Der Blutmord in Konitz/Moerder
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Wo sind die Mörder zu suchen?
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Bei dem Begräbnis des Ermordeten sprach Herr Pfarrer Hammer allen Anwesenden aus der Seele, als er in seiner tief ergreifenden Predigt am Grabe hervorhob: ,,Alle Zeichen sprechen dafür, daß das Verbrechen, wobei ein blühender Jüngling von verruchten Mörderhänden in so entsetzlicher Weise hingeschlachtet ist, lange vorher geplant und vorbereitet und in kaltblütiger und geschickter Weise ausgeführt worden ist." Hinzufügen mußte der Geistliche noch, ,,daß diese Mörderhände immer noch nicht gefunden seien."
Warum sind die Mörder noch nicht gefunden?
Weil die Behörden überall dort suchen, wo die Mörder nicht zu finden sind. Weil die Behörden die richtige Spur nicht sehen, eine Spur, die für jeden Unbefangenen klar daliegt. Diese Spur führt mit zwingender Notwendigkeit hin auf einen geheimen Blutaberglauben bei einer jüdischen Sekte. Der Mord ist vorher geplant und überlegt; zu der verbrecherischen That muß sich eine Mehrzahl von Männern vereinigt haben (vergl. den Gerichtsbeschluß auf S. 31), denn der starke gewandte Jüngling konnte von einem Mann niemals überwältigt werden.
Um den jungen Winter derart zu binden und zu knebeln, um ihm bei lebendigem Leibe die Kehle durchschneiden zu können, bedurfte es der Mitwirkung einer größeren Anzahl von Menschen. Giebt es nun Nichtjuden in der Stadt Konitz, die zu einer solchen That sich zu verbinden im Stande gewesen wären? Der harmlose lebensfrohe Jüngling hatte keine Feinde, und zu rauben war bei dem Gymnasiasten sicherlich nichts!
Die Mörder müssen ein passendes Lokal mit geeigneten Einrichtungen vorbereitet haben, das hell erleuchtet werden konnte, wo Messer und Säge und ein Tisch bereit waren, um den Körper kunstgerecht zerlegen zu können.
Männer, die in Zerlegung eines Tier- oder Menschenkörpers geübt waren, müssen bei der mörderischen That mitgewirkt haben. In ganz Konitz giebt es außer den Aerzten nicht einen einzigen solchen Mann unter den Christen, und ein auswärtiger Fachmann christlichen Glaubens ist am Mordtage nachweislich nicht in Konitz gewesen.
Die Mörder haben auch Mitwisser in der Stadt Konitz. Das wird bewiesen durch die nachträgliche Verschleppung des Armes auf den evangelischen Kirchhof und des Kopfes in die Wiesensümpfe am anderen Stadt-Ende. Und diese Mithelfer weilen bis zum heutigen Tage in der Stadt, dafür zeugt unwiderleglich der [46] Fund der Kleider des Opfers am 9. Januar 1901 unweit der Fundstelle des Kopfes.
Läge ein Mord aus gewöhnlichen Beweggründen vor und wären die Thäter unter den Christen zu suchen, so hätte unter den vielen Mitwissern sich sicherlich ein Angeber gefunden, um die hohe staatliche Belohnung von zwanzigtausend Mark sich zu verdienen.
Nur der Zusammenhang im Judentum und die berechtigte Befürchtung, daß der Angeber selbst und womöglich auch dessen Familie der Rache der Mörder verfallen würden, macht es erklärlich, daß selbst eine so hohe Summe keinen der vielen Mitwisser zum Verrate zu verlocken vermag.
Schon diese allgemeinen Erwägungen führen logisch auf eine Thäterschaft aus der Mitte der Judenschaft. Auch im einzelnen sind genügende Thatsachen ermittelt, um den Beweis dafür als erbracht anzunehmen. Man müßte nur fest zugreifen und nicht vor den ,,Juden" halt machen.
Wir teilen nicht den Standpunkt, daß die christlichen Zeugen, deren Aussagen in dem Winterschen Mordprozesse Juden belasten, meineidige Leute und unglaubwürdig sind. Eine solche Beurteilung von christlichen Zeugen pflegt in anderen Strafprozessen nicht einzutreten. In der Winterschen Mordsache aber von der allgemeinen Regel eine Ausnahme zu machen, dazu liegt ein fachlicher Grund nicht vor, es sei denn, daß man im allgemeinen die Christen als Staatsbürger zweiten Ranges ansieht. Gesetzlich ist ein solcher Standpunkt bisher indessen noch nicht festgelegt worden.
Wenn daher jemand sich bei seinen Handlungen von der Annahme leiten ließe, daß dem christlichen Eide weniger Bedeutung beizulegen sei, als der eidlichen Bekundung eines Juden, so würde er offenbar ungesetzlich handeln.
Geht man aber davon aus, daß auch christlichen Zeugen in der Winterschen Mordsache der sonst übliche Glaube beizumessen ist, so stellt sich zunächst auf Grund ihrer Aussagen
Der vermutliche Verlauf der Ermordung des Ober-Tertianers Ernst Winter
in folgender Weise dar: In den Tagen des 14., 15., 20. und 21. April 1900 hatten die Juden ihr Osterfest. Aus diesem oder einem sonstigen Grunde bedurfte die einflußreiche jüdische Mördersekte frischen Christenblutes. Die Stadt Konitz war ausersehen, das Schlachtopfer zu liefern und das Lokal zur Schächtung zu stellen. Ein Teil der in Konitz ansässigen Juden ist in das Geheimnis gezogen worden, und es haben Geldsammlungen für die entstehenden Unkosten stattgefunden. Als passendes Lokal dazu konnte das Haus und der zur Zerlegung von Tierkörpern eingerichtete Keller des Fleischermeisters Adolf Lewy mit seinen doppelten Eingängen vorn von der Danzigerstraße, hinten von der Mauergasse (Rähmgasse) gelten.
Von seiten mehrerer Juden sind Schritte gethan worden, um am 11. März einen passenden jungen Christen in des Lewysche Haus zu locken. [47] Die Mörder sind von allen Seiten nach Konitz gekommen. Aus Rußland kam ein Jude über Strasburg (Westpr.). Der Reiseweg mehrerer anderer russischer Juden ist noch nicht bekannt geworden. Außerdem fanden sich eine Anzahl jüdischer Schächter aus verschiedenen Städten Westpreußens und Posens ein. Aus der pommerschen Stadt Polzin erschien ein jüdischer Mann, aus der Stadt Konitz und dem Dorfe Prechlau waren auch einige Juden dabei. Die russischen Juden waren ebenfalls Schächter oder gar Kultusbeamte. Besonders ist ein Mann aufgefallen, der hinkte und Pockennarben im Gesicht hatte. Er schien nach den Ehrenbezeugungen, die ihm von anderen Juden erwiesen wurden, eine Leuchte in Israel zu sein.[1]
Schon von Sonnabend Abend ab hat ein Teil der Mörder sich unauffällig durch die beiden Eingänge im Lewyschen Hause eingefunden und auf das Erscheinen des menschlichen Schlachtopfers gelauert. Drei junge Leute gingen nicht in die Falle: nur der Gymnasiast Winter, den die den Mord vorbereitenden Personen schon seit Monaten im Auge gehabt hatten, betrat das Lewysche Haus am Sonntag etwa um 6 Uhr abends und wurde von den lauernden Mördern überfallen und überwältigt.
Er hat sich dabei kräftig gewehrt, und es haben wohl sechs Mann zu thun gehabt, um mit ihm fertig zu werden. Am Schreien hinderte man ihn durch sofort übergeworfene Tücher. Einem der Mörder ist bei dem Kampfe ein Teil des Bartes ausgerissen, einem anderen das Unterfutter seines Rockes zerrissen worden.
Der Kampf mit den Mördern, die Fesselung und Behandlung bis zum Abschlachten haben aber in dem Körper des Ermordeten eine derartige Aufregung und Lähmung hervorgebracht, daß die Organe nicht mehr in üblicher Weise funktionieren konnten und namentlich die Verdauungsthätigkeit von dem Momente aufgehört hat, wo die Mörder ihn ergriffen und knebelten.
Aller Wahrscheinlichkeit nach ist Winter nicht sofort getötet, sondern im geknebelten Zustande bis zu der erst etwas später vorgenommenen rituellen Abschlachtung, zu der sich alle Mörder in der Dunkelheit des Abends im Lewyschen Hause einfanden, aufbewahrt worden.
Zu dem Akte selbst ist Winter, mit dem Kopfe nach unten, an den Füßen aufgehängt (wodurch die Speisereste seines Magens durch die Speiseröhre bis dicht an die Kehle gefördert sind), und dann ist das Abschächten vor sich gegangen. Der Schächter hat mit einem Messer den Hals und die Halsadern unmittelbar am Rumpf durchschnitten.
Das ausströmende Blut ist in einem Gefäße (Kessel) aufgefangen worden.
Nachdem das Blut vollständig aus dem Körper ausgelaufen war,[2] haben die Mörder, genau wie es mit den Schächttieren [48] gemacht wird, den Unterleib geöffnet und die rechte Seite des Zwergfelles mit einem Messer durchschnitten, sodaß der Schächter mit der Hand durch die Zwergfellöffnung hindurchfassen und die Lunge befühlen konnte, ob sie lose oder angewachsen war.
Hierauf sind die Mörder unter dem Murmeln (vergl. die Aussage des Masloff, Seite 38) von Gebetsformeln an eine kunstgerechte Zerlegung des Winterschen Körpers gegangen:
Der Kopf mit dem Halse ist durch Vollendung des Halsschnittes und gewandte Auslösung an der Wirbelsäule abgetrennt worden.
Die beiden Arme löste man kunstgerecht aus dem Schultergelenke.
[Eingefügtes Bild:]
Mönch-See mit Spüle und (rechts davon) Judentempel.
[Siehe: Scan: Der Blutmord in Konitz, S. 60]
Die beiden Oberschenkel sind ebenfalls kunstgemäß aus den Hüftgelenken herausgenommen, und die dahinter liegende Wirbelsäule wurde durchsägt.
Die Unterschenkel sind an den Knie-Gelenken sehr geschickt abgelöst worden, aber ebenso wie in Skurz ist erst ein Fehlschnitt oberhalb der Kniescheibe versucht, und als man dabei auf den Oberschenkelknochen kam und das Kniegelenk nicht traf wurde unterhalb der Kniescheibe richtig in das Kniegelenk eingedrungen und die Auslösung gemacht. Der Thäter war also ein Fleischer, denn er glaubte, das menschliche [Knie]gelenk sei so gebaut wie beim [49] Tier, daher der Fehlschnitt, denn beim Tier schneidet man von oben in das Gelenk.
Die Bauch-Eingeweide wurden herausgenommen.
Den Rumpf haben die Mörder sodann in einen Sack von Packleinwand gesteckt, den sie zunähten und nunmehr in Packpapiere einwickelten. Das Ganze wurde dann durch Umschnürung mit Stricken fachgemäß zu einem versandfähigen Packete hergestellt.
Die Mörder scheinen danach die Absicht gehabt zu haben, die einzelnen Körperteile zu verschicken; sie müssen aber darin gestört worden sein, denn das weitere Einpacken ist unterblieben. Drei Mann haben den eingepackten Rumpf mit den losen Gesäß-Backen und einem Oberschenkel von der Lewyschen Hinterpforte durch die Rähm-Gasse nach der unmittelbar an der Synagoge liegenden Mönchsee-Spüle getragen und die genannten Körperteile unter die Eisdecke versenkt.
Gleichzeitig ist auch in der Synagoge etwas vor sich gegangen; denn es hat in ihr in der Nacht vom 11. zum 12. März zwischen 11 und 12 Uhr Licht gebrannt, und man hat dort Stimmengewirr gehört.
Die Mörder selbst haben im Laufe der Nacht und des folgenden Tages mit ihrer Beute — dem Blute — sich wieder nach allen Richtungen hin von Konitz entfernt.
Die Blutleere als Fingerzeig für die Motive.
Die objektive Beschaffenheit der aufgefundenen Körperteile des Gymnasiasten Ernst Winter bildet die wichtigste Grundlage für die Suche nach den Persönlichkeiten der Mörder, zumal die Blutleere gleichzeitig das Motiv (den Beweggrund) des Mordes anzeigt. Eine Nachforschung nach den Motiven ist einer der ersten Schritte zur Aufdeckung des Verbrechens. Die "Staatsbürger-Zeitung" sagt, indem sie diesen Gedanken verfolgt, in ihrer Nummer 463 vom 3. Oktober 1900 wörtlich:
,,Die bisherigen, sehr eingehenden Nachforschungen der Behörden gerade nach dieser Richtung hin haben unzweifelhaft festgestellt, daß weder ein Rachemord, noch eine Raubmord, noch ein Mord aus Affekt (plötzlicher Aufwallung) vorliegen kann. Nach den bisherigen Ermittelungen muß vielmehr als sicher angenommen werden, daß der Mord lange vorher geplant, sorgfältig vorbereitet und schließlich von einer Mehrzahl von Männern in geschickter Weise ausgeführt worden ist. Als feststehend ist ferner noch zu erachten, daß außerdem auch noch eine größere Zahl von Personen nach dem Morde selbst daran gearbeitet hat, die Spuren möglichst zu verwischen, wobei namentlich die Verbergung und Verschleppung der Körperteile zu beachten ist.
Ein Beweggrund, ein Motiv, muß doch diese Mehrzahl von Mördern und Helfershelfern geleitet haben. Ein einzelner Mann mag ohne besonderen Zweck einen Mord begehen können, obschon auch das selten vorkommen mag; aber wenn mehrere Männer sich zu einer solchen That verbinden, so muß doch ein Band vorhanden sein, welches diese Mehrzahl auf diesen einen Zweck zusammenhalten geeignet ist. Die Mehrzahl der Mörder muß also einen [50] übereinstimmenden Zweck gehabt haben, welcher sie zusammenführte und bewog, eine so schreckliche Mordthat zu begehen. Dazu kommt, daß in der Mehrzahl der Mörder sich weiterhin eine oder mehrere Personen befunden haben müssen, die mit dem Bau und der fachgemäßen Zerlegung eines menschlichen Körpers vertraut waren. Die Zerstückelung des Winterschen Körpers ist derartig geschickt und kundig gemacht worden, daß die Mörder vorher sich mit den nötigen Instrumenten, wie Messer, Säge, Tisch, Verpackungs-Material, versehen haben, und daß diese Zerteilungsinstrumente wieder von einem Manne geführt und angewendet sein müssen, welcher eine große Sachkenntnis und Erfahrung in der kunstgerechten Zerlegung eines menschlichen Körpers besitzt.
Alles dieses wird klar bewiesen durch die Beschaffenheit der aufgefundenen Körperteile des Ermordeten.
Diese Beschaffenheit führt den ruhig und unbefangen denkenden Beschauer aber auch auf das Motiv der Mordthat, und es hat den Anschein, daß die Behörden bisher viel zu wenig aus den objektiven Feststellungen der Aerzte, aus deren Obduktions-Protokollen und Gutachten herauszulesen verstanden haben. Neben der kunstgerechten Zerlegung des Winterschen Körpers ist der auffallendste Umstand die absolute Blutleere des ganzen Körpers. Dieser Umstand und seine Ursachen sind bisher viel zu wenig in den Vordergrund geschoben und gewürdigt worden. Es gehören allerdings zu seiner vollen Würdigung einige medizinische Kenntnisse, und deshalb soll hier der Versuch gemacht werden, auch dem Laien die Ursache und das Auffällige der absoluten Blutleere anschaulich zu machen.
Das Blut und der Blutumlauf des menschlichen und überhaupt des tierischen Körpers wird gleichsam von dem Herzen aus dirigiert und in seinen Bewegungen beeinflußt und abhängig gemacht. Das Herz arbeitet mit dem Blute wie ein Pumpwerk. So lange das Pumpwerk des Herzens arbeitet, fließt das Blut in ununterbrochenem Laufe. Hört das Herz aber auf zu arbeiten, so stockt der Blutumlauf, und das Blut bleibt in den Blutgefäßen des Körpers stehen, es verbleibt in dem Körper und gerinnt schließlich. Die Sektionen ermordeter Menschen zeigen, daß das Blut in den Blutgefäßen, bis auf das unmittelbar durch die totbringende Wunde abgelaufene, in den Körpern vorhanden ist.
Die absolute Blutleere der Körperteile Winters muß daher auffallen, und sie beweist ganz klar, daß die Mörder bestrebt gewesen sein müssen, das Blut bei der Mordthat aus dem Körper gleichsam herauszuziehen und zu diesem Zwecke eine derartige Tötungsart in Anwendung zu bringen, die das vollständige Auslaufen des Blutes an sich ermöglicht. Der Körper des ermordeten Winter hat keinerlei sonstige Verletzungen aufgewiesen. Der aufgefundene Kopf und der Rumpf beweisen nun weiter, daß dem Winter der Hals unten an den Weichteilen und gleichzeitig die großen nach dem Gehirn führenden Halsgefäße durchschnitten worden sind. Der ermordete Winter hat also seinen Tod gefunden durch äußere Verblutung der durchschnittenen Halsgefäße. Diese Thatsache steht fest und kann in keiner Weise umgestoßen werden. [51] Diese Art der Tötung ermöglicht nun aber weiter ein vollständiges Auslaufen des Blutes aus dem ganzen Körper, indem das Herz auch nach dem Halsschnitte fortfährt, das Blut in Bewegung zu halten: das Herz pumpt das Blut durch seine Bewegung aus dem Körper heraus, sodaß es durch die Oeffnung am Halse aus dem Körper ganz herausfließen muß; der Körper wird immer mehr blutleer, der Herzschlag immer schwächer, schließlich hört er auf, und der Tod ist durch Verbluten eingetreten.
Wie vorstehend schon geschildert, müssen bei dem Morde erfahrene Männer, die mit dem Bau des Menschen-Körpers vertraut sind, mitgewirkt haben. Wenn nun diese Mörder eine solche Ermordungsart gewählt haben, die ein vollständiges Auslaufen des Blutes aus dem Körper bewerkstelligen mußte, so muß weiter damit als bewiesen gelten, daß die Absicht und der Wille der Mörder auf die Entfernung des Blutes aus dem ganzen Körper des Ermordeten gerichtet gewesen sei. Und damit liegt auch der Endzweck, das Motiv des Mordes klar vor den Augen des unbefangenen Beobachters: Die Mörder des Gymnasiasten Winter haben den Mord so sorgfältig vorbereitet und schließlich ausgeführt, um sich in den Besitz des Blutes zu setzen."
Jüdische Verdunkelungs-Versuche.
Die Aufdeckung dieses Thatbestandes ist den Juden sehr unangenehm, und deshalb haben sie große Anstrengungen gemacht, die Thatsache der absoluten Blutleere zu verdunkeln. Die Konitzer Judenschaft suchte in einer schriftlichen Eingabe an die Staatsanwaltschaft den Nachweis zu erbringen, daß die Konitzer Gerichtsärzte bei der Annahme einer vollständigen Blutleere sich geirrt haben müßten. Sie beantragte darum in dieser Eingabe, die Winterschen Körperteile noch einmal und zwar durch Berliner Gerichtsärzte untersuchen zu lassen.
Die Untersuchung der Leichenteile durch Berliner Gerichtsärzte.
Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft haben darauf die beiden Berliner Aerzte Dr. Mittenzweig und Dr. Störmer in Konitz die gewünschte Untersuchung durch eine Nach-Obduktion vorgenommen.
Die Juden sahen sich aber in ihren Erwartungen gründlich getäuscht.
Die Berliner medizinischen Sachverständigen traten nämlich dem Gutachten der Konitzer Aerzte durchweg bei. Sie stellten ebenfalls fest,
daß die Tötung des Winter durch Schnitt in den Hals und Schnitt durch die großen Halsgefäße geschehen ist, daß Winter seinen Tod durch äußere Verblutung aus den durchschnittenen Halsgefäßen gefunden hat, daß die Zerkleinerung des Körpers mit Messer und Säge von kundiger Hand bewirkt ist, daß die vollständige Blutleere der Körperteile bereits vorhanden war, als die Teile eingepackt und im Wasser des Sees versenkt wurden.
[52] Aus diesem Befunde nehmen die Herren Dr. Mittenzweig und Dr. Störmer ferner an, der Tod von Winter sei in der Weise herbeigeführt, dass er anfänglich, gleichsam im ersten Akte, wahrscheinlich durch Verschluß von Nase und Mund mittels weicher Bedeckungen dem Ersticken nahe gebracht wurde, und daß ihm dann, im zweiten Akte, durch Durchschneiden des Halses und die Blut-Entziehung das Leben genommen worden ist.
Als Stunde des Todes nehmen die beiden Berliner Aerzte spätestens 7 Uhr abends an.
Weitere Verdunkelungs-Versuche.
Die Juden ließen aber nicht nach, und es gelang ihnen schließlich, in der Person eines Herrn Dr. Puppe zu Berlin einen Mediziner zu finden, der auf die jüdischen Ideen einging und sie zu begründen versuchte. Zur Beurteilung und Würdigung des Puppeschen Auftretens muß gleich hervorgehoben werden, dass dieser Herr von den Winterschen Körperteilen nichts gesehen hat, denn diese waren sofort nach der Mittenzweig-Störmerschen Nach-Obduktion beerdigt worden. Herr Puppe konnte daher nur Schlüsse aus Bekundungen ziehen, die Zeugen in den beiden mündlichen Verhandlungen gegen Israelski und gegen Masloff vorbrachten.
Im Israelskischen Prozesse begutachtete Herr Puppe auf Grund der Aussage eines Zeugen, der beim Auffischen des eingepackten Rumpfes aus dem Mönchsee eine rötliche Färbung im Wasser bemerkt haben wollte, daß das Blut aus dem Rumpfe durch das Lagern im Seewasser ausgelaugt worden sei.
In dem einige Wochen darauf stattfindenden Prozesse gegen Masloff konnte aber Herr Puppe diese seine Annahme nicht mehr aufrecht erhalten, indem ihm entgegengehalten wurde, daß ja das Verpackungsmaterial, nämlich der Sack und das Packpapier, keinerlei Blutspuren aufwiesen, solche aber unbedingt aufweisen müßten, wenn beim Lagern im See noch Blut ausgelaufen wäre.
Herr Puppe behauptete aber jetzt, daß Winter eines Erstickungstodes gestorben sei, was aus sog. Petechien, d.h. Knotenbildungen an den Gesichts-Adern, zu schließen sei. Aber auch diese Behauptung des Dr. Puppe, jetzt Kgl. Kreisphysikus zu Berlin, ist unwahr, denn sie wird nicht durch Thatsachen unterstützt. Drei Sachverständige haben den Kopf, gleich nachdem er aus dem Sumpfwasser gezogen und zum städtischen Krankenhause gebracht war, genau besichtigt. Das Antlitz zeigte gerötete Wangen, die Gesichtszüge waren vollständig unverändert. Es befanden sich im Gesicht absolut keine Petechien oder Ecchymosen. Diese sind vielmehr erst wochenlang später, nachdem der Kopf in Spiritus gelegen, sichtbar geworden, rührten von einfacher Senkung des Blutes her und waren Leichenerscheinungen, nicht aber Blutaustritte, die vor dem Tode bei einem Erstickungsversuche entstanden wären.
Jedenfalls sind die Puppeschen Ansichten derart minderwertig und unbegründet, daß sie gegenüber den Gutachten der Herren, die die Körperteile des Ermordeten gesehen, in den Händen gehabt [53] und untersucht haben, auf irgendwelche Beachtung Anspruch nicht erheben können.
Schächtung mit Hals- und Zwergfellschnitt.
Es steht fest und bleibt also dabei, daß dem Winter das Blut durch den Halsschnitt bei lebendigem Leibe entzogen worden und daß das Motiv der Mörder die Gewinnung des Menschenblutes gewesen ist. An dieser Thatsache werden alle Verdunkelungs-Versuche der Juden, Judengenossen und jüdischen Presse nicht rütteln können.
Auf Juden, als die Mörder, deutet dann ferner hin die in Gestalt des sog. Schächtens ausgeführte Tötung. Der Ober-Tertianer Ernst Winter ist sachgemäß geschächtet worden, der Halsschnitt, der Zwergfellschnitt, die Ausblutung beweisen das. Dieser Thatsache steht nicht entgegen, daß in dem Berliner Schlachthause, wie Herrn Dr. Mittenzweig von einem Schächter in Berlin es vorgemacht wurde, der Halsschnitt etwas anders als bei Winter angelegt wird. Die christlichen Fleischer zu Konitz, die das Schächten in dem Kontizer Schlachthause fortwährend anzusehen Gelegenheit haben, die ferner auch den Winterschen Hals und Rumpf gesehen haben, versicherten dem Herausgeber, daß der bei Winter angewendete Halsschnitt genau dem in Westpreußen üblichen Schächtschnitt entspreche.
Ganz beseitigt wird jeder Zweifel an der Schächtung des Winter aber durch den Zwergfellschnitt, der gerade das charakteristische Merkmal des Schächtens darstellt und so ausgeführt ist, wie die Schächter in Westpreußen das Zwergfell bei den Tieren zu durchstoßen pflegen.
Die Staatsbehörden in Berlin müssen offenbar über die Todesart des Winter unrichtig von einem Beamten zu Konitz unterrichtet worden sein; denn anders ist es nicht zu erklären, daß die ,,Norddeutsche Allgemeine Zeitung” in einem offiziösen Artikel den Winter an einem ,,Stiche” in den Hals sterben läßt.
Diese Stich-Theorie ist eine lediglich jüdische Erfindung, um den Angriff gegen Hoffmann begründen zu können. In Wirklichkeit ist der Hals des Winter wagerecht unmittelbar über dem Rumpfe durch zwei Rumpfschnitte abgetrennt worden. Der erste Schnitt war der Schächtschnitt. Nachdem der Körper ausgeblutet war, ist dann der zweite Schnitt behufs Abtrennung des Kopfes vom Rumpfe gemacht. Der Thäter hat dabei die Stelle des Einschnittes, d.h. die Stelle, an der das Messer beim Schächtschnitt angesetzt war, nicht genau wiedergetroffen, wodurch eine Ungleichheit der Schnittfläche am Halse eingetreten ist.
Uebereinstimmung zwischen Skurz und Konitz.
Auffallend ist die Uebereinstimmung des Winterschen Mordes mit dem im Jahre 1884 stattgefundenen Morde an dem Knaben Cybulla in Skurz. In der öffentlichen Gerichtsverhandlung gegen den Abdecker Israelski im September 1900 haben die gerichtlichen Sachverständigen diese Uebereinstimmung beleuchtet: [54] Bei beiden Morden waren das Herz, alle großen Gefäße, die Lungen und alle Organe absolut blutleer; die Todesursache ist Verblutungstod aus den durchschnittenen Halsgefäßen.
In beiden Fällen sind die Auslösungen aus den Gelenken mit großer Kunstfertigkeit vorgenommen, und namentlich ist die Auslösung der Oberschenkel in derselben geschickten Art ausgeführt, mit völliger Erhaltung der Geschlechtsteile.
Genau übereinstimmend ist auch die Eröffnung der Bauchhöhle ausgeführt, und zwar in beiden Fällen mit einem Schnitte, der an der rechten Seite des Nabels vorbeigeführt ist; die Gerichtsärzte machen den Bauchschnitt stets an der linken Seite des Nabels.
Auch des Fehlen einzelner Leichenteile ist charakteristisch.—
Die Uebereinstimmung in beiden Mordfällen macht den Eindruck, als wenn derselbe Thäter beide Personen (den Cybulla und den Winter) zerlegte; nur hat es den Anschein, als ob bei dem Winterschen Morde eine etwas größere Kunstfertigkeit zu erkennen ist.
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Anmerkungen
- ↑ Eine ähnlich aussehende Persönlichkeit ist auch in dem Prozeß gegen Hilsner in Polna erwähnt worden.
- ↑ Wir haben uns über diesen Punkt Aufklärung von dem Sachverständigen erbeten, dessen Urteil wohl in Konitz am maßgebendsten sein dürfte. Der Leiter des dortigen Schlachthauses, wo jährlich im Durchschnitt zehntausend Stück Vieh teils geschlachtet, teils geschächtet werden, der also in zehnjähriger Amtsführung an etwa hunderttausend Tierkörpern die Wirkung des Schlachtens und des Schächtens hat praktisch wahrnehmen können, sagte uns, er habe noch niemals ein Stück Fleisch so rein ausgeblutet gesehen wie die Winterschen Leichenteile.