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Das zerbrochene Glas

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Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Das zerbrochene Glas
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. S. 42–43
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Erscheinungsort: Dresden
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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Bild
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Bearbeitungsstand
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638) Das zerbrochene Glas.
S. C. Döhler im Illustr. Familienjournal Bd. VII. Nr. 170.

In einem Dorfe bei Schöneck war Hochzeit, Jung und Alt war auf den Beinen, Alle festlich geschmückt mit Blumen, Kränzen und Bändern und die Dorfmusikanten spielten ihre lustigsten Tänze und Lieder. Die Kinder versperrten mit Bändern den Weg, sodaß der Bräutigam jeden Fuß Weg sich mit einer kleinen Spende erkaufen mußte. Nach der Trauung ging der Zug aus der Kirche zu Schöneck in das Nachbardorf und hielt vor dem Hause des Bräutigams. Die Mutter kam heraus und überreichte ihrem Sohne, ohne die Braut, [43] wie es Sitte war, zu begrüßen, ein gefülltes Glas. Der Bräutigam trank und überreichte es dann seiner Braut. Diese leerte es vollends und warf es dann rücklings über sich auf das Pflaster des Hofes. Alle standen dabei gespannt im Kreise. Das Glas fiel, aber zerbrach nicht. Ein Freund der Braut zertrat es nun mit dem Fuße.[1] Nun erst bewillkommnete die Mutter ihre Schwiegertochter, aber etwas kalt, denn für sie, sowie für alle ihre Gäste, war das nicht zerbrochene Glas eine üble Vorbedeutung. So war es auch, denn nach wenigen Jahren war die junge Frau schon todt, mit der Wirthschaft ging’s auch nicht, das Haus ward verkauft und der Mann ist fortgegangen, Niemand wußte wohin.


  1. Bei den Lausitzer Wenden werden während des Hochzeitsmahles die Gläser auf den Boden geworfen und müssen zerbrechen. Bei den Juden muß das unter der Trauung von dem Brautpaare geleerte Glas Wein zertreten werden. Ebenso ist es ein schlimmes Anzeichen, wenn das Glas, welches bei dem Heben eines Hauses von dem Polier nach seiner Rede herabgeworfen wird, nicht zerbricht. (S. Nork, Sitten der Deutschen, S. 202.)