dass die Ankunft am Orte der Synode zum 21. April ganz unwahrscheinlich ist.
Ferner, dass die Curie geglaubt habe, die Synode werde bis zur Ankunft ihrer Weisungen aufgeschoben werden, ist wohl denkbar; dass dies auch in Austrasien beabsichtigt wurde, nicht wahrscheinlich. Derjenige, dem allein eine solche Rücksicht zuzutrauen wäre, ist Bonifaz. Aber nicht er, sondern Karlmann (cf. ep. 47, J. p. 127: Ego Carlmannus… episcopos congregavi etc.) hat die Synode ausgeschrieben, und Bonifaz als Mitgeladener konnte auf den Zeitpunkt der Einberufung nur einen beschränkten Einfluss haben. Wollte er die päpstliche Antwort durchaus abgewartet sehen, so musste er Karlmann mittheilen, was er ep. 42 wegen der Synode geschrieben hatte. Hingegen bezeichnet er seine Anfragen durch den Satz: „Et [129] quia servus et legatus“ etc. (J. ep. 42 p. 113 Z. 19 ff.) als vertrauliche, deren Mittheilung an den Frankenfürsten sich bei der angegebenen Absicht von selbst verbot. Mithin musste er auch die Bestimmung des Termins der Synode dem Fürsten allein überlassen, und weiterhin schliesst die Richtigkeit des Datums von ep. 43 die Richtigkeit des Datums des Synodalprotokolls nicht aus.
Ware die Synode 742 gehalten worden, – so schliesst man weiter –, so hätte Bonifaz einen Bericht darüber nach Rom senden müssen; es ist auffällig, dass jede Spur eines solchen, auch eine gelegentliche Andeutung in ep. 42 fehlt. Allein Bonifaz berichtet fast nie über eine einzelne Sache besonders, sondern erstattet zusammenfassende Berichte über die Ereignisse bestimmter Zeiträume. Nach den allerdings lückenhaften Spuren der Briefsammlung scheint alle 2 Jahre ein solcher Bericht nach Rom gegangen zu sein. Darauf verweisen Willib., J. p. 449, für 722, J. ep. 25 für 724, ep. 27 für 726, ep. 28 (cf. Willib. p. 454) für 732, ep. 42 für 742, ep. 49 für 744, ep. 46 für 748. Demnach sind die regelmässigen Berichte in die geraden Jahre gefallen. Ep. 38 weist zwar auf einen solchen aus dem Jahre 739, doch rechtfertigt sich diese Ausnahme dadurch, dass der Berichterstatter 738 in Rom war. (Ob ep. 80 als eine zweite Ausnahme zu nennen ist, bleibt dahingestellt, da dieser Brief nur durch die Antwort vom 4. Nov. 751 annähernd bestimmt wird.) In dem 744 erstatteten Berichte nun hat Bonifaz (ep. 49 J. p. 134) nach Angabe der Kurie gesagt: quod et concilium Deo et Carlomanno praebente consensum et contestante factum sit, et qualiter falsos sacerdotes… suspendisti, et quia tres archiepiscopos… ordinasses etc. Hier wird ein Bericht über seine Austrasische wie über seine Neustrische Thätigkeit unterschieden. Das „concilium“ kann dabei sehr wohl collectivisch gefasst und auf die beiden Austrasischen Synoden bezogen werden. Es erhellt also, dass die Synoden erst in dem nächsten regelmässigen Generalbericht erwähnt worden sind. Dies genügte auch, da ja Anträge von der Synode nicht nach Rom gerichtet wurden, und die Beschlüsse einer Bestätigung von dort nicht bedurften.
Lässt sich die weite Lücke zwischen ep. 42 u. 43 aber nicht durch eine Versetzung von 42 tief in das Jahr 742 hinein ausfüllen (Loofs S. 16)? Ep. 43 antwortet auf 42 zwar derart unmittelbar, dass in der zwischen beiden Briefen liegenden Zeit jeder weitere Briefwechsel zwischen den Schreibenden ausgeschlossen scheint, auch fehlt jede Andeutung über den Grund der Verzögerung. Indessen geht Loofs zu weit, wenn er (S. 10) aus dem „absque mora“ der ep. 43 (J. p. 117) folgert, dass ep. 43 sich als umgehende Antwort auf ep. 42 gebe, denn diese Worte beziehen sich nach dem Zusammenhange [130] nur auf die Bestätigung der Thüringischen Bisthümer (so auch Hauck K. G. Dschl. S. 474 Anm. 2). Kann man aber nicht erreichen, was Loofs wollte, so verfehlt die Versetzung der ep. 42 ihren Zweck. Wäre der Brief auch im Herbst 742 verfasst, es bestände gegen 43 doch eine klaffende Lücke, welche durch eine Verkleinerung nicht beseitigt wird. In den Anfang 743 aber lässt sich ep. 42 nicht verlegen, da sie das Beglückwünschungsschreiben an den neuen Papst Zacharias ist. Hieraus geht die Abfassungszeit des Briefes ziemlich genau hervor. Jene Gratulation erfolgte naturgemäss so bald als möglich, nach längerer Zeit wäre sie, zumal bei Erwähnung der nuntii referentes (J. p. 111) und ohne Angabe eines Verzögerungsgrundes, völlig sinnlos. Bonifaz sendet auch an Papst Stephan eine verspätete Gratulation (J. ep. 106), entschuldigt sich aber ausdrücklich mit dringenden Geschäften. Dass er, wie Loofs will (S. 16) auch Gregor III. sehr spät beglückwünscht habe, ist nicht erwiesen; Hauck macht treffend darauf aufmerksam (S. 441 Anm. 2), dass ep. 28 aus dem Jahre 732 nicht die Antwort auf Bonifazens Begrüssungsschreiben sein kann. Dass ferner die nuntii referentes, welche Gregor’s Ableben dem Bonifaz erzählten, zu Neujahr 742 noch in Rom gewesen sein müssten, kann man nicht mit Loofs (S. 15) aus der Erwähnung der Römischen Neujahrsfeier (J. ep. 42 p. 115) schliessen (s. auch Hauck S. 473 Anm. 1). Bonifaz spricht von Alamannen, Baiern und Franken, welche „singulis annis“ jene Festlichkeiten gesehen hätten. Man hat sich also weder mit Loofs jene nuntii referentes, noch mit Hauck den Wunnibald, sondern verschiedene unbenannte Deutsche Pilger unter diesen Personen vorzustellen. Da man nun aus gewissen Briefdaten ersieht, dass der Verkehr mit Rom auch im Winter nicht ruhte und auf die Reise etwa vier Wochen zu rechnen sind, und da man an solche nuntii referentes denken muss, welche nur gelegentlich, im Vorübergehen, das Ableben des Papstes als das Neueste aus Rom erzählten, so kann die Nachricht bald nach Neujahr bei Bonifaz gewesen sein und ep. 42 kann aus dem Anfang 742 stammen. Die Verzögerung der Antwort erklärt Hauck (S. 474 Anm. 1) aus der politischen Stellung des Papstes, „der sich zu der durch Herzog Odilo hergestellten Coalition gegen die Fränkischen Brüder hielt“. Indess ist nicht einzusehen, wie blosse politische Missgunst einen Papst bewegen sollte, der hierarchischen Ausgestaltung der Fränkischen Kirche entgegenzuarbeiten. Der von Hauck als so zielbewusst und schlau operirend hingestellte Römische Stuhl dürfte doch auch eingesehen haben, dass ruhiges Gewährenlassen ihm nur förderlich sein könne. An eine andere Politik könnte man denken, wenn – wozu kein triftiger Grund vorliegt – angenommen werden müsste, dass die Abhaltung [131] der Synode bei Abfassung der ep. 43 bekannt gewesen sei. Wir dürften dann annehmen, dass wir vor einem jener Fälle stehen, wo Rom, da sich geschehene Dinge einmal nicht ändern lassen, wenigstens nachträglich ein Wort zur Sache gesprochen hat, um doch den Schein einer Mitwirkung zu retten. Gegenüber dieser Annahme machen wir noch auf die Art der Antwort im Vergleich zu den Fragen des Bonifaz aufmerksam. Sie ist zwar in ziemlich breitem Pathos gehalten, behandelt aber die Sache nur allgemein und zusammenfassend; demnach scheint der Briefschreiber ihr keine sehr grosse Bedeutung beigelegt zu haben. Endlich lassen sich Spuren zufälliger Umstände auffinden, welche die Verschleppung der Antwort verursacht haben können. Ueberbringer der ep. 42 war Denhard. Er machte, soviel bekannt ist, zwei Reisen nach Rom, eine mit diesem Briefe, die andere 745. Das letzte Mal hatte er seine Schreiben bei dem Römischen Diakon Gemmulus abzugeben, der nach ep. 53 (J. p. 154) dem Papste darüber Vortrag hielt, auch die Antworten dictirte, und seine persönlichen Bemühungen für den ihm befreundeten Bonifaz besonders hervorhebt. Ausser ep. 53 ist auch ep. 54 von Gemmulus durch Denhard an Bonifaz gesandt worden, aber zu einer andern Zeit. Denn nach diesem Briefe hatte Bonifaz den G. um Briefe Gregor’s I. gebeten, bekam sie aber nicht, weil G. am Podagra krank lag. Abschriften von Briefen Gregor’s, die er aus Rom bekommen hat, sendet er aber schon 744 an Erzbischof Ekbert von York (ep. 61 J. p. 180). Daher dürfte ep. 54 dem Jahre 742 angehören. Die Freundschaft, welche Gemmulus 745 bekundete, hatte er für Bonifaz auch 742, und so lässt sich annehmen, dass er durch seine Krankheit verhindert wurde, dem Papste dies eingegangene Schreiben vorzulegen, und dass er die Sache bis zu seiner Genesung liegen liess. Ep. 43 kann, ebenso wie 51, von Gemmulus diktirt sein, beide Briefe haben, wie leicht zu erkennen ist, gewisse stylistische Eigenthümlichkeiten gemeinsam. So wären wir dem Grunde der Verzögerung der ep. 43 auf der Spur.
Dünzelmann und nach ihm Loofs (S. 17 ff.) haben auch aus dem Datum der Weihe Willibald’s Gründe für die Verlegung der Synode auf 743 entnommen; wir werden daher auch auf diesen Punkt eingehen. Die dehnbaren Angaben der Beschreibung seines Lebens zwingen nicht, als Jahr der Priesterweihe 741 anzunehmen; die erzählten Hin- und Herreisen lassen sich auch 740 unterbringen und das wichtigste Moment bringen die Worte, dass er „ad natalem S. Mariae Magdalenae et S. Apollinaris“ ordinirt sei. Die Angabe der beiden Tage bringt nicht, wie Dünzelmann behauptet, eine Schwierigkeit in die Sache, sondern ist ausnehmend genau. Der eigentliche Ordinationstag ist S. Apollinaris, Sonnabend der 23. Juli; schon am Freitag [132] Abend (S. Mar. Magd.) zuvor werden aber gewisse die Ordination vorbereitende und dazu gehörende kirchliche Handlungen vorgenommen, und deshalb wird dieser Tag mit erwähnt. Die Tagdaten nun passen in das Jahr 740, wo die Quatemberzeit mit jenem Sonnabend dem 23. Juli schloss.
Die Bischofsweihe fand demnach 741 statt, und zwar möchte ich nicht für wahrscheinlich halten (wie Hahn, Loofs u. A.), dass Willibald einstweilen nur Regionarbischof gewesen sei, eine Annahme, zu welcher das Schweigen der ep. 42 über Willibald und Eichstädt geführt hat. Ein Regionar konnte unter jenen Verhältnissen nur ein persönlicher Gehilfe des Bonifaz, eine Art von Weihbischof sein. Er hätte seinen Platz in einem grösseren noch nicht abgegrenzten Missionsgebiete gefunden. Hingegen ist für unseren Zeitpunkt charakteristisch, dass Bonifaz die Mission für genügend fortgeschritten hält, um eine Kirchenprovinz mit bestimmten bischöflichen Sprengeln zu bilden. Dieser scharf hervortretenden Tendenz scheint mir nicht die Ernennung von Regionaren, sondern von Diöcesanbischöfen zu entsprechen.
Während die Vita Willib. (c. 5) den Ordinationstag so genau angab, bezeichnet sie den Tag der Bischofsweihe auffälligerweise nur unbestimmt mit den Worten: „Circa illam fere horam tribus ebdomadibus ante natale S. Martini“. Mit dem „fere“ kann diese Nachricht nur von Jemand herstammen, der das Kalenderdatum des Weihetages nicht wusste, am wenigsten von Willibald selbst. Da nun die Heidenheimer Nonne auch von Wunnibald mit Nachrichten versehen worden ist, dürfte man gerade jene unbestimmte Nachricht wohl auf diesen zurückführen, zumal Willibald seinen Bruder nach langjähriger Trennung auf der Reise zur Bischofsweihe in Deutschland zum ersten Male besuchte. Es möchte scheinen, als habe Wunnibald die Weihe nur nach der Zeit jenes brüderlichen Besuches berechnet. Gleichviel, ob nun die Weihe am 22. Oktober 741 oder nur um jene Zeit stattgefunden hat, die Quellen der Vita zeigen sich bezüglich der Weihe nicht als die besten. Dies gibt uns Veranlassung, ihre Genauigkeit in einem anderen Punkte zu prüfen. Es heisst von Willibald’s Weihe (M. G. SS. XV, 105 c. 5): „Statimque… S. Bonef. archiep. atque Burchardus et Wizo sacre episcopatus auctoritati illum ordinando consecraverunt“. Demnach wären Burchard und Witta vor Willibald ordinirt. Dies aber lassen verschiedene Umstände nicht glaubhaft erscheinen. Die zweite Ordination müsste dann binnen kurzer Frist der ersten gefolgt sein, und dies ist wenig glaubhaft, da eine solche Handlung nicht das Werk einer plötzlichen Entschliessung sein konnte, sondern längerer Vorbereitungen bedurfte. Und wenn dies nöthig ist, warum werden nicht alle drei Ordinationen zusammen vorgenommen? [133] Längere Zeit vor Willibald konnten jene nicht ordinirt sein, weil Bonifaz die von ihm für nöthig gehaltene päpstliche Bestätigung erst in ep. 42 nachsucht. In diesem Briefe konnte er die Eichstädter Besetzung nicht unerwähnt lassen, wenn Willibald’s Weihe später als die von Burchard und Witta stattgefunden hatte, wenn gleich der Sprengel zu Baiern gehörte. Mit Loofs (S. 17) nehmen wir daher an, dass Willibald früher als die Thüringischen Bischöfe geweiht ist; wenn wir auch in der Zeitbestimmung von ihm abweichen. Die Weihe Willibald’s bezog sich auf die Kirche Baierns, sie konnte bei Lebzeiten Martell’s eingeleitet werden, und ist der vorläufige Abschluss der 739 begonnenen Organisation. Die andern Weihen dürften erst nach Karl’s Tode durch das lebhafte Interesse Karlmann’s, der ja Würzburg dotirte, zu Stande gekommen sein. Nach diesem Todesfalle scheint die Organisation Thüringens, welche die kirchlichen Verhältnisse schon eher gefordert hätten, soviel als möglich beschleunigt worden zu sein. Wahrscheinlich sind Burchard und Witta gegen Ende November 741 (wie Willibrord und Bonifaz in Rom) geweiht, und die Heidenheimer Nonne hat sich in der Angabe beider als Assistenten von dem Umstande leiten lassen, dass beide die nächsten Nachbarn waren. Bei dieser Sachlage ist auch das Schweigen des Bonifaz über die Angelegenheit in ep. 42 erklärlich.
Der Umstand, dass 742 der 21. April der Sonnabend vor Jubilate war, kann für sich allein, ohne Hinzutreten anderer Gründe, nicht gegen die Abhaltung der Synode angeführt werden, zumal man noch ungewiss ist, nach welchem Cyklus das Osterfest damals in Franzien berechnet wurde. Denn ist dies nach dem des Victorius geschehen, so ist der 21. April 743 als der Ostersonntag ganz sicherlich nicht der Tag der Synode gewesen.
Was endlich das Verhalten des Bonifaz zu den auf die kirchliche Reform bezüglichen Plänen Karlmann’s betrifft, so liegt auf der Hand, dass er nicht gern ohne Einvernehmen mit Rom handeln wollte. Er legte daher in ep. 42 dem Papste sein Programm über die von der Synode zu behandelnden Punkte vor. Ein Programm nenne ich die bezüglichen Abschnitte dieses Briefes wegen der Bedeutung, welche sie für das Concil gehabt zu haben scheinen. Vergleicht man nämlich das Synodalprotokoll (J. ep. 47 p. 127) mit ep. 42, so ergibt sich eine auffällige Aehnlichkeit im Gedankengange wie in einzelnen Ausdrücken. Bonifaz schreibt: „Carlomannus… me rogavit, ut in parte regni Francorum, quae in sua est potestate, synodum cepere congregare“, das Protokoll sagt im Eingange ganz entsprechend: „episcopos, qui in regno meo sunt et synodum congregavi“. Bonifaz fährt fort: „Et promisit, se de [134] aecclesiastica religione, quae jam longo tempore… calcata et dissipata fuit, corrigere et emendare velle“. Das Protokoll: „ut mihi consilium dedissent, quomodo lex Dei et ecclesiastica religio, quae in diebus praeteritorum principum dissipata corruit“, etc. Die dringende Veranlassung zur Synode lag darin, dass die Franken seit länger als 80 Jahren keine Synode gehalten, keinen Erzbischof gehabt haben, nec ecclesiae canonica jura alicubi fundabant vel renovabant. Ganz entsprechend stellt die Synode zuvörderst Bonifaz als Erzbischof auf und beschliesst, jährlich Synoden zu halten, ut… canonum decreta et ecclesiae jura restaurentur et religio christiana emendetur. Im Briefe kommt Bonifaz nun auf die unwürdige Fränkische Geistlichkeit; den nämlichen Gegenstand betrifft der nächstfolgende Synodalbeschluss. Endlich klagt Bonifaz dem Papste, dass Kleriker an Jagd und Krieg Theil nehmen; beides wird nach dem folgenden Abschnitt des Protokolls auf der Synode untersagt. Aus dieser Uebereinstimmung der Reihenfolge, in welcher Brief und Synode die nämlichen Gegenstände behandeln, darf man wohl schliessen, dass Bonifaz eine mit ep. 42 inhaltlich sich deckende Aufzeichnung als „Tagesordnung“ der Synode benutzt hat. Zugleich ersieht man, dass es seine Gedanken, nicht die des Papstes waren, welche dort besprochen wurden, und dass die Synode, ohne Einwirkung der Kurie zu Stande gekommen und abgehalten, den Anfang zur Herstellung einer Fränkischen Reichskirche mit freiem Anschluss an Rom bedeuten sollte.