Der Frauenkirchhof, Dresdens älteste Begräbnißstätte
← Ein Standrecht in Dresden während des 30jährigen Krieges | Der Frauenkirchhof, Dresdens älteste Begräbnißstätte (1894) von Otto Richter Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896) |
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Dresdens älteste Begräbnißstätte.
Der Platz, auf dem die Frauenkirche steht, sollte jedem Dresdner theuer sein: es ist die älteste christliche Kultusstätte und damit zugleich die älteste Kulturstätte auf dem Boden unsrer Stadt, denn Kirche und Kultur sind im frühen Mittelalter gleichbedeutend. Hier stand schon ein Kirchlein, als an eine Stadt Dresden noch nicht zu denken, als mit diesem Namen noch ein ärmliches Dorf, dicht vom Walde umgeben, benannt war. Das Alter der Frauenkirche reicht wohl bis ins 11. Jahrhundert zurück. Auch ohne die Ueberlieferung würde der Name jener benachbarten Ansiedelung, wo die Dresdner Pfarre bis zur Reformation ihren Grundbesitz hatte, der Name Poppitz, d. h. Pfarrhof, auf dieses hohe Alter der Kirche hindeuten, denn einen
[125] slavischen Namen konnte der Pfarrhof nur in einer Zeit erhalten, wo die Sprache der Gegend noch überwiegend slavisch war, also nicht lange nach der Eroberung des Landes durch die Deutschen.
Ehrwürdig ist dieser Platz auch, weil während des Mittelalters alle unsre Vorfahren und viele noch bis in das vorige Jahrhundert hinein hier ihre letzte Ruhestätte fanden. Seit der frühesten Zeit wurden ja allerwärts die Todten auf dem die Kirche umgebenden Raume, dem Kirchhofe, und zum Theil in der Kirche selbst begraben. Aber nur die Pfarrkirche diente diesem Zwecke, wie auch ursprünglich nur in ihr die Sakramente gereicht werden durften. Unsre Frauenkirche ist, obwohl sie außerhalb der Stadtmauern lag, rechtlich bis zur Reformation die eigentliche Pfarrkirche gewesen; thatsächlich allerdings ist diese Eigenschaft schon gegen Ende des Mittelalters auf die größere und innerhalb der Stadt günstiger gelegene Kreuzkirche übergegangen. Diese genoß als Wallfahrts- und Gottesdienstkirche von jeher ein weit höheres Ansehen, aber hinsichtlich der Begräbnisse konnte sich die Frauenkirche ihr Vorrecht um so leichter wahren, als bei der Kreuzkirche zur Anlegung eines Friedhofes kein Platz war. Nur die Klöster und Spitäler durften im späteren Mittelalter ihre Insassen und die ihren Bruderschaften angehörigen Einwohner auf ihrem eignen Kirchhofe beisetzen, und den Friedhof des Bartholomäihospitals draußen vor dem Wilsdruffer Thore benutzte in Pestzeiten wohl auch die Bürgerschaft mit, um von ihrer Pfarrkirche die Ansteckungsgefahr fernzuhalten. Die Einrichtung anderer ständiger Friedhöfe aber, des Johanniskirchhofs und des Annenkirchhofs, fällt erst in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts.
In der Kirche selbst wurden ursprünglich nur die Geistlichen beerdigt, erst im späteren Mittelalter genossen diesen Vorzug auch Laien, wenn sie sich durch Stiftungen um die Kirche verdient gemacht hatten, und zuletzt alle Vornehmen und Begüterten gegen Zahlung hoher Gebühren. Grüfte gab es bis ins 16. Jahrhundert außen auf dem Kirchhofe nicht, und auch die Zahl der Grabstellen ließ sich nicht dem wachsenden Bedürfnisse entsprechend vergrößern, denn der Frauenkirchhof war auf der einen Seite vom Stadtgraben, auf der andern von der Rampischen-, Fischer- und Töpfergasse und dem Maternihospitale eingeengt. Deshalb konnte man keine sehr lange Zeit vergehen lassen, bis die alten Gräber wieder zu neuen Beerdigungen benutzt wurden. Die dabei ausgescharrten Gebeine wurden aber nicht beseitigt, sondern in einem auf dem Kirchhofe dazu angelegten tiefen Gewölbe sorgsam aufbewahrt, dem Beinhause, bei dem die Bruderschaft der Steinmetzen und Maurer zu Anfang des 16. Jahrhunderts einen Altar gestiftet hatte.
Von der Pietät, mit der unsre Vorfahren in alter Zeit ihre Todten behandelten, zeugt auch die Feierlichkeit der Leichenbegängnisse. Sobald ein Todesfall eintrat, ließ die Familie ihn durch die Bitterin den Verwandten und Freunden ansagen und diese zur Beerdigung, die gewöhnlich schon am folgenden Tage stattfand, einladen. Am Beerdigungstage brachte man die Leiche zunächst nach der Kreuzkirche, wo ein Gottesdienst abgehalten wurde. Der Verstorbene lag, in ein Todtenkleid gehüllt, auf der Bahre; erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde der Sarg üblich. Darüber breitete man ein schwarzes, mit weißem Kreuz versehenes Leichentuch, das dann jedesmal der Kirche zufiel. Das Hinaustragen der Leiche galt als eine Liebespflicht der Familienangehörigen oder der Standes- und Berufsgenossen, insbesondere waren die Zünfte schon durch ihre Ordnungen verpflichtet, ihre Mitglieder und deren Frauen und Kinder zu Grabe zu tragen. In späterer Zeit wurde es Sitte, daß einzelne Zünfte, besonders die Schneider und Schuhmacher, auch das Hinaustragen Nichtzünftiger gegen Entgelt übernahmen. Ebenso waren die Zunftgenossen zur Begleitung des Sarges nach dem Friedhofe verpflichtet. Bei Vornehmeren ging die ganze Geistlichkeit mit den Schülern der Kreuzschule im Zuge. Die Begleiter trugen alle theils Kreuze, theils brennende Wachskerzen; später beschränkte man sich auf das Vorantragen eines Kreuzes, auch die Zahl der Kerzen wurde nach und nach auf wenige eingeschränkt. So bewegte sich der Trauerzug unter dem Klange der Glocken und dem Gesange lateinischer Kirchenlieder von der Kreuzkirche über den Markt nach der Frauengasse und durch das Frauenthor nach dem Friedhofe hinaus, wo das Geläute der kleinen Frauenkirchenglocke ihn empfing. Eine Gedächtnißrede wurde am Grabe nicht gehalten. Unter Gebet übergab man die Leiche dem Schooße der Erde, und die Theilnehmer kehrten ins Sterbehaus zurück, wo ein Leichenmahl die Feier beschloß. Für vornehme Personen wurden noch lange nachher an bestimmten Tagen kirchliche Begängnisse mit Seelenmessen gehalten, die mit Glockengeläute und bisweilen auch Prozessionen zur Kirche verbunden waren. Die Häufigkeit solcher Trauerfeiern trug viel dazu bei, daß der äußere Eindruck des mittelalterlichen Stadtlebens ein vorherrschend kirchlicher war. Ganz besonders muß der Platz um die Frauenkirche einen derartigen Anstrich gehabt haben.
Es war dies keineswegs eine bevorzugte Gegend der Stadt. Die umliegenden vorstädtischen Gassen bestanden aus ärmlichen, schindelgedeckten Holzhäuschen, die Kirche selbst war eine schmucklose, ziemlich quadratische Halle, der nur der im Jahre 1477 angebaute gothische Chor ein etwas reicheres Gepräge gab. Gegenüber dem Frauenthor und der Stadtmauer mit ihren kräftigen [126] Thürmen wird sich das Kirchlein mit seinem als Dachreiter aufgesetzten Glockenthürmchen recht dürftig ausgenommen haben. Und dieser Eindruck hatte sich wohl noch verstärkt, als gegen Ende des 16. Jahrhunderts an der Stelle, wo früher die Stadtmauer gestanden, das stattliche Gewandhaus und der prächtige Stallhof mit seiner reich geschmückten Außenseite entstanden war.
Seit Einführung der Reformation diente die Frauenkirche ausschließlich als Begräbnißkirche, besonders für Adelige, höhere Beamte und vornehme Bürger; vom Jahre 1559 an aber wurden auch wieder Sonntagspredigten und Kommunionen darin gehalten. Damals scheint die Frauenkirche manchen als Grabstätte nicht mehr vornehm genug gewesen und der Rath um Gestattung von Begräbnissen in der Kreuzkirche angegangen worden zu sein, er faßte aber 1551 den Beschluß, dies abzulehnen, da in der Frauenkirche von Alters her ein „herrlich Begräbniß für Edel und Unedel“ sei, da ferner die Kreuzkirche als allgemeiner Versammlungsort rein erhalten werden müsse und die Seichtigkeit der Pfeiler die Anlegung von Gräbern gar nicht gestatte. Als später mit dem Wachsthume der Bevölkerung eine zweite Begräbnißkirche nöthig wurde, nahm der Rath bekanntlich im Jahre 1602 noch die Sophienkirche dazu in Gebrauch. Inzwischen hatte er aber schon 1565 eine Vermehrung der Grabstätten für vermögende Leute dadurch erzielt, daß er die Räume rund um die Frauenkirche und an den Kirchhofmauern entlang zu Erbbegräbnissen an die Bürger verkaufte. Jeder Raum in der Länge und Breite von 6 Ellen kostete 4 Gulden. Unter den ersten Besitzern der damals eingerichteten 112 Erbbegräbnisse, die man als Schwibbögen bezeichnete, befinden sich viele bekannte Namen: der kurfürstliche Oberfeldzeugmeister Caspar Vogt von Wierand (in dessen Gruft später auch der am 9. Oktober 1601 auf dem Jüdenhofe hingerichtete Kanzler Krell seine Ruhestätte fand), der Feldhauptmann Melchior Hauffe, der Kammermeister Hans Harrer, der Geheimsekretär Hans Jenitz (dieser selbst liegt in der Thomaskirche zu Leipzig begraben, wo sein schönes Grabdenkmal noch erhalten ist), der Schösser Ambrosius Erich (nach dem die Schössergasse benannt ist), die Bürgermeister Hans Hase und Hans Walther (letzterer der berühmte Bildhauer), die Maler Christoph Walther und Andreas Bretschneider, der Papiermühlenbesitzer Schaffhirt, der Buchdrucker Stöckel, der Apotheker unter der Linden, Franz Friese (der Erbauer der Friesengasse) u. a. m. Die kurfürstliche Münzergesellschaft hatte einen Begräbnißplatz außen an der Sakristei angewiesen erhalten, bei dem sie ein großes Kruzifix unter einer Verdachung aufrichten ließ.
Nach einer älteren Nachricht soll der Kirchhof, dessen Umfassungsmauer 629 Ellen maß, ursprünglich viel größer gewesen und erst im 17. Jahrhundert durch die Erbauung der Häuser von der Töpfergasse bis an den Lindenbergschen Gasthof (jetzt Stadt Berlin) eingeengt worden sein. Dies ist durchaus unrichtig. Mit der erwähnten Vergebung von Erbbegräbnissen im Jahre 1565 war die Umfassung des Kirchhofs für immer festgelegt. Daß sein Umfang aber vor dieser Zeit größer gewesen sei, ist nicht anzunehmen, denn bei der geringen Einwohnerzahl der Stadt wäre dies über das Bedürfniß hinausgegangen.
Der Mangel an Platz machte schon 1572 weitere Einschränkungen nöthig. Auf Befehl des Kurfürsten August wurde festgesetzt, daß fortan eine Begräbnißstelle in der Kirche 15 Thaler, eine solche auf dem Kirchhofe 3 Thaler, für Kinder halb so viel, kosten solle und daß alle, die dies nicht zahlen könnten oder wollten, auf dem damals neu angelegten Johanniskirchhofe beerdigt würden. Wieder ein Jahrhundert später machte sich die Enge des Kirchhofs natürlich noch fühlbarer. Bei der Kirchenvisitation von 1671 drang die Kommission darauf, man solle keine geringen Hofdiener, Bürger und Gesinde mehr dahin begraben lassen, sondern sie auf den Johanniskirchhof verweisen, auch die Grabstellengebühr, die damals schon 6 Thaler betrug, noch weiter erhöhen und keine Leichensteine von ungewöhnlich großer Form, außer für Respektspersonen, dulden. Alles dies wurde dann im Jahre 1679 durch kurfürstlichen Befehl angeordnet.[1]
Aus dieser Zeit ist uns eine Aeußerung des trefflichen Chronisten Weck aufbewahrt, die den Frauenkirchhof zum ersten Male nach einer andern als der kirchlichen Seite, nämlich der ästhetischen und geschichtlichen, betrachtet. Er meint, die vielen in und um die Kirche vorhandenen schönen Monumente von Bildhauerarbeit und Gemälden wären würdig, wie sie zum Andenken aufgestellt seien, so auch der Nachwelt zum Besten beschrieben zu werden. Sein Wunsch sollte sich schon wenige Jahrzehnte später erfüllen. Der Frauenkirchner Johann Gottfried Michaelis war es, der eine Beschreibung aller Grabmonumente und Inschriften bearbeitete und im Jahre 1714 unter dem Titel veröffentlichte: „Dreßdnische Inscriptiones und Epitaphia, welche auf denen Monumentis derer in Gott ruhenden, so allhier in und außer der Kirche zu unser Lieben Frauen begraben liegen, zu finden.“ Das höchst verdienstliche Werk übertrifft an Sorgfalt und Verständniß bei weitem eine fünf Jahre vorher für die Sophienkirche erschienene gleiche Arbeit des Kirchners Gottlob Oettrich und setzt uns in den Stand, uns ein genaues Bild von dieser ältesten Begräbnißstätte unsrer Stadt zu entwerfen. Es war ein eignes Zusammentreffen, [127] daß in demselben Jahre, wo das Werk im Druck vollendet wurde, auch schon die Frage der Beseitigung des von Michaelis mit so vieler Liebe beschriebenen Friedhofs auftauchte.
Von unsern heutigen Dresdner Kirchen läßt nur noch die Sophienkirche an einigen Stellen erkennen, welchen Anblick das Innere einer alten Begräbnißkirche mit den fast den ganzen Boden bedeckenden Grabplatten von Stein oder Metall, mit den an Wänden und Pfeilern neben und übereinander aufgerichteten Denkmälern und den in großer Zahl aufgehängten Gedächtnißschildern und Begräbnißfähnchen darbot. Manche Kirchen anderer Städte, z. B. die prachtvolle Lorenzkirche in Nürnberg, haben sich dieses Bild künstlerischen Ueberreichthums bis auf den heutigen Tag erhalten. Die Gräber in der Kirche lagen ganz dicht bei einander, meist sogar zwei von derselben Familie über einander, manche nicht einmal ausgemauert. Viele von den ältesten Leichensteinen waren schon zu Wecks Zeit von den Kirchenstühlen überbaut (wie noch jetzt in der Sophienkirche) oder, soweit sie in den Gängen lagen, durch vieles Gehen abgeschliffen. Eine weitere Fülle von Denkmälern bargen draußen auf dem Kirchhofe die Schwibbögen rund um die Außenseite der Kirche und um die ganze Innenseite der langausgedehnten Kirchhofmauer herum. Auf dem 6 Ellen im Geviert haltenden Raume eines solchen meist überdachten und vergitterten Erbbegräbnisses sollen bisweilen 30 und mehr Leichen beerdigt gewesen sein. Michaelis bringt aus der Kirche 245, aus den 118 Schwibbögen 285 und vom freien Kirchhofe 821, zusammen also 1351 damals noch lesbare Grabinschriften.
Aus diesen Zahlen schon erhält man einen Begriff davon, was für ein Reichthum an künstlerischer Arbeit dort aufgehäuft war, besonders wenn man bedenkt, daß nur der geringere Theil der Grabstätten sich mit einer bloßen Schrifttafel, wie sie jetzt üblich ist, begnügte, sondern die meisten mit figürlichen Darstellungen ausgestattet waren. Wollte unser Geschlecht mit seinen gesteigerten Mitteln auch nur in annäherndem Umfange die Gräber seiner Lieben mit Kunstwerken schmücken, welch ein Aufschwung der Künste könnte aus solcher Sitte hervorgehen!
Eins jedoch muß zugestanden werden: wenn unsere heutigen Grabstätten an eigenartigen Werken der bildenden Kunst arm sind, so haben sie den Schmuck einer neuen Kunst, der des Gärtners, vor den alten voraus. Bei dem Naturgefühl, wie es bei uns jetzt bis in die untersten Volksschichten hinein entwickelt ist, sind wir im Stande, uns auch durch die Schönheit der [128] Landschaft und der Pflanzenwelt in eine weihevolle Stimmung versetzen zu lassen. Dieses Naturgefühl war noch im vorigen Jahrhundert nur bei wenigen feineren Seelen, im Volke gar nicht vorhanden. Der einfache Bürger dachte nicht daran, in Gottes freier Natur Erholung von des Tages Arbeit zu suchen – er begnügte sich damit, plaudernd in der Stube oder vor dem Hause in enger Straße zu sitzen, und wenn er ja ein Gärtchen hatte, so zog er darin Bäume und Kräuter nicht um der Zierde, sondern um ihres Nutzens willen. Und so verstand er es auch nicht, seine Gräber mit dem Schmucke der Pflanzenwelt zu umkleiden. Alte Abbildungen des Frauenkirchhofs zeigen uns im freien Lande Stein an Stein am Boden liegend, dazwischen wenige Denkmäler und Kreuze aufgerichtet, aber keine Bäume und Ziersträucher, wie sie unsere Friedhöfe so anheimelnd gestalten. Wie nüchtern man den Friedhof trotz seiner herrlichen Kunstwerke ansah, läßt sich schon daraus erkennen, daß der Kirchner Michaelis aus der ihm zugestandenen Gräserei und den Gebühren für das Wäschetrocknen und Bettensömmern eine jährliche Einnahme von 40 bis 50 Thalern bezog.[2]
Der Kirchhof hatte außer zwei Nebenpförtchen vier Eingänge, und zwar gegenüber dem Jüdenhofe, bei der Töpfergasse und an der Rampischen Gasse, während der Haupteingang, durch den die Leichen getragen wurden, gegenüber der Pirnaischen Gasse (Landhausstraße) lag. Ueber dessen Thür erblickte man gemalte Todtengerippe mit der Ueberschrift: Vos qui transitis, nostri memores modo sitis; quod sumus, hoc eritis, fuimus quoque quod estis. Nicht weit davon lag der älteste bis zuletzt noch vorhandene Grabstein mit der Abbildung eines „alten Clericus“ und der Jahreszahl 1388, der sogenannte Mönchsstein, an den sich allerhand Aberglauben des Volkes anknüpfte. Sonst gingen die noch übrigen Denkmäler in ihrem Alter nicht über die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Auch das Grabdenkmal des 1527 gestorbenen Hofkaplans Hieronymus Emser, des streitbaren Gegners Martin Luthers, das ihn selbst bei dem zur Geißelung an die Säule gebundenen Heiland knieend dargestellt hatte, war nicht mehr erhalten. Dagegen befanden sich in der Kirche noch mehrere Epitaphien aus der Zeit vor der Reformation, unter ihnen das des vorletzten katholischen Pfarrers Laurentius Stumpf (gest. 1512), der auf einer im hohen Chor liegenden Messingplatte im Brustbild, den Kelch haltend, dargestellt war. Auch der erste evangelische Superintendent Joh. Cellarius (gest. 1542) und viele Geistliche späterer Zeit hatten dort ihre Ruhestätte, der gewöhnlich ihr auf Holz gemaltes Bildniß zum Schmuck diente.
Das hervorragendste Kunstwerk in der Kirche war der aus Sandstein gearbeitete Altar, 1584 als Epitaphium für den Hofmarschall Hans Georg von Krosigk von dessen Brüdern gestiftet. Er zeigte in der Mitte eine große Darstellung der Kreuzigung, darunter das Abendmahl, darüber das jüngste Gericht, zu beiden Seiten Geburt und Auferstehung Christi, das Ganze von vier korinthischen Säulen eingefaßt, über denen auf Simswerk die Figuren der vier Evangelisten standen, während in der Bekrönung Gott Vater im Brustbild und der heilige Geist als Taube erschienen. Das kostbare Werk war, wie eine oben an den Säulen angebrachte Inschrift besagte, eine Arbeit des aus Breslau gebürtigen berühmten Bildhauers Christoph Walther; es wurde beim Abbruch der Kirche in die Annenkirche übertragen und ist bei deren Zerstörung im Jahre 1760 mit untergegangen.
Aus dieser Blüthezeit der heimischen Bildhauerkunst waren noch zahlreiche andere Werke vorhanden. Das Denkmal für Wolf von Schönberg auf Neuensorge (gest. 1546) stellte den siegenden Christus auf Tod und Teufel tretend dar (eine ähnliche Marmorgruppe von einem Epitaphium in der Sophienkirche befindet sich im Stadtmuseum), darunter den Verstorbenen im Harnisch knieend. Auf dem Denkmal des 1547 verstorbenen Kaspar Ziegler auf Pillnitz war dieser im Harnisch vor dem Kruzifix knieend und darüber die Auferstehung Christi ausgehauen, eine noch bis tief ins 17. Jahrhundert hinein beliebte und meist von inniger Religiosität durchwehte Darstellung, wie sie auch das im Stadtmuseum aufbewahrte schöne Bronzeepitaphium für den Oberst Karl von Osterhausen zeigt. Zu den besten Arbeiten zählte ferner das Denkmal für den 1562 verstorbenen Ritter Günther von Bünau, von dem im vorigen Jahre das Mittelstück, eine Alabasterplatte, im Keller der jetzigen Frauenkirche glücklich wieder mit aufgefunden wurde. Dieses in zierlichen Formen gehaltene Alabasterrelief, dessen Umrahmung von Holz gearbeitet gewesen ist, zeigt unten den mit seiner trauernden Familie neben dem Gekreuzigten knieenden Ritter; hinter ihm links steht der Tod als Gerippe, in der einen Hand die Sanduhr, in der andern eine Reiterpistole haltend, mit der er den Ritter in den Rücken schießt – offenbar eine Hindeutung auf dessen Todesart. Um den Fuß des Kreuzes schlingt sich die Schlange, während rechts hinter der Wittwe der Teufel lauert, einen Pfeil auf sie schwingend. Neben ihr und dem Töchterchen gähnt der weit aufgerissene Rachen des breit hingelagerten Höllenhundes. Ueber dem Ganzen schwebt inmitten zahlreicher Engel der triumphirende Christus mit der Siegesfahne, in der Linken an den Ketten der Finsterniß Tod, Teufel und Schlange gefesselt haltend. In den Zwickelfeldern des [129] die Darstellung überspannenden Bogens sind Genien angeordnet. (Original im Stadtmuseum, Abbildung im „Sammler“ 1893 S. 229). – Das Kunstwerk ist durch Eigenartigkeit der Erfindung, Schönheit der Anordnung und Feinheit der Ausführung gleich ausgezeichnet. Reizend sind namentlich in ihrer Lebhaftigkeit die die Wolken bevölkernden Engelchen, besonders wirkungsvoll aber ist die den Ausdruck tiefster Frömmigkeit tragende Gestalt des Ritters. Interesse bietet auch die nur auf wenige Einzelheiten ausgedehnte Bemalung: die Ketten, sowie Haar und Bart der Figuren sind vergoldet, die Augen schwarz, der Mund roth behandelt, ebenso ist der Höllenrachen roth abgetönt. Die in den oberen Rand der Platte eingehauenen Buchstaben H. K. geben erfreulicherweise einen sicheren Anhalt zur Ermittelung des Künstlers: es ist ohne Zweifel Hans Kramer, der, seit 1556 kurfürstlicher Hofsteinmetz, damals unter Kaspar Vogt den Bau des Dresdner Schlosses führte und in demselben Jahre 1556 mit Hans Walther zusammen die Kanzel der Frauenkirche fertigte.
Eine ganz ähnliche Darstellung, wahrscheinlich von demselben bedeutenden Künstler herrührend, zeigte das Grabmonument des 1567 verstorbenen Nickel von Ende: Christus auf dem Triumphwagen sitzend, mit der Siegesfahne in der Hand und Tod, Teufel und Hölle an Ketten hinter sich her schleppend.
Eine bemerkenswerthe Bildhauerarbeit in Holz war das Denkmal des Stadtrichters Hans Müller (gest. 1598), das die eherne Schlange Mosis, die Opferung Isaaks und das Ringen Jakobs mit dem Engel und zu beiden Seiten wiederum den Verstorbenen und seine Frau knieend darstellte.
Von den Epitaphien außerhalb der Kirche sei nur das hervorragendste erwähnt, das des Kanzlers David Peifer (gest. 1602) im Schwibbogen Nr. 64 an der Kirchhofsmauer nach der Töpfergasse zu: ein Ecce homo in Lebensgröße auf einem Postament stehend, umgeben von reichem Zierrath und Schrifttafeln; die Halle des Begräbnisses war von einem kunstvollen Eisengitter abgeschlossen und mit Deckengemälden von der Geburt, Kreuzigung, Auferstehung, Himmelfahrt und Erscheinung Christi geschmückt. Michaelis, der über die von ihm beschriebenen Kunstwerke nur selten ein Urtheil abgiebt, rühmt es als ein besonders kostbares und damals vielbewundertes Begräbniß. Auch von ihm ist das hauptsächlichste Stück, die große Christusfigur, im vorigen Jahre wiederaufgefunden und am Altarplatze der Frauenkirche aufgestellt worden.
Sehr häufig war bei den Epitaphien die Verwendung verschiedenartigen Materials, die ihnen ein reicheres Aussehen verlieh. In Steinmonumenten fanden sich vielfach Reliefs von Alabaster oder Gemälde auf Holz eingesetzt, ebenso waren Bronzeumrahmungen für Holzgemälde üblich, auch Einfassungen von schwarzem Marmor oder Serpentinstein oder Holzschnitzwerk kommen bei Alabasterreliefs vor. Eine Seltenheit hinsichtlich des Materials ist die große gußeiserne Gedenktafel auf Kaspar Vogt von Wierand aus seinem Erbbegräbniß links am Kirchhofeingange, die nach dessen Abbruch im Jahre 1716 dem Kirchner Michaelis zur Aufbewahrung übergeben worden und dann in das benachbarte Maternihospital gelangt war[3].
Endlich ist ein ganz eigenartiges Stück die ebenfalls durch das Maternihospital auf uns gekommene, früher bemalt gewesene Darstellung der Kreuzigung Christi aus Papierteig. Nach der Beschreibung von Michaelis war die Gruft des im Jahre 1578 verstorbenen Stadtrichters Hieronymus Schaffhirt mit einer Darstellung der Kreuzigung geschmückt; ganz ausnahmsweise giebt Michaelis das Material des Kunstwerks nicht an, doch wohl deshalb, weil er es nicht festzustellen vermochte. Dieser Hieronymus Schaffhirt besaß die bereits unter Herzog Albrecht errichtete Dresdner Papiermühle, die dann bis 1858 im Besitze seiner Nachkommen verblieben ist. Man wird mit der Vermuthung nicht fehlgehen, daß die Familie Schaffhirts jenes Relief für sein Grabmal, das sich im 24. Schwibbogen an der Kirchhofmauer befand, mittels einer in Holz geschnitzten Form in der eignen Papiermühle hat herstellen lassen. Die große Seltenheit solcher aus Papierteig gefertigten Werke deutet darauf hin, daß diese Technik damals keineswegs etwas allgemein Verbreitetes war; um so schätzbarer ist die treffliche und äußerst haltbare Ausführung unsers Kunstwerks. Es wird ebenso wie die erwähnte eiserne Platte im Stadtmuseum aufbewahrt.
Forschen wir nun nach den Schöpfern all dieser zahlreichen Kunstwerke, so ist die Ausbeute eine außerordentlich geringe. Daß Christoph Walther an dem als Altar dienenden Epitaphium seinen Namen eingemeißelt hatte, ist als eine durch die Größe des Werkes gerechtfertigte Ausnahme zu betrachten. Bei kleineren, wenn auch noch so gelungenen Arbeiten haben es die alten Bildhauer offenbar verschmäht, mit ihren Namen hervorzutreten; auch die Buchstaben Hans Kramers auf dem Bünauischen Relief waren, so lange sich dieses an seinem Platze befand, nicht sichtbar. Sonst erfahren wir nur noch den Namen eines einzigen Bildhauers, und zwar aus den Akten[4]: ein großes, in Holz geschnitztes Epitaphium für den 1672 verstorbenen Stadtprediger Daniel Schneider, mit zahlreichen [130] biblischen Statuen und Reliefs und der lebensgroßen Figur des Verstorbenen, rührte von einem Verwandten desselben, dem Bildhauer Hans Friedrich Richter in Meißen, her.
Etwas besser schon ist es mit unserer Kenntniß der Maler bestellt. Weck spricht von „schönen Gemälden, unter welchen vornehmlich der berühmtesten italiänischen Maler, der Dolen, Hand“. Er meint Benedikt und Gabriel de Thola, Maler und zugleich Musiker aus Brixen, die beide im Dienste der Kurfürsten Moritz und August standen. Von Benedikt war bekannt ein Gemälde als Epitaphium für den kurfürstlichen Kammerdiener Andreas Hempel, die Auferweckung des Lazarus und darunter den Verstorbenen darstellend, das die Unterschrift trug: Benedictus Thola Musicus Italus fecit anno 1559, und ein zweites als Epitaphium für den 1563 verstorbenen kurfürstlichen Musikus Zacharias Freystein nebst Familie, das die Auferstehung Christi und darunter die Verstorbenen beim Gekreuzigten knieend darstellte, mit derselben Unterschrift (ohne Jahreszahl). Sein eignes Grabdenkmal im 67. Schwibbogen, auf dem er mit seiner Familie am Kruzifix knieend in Stein gehauen war, bezeichnete ihn in lateinischen Versen als musicus excellens pictor et eximius. – Weiter lernen wir einen Maler Jobst Dorndorff aus Pirna kennen, der als Epitaphium für den 1562 verstorbenen Eustachius von Harras ein Gemälde mit der Geißelung und Auferstehung Christi geschaffen hatte, von dem Michaelis sagt, daß es „gar fein gemalt, wie denn das ganze Epitaphium aus Bildhauer- und Malerkunst sehr kostbar verfertigt“ sei. – Von dem Maler Christoph Walther, einem Verwandten des Bildhauers, wird berichtet, daß er im Jahre 1580 sein eignes Erbbegräbniß mit Deckengemälden ausgeschmückt hatte. Sodann tritt der bekannte Goldschmied Johann Kellerthaler 1604 auch als Maler auf mit einem Epitaphium für den Stückgießer Martin Hilliger. Endlich waren noch zwei Gemälde von dem berühmten Hofmaler Augusts des Starken, Samuel Bottschild, bekannt: der Einzug Noä in die Arche, auf Holz gemalt, an der Grabstätte des Bürgermeisters Franz Jünger (gest. 1680) im Schwibbogen Nr. 20 und 21 an der Kirche, und ein lebensgroßes Bild des auferstandenen Christus, auf Leinwand, als Epitaphium für den Hofmaler Centurio Wiebel (gest. 1684) im Schwibbogen Nr. 118 rechts vom Kirchhofeingange.
Während sonach selbst die hervorragenden Bildhauer und Maler ihre Namen nur ausnahmsweise auf ihren Werken verewigten, thaten dies Künstler von geringerer Bedeutung, die Erzgießer, fast regelmäßig, obwohl es sich bei ihnen meist nur um einfache Grabplatten mit Inschrift und einigen Wappen und Verzierungen handelte. Da lernen wir aus dem 17. Jahrhundert Hans Reis kennen, von dem auch die beiden im Stadtmuseum aufbewahrten schönen Bronzeepitaphien aus der Sophienkirche herrühren, ferner Georg Biener, Sebastian Zwintzer, Hans Bilger in Pirna, aus dem 18. Jahrhundert Gottfried Stengel in Pirna und den bekannten Stückgießer Michael Weinhold. Das von Bildhauern und Malern den Namen beigefügte fecit oder pinxit ersetzen sie gewöhnlich durch die Worte: goss mich; selbst in Versform will sich bisweilen ein Erzgießer verewigen:
Aus Feuer und Hitz bin ich geflossen,
Daniel Wedekind in Dresden hat mich gegossen.
Werfen wir noch einen Blick auf die Inschriften der Grabdenkmäler, so finden wir, daß sie sich von den heute üblichen meist nur durch größere Ausführlichkeit der mitgetheilten Lebensnachrichten unterscheiden, wie sie uns Nachlebenden gerade willkommen ist. Man wird sich gern des Spruches De mortuis nil nisi bene erinnern, wenn man sieht, wie viele Inschriften die Verstorbenen als wahre Muster von Menschen rühmen und bei Ehegatten recht ausdrücklich versichern, daß ihre Ehe eine vergnügte und friedliche gewesen sei. Wo der Todte in Versen besungen wird, da tritt nirgends dichterischer Schwung, dafür aber bisweilen eine ungeschminkte Natürlichkeit hervor, wie auf dem Grabstein des 1622 im Alter von 40 Jahren verstorbenen Notars Johann Hase:
O Podagra du böser Gast,
Johann Hasen hergebracht hast
Zur seligen Ruh unter diesen Stein,
Deßn Seel Gott wolle gnädig sein.
Alles in allem bildete die Frauenkirche mit ihrer Umgebung ein wahres Museum altehrwürdiger Kunstwerke und geschichtlicher Erinnerungen. Dagegen mag freilich ihr Gesammtanblick bei der Baufälligkeit des Gebäudes selbst und dem verwahrlosten Zustande mancher Erbbegräbnisse keineswegs ein großartiger gewesen sein. Kein Wunder daher, daß diese Gegend dem prachtliebenden König August dem Starken, der so eifrig die Verschönerung seiner Residenzstadt betrieb, ein Dorn im Auge und daß er darauf bedacht war, dort Wandel zu schaffen.
Es war im Januar 1714, als der Rath die erste Kunde davon erhielt, daß die Tage des Kirchhofs gezählt seien: der Unterkommandant General v. Wostromirsky theilte dem Bürgermeister mit, es solle am Neumarkte an Stelle der alten vor der Kirchhofmauer stehenden Corps de Garde ein neues Regimentshaus von 80 Ellen Länge und Tiefe erbaut werden. Der Rath richtete sogleich am 1. Februar ein Schreiben an den General, worin er darauf aufmerksam machte, daß ein Bau von diesem Umfange nicht bloß die [131] Beseitigung der an die Kirchhofmauer angelehnten Wasserhäuser und Fischbuden, sondern auch einer Anzahl Schwibbögen und vieler Gräber besonders an der Stelle, wo die Stadtgeistlichkeit ihre Begräbnisse habe, nöthig mache; der ganze Kirchhof sei aber von den vielen Leichenresten geradezu erhöht und man werde keine Schaufel Erde aufwerfen können, ohne dabei menschliche Gebeine zu berühren und selbst erst kürzlich begrabene Todte in ihrer Ruhe zu stören, was manchen betrübenden Anblick bieten werde; er möge dafür Sorge tragen, daß diese Umstände bei dem Bauplane in Rücksicht gezogen würden. Statt diesen Vorstellungen wegen einer kleineren Zahl von Grabstätten Rechnung zu tragen, trat der König schon bald nachher mit seiner Absicht, den ganzen Kirchhof zu beseitigen, hervor. Am 21. November 1714 erging an das Oberkonsistorium der Befehl, niemand weiter auf den Frauenkirchhof begraben zu lassen und zu baldiger Wegschaffung der noch unverwesten Leichen Anstalt zu treffen. Das Oberkonsistorium unterließ nicht, im Sinne des Rathes und des Superintendenten Löscher hiergegen vorstellig zu werden, aber es hatte damit keinen Erfolg und sah sich am 14. Juni 1715 genöthigt, den königlichen Befehl dem Rathe zur Ausführung zuzufertigen.
Dieser setzte alles in Bewegung, um das Unheil doch noch abzuwenden. Am 15. Juni bat er den Vertrauten des Königs, den Geheimen Rath Grafen Vitzthum von Eckstädt, um seine Unterstützung in der Sache. Neben dem Umstande, daß die Aufhebung „den Einwohnern sehr zu Herzen gehe“, macht er in seinem Bittschreiben noch geltend, daß die Kirche eine jährliche Einnahme von 300 Thalern aus der Verlösung von Begräbnißstellen verliere, auch der Kirchner um seine Gefälle komme und eine erhöhte Besoldung werde erhalten müssen, und schließt mit folgendem Schmerzensschrei, der die damalige gedrückte Lage der Stadtbehörde deutlich genug erkennen läßt:
„Ihro Königl. Majestät gehorsamen wir in allen lediglich und verhüten Dero Ungnade nach äußersten Vermögen, haben aber doch auch das allerunterthänigste Vertrauen, es werden Selbe sich auch einsten über uns erbarmen und uns nicht gar succumbiren, sondern auf unsere so viele unerhöret liegende Bitten, darauf bishero entweder keine oder nur abschlägige resolutiones erfolget, zu conservation des Magistrats bei Dero hiesigen Residenzstadt allergnädigstes Gehör in hohen Königl. Gnaden widerfahren lassen.“
Einige Tage nachher, am 19. Juni, wandte sich der Rath mit der Bitte um Fürsprache auch noch an den Feldmarschall Grafen Flemming, der der Stadtverwaltung immer besonders gewogen gewesen war, und zwar wohl in höherem Grade, als es das bei seinem Amtsantritte als Gouverneur der Residenz ihm zu Gewinnung seiner Gunst überreichte übliche Douceur von 200 Dukaten erfordert hätte. Der Rath meldet ihm, heute sei mit der Ausräumung des dem Grundbau der neuen Hauptwache am nächsten stehenden Begräbnisses begonnen worden und man vermerke daher „eine große consternation unter denen Einwohnern und Abscheu vor dem Werke. Sie wollen es in Vergleichung mit dem, was von den Franzosen in Speier und Heidelberg durch violation der alten Gräber geschehen ist, setzen, welche That der König ungeschehen zu sein nachdem gewünscht hätte . . . Daß man dergleichen Sache in die Welt schriebe, dürfte I. K. Maj. künftig vielleicht auch nicht gerne sehen. Man hätte doch bei Derselben das höchsterleuchtete Königl. Gemüthe allezeit angemerket, daß, wenn von ihren actionen etwas ungleich aufgenommen werden wollen, Selbe durch öffentliche Anschläge es zu erläutern und widrige subsumption abzuwenden sich angelegen sein lassen.“
Der Feldmarschall sah sich außer Stande, hierin etwas für die Stadt zu thun, und ertheilte dem Rathe eine freundlich bedauernde Antwort, in der die bei Beurtheilung der Sache in Betracht kommenden Gesichtspunkte eine gute Beleuchtung erfahren. Sie lautet:
- Es ist mir E. E. Hochweisen Raths unterm 19. Juny an mich erlaßenes wohl worden, auß welchem Dero Vorstellung über den vorseyenden Corps de Garde Bau der Länge nach ersehen. Ich finde ermeldte Vorstellungen gantz ponderös, habe auch Zeit meines Gouvernements, da dieses werck ebenfallß vor war, durch gethane remonstrationes es von Zeit zu Zeit auffgehalten, glaube auch, es möchte vielleicht noch aufzuhalten gewesen seyn, wenn von Seiten des jetzigen Gouvernements gleiche Vorstellungen in Zeiten gethan worden. Allein es will sich in dergleichen Dingen niemand gerne risquiren, wenn man zumahl den Ernst, wie bey gegenwertigen Casu siehet. Solchem nach ist es nunmehro dahin kommen, wo man es itzo siehet, und Ihro Königl. Maytt. insistiren dermaßen uff der Execution dieses Baues, daß so sehr ich auch solchen noch in etwas zu differiren gesucht, ich doch endlich alle Hoffnung verlohren geben müßen, hierunter zu reüssiren.
- Ich bedaure demnach, daß E. E. Hochweisen Rath und gesamter Stadt diesfallß denjenigen Dienst nicht erweisen können, welchen Sie durch mich zu erhalten das Vertrauen gehabt, und halte bey so gestalten Sachen, da das werck nicht mehr zu redressiren stehet, wohl gethan zu seyn, wann E. E. Hochweiser Rath der Bürgerschafft oder denen Interessenten bey diesen Begräbnissen durch trifftige gegenvorstellungen die so gar ungemeine aversion vor diese Sache zu benehmen suchet. Einmahl ist es doch in der Regle an dem, daß in Residenzen und Festungen sich nicht wohl Kirchhöfe schicken, und wo dergl. sind, Selbige nach und nach abgeschafft werden. Die Vergleichung dieses gegenwärtigen Vornehmens mit dem Kirchhoffe kann mit dem, was die Frantzosen in Speyer mit außwühlung der toden Cörper gethan, alhier nicht statt haben, denn jenes geschahe auß einem verbitterten gemüthe und zu Kränckung derjenigen, denen gedachte Cörper zugehörten oder nahe gingen, gegenwärtiges Unternehmen aber hatt keinen andern Endzweck alß bloß dasjenige, was in andern
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- Residenzen und Festungen gebräuchlich ist, einzuführen, wodurch zugleich die Stadt von besorglicher Infectien, welche gar leicht durch Gelegenheit der Kirchhöfe entstehen kann, außer gefahr gesetzt wird.
- Daß bereits in öffentlichen Druck bekannt ist, was vor wohlverdiente Leuthe uff dem Frauen Kirchhoffe liegen, deme kann man durch eine andere öffentliche Schrift zu statten kommen, wenn man darinne anzeiget, auß was Ursachen die translocatio cadaverum geschiehet, und daß selbige mit allen Ihnen zukommenden Ehrenbezeigungen wiederumb an einen andern Orth solten gebracht werden. Die Erde ist doch überall des Herrn.
- Honesta et religiosa sepultura ist allerdings bey allen civilisirten nationen hochgehalten worden, ist auch billig hochzuhalten. Allein wodurch wird denn honesta sepultura bey gegenwertigen Casu dehonestirt? Wann gleich der orth verändert wird, So bleibt solche doch honesta et religiosa, es sey nun selbige in oder außer der Stadt. Was die monumenta anbelanget, so kann man ja solche auff dem anderweiten neuen orth ebenfalß aufrichten und selbige so propre machen laßen, alß nur zu erdencken.
- Daß, wie in Leben die Stände unterschieden, also auch die Dormitoria defunctorum Ihre Distinction behalten und daß ein honestior locus sepulturae ein essential-Stück einer wohlbestallten Stadt sey, ist nicht ohne, aber dieses kann ja bey gedachten anderweiten Orthe ebenfalls observirt werden, ja Sie können mehrangeregten neuen Orth nur zu den vornehmsten leichen destiniren, so wird Er nicht nur honestus, sondern honestissimus locus seyn.
- Der Einwurff, daß dasjenige, was der Stadt durch die ansehnliche gebäude an estim zugewachßen, durch diese Veranstaltung selbiger umb ein merckliches entzogen würde, wird völlig cessiren, wenn die Sache auff hier angeführte Arth von E. E. Hochweisen Rath außgeleget und der Bürgerschafft remonstrirt wird. Daß die Corps de Garde eben nicht Eins der wichtigsten gebäude ist, darunter haben Sie zwar recht, allein Ihro Königl. Maytt. stehen in der Meinung, dergleichen Kirchhöfe inficirten die Lufft und machten Einer Residentz und Festung kein gut ansehen. Wann E. E. Hochweiser Rath diese und dergleichen Sätze der Bürgerschafft vorstellet, zweifele ich nicht, es werden Selbige nach und nach tranquill werden.
- Uebrigens soll mir lieb seyn, wenn ich anderweite occasion haben kann, E. E. Hochweisen Rath und gesambter Stadt in etwas dienen zu können, der ich verharre
- Warschau, den 10ten July 1715.
Uebrigens hatte der Rath bereits unterm 29. Juni ein anderes Antwortschreiben vom Grafen Flemming erhalten, das sich aber dessen Sekretär bei der Einsendung des eben mitgetheilten zurückerbat, da es habe liegen bleiben sollen und nur aus Versehen zur Absendung gelangt sei. Der Rath schickte es zurück, jedoch nicht ohne Abschrift davon in den Akten zu behalten. Es stimmt mit dem zweiten bis zu der Aufforderung, daß der Rath der Bürgerschaft die Aversion vor der Sache zu benehmen suchen solle, ziemlich überein und schließt damit ab. Aber Flemming stellt sich darin mit einigen Wendungen noch unbedingter auf die Seite des Rathes, was ihm wohl nachträglich bei der Aussichtslosigkeit der Sache unbequem war; auch scheint er es hernach für nützlicher gehalten zu haben, wenn er versuchte, den Rath im Sinne des Königs von der Grundlosigkeit seines Widerstandes zu überzeugen.
Der Rath freilich fühlte sich bei diesem Widerstande ganz von der öffentlichen Meinung getragen, ja wohl sogar angetrieben, und der Führer dieser öffentlichen Meinung war der redegewaltige und in der Unabhängigkeit seiner Gesinnung unbeugsame Superintendent Löscher. Er hielt mit Bezug auf die brennende Frage am 30. Juni 1715 über das Thema, daß des Menschen Wille das größte Hinderniß für das Werk Gottes sei, eine Predigt, die großes Aufsehen machte und die herrschende Erbitterung nur noch zu steigern geeignet war. Der Rath hat davon eine Nachschrift zu den Akten gebracht; es seien einige der schärfsten Stellen daraus hervorgehoben:
- „Wenn man nach den Gesetzen lebt, so gehts wohl; wenn aber auch das aufhört, was bleibt übrig? nur der böse Wille“.
- „O was vor ein großer und schrecklicher Zorn Gottes ists, wenn er einen Regenten läßt nach und nach so werden, daß sein Wille vor sich geht. Es sind betrübte Worte, die im 9. cap. Nehemiae stehen; da klaget der Mann Gottes (er wird aber deswegen kein Majestätsschänder): Unser Einkommen mehret sich den Königen, die du über uns gesetzet hast, um unsrer Sünde willen, und sie herrschen über unsre Leiber und Vieh nach ihrem Willen, und wir sind in großer Noth“.
- „Meine Liebsten, unter den Excessen eines Landes ist auch dieser, wenn die Ruhe der Körper ohne Noth gestöret wird. Ach Gott läßt auch bei uns den Kelch überlaufen: was Kirchen und andern Leuten gehört, wird weggerissen, diejenigen, die ruhen sollen, werden ohne Noth hinweggenommen. Was sollen wir sagen? O wehe, daß wir so gesündiget haben! Sehet, eure Voreltern recken gleichsam die Köpfe aus den Gräbern vor wartender Dinge, die noch kommen sollen, und rufen euch zu: ihr habt das um uns verdienet, unsre Ordnungen und Anstalten habt ihr verachtet, französische Art ist eure Mode, o wehe euch, wir müssen mit leiden, was ihr unrecht thut!“
Man wird heute bei unbefangener Prüfung der Sache anerkennen müssen, daß das Verlangen des Königs, den Kirchhof aus der Stadt entfernt zu sehen, durchaus gerechtfertigt war. Gegen den Befehl der Schließung des Kirchhofs wäre gewiß nichts einzuwenden gewesen, aber eine große Härte lag darin, daß wegen des Baues der Hauptwache eine Anzahl Leichen, die vor nicht langer Zeit erst beerdigt waren, sofort weggeschafft werden mußten. Es verletzte das Volk im tiefsten Innern, daß seine geliebten Todten einem so unwichtigen Militärgebäude weichen sollten, denn es betrachtete diesen Bau nicht bloß als den nächsten Anlaß, sondern als die eigentliche Ursache der ganzen Maßregel und war in seinem beleidigten Gefühle den Vernunftgründen, die für die Beseitigung des Kirchhofs überhaupt sprachen, begreiflicherweise unzugänglich.
Von dem angeordneten Abbruche wurden 16 Erbbegräbnisse an der dem Neumarkte zugewendeten Kirchhofmauer betroffen. Die Eigenthümer derselben wurden am 15. Juni aufgefordert, sich schriftlich zu erklären, [133] ob sie die Schwibbögen selbst abtragen und die Leichen bei Nacht auf einem bedeckten Wagen, der ihnen dazu gestellt werden sollte, nach den ihnen auf dem Johanniskirchhofe anzuweisenden Plätzen schaffen oder ob sie sich von alledem lossagen wollten. Da sich darauf niemand rührte, ließ der Rath am 21. Juni ein zweites Patent herumgehen, worin er mittheilte, daß er mit Wegschaffung des dem Gotteskasten gehörigen Trostschen Schwibbogens bereits einen guten Anfang gemacht habe, und die Betheiligten eindringlich und inständig ermahnte, sich der harten Nothwendigkeit zu fügen und es zu den vom Festungsgouvernement angedrohten Gewaltmaßregeln nicht kommen zu lassen. Die meisten erklärten nun sich fügen zu wollen, während einige Handwerksmeister dem Boten des Raths antworteten, die Leichen wären einmal begraben, man könne ihnen daher nicht zumuthen, sie wieder wegzuschaffen; verzichtet wollten sie aber auf ihren Schwibbogen nicht haben.[5]
Durch die Weigerung dieser und die Unthätigkeit anderer Besitzer von Schwibbögen sah sich der Rath genöthigt, die Abbruchs- und Abräumungsarbeiten selbst ausführen zu lassen. Im Rathskollegium kam es darüber zu einer scharfen Auseinandersetzung mit dem regierenden Bürgermeister Dornblüth, der die Arbeiten angeordnet hatte, aber sich als Brückenamtsverwalter weigerte, die Kosten auf die ohnehin erschöpfte Kirchenkasse zu übernehmen. Erst nach dreiwöchigem Warten erhielten die Arbeiter ihre Löhne aus der Kämmereikasse ausgezahlt.[6]
Der Kirchhof blieb nun geschlossen und die Bürgerschaft hatte sich nothgedrungen dabei beruhigt – da rückte bereits nach sieben Jahren die Frage seiner völligen Beseitigung wieder in drohende Nähe, und zwar im Zusammenhange mit der Erbauung der neuen Frauenkirche. Die Geschichte dieses Baues ist erst kürzlich in dem schönen Werke J. L. Sponsels eingehend dargelegt worden und es bedarf daher hier über unsere Frage nur weniger Worte. Jetzt stimmte der Rath selbst, dem der Kirchenbau sehr am Herzen lag, der Aufhebung des Kirchhofs unbedenklich zu. In einer Eingabe an den König vom 26. Juni 1722 bemerkte er, bei dem Baue würden die Schwibbögen und Monumente allerdings nicht an ihrer Stelle bleiben können und man sei daher willens, ihren Besitzern freizustellen, die Epitaphien an sich zu nehmen, bis sich ein Ort zu ihrer Wiederaufstellung finde; für ihr Gedächtniß bei der Nachwelt sei ja glücklicherweise durch die vom Kirchner Michaelis veröffentlichte genaue Beschreibung gesorgt. Nicht so kühl sah der Superintendent Löscher die Sache an. In einer Berathung der Kirchenbaukommission wies er nachdrücklich auf die große Ungerechtigkeit hin, die durch die Entziehung der von ihren Besitzern erkauften Begräbnißstellen begangen würde, und verlangte nochmalige Vorstellung dagegen an höchster Stelle. Als ihm der Stadtsyndikus Behrisch entgegnete, derartige Vorstellungen hätten sich bereits früher als vergeblich erwiesen und die Abräumung des Kirchhofs sei doch bei dem jetzigen Baue ganz unvermeidlich, gerieth Löscher in großen Zorn und warf dem Syndikus vor, daß er die Sache leichtfertig behandle. Zu seiner Beruhigung beschloß ihm der Rath einen Auszug aus den Akten von 1715 mitzutheilen, woraus er sich von der Nutzlosigkeit weiteren Widerstandes überzeugen könne. Wahrscheinlich auf Löschers Veranlassung wandten sich die Besitzer der Erbbegräbnisse, die nun beim Rathe keinen Rückhalt mehr fanden, am 30. Dezember 1723 in einer Eingabe an den König, worin sie nochmals um Aufrechterhaltung ihres Besitzes baten, andernfalls aber verlangten, daß man ihnen Grabgewölbe unter der neuen Kirche anweise, oder, wenn dies nicht angängig, der Rath wenigstens angehalten werde, ihnen auf dem neuen Kirchhofe ihre Begräbnisse in derselben Beschaffenheit neu aufzubauen. Der Rath dagegen, der sich jetzt sogar auf den ästhetischen Standpunkt stellte und den Kirchhof als unvereinbar mit den in dieser Gegend neuerdings entstandenen Verschönerungsbauten betrachtete, schlug vor, die Betheiligten durch unentgeltliche Ueberweisung von Plätzen auf dem neuen Friedhofe zu entschädigen, erklärte es aber für ihre Sache, die Uebertragung der Schwibbögen und der Leichen zu besorgen.[7]
Mit dem Grundgraben zur neuen Kirche begann im Oktober 1724 die Ueberführung der Leichen nach dem neuen (Elias-) Friedhofe. Was aus den zahlreichen Kunstwerken der Epitaphien geworden ist, läßt sich nicht bestimmt sagen. Vermuthlich haben viele Besitzer von Erbbegräbnissen von dem Rechte, die Epitaphien an sich zu nehmen, Gebrauch gemacht, dann aber der Kosten wegen nicht für ihre Wiederaufstellung gesorgt, und so wird das meiste zu Grunde gegangen sein. Ein von dem Eigenthümer damals weggenommenes Kunstwerk ist wahrscheinlich die im Hofe Terrassengasse Nr. 12 eingemauerte schöne Sandsteinarbeit aus dem Jahre 1561, die in einer Dreitheilung die Kreuzigung und zu den Seiten das Abendmahl und die Himmelfahrt, darüber den segnenden Gott Vater zeigt, ebenso der im Flur desselben Hauses angebrachte Grabstein, auf dem ein Engel mit der Friedenspalme neben einem Kinde dargestellt ist. Die Wierandsche Eisenplatte und das Schaffhirtsche Relief, [134] die im Maternihospitale aufbewahrt wurden, und die im vorigen Jahre in der Frauenkirche aufgefundenen Reliefs und Figuren scheinen dasjenige zu sein, was von Kunstwerken auf dem Kirchhofe herrenlos zurückblieb und vom Rathe in nothdürftige Verwahrung genommen wurde.
Der Verlust so vieler Werke aus einer Zeit höchster Blüthe der heimischen Kunst ist gewiß bedauerlich, aber man wird kaum jemand eine Schuld daran beimessen und namentlich nicht behaupten können, daß es dem damaligen Rathe an Pietät und geschichtlichem Sinn gefehlt habe. Er hat sich im Gegentheil in seinen Berichten von vornherein dieser Denkmäler der Vorzeit warm angenommen; daß er es aber ablehnen mußte, die bedeutenden Kosten ihrer Wiederaufstellung zu tragen, begreift man, wenn man sich die unsäglichen Schwierigkeiten vor Augen hält, die der Stadt die Aufbringung der großen Mittel für den Frauenkirchenbau bereitete.
Nun wuchs auf dem alten Gottesacker ein neues Gotteshaus empor, ein Meisterwerk des protestantischen Kirchenbaues, das mit seiner mächtigen Kuppel dem ganzen Stadtbilde das Gepräge giebt – würdig dieser geweihten Stätte, wo zuerst auf dem Boden unserer Stadt Christenthum und Kultur sich niederließ. Und an der Stelle, wo einst die Grabmonumente der Männer des alten Glaubens sich erhoben, hat auch unsere Zeit wieder ein Denkmal aufgerichtet, aber nicht ein Mal des Todes, sondern ein Zeichen, daß er, der gewaltige Reformator, mit seinem Geiste in Dresdens Bürgerschaft lebendig ist!