[76]Der Geheimmittel-Schwindel ist endlich der Beachtung des Bundesrathes durch eine Eingabe des deutschen Apothekervereins empfohlen worden. Die Anträge des letztern stellen fast dieselben Punkte auf, über die wir in Nr. 48 der „Gartenlaube“ vom vorigen Jahre berichtet haben, daß sie im Schweizer-Canton Luzern gesetzlich bestehen. Ein gutes Gesetz und kräftige Ausführung desselben könnten auf diesem Gebiete sehr vielem Betruge und mancher Thorheit ein Ende machen.