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Der Gänserich zu Pegau

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Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Der Gänserich zu Pegau
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. S. 396–397
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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[396]
458) Der Gänserich zu Pegau.
Poetisch beh. b. Ziehnert. Bd. II. S. 199 sq.

In Pegau ist an dem sich an das Rathhaus lehnenden Elsterbrückenbogen, der die Ober- von der Niederstadt trennt, ein geköpfter Gänserich in Stein gehauen: der soll an eine hier im Jahre 1664 vorgefallene Begebenheit erinnern. Bis um diese Zeit ist dort nämlich ein Volksfest, das sogenannte Gänserichreiten gewöhnlich gewesen, wobei nämlich auf einem freien Platze ein Gänserich an einem Stricke 8 Ellen hoch über der Erde von einem zwischen zwei hohen Stangen ausgespannten [397] Seile herabhing; nun mußten diejenigen, welche um die auf der Spitze zweier Stangen aufgehängten Preise kämpfen wollten, zu Roß im Galopp unter jenem Vogel hindurchjagen, und wem es gelang, in demselben Augenblicke denselben nicht blos zu erhaschen, sondern auch herabzuziehen, ohne aus dem Sattel zu kommen, der hatte gesiegt. Nun soll bei der letzten Wiederholung dieses Festes der Gänserich einem jungen Burschen, der ihn fest gepackt, die Handadern durchgebissen und derselbe in Folge davon gestorben sein. Kurz und gut, seitdem hörte das Volksfest selbst nicht allein auf, sondern es wurde auch den Pegauern nicht blos das Halten der Gänse innerhalb der Stadtmauer untersagt, sondern es durfte überhaupt auch keine Gans mehr nach Pegau, wo dieses Thier jetzt vogelfrei war, bis endlich in dem laufenden Jahrhundert sich Niemand mehr hieran kehrte.[1]


  1. Nach einer andern Sage hätte einmal ein Gänserich ein Kind zu Pegau todt gebissen und darauf beziehe sich das Bild.