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Der Hexenhammer (1923)/Zweiter Teil, Zweite Frage, Kapitel VII

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Heilmittel gegen Hagelschlag und bei behexten Haustieren.

Kapitel VII.

Wie endlich behexte Haustiere geheilt werden können, ingleichen auch die Stürme der Luft, da sind zuerst gewisse unerlaubte Mittel zu vermerken, die von gewissen Leuten gebraucht werden, nämlich mit gewissen abergläubischen Worten oder Taten, wie z. B. diejenigen, welche die Würmer in den Fingern durch gewisse unerlaubte Worte und Sprüche heilen; über welche Sprüche im vorhergehenden Kapitel gehandelt ist, wie man sie als erlaubt oder nicht (erlaubt) erkennt. Andere gibt es, die über das behexte Vieh das Weihwasser nicht aussprengen, sondern in das Maul gießen. Daß das erste Heilmittel mit Worten unerlaubt sei, beweist außer dem Vorausgeschickten der oft zitierte Guilelmus folgendermaßen: Wenn nämlich den Worten eine solche Kraft innewohnte, und zwar sagen wir „Worten“ als Worten, dann wäre von fünf Arten die eine, auf Grund des Stoffes, d. h. der Luft; oder auf Grund der Form, d. h. des Lautes; oder auf Grund der Bedeutung; oder wegen aller dieser zusammen. Nicht das erste, weil Luft nicht tötet; ausgenommen vergiftete. Auch der Ton nicht, weil ein ausgezeichneter Widerstand seine Macht bricht. Das dritte nicht, weil dann der bloße Name Teufel, Tod oder Hölle immer schadeten und (Worte wie) Gesundheit oder Gutheit immer nützten. Desgleichen nicht alle zusammen: weil ein Ganzes, aus schwachen Teilen zusammengesetzt, auch als Ganzes schwach ist.

Es gilt auch nicht, wenn eingewendet wird: ‚Gott hat den Worten die Kraft übertragen wie den Kräutern und Steinen.‘[WS 1] Denn wenn gewissen Worten oder Sakramentalien oder anderen Segen und erlaubten Sprüchen gewisse Eigenschaften innewohnen, so haben sie diese nicht in sich, als Worte, sondern infolge der göttlichen Einsetzung und Verordnung und infolge eines Paktes mit Gott; so wie wenn Gott sagte: „Wer das tut, dem werde ich Dank wissen“; und so bewirken die Worte in den Sakramenten, was sie bedeuten. Freilich anderen zufolge haben sie auch noch eine innerliche Kraft; aber die erste Ansicht wird deshalb angenommen, weil sie schon ausreicht.

Betreffs anderer Worte und Sprüche aber ist es nach dem Vorausgeschickten klar, daß sie als Worte, und zwar sind es (in Gedanken) zusammengefügte oder ausgesprochene oder in Figuren dargestellte Worte, nichts ausrichten; daß dagegen die Anrufung des göttlichen Namens und die Beschwörung, welche ist eine gewisse Bezeugung, daß die Wirkung dem göttlichen Willen anheimzugeben sei, nützen. Ebenso die Heilmittel, welche unerlaubt scheinen, wie oben berührt worden ist.

Auch wenn es im Gebiete von Schwaben vielfach Brauch ist, daß am ersten Tage im Mai vor Sonnenaufgang die Bauernweiber ausgehen und aus den Wäldern oder von den Bäumen Zweige von Weiden oder anderes Laubwerk holen, es zu einem Reifen flechten und am Stalleingang aufhängen, wobei sie behaupten, daß dadurch alles Vieh das ganze Jahr hindurch unverletzt von Hexen bleibt und bewahrt wird. Dieses Mittel wäre freilich nach der Meinung derer, welche sagen, man könne Eitles mit Eitlem zerstoßen, nicht unerlaubt; ebenso auch, wenn jemand durch bekannte Worte Krankheiten vertriebe. Aber ohne Anstoß zu erregen, vorgehend wollen wir sagen: Wenn am ersten oder zweiten Tage ein Weib oder wer immer auch ausgeht, ohne auf den Aufgang oder Untergang der Sonne zu achten, Kräuter, Laubwerk oder Zweige sammelt und sie unter (Herbeten) des Gebetes des Herrn oder des Glaubenssymbols über die Stalltür aufhängt und im guten Glauben an die Wirkung (in Form) des Schutzes dem göttlichen Willen anheimgibt, so wird ein solcher nicht tadelnswert sein, wie sich oben im vorhergehenden Kapitel aus den Worten des Hieronymus ergeben hat, und zwar stehen sie XXVI, letzte Frage: Es ist erlaubt, ohne Anrufung (der Dämonen) Kräuter und Steine anzuwenden bei einem, der von einem Dämon zu leiden hat.

Eben dahin gehören diejenigen, welche in die Weinberge oder Saatfelder das Zeichen des Kreuzes und geweihte Zweige oder Blumen am Palmsonntag aufbewahren und errichten und behaupten, während allenthalben die Früchte durch Hagelschlag beschädigt worden wären, wären die Saaten auf ihren Aeckern unbeschädigt geblieben. Ueber diese, scheint es, ist gemäß der besprochenen Unterscheidung zu entscheiden.

Eben dahin gehören die (Frauen), welche zur Erhaltung der Milch, damit nämlich die Kühe derselben nicht durch Behexungen beraubt werden, die ganze Milchflüssigkeit, die sie am Sonnabend sammeln, an die Armen um Gottes willen umsonst verteilen und behaupten, durch derartige Almosen würden die Kühe, bei gesteigertem Milchertrage, vor Behexungen bewahrt. In diesem Werke, urteilt man, ist nichts Abergläubisches, wenn sie sich nur vornehmen, als Ursache der Liebe, die sie den Armen erweisen, auch die göttliche Liebe zur Bewahrung des Viehs in der Weise anzuflehen, daß sie den Erfolg (in Form) des Schutzes der göttlichen Vorsehung nach ihrem Wohlgefallen überlassen. Außerdem sagt Nider in seinem Praeceptorium, Praeceptum I, 11, daß es auch erlaubt ist, durch geschriebene heilige Sprüche und Worte das Vieh ebenso wie kranke Menschen zu segnen; auch durch das, was das Aussehen einer Besprechung zu haben scheint, wenn nur die sieben vorausgeschickten Bedingungen beachtet werden. Er sagt auch, daß er von frommen Personen, auch Jungfrauen, in Erfahrung gebracht habe, daß nach Anwendung des Zeichens des Kreuzes und des Gebetes des Herrn samt dem Engelsgruße bei der Kuh nach drei Tagen oder so ungefähr, das Werk des Teufels aufhört, wenn es eine Behexung ist; und in seinem Formicarius stellt er fest, daß die Hexer gestehen, ihre Behexungen würden bei Verehrung und Beachtung der Riten der Kirche gehindert, wie z. B. durch die Besprengung mit Weihwasser, das Nehmen von geweihtem Salz, durch den erlaubten Gebrauch von Kerzen, die am Tage der Reinigung oder Palmarum geweiht sind, und ähnliches, weil die Kirche derartiges zu dem Zwecke exorzisiert, daß es die Kräfte des Dämons vermindere.

Weil außerdem die Hexen, wenn sie das Vieh der Milchflüssigkeit berauben wollen, aus dem Hause, in welchem das Vieh steht, um ein wenig Milch oder von (der Milch) jenes Tieres gewonnene Butter zu bitten pflegen, um folglich so imstande zu sein, durch ihre Kunst das Vieh zu behexen, so seien die Weiber vorsichtig, von denen Verdächtige derlei erbitten, daß sie ihnen nicht im geringsten gewähren oder schenken.

Außerdem gibt es gewisse Weiber, welche, wenn sie merken, daß sie beim Buttern nicht vorwärts kommen, sowie sie dabei in länglichen, dazu geeigneten Gefäßen zu arbeiten pflegen, dann, wenn sie sogleich aus dem Hause einer verdächtigen Hexe ein wenig Butter haben können, drei Stückchen oder Kugeln aus dieser Butter machen und unter Anrufung der heiligsten Dreieinigkeit, des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes jene Stückchen in das Gefäß werfen, wodurch jede Behexung verscheucht wird. Da liegt wieder der Fall vor, Eitles mit Eitlem zerstoßen, nur daß man darin eine Aenderung hat, daß sie die Butter von einer verdächtigen Hexe hat. Wenn es ohne dies geschieht, unter Anrufung der heiligsten Dreieinigkeit, mit Hinzufügung des Gebetes des Herrn; auch wenn sie von der eigenen Butter oder von fremder, wenn sie eigene nicht haben sollte, drei Stücke hineintät, wobei sie den Erfolg dem göttlichen Willen anheimstellte, würde sie untadelig bleiben, wenn sie auch nicht zu empfehlen ist, nämlich wegen der drei hineingetanen Butterstückchen. Sie wäre aber empfehlenswert, wenn sie durch Besprengung mit Weihwasser oder durch Hineintun von geweihtem Salz unter Beten wie oben die Behexung verscheuchte.

Außerdem, weil oft alle Haustiere durch Behexungen getötet werden, müssen die, denen so etwas zustößt, darauf achten, daß unter der Schwelle der Stalltür oder der Krippe oder wo (die Tiere) zur Tränke gehen, die Erde beseitigt und andere Erde unter Besprengung mit Weihwasser an diese Stelle geschafft werde, weil die Hexen oft gestanden haben, daß sie gewisse Werkzeuge der Behexung an diesen Stellen verborgen hätten, mit dem Geständnis, daß sie auf Geheiß der Dämonen nur eine Grube zu machen hatten, der Dämon aber das Hexenzeug hineingelegt hätte. Dies Hexenzeug war eine ganz unbedeutende Sache, z. B. ein Stein, Holz, eine Maus oder irgendeine Schlange. Es steht nämlich fest, daß der Teufel die Behexungen für sich ausführt und bei diesen Dingen nicht der Zustimmung der Hexe bedarf; oder auch er sucht das Verderben dieser, weshalb er sie auch zwingt, in gewisser Weise mitzuwirken.

Gegen Hagelschlag und Gewitter wird außerdem, was oben von der Errichtung des Zeichens des Kreuzes (gesagt ist), folgendes Mittel gebraucht. Drei Körner von dem Hagel werden nämlich unter der Anrufung der heiligsten Dreieinigkeit ins Feuer geworfen; das Gebet des Herrn samt dem Engelsgruße wird zwei- oder dreimal hinzugefügt und das Evangelium Johannis „Am Anfang war das Wort“ mit dem Zeichen des Kreuzes überallhin gegen das Gewitter, vorn und hinten und nach jeder Seite des Landes vorgetragen; und dann, wenn (die betreffende Person) am Ende dreimal wiederholt: „Das Wort ward Fleisch“ und dreimal danach gesagt hat: „Bei den Worten des Evangeliums, dies Gewitter soll weichen“, wird das Gewitter sofort aufhören, wenigstens, wenn es infolge von Behexung hervorgebracht worden ist. Das wird als durchaus wahrer und nicht verdächtiger Versuch beurteilt; denn gerade der Umstand, daß die (drei) Körner ins Feuer geworfen werden, würde, wenn es ohne Anrufung des göttlichen Namens geschähe, für abergläubisch erachtet werden. Wenn also gesagt wird, ob denn das Gewitter ohne diese (drei) Körner zum Stillstand gebracht werden könne, so wird geantwortet: ganz gewiß; durch das andere, die heiligen Worte. Indem (der Betreffende) sie ins Feuer wirft, ist er bestrebt, den Teufel zu belästigen, während er versucht, dessen Machenschaft durch die Anrufung der heiligsten Dreieinigkeit zu zerstören. Er wirft sie lieber ins Feuer als ins Wasser, weil, wenn sie schneller aufgelöst werden, auch um so schneller jenes Machenschaft zerstört wird. Den Erfolg jedoch (in Form) des Schutzes überläßt er dem göttlichen Willen. Es gehört hierher, daß eine gewisse Hexe, vom Richter befragt, ob sie auf irgendeine Art die von Hexen erregten Ge­witter zum Stillstand bringen könnten, antwortete: „Sie können es. Nämlich dadurch: ‚Ich beschwöre euch Hagelkörner und Winde bei den fünf Wunden Christi, bei den drei Nägeln, die seine Hände und Füße durchbohrten, und bei den vier heiligen Evangelisten Matthäus, Markus, Lukas und Johannes, daß ihr, in Wasser aufgelöst, herabfallt.‘[WS 2]

Es gestehen auch viele, zwar die einen freiwillig, die anderen auf der Folter und ungern, daß es fünf Punkte gibt, durch die sie sehr gehindert werden; manchmal im ganzen, manchmal zum Teil, manchmal, daß gegen die Person eines Menschen, manchmal, daß an ihren Freunden keine (Behexungen) geschehen; und die sind: Leute, welche unversehrten Glauben haben oder Gottes Wort halten, die sich mit dem Zeichen des Kreuzes und dem Gebet schützen; die die Riten und Zeremonien der Kirche pflegen; die die öffentliche Gerichtsbarkeit gut ausüben, und die Christi Leidensgeschichte in Worten und Gedanken wiederholen. Daher (sagt) auch Nider a. a. O.: „Aus diesem Grunde werden im ganzen Lande oder in der Gemeinde die Glocken in der Kirche gegen die Luft geläutet, einmal, damit die Dämonen wie vor den Gott geweihten Posaunen fliehen und von ihren Behexungen abstehen, dann auch, damit das Volk angeregt werde und Gott gegen das Gewitter anrufe. Und aus demselben Grunde wird auch von Gemeinde wegen mit dem Sakrament des Altars und heiligen Worten zur Beruhigung der Luft ausgezogen, nach einer sehr alten Gewohnheit der Kirchen in Frankreich und Deutschland.“ Aber weil diese Art bezüglich des Herumtragens des Sakramentes zur Beruhigung der Luft vielen als etwas Abergläubisches erscheint, die nicht die Regeln wissen, an denen man erkennt, ob etwas abergläubisch ist oder nicht, deshalb ist zu erwägen, daß fünf Regeln oder Erwägungen gegeben werden, an denen jedermann erkennen kann, ob ein Gott dargebrachtes Werk abergläubisch, d. h. über das Maß der christlichen Religion hinaus beobachtet ist oder zum schuldigen Kult und Ehre gehört, die man Gott in den Handlungen sowohl des Herzens als auch des Körpers darbringen muß, und aus der wahren Kraft der Religion hervorgeht. Das entnimmt man nämlich aus der Glosse zu jenem Worte des Apostels an die Kolosser II: „Welche haben einen Schein von Weisheit im Aberglauben“, welche besagt: „Aberglauben ist über das Maß hinaus beobachtete Religion“, wie auch oben berührt worden ist. Die erste Regel ist, daß, weil in allen unseren Werken der Ruhm Gottes unser Hauptziel sein soll, nach dem Worte: „Ob ihr kaut oder trinkt, oder sonst etwas macht, macht alles zum Ruhme Gottes“ – deshalb in jedem Werke, wenn man zur christlichen Religion gehört, darauf geachtet werde, ob das Werk zum Ruhme Gottes sei und der Mensch in seinem Werke hauptsächlich Gott die Ehre gebe, so daß durch das Werk selbst auch die Seele des Menschen Gott unterworfen werde. Nun werden zwar wegen dieser Regel die Zeremonialien oder auch Judizialien des Alten Testamentes im Neuen nicht mehr geübt, da wir wissen, daß jene figürlich, diese aber in Wahrheit jetzt geoffenbart sind; trotzdem aber scheint das Herumtragen des Sakramentes oder der Reliquien zur Beruhigung der Luft nicht gegen diese Regel zu streiten.

Desgleichen, da die zweite Regel lautet, man müsse darauf achten, ob das Werk, welches getan wird, zur Uebung des Körpers diene oder eine Zügelung der Begehrlichkeit sei oder körperlicher Enthaltsamkeit diene, jedoch in der der Tugend gebührenden Weise, d. h. gemäß dem Ritus der Kirche oder gemäß der Sittenlehre, weil der Apostel sagt, Römer XII: „Euere Willfährigkeit sei vernünftig“, und weil wegen dieser zweiten Regel diejenigen albern handeln, welche das Gelübde tun, am Sonnabend den Kopf nicht zu kämmen oder am Sonntag, als einem besseren Tage zu fasten und Aehnliches, so scheint es wiederum, daß das Herumtragen des Sakramentes usw. nichts Abergläubisches ist.

Desgleichen, da die dritte Regel lautet, man müsse darauf achten, ob ein Wort gemäß der Satzung der allgemeinen Kirche sei, oder gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift, oder wenigstens gemäß einem besonderen Ritus der Kirche oder allgemeinen Gewohnheit entsprechend, die nach Augustinus als Gesetz zu halten ist, weshalb auch der selige Gregorius dem Bischof von England auf seine Klage, daß es verschiedene Gewohnheiten der Kirche gebe, die Messen zu feiern, schreibt und antwortet: „Es gefällt, daß du angelegentlich auswählst, was du in der römischen oder gallischen Kirche gefunden hast, was dem allmächtigen Gott mehr gefallen könnte. Denn die verschiedenen Gewohnheiten der Kirche im Gottesdienste widerstreiten in keinem der Wahrheit. Daher sind sie zu behalten, und sie zu übergehen, ist unerlaubt“; daher wird es nicht unerlaubt sein, wenn die ganz alten Gewohnheiten der Kirchen in Frankreich und gewisser in Deutschland beschlossen haben, die Eucharistie an die Luft zu tragen, nur daß es nicht offen, sondern im verhüllten und verschlossenen Schreine geschieht.

Desgleichen, da die vierte Regel lautet, man solle darauf sehen, daß das Werk, welches getan wird, von Natur zu der Wirkung, die man erwartet, geeignet sei; – sonst nämlich, wenn es das nicht hat, wird es für abergläubisch erachtet, aus welcher Erwägung heraus die unbekannten Charaktere und verdächtigen Namen, auch die astronomischen und nigromantischen Bilder zurückgewiesen werden, alle gleichsam als verdächtig – deshalb und aus dieser Erwägung heraus können wir nicht sagen, daß das Herumtragen der Reliquien oder der Eucharistie gegen teuflische Heimsuchungen etwas Abergläubisches sei; im Gegenteil: es ist etwas sehr Religiöses, da darin unser ganzes Heil gegenüber dem Widersacher enthalten ist.

Desgleichen, da die fünfte Regel lautet, man müsse darauf achten, daß das Werk, welches getan wird, keine Gelegenheit zum Aergernis oder Verderben biete – weil es dann, wenn es auch nicht abergläubisch wäre, um des Aergernisses willen zu unterlassen oder aufzuschieben oder insgeheim ohne Aergernis zu tun wäre – deshalb ist eine solche Herumtragung, wenn sie ohne Aergernis oder wenigstens insgeheim geschehen kann, nicht zu unterlassen. Auf Grund dieser Regel nämlich werden oft Segen mit frommen Worten, sei es (daß sie) über Kranke (ausgesprochen) oder um den Hals gebunden werden, unterlassen; und zwar werden sie von weltlichen Personen unterlassen. Ich sage auch, daß (solche Werke) wenigstens nicht öffentlich geschehen sollten, wenn sie Gelegenheit zum Verderben bei anderen Einfältigen geben könnten.

Das mag genügen bezüglich der Heilmittel gegen Hagelschlag mit unerlaubten Worten und Werken.




Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Steinen. (ohne Apostroph)
  2. Vorlage: herabfallt. (ohne Anführungszeichen)