Datei:Bundesarchiv Bild 102-13905, Reichsarchiv, Befehl von Kaiser Wilhelm II..jpg
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Beschreibung
Reichsarchiv, Befehl von Kaiser Wilhelm II. ( ) | |||||||||||||||||||||||||||
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Fotograf |
Autor/-in unbekanntUnknown author |
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Titel |
Reichsarchiv, Befehl von Kaiser Wilhelm II. |
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Original-Bildunterschrift |
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Das Deutsche Reichsarchiv, ein Museum der bedeutendsten Dokumente und Verträge des Reiches. Hier werden die Verträge, die seit Bestehen des Deutschen Reiches abgeschlossen wurden, in sicherer Obhut aufbewahrt und verwaltet. Ein wichtiges Dokument aus der Zeit des Weltkrieges. Ein eigenhändig geschriebener Befehl des Ex Kaisers, an Exzellenz von Falkenhayn, den damaligen Chef des Generalstabs des Feldheeres im Westen im September 1914. Der Wortlaut ist folgender: "Exzellenz von Falkenhayn. Habe Meldung erhalten. Wenn unser IX. R-Corps auf dem Westufer Erfolge hat und die Gegend um Amiens frei gemeldet ist, so könnten doch die auf dem W-Ufer marschierenden Div. aus Creil oder Paris nachgeschobene Kräfte vorfinden. Das IX. B-C. muss unbedingt als Staffel festgehalten werden, wie Sie es vortrugen und darf sich im Siegesrausch nicht divisionsweise in gleicher Höhe mit vorderer Linie I. Armee sozusagen berühren, sonst kommt es wieder zu nahe an Paris und wird überflügelt. IX.-R-Corps muss unter allen Umständen dem rechten Flügel I Armee im Tempo sich anfügen und Staffel bleiben. Wilhelm" |
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Abgebildeter Ort | Reichsarchiv | ||||||||||||||||||||||||||
Datum |
Oktober 1932 date QS:P571,+1932-10-00T00:00:00Z/10 |
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Sammlung |
institution QS:P195,Q685753 |
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Momentaner Standort |
Aktuelle-Bilder-Centrale, Georg Pahl (Bild 102) |
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Inventarnummer | |||||||||||||||||||||||||||
Quelle |
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Lizenz
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Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 102-13905 / CC-BY-SA 3.0
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Bildtitel | Das Deutsche Reichsarchiv, ein Museum der bedeutendsten Dokumente und Verträge des Reiches. Hier werden die Verträge, die seit Bestehen des Deutschen Reiches abgeschlossen wurden, in sicherer Obhut aufbewahrt und verwaltet. Ein wichtiges Dokument aus der Zeit des Weltkrieges. Ein eigenhändig geschriebener Befehl des Ex Kaisers, an Exzellenz von Falkenhayn, den damaligen Chef des Generalstabs des Feldheeres im Westen im September 1914. Der Wortlaut ist folgender: "Exzellenz von Falkenhayn. Habe Meldung erhalten. Wenn unser IX. R-Corps auf dem Westufer Erfolge hat und die Gegend um Amiens frei gemeldet ist, so könnten doch die auf dem W-Ufer marschierenden Div. aus Creil oder Paris nachgeschobene Kräfte vorfinden. Das IX. B-C. muss unbedingt als Staffel festgehalten werden, wie Sie es vortrugen und darf sich im Siegesrausch nicht divisionsweise in gleicher Höhe mit vorderer Linie I. Armee sozusagen berühren, sonst kommt es wieder zu nahe an Paris und wird überflügelt. IX.-R-Corps muss unter allen Umständen dem rechten Flügel I Armee im Tempo sich anfügen und Staffel bleiben. Wilhelm" |
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Titel | Reichsarchiv, Befehl von Kaiser Wilhelm II. |
Fotograf | o.Ang. |
Namensnennung/Veröffentlicher | Bundesarchiv |
Kurztitel | Bild 102-13905 |
IIM-Version | 2 |