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Der Seewenhof bei Rippoltsau

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Textdaten
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Autor: Bernhard Baader
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Titel: Der Seewenhof bei Rippoltsau
Untertitel:
aus: Badisches Sagen-Buch I, S. 476–477
Herausgeber: August Schnezler
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1846
Verlag: Creuzbauer und Kasper
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Erscheinungsort: Karlsruhe
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Commons und Google
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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[476]
Vom Seewenhof bei Rippoltsau.

In dem unergründlichen Glaswaldsee bei Rippoltsau hielten sich vor Zeiten Seemännlein auf. Eines derselben war mit den Leuten des Seewenhofs, welcher drei Viertelstunden weiter unten am Berge liegt, so befreundet, daß es jeden Morgen zu ihnen kam und erst am Abend sie verließ, um in den See zurückzukehren. Den ganzen Tag über besorgte das Männlein allerlei Arbeit für die Hofbewohner, welche, damit Alles wohl gerathe, bei Zutheilung einer jeden Arbeit zum Seemännlein sprechen mußten: „Nicht zu wenig und nicht zu viel!“[1] – Täglich bekam es auf dem Hofgute sein Frühstück, Mittag- und Abendessen besonders aufgetischt. Obgleich seine Kleider alt und abgetragen waren, hielt es doch stets den Seewenbauer [477] von seinem Vorsatz ab, ihm neue anzuschaffen. Endlich aber ließ derselbe doch heimlich einen neuen Rock machen und gab ihm eines Abends dem Seemännlein. Dieses aber sagte aufgebracht: „Wenn man ausbezahlt wird, muß man gehen; von Morgen an komm’ ich nie wieder zu Euch!“ Umsonst betheuerte der wohlmeinende Bauer, daß er ihm ja den Rock nicht als Lohn, sondern als freiwilliges Geschenk verehren wolle – das Männlein war von seinem Vorhaben nicht mehr abzubringen. Hierüber unwillig, setzte ihm diesmal die Magd kein Nachtessen vor und das Männlein mußte mit leerem Magen von dannen gehn. Am andern Morgen fand man die Magd todt vor dem Hause und zwar auf den Kopf gestellt, welcher ganz in den Boden eingegraben war. Das Seemänlein aber ließ sich, seinem Vorsatze getreu, niemals wieder auf dem Seewenhofe blicken.

(Mitgetheilt von Bernhard Baader in „Mone’s Anzeiger für Kunde der teutschen Vorzeit.“ Jahrg. 1837. S. 175.)

  1. Vergleiche damit die Sage vom Hausgeist Ruedi, Seite 259 dieses Bandes, Vers 11 von unten.