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Der Retscher zu Speier

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Textdaten
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Titel: Der Retscher zu Speier
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 17, S. 242–243
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1859
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Der Retscher zu Speier.

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Der Retscher zu Speier.
(Mit Abbildung.)

Unsere heutige kleine Abbildung zeigt die Trümmerreste des einst mächtigen Palastes der alten Reichsstadt Speier, in welchem auf dem bekannten Reichstage von 1529 der „Taufstein des Protestantismus“ stand. Es ist nicht Aufgabe dieser Zeitschrift, das Für und Wider der kirchlichen Fragen zu besprechen, wir begnügen uns deshalb mit der einfachen Geschichtsdarstellung der Ereignisse, die damals acht Jahre nach dem Reichstage von Worms eintraten und den Protestanten ihren Namen gaben.

Nach mehrfachen fruchtlosen Versuchen, die religiösen Streitigkeiten friedlich zu ordnen, hatte Kaiser Karl V. auf den 3. Februar 1529 einen neuen Reichstag nach Speier berufen, auf welchem man die rechte Lösung des verworrenen Knotens zu finden meinte. Statt des Kaisers und in seinem Namen erschien sein Bruder Ferdinand, König von Ungarn, der aber erst den 5. März mit dreihundert bewaffneten Reitern eintraf und im Rathhofe seine Wohnung nahm. Nach ihm zogen die baierischen Herzöge Friedrich und Wilhelm mit ebenfalls dreihundert Reitern heran, dann die Kurfürsten von Mainz und Trier mit großem Gefolge; am 13. März der Kurfürst von Sachsen, Johann der Beständige, mit den Theologen Melanchthon und Agricola, übrigens ohne Harnisch und Waffen, indem er sich „auf den Landfrieden verlassen“; nach ihm der Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz u. A. m. Erst am 18. März rückte Landgraf Philipp von Hessen mit zweihundert Reitern und anderem Gefolge ein.

Am 15. März fand im oberen großen Saale des Retscherpalastes die Eröffnung des Reichstages statt. Die erste Angelegenheit auf der Tagesordnung betraf den Türkenkrieg, welchen man katholischerseits als eine Strafe für die „Religionsirrungen“ ansah und zu dessen glücklicher Beendigung der Kaiser von den deutschen Fürsten Geld und Truppen verlangte. Der zweite und wichtigste Punkt handelte von den Religionsangelegenheiten. Des Kaisers Forderung ging dahin: kein Reichsstand solle seine Landeskirche von Rom lostrennen, keiner innerhalb seines Landes die Reformation einführen, jeder vielmehr dem Reichsoberhaupte unbedingten Gehorsam leisten und zur römischen Kirche zurückkehren. Zur Prüfung dieser kaiserlichen Propositionen wurde am 18. März ein Ausschuß von neunzehn Personen erwählt, in welchem wir aber nur fünf evangelische Stimmen finden, nämlich Kursachsen, Baden, Solms, Straßburg und Nürnberg. Am 24. März beschoß die Mehrheit des Ausschusses folgende Antwort:

1) Wer bisher das Wormser Edict gehalten, solle es auch ferner thun.

2) In den Ländern, wo man bisher Religionsneuerungen eingeführt habe, sollten diese künftig unterbleiben.

3) In eben diesen Ländern solle das Messelesen frei gestattet werden.

4) Kein geistlicher Stand solle seiner obrigkeitlichen Macht, seiner Rente und seiner Güter entsetzt werden dürfen, bei Strafe der Acht und Aberacht.

5) Die Secten, „welche dem Sacrament des wahren Leibes und Blutes widersprechen“ (d. i. Zwingli’s Anhänger), und die Wiedertäufer sollten nirgends geduldet werden.

Um uns kurz zu fassen, übergehen wir die verschiedenen Sitzungen, die noch gehalten wurden und in welchen die genannten Punkte von der Majorität angenommen wurden, während die (evangelische) Minorität ihre Einwilligung zu dem die Religion betreffenden Artikel versagte.

Nachdem es dem Landgrafen Philipp von Hessen gelungen war, einen innigen Bund zwischen den evangelischen Fürsten und den evangelischen Städten zu Stande zu bringen, nahte die entscheidende Stunde heran. Es war der 19. April, an welchem abermals eine Sitzung im Retscher anberaumt war. Jakob Sturm schreibt darüber:

„– Auf solches sind der Churfürst von Sachsen und die Fürsten von Hessen und Anhalt, dazu anderer Fürsten Botschaften, so sich vormals beschwert haben, ausgetreten (d. h. in ein Nebenzimmer gegangen), und sich ein Klein unterredt ihrer Protestation halb. Ist mittlerzeit die Kgl. Majestät und andere Commissarien ausgetreten und ab dem Haus gangen. Haben die Churfürsten und Fürsten zu seiner Kgl. Maj. schicken lassen, und gebeten, Ihre Maj. und Commissarien wollen in der Versammlung verziehen; Ihre Gnaden wollen ihre Beschwerden anzeigen; aber die Kgl. Maj. hat solches nicht wollen thun und angezeiget: Ihr Maj. hab ein Befehl von Kais. Maj., den habe sy ußgericht, daby loß’ er’s bliben. Auf solches sind die Chur- und Fürsten wider in Stub gangen und sich protestirt, den Abschied nicht anzunehmen.“

Die Protestirenden waren: Kurfürst Johann von Sachsen, Markgraf Georg von Brandenburg-Baireuth, die Herzoge Ernst und Franz von Lüneburg, Landgraf Philipp von Hessen, Fürst Wolfgang von Anhalt und die 14 Städte: Straßburg, Nürnberg, Ulm, Constanz, Lindau, Memmingen, Kempten, Nördlingen, Heilbronn, Reutlingen, Isny, St. Gallen, Weißenburg (in Franken) und Windsheim. Die protestirende Erklärung wurde nicht blos mündlich vorgetragen, sondern auch schriftlich „vor Kurfürsten, Fürsten und allen Ständen öffentlich verlesen und überantwort“. Die Evangelischen erklärten darin: „in allen schuldigen und möglichen Dingen“ dem Kaiser Gehorsam zu leisten, aber in Sachen, „die Gottes Ehr’ und unserer Seelen Heil und Seligkeit angehen und betreffen“, nach ihrem Gewissen zu handeln; darum seien sie nicht im Stande, den Reichstagsbeschluß als für sie verbindlich anzuerkennen.

Samstag den 24. April fand die Schlußsitzung statt. König Ferdinand erklärte darin den Majoritätsbeschluß als rechtskräftigen Reichstagsabschied und weigerte sich, den Protest in den Abschied aufzunehmen. Da appellirten denn die Protestanten von Ferdinand an den Kaiser Karl und versammelten sich anderen Tages „in dem kleinen Stüblein in des würdigen Ehren Peter Muterstats, Caplans in der St. Johanns-Kirche zu Speyer, Behausung“, wo sie durch die Notare Salzmann und Stettner das Instrumentum Apellationis [243] auf zwölf Pergamentblättern abfassen ließen. Dieses Actenstück enthält nach einer Einleitung den Protest vom 19. April nebst einer Darstellung der vom 19. bis 24. April stattgehabten Vorfälle und schließt mit den Worten:

„Dem allem nach protestiren, recusiren, provociren, appelliren, suppliciren und berufen wir für uns selbst und unsere Unterthanen … von allen obangezeigten Beschwerden, so uns von Anfang dieses Reichstags bis zu Ende, und mit dem vermeinten Abschied begegnet sein, zu und für (an) die Römische Kaiserliche und Christliche Majestät, unsern allergnädigsten Herrn, und darzu an und für das schierst künftige freie christliche gemeine Concilium … und darzu einem jeden dieser Sachen bequemen unparteiischen und christlichen Richter.“ – Sofort reisten die Stände ab, und der Reichstag hatte sein Ende erreicht. Daß im Jahr 1533 ein vorläufiger Religionsfriede zu Stande kam, welchem 1552 der Vertrag zu Passau und 1555 der Augsburger Religionsfriede folgte, sei hier nur beiläufig erwähnt.

Von den kolossalen Gebäuden des Retschers, in dem der Reichstag abgehalten wurde, stehen jetzt nur noch einige Mauern, wie man wissen will, just diejenigen, die den Saal einschlössen, in dem sich die fürstlichen Herren versammelten. Er ward durch die Nichtswürdigkeit des französischen Generals Montelar zerstört, der bekanntlich Speier im Jahre 1689 ohne allen Zweck und Nutzen muthwillig niederbrennen ließ.