Der Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin (Die Gartenlaube 1875/34)
[580] Der Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin. Vom Rechtsanwalt Winterfeldt in Berlin geht uns die Mittheilung zu, daß die Angabe in dem Artikel „Der Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin“ (Nr. 23), er sei Mitgründer des Lichterfelder Bauvereins, nicht auf Wahrheit beruhe, wovon sich Jeder durch Einsicht der Beilagen zum Handelsregister überzeugen könnte.
Der Verfasser, Otto Glagau, bemerkt zu diesen Reclamationen: „Das Handelsregister mit seinen Beilagen ist, wie jeder Staatsanwalt bezeugen kann, eine sehr unschuldige Sache. Es giebt über die eigentlichen Vorgänge bei einer Gründung so gut wie gar keinen Aufschluß und nennt nicht entfernt alle Diejenigen, welche betheiligt sind. Gewöhnlich werden nur einige wenige Personen vorgeschoben, und diese führen nur eine ihnen aufgetragene Rolle aus, während die Hauptgründer und der Rest ihrer Gehülfen hinter den Coulissen bleiben. Hätte der Verfasser nicht noch andere Quellen, er würde nicht gut diese Artikel schreiben können. Er hat übrigens stets gefunden, daß von 100 Fällen in 99 die ersten Zeichner, Aufsichtsräthe und Directoren einer Gesellschaft auch stets zu den Gründern derselben gehören und er war in dem guten Glauben, daß dies auch hier zutreffe.“