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Das wissenschaftliche Martern lebendiger Thiere

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Textdaten
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Autor: St.
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Titel: Das wissenschaftliche Martern lebendiger Thiere
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 1, S. 12–15
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1878
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Das wissenschaftliche Martern lebendiger Thiere.


Um die Lehre von den Lebensthätigkeiten des thierischen Organismus zu begründen und durch analoge Schlüsse auf die Lebensfunctionen des Menschen zu übertragen, pflegen die Physiologen bekanntlich schon seit längerer Zeit Thiere bei lebendigem Leibe zu seciren, das heißt, lebende und in Bewegung befindliche Organe bloßzulegen. Dabei wird nicht allein dem betreffenden Thiere dieser oder jener Körpertheil geöffnet und nach der Bloßlegung das lebende Innere beobachtet, sondern es werden auch durch alle möglichen mechanischen, chemischen und physikalischen Reize die einzelnen Organe in eine höhere Lebensthätigkeit versetzt. Die jedesmalige wissenschaftliche Technik, welche an solchen „Versuchsthieren“ geübt wird, nennt man eine „Vivisection“. In den Bereich dieser Thätigkeit gehören aber nicht allein blutige Eingriffe, sondern auch Experimente chemischer Natur, in Form der Einverleibung von Arzneien und Giften. Aus solchen Versuchen wird in vielen Fällen ein Nutzen, erstens für das Wissen, in zweiter Linie auch für Wohl und Gesundheit des Menschen erzielt.

Es ist in den jüngsten Jahren mannigfach die Frage aufgeworfen worden, ob dem Menschen überhaupt das Recht zustehe, außer zu seinen Nahrungszwecken, Thiere zu tödten, und ob es zu gestatten sei, an Thieren die erwähnten Vivisectionen vorzunehmen, besonders solche, welche nicht direct einen Nutzen für das Leben und die Gesundheit des Menschen in Aussicht stellen.

In England bildete sich vor zwei Jahren gegen die bezügliche Thätigkeit der Physiologen eine sehr lebhafte Agitation, welche in der sogenannten Vivisections-Bill des englischen Parlamentes ihren Ausgangspunkt gefunden hat. Jenes Gesetz belegt mit Strafen bis zu hundert Pfund Sterling oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten jede Uebertretung der Bestimmungen: daß „schmerzhafte Experimente am lebenden Thiere nur in der Absicht unternommen werden dürfen, durch neue Entdeckungen das physiologische Wissen oder dasjenige Wissen zu fördern, welches zur Rettung oder Verlängerung des menschlichen Lebens oder zur Linderung menschlichen Leidens nützlich ist“; zweitens „dürfen solche Experimente nur an registrirten Stellen, und von Personen, welche die gesetzliche Licenz besitzen, vorgenommen werden“; drittens „muß das Thier während des ganzen Versuchs bis zur Gefühllosigkeit narkotisirt sein“; viertens, „falls der Schmerz voraussichtlich nach dem Erwachen fortdauern würde, oder das Thier ernstliche Verletzungen erlitten hat, muß es noch vor dem Erwachen getödtet werden“; fünftens „darf der Versuch nicht als Illustration medicinischer oder sonstiger Vorlesungen“ und sechstens „nicht zum Zwecke der Erlangung manueller Geschicklichkeit angestellt werden“.

In Ausnahmefällen können unvermeidliche Experimente an lebenden Thieren in Vorlesungen gezeigt werden, wozu aber eine besondere Regierungsermächtigung nöthig ist. Ebenso darf in Ausnahmefällen gegen einzuholende Erlaubniß ein Thier auch ohne vorherige Betäubung vivisecirt werden und zwar dann, wenn der Zweck des Versuches durch die Narkotisirung vereitelt würde. Dagegen dürfen schmerzhafte Versuche an Hunden und Katzen, außer wenn die gesetzliche Bescheinigung mit Specification der Gründe gegeben ist, nicht angestellt werden. Der übrige Inhalt der Bestimmungen bezieht sich nur auf Aeußerlichkeiten. Die englische Vivisections-Bill war das Resultat vielfacher Bemühungen der englischen Thierschutz-Vereine. Auch in Deutschland gehen die Vereinigungen, welche die gleichen Zwecke im Auge haben, damit um, dem auf den Universitäten und in den physiologischen Laboratorien überhandnehmenden Vivisectionsbrauch auf gesetzlichem Wege Fesseln anzulegen. Wenn wir uns die englische Gesellschaft betrachten, welche die Entrüstungsmeetings in’s Leben gerufen hat und welche sich immer noch bestrebt ein Verbot aller hierhergehörigen wissenschaftlichen Methoden zu erwirken, so können wir uns des Verdachtes nicht erwehren, daß man wenigstens von dieser Seite aus nur unter dem Vorwande, armen, hülflosen Thieren Schutz zu gewähren, gegen die physiologische Wissenschaft im Allgemeinen zu Felde zu ziehen sich bemüht.

Die Physiologie ist ja die Mutter des überhandnehmenden Materialismus, welcher den Gläubigen vom Wege zum Paradiese ablenkt und ihm alltäglich ein Stück von dem Apfel der Erkenntniß des Guten und Bösen zu kosten giebt. Die fromme Gesellschaft, welcher die Zugeständnisse der englischen Regierung noch immer nicht genügten, bestand aus Theologen, hohen Adeligen und Damen aus der höchsten Gesellschaft. Es waren darunter vier Erzbischöfe, zehn Bischöfe, sieben Decane, zehn Pfarrer, ein Prinz, drei Herzöge, fünf Marquis, sechszehn Grafen, vier Viscounts, eine große Anzahl Lords, Ladies und Sirs, fünfundzwanzig höhere Officiere, fünfundzwanzig Parlamentsmitglieder und einige Doctoren der Medicin. Die Begründung dieser Leute stützt sich auf Bibelsprüche und gipfelt in dem Satze: „Eine christliche Seele soll nicht mehr von der verbotenen Frucht des Baumes der Erkenntniß genießen, als ihr der göttliche Weltbeherrscher zugewiesen hat.“

Es ist ganz klar, daß die mit Humanität verbrämte Agitation des englischen Pharisäismus der Wissenschaft als solcher den Krieg erklärt, denn gerade dieselben Leute, welche hier der gequälten Thiere sich annehmen, scheuen sich dort durchaus nicht, ihr Schutzprincip für die wehrlose Thierwelt in schnödester Weise hintanzusetzen. Sie schämen sich nicht, um leiblichem Genusse zu fröhnen, auf ihren Gütern Thiere durch Castration in grausamster Weise zu verstümmeln, einzig und allein, weil nach jener schmählichen Operation das Fleisch zarter, schmackhafter und fetter wird. Für die Qualen, welche die Frösche in den physiologischen Laboratorien auszuhalten haben, finden sich seitenlange Entrüstungsergüsse in den Eingaben der frommen englischen Ladies, und die Krokodilsthränen der aristokratischen Lords fließen gleich Wasserbächen über die quakenden Sumpfdemokraten. Gegen die Grausamkeiten aber, welche bei der für den Gaumen jener Gourmands bestimmten Froschschenkelbereitung begangen werden, finden sich keine Worte, und kein Gesetz ist erlassen gegen jene haarsträubenden Schindereien. Ist es doch bekannt, daß die Landleute, welche Froschschenkel zu Millionen zu Markte bringen, die eingefangenen Thiere mit der Scheere halbiren, den obern Theil des Thieres, welcher noch tagelang lebt und sogar herumhüpfen kann, wegwerfen, nachdem sie den krampfhaft zuckenden Schenkeln die Haut abgezogen haben. Die zartfühlende Lady schlürft mit süßem Behagen ein Dutzend praller Austern, nachdem ihre eleganten Fingerchen das lebende Thier im wahren Sinne des Wortes vivisecirten. Oder sollte das übliche Abreißen des „Bartes“ – [14] in Wirklichkeit sind das die Athmungsorgane des Thieres – und das halbstumpfe Austerngäbelchen den „natives“ besonders wohl tun? Prinzen, Herzöge, Earls und Lords scheuen sich nicht, zur Vertreibung der Langweile dem edelsten Genossen des Menschen, dem Pferde, im verrücktesten Sport die Beine zu zerschmettern, diesem Thiere aus angeblichen Schönheitsgründen den Schweif abzuschlagen, es zu „anglisiren“, den Hunden Ohren und Schweif zu kappen und ihnen gewisse mit der Wirbelsäule in directer Verbindung stehende Sehnenbündel auszureißen, damit der Spitz die Ruthe schön hoch zu tragen genöthigt sei. Werden nicht auf Treibjagden die Thiere des Waldes zu Tode gehetzt? Ergötzt nicht der dürre Lord sein bornirtes Gehirn an dem Todeskampfe des abgejagten Sechszehnenders? Wenn diese „haute-volée“ der Gesellschaft das fromme Mäntelchen der Humanität in der Vivisectionsfrage umzuhängen für zweckdienlich findet, warum erwirkt sie nicht vor allen Dingen ein Gesetz, welches Proceduren verbietet, die nur zum Zwecke eingebildeten Vergnügens oder leiblicher Genußsucht in Ausführung kommen?

Wir wollen mit diesen Auseinandersetzungen nicht sagen, daß wir der absolut freien Ausübung der Vivisection das Wort reden. Die Bewegung in England hatte jedenfalls das Gute, daß dem in der That blinden Fanatismus mancher Vivisectoren des Continents ein gewisser moralischer Zügel angelegt wurde. Bei allem Respecte vor der freien Forschung und deren Mitteln können wir uns des Abscheues nicht erwehren, wenn wir lesen, daß ein französischer Physiolog Brachet ein Experiment, die „expérience morale“, anstellte, um die Grenzen der Anhänglichkeit eines Hundes an seinen Herrn wissenschaftlich zu constatiren, für welche „Arbeiten“ er von der französischen Akademie mit einem Preise gekrönt wurde. Brachet quälte seinen Hund, so oft er ihn sah, auf alle erdenkliche Weise. Er zerstörte seine Augen, damit er ihn nicht erkennen könne, und da das nicht genügte, durchbohrte er das Trommelfell in beiden Ohren und füllte das innere Ohr mit geschmolzenem Wachs an. „Dann liebkoste ich das Thier,“ fährt er in seinem Berichte an die Akademie fort, „und nun, da es mich weder sehen noch hören konnte, zeigte es nicht nur keinen Zorn, sondern schien trotzdem nicht unempfindlich für meine Liebkosungen.“

Magendie, ein anderer Experimentator, schlitzte den Leib einer trächtigen Hündin auf, um zu sehen, ob sich ihre Mutterliebe auch im Momente des Todes beim Anblicke ihrer Jungen geltend machen würde. Die arme Hündin beleckte noch sterbend ihre Jungen. Bouillard, ein Dritter, durchbohrte die Stirn eines Hundes an zwei Stellen und führte ein rothglühendes Eisen in jede Hälfte des vorderen Gehirnes ein, um zu sehen, ob in den vorderen Hemisphären der Sitz des Schmerzes sei und jede weitere Schmerzäußerung von dem Thiere vermieden werden würde. Das arme Thier heulte und schrie aber, sodaß keine klaren, definitiven Schlüsse aus dem Versuche gezogen werden konnten. In neuerer Zeit gipfeln die Experimente großentheils in Zerstörungen des Rückenmarks, um zu ergründen, ob dieser oder jener Theil des betreffenden Organes diese oder jene Lebensthätigkeit regiert. Hunde werden in solchem qualvollen Zustande Wochen, ja Monate, sogar, wenn möglich, Jahre lang aufbewahrt, um zur ständigen Illustration des Gefundenen oder nicht Gefundenen zu dienen. Die Qualen, welche die Lehrer der Physiologie den Versuchsthieren in früheren Jahren auferlegten, unterscheiden sich von der heutigen bezüglichen Thätigkeit in eben dem Grade, wie sich die damalige und die jetzige Wissenschaft von einander unterscheiden. Die alte Physiologie fragte eben nur nach den „Erscheinungen“ des organischen Lebens. Wenn einem Hunde ein Loch in den Bauch geschnitten wurde, das man durch ein kleines Glasfenster verschloß, um in den Magen des Thieres hineinzusehen und dort die Thätigkeit der Verdauungssäfte zu beobachten, so wurde das Thier unter der Einwirkung des Chloroforms einmal einer unumgänglich nothwendigen Operation unterzogen, die Ränder der Operationswunde wurden zur Heilung gebracht und dann das mit der Magenfistel behaftete Thier Monate, ja Jahre hindurch zu experimentellen Zwecken am Leben erhalten, ohne im Geringsten durch Qualen bei Wiederholung des Versuches belästigt zu werden. Ein Gleiches gilt von denjenigen Experimenten, welche zum Behufe der Entdeckung der Gesetze der Blutcirculation vorgenommen wurden. Wenn einem Thiere eine größere Ader geöffnet und diese alsdann durch Gummiröhren mit den Meßapparaten des Blutdruckes in Verbindung gebracht wurde, bereiteten solche Methoden der Vivisection, nachdem die zugehörige Operation in der Chloroform-Narkose einmal vorgenommen waren, dem Thiere keine Schmerzen mehr. Die für das Thier erwachsenden Unbequemlichkeiten wirkten niemals Abscheu erregend auf das Gemüth des Zuschauers.

Während sich nun die alte Physiologie mit Experimenten welche die „Erscheinungen“ des organischen Lebens zu erklären suchten, begnügte, stellt die junge Wissenschaft die tiefer gehende Frage auf: „Was ist das Leben selbst, was ist die Seele?“ und da sie nach den Principien der materialistischen Weltanschauung das organische Leben und die Seelenthätigkeiten von vornherein als nichts anderes betrachtet, denn als einen mechanisch-chemischen Proceß, so durchsucht sie theoretisch die gesammte Nerven-Sphäre und das Gehirn des Menschen nach dem örtlichen Sitze der Seelenorgane – praktisch aber, da man bis heute noch nicht so weit „fortgeschritten“ ist, an Menschen Vivisectionen zu machen, durchstöbern ihre Jünger Gehirn und Nervengebilde der Thierwelt nach der bis jetzt unentdeckten Centralstätte des Lebens. Es hat übrigens schon Anatomen gegeben, welche sich nicht entblödeten, Menschen zu gleichen Zwecken zu benutzen; so der Anatom Gabriel Fallopia, ein modenesischer Edelmann, welcher zu Pisa, im Jahre 1561 zum Tode verurtheilte Verbrecher zur Vornahme von Versuchen über die Wirksamkeit der Gifte sich ausliefern ließ. Der berühmte Wiener Anatom Joseph Hyrtl knüpft hieran die sarkastische Bemerkung, „daß, wenn heute die peinliche Justiz die Missethäter als Schlachtopfer an die experimentirenden Physiologen ausböte, an modernen Fallopia’s kein Mangel sein würde“. Auch die Wissenschaft hat ihre Fanatiker.

Wir geben zu, das physiologische Studium und die Krankheitslehre können vom heutigen Standpunkte der Forschung aus der Vivisectionen im Allgemeinen nicht entbehren, aber jene sinnlosen Qualen, wie wir sie von den oben erwähnten Forschern erzählt, werden auch sicher von jedem Fachmanne, dem das Herz im Leibe noch nicht zu Eis erstarrt ist, verdammt werden. Es wird übrigens in der Mehrzahl der Vivisectionen, welche man in deutschen Laboratorien vornimmt, durch wirksame Betäubungsmittel – meist durch eine Morphiumeinspritzung in eine Vene, durch eine Dosis Chloral oder durch Chloroformirung – der erste Schmerz des Eingriffes benommen, mit Ausnahme derjenigen Fälle, in welchen eine Narkotisirung das zu gewinnende wissenschaftliche Resultat beeinträchtigen würde.

Es wird Niemandem einfallen zu leugnen, daß dem Menschen das Recht zusteht, sich der Thiere zu bestimmten Zwecken zu bedienen, sie zu Sclaven zu machen und auch sie zu Selbsterhaltungszwecken zu tödten. Zu diesen bestimmten Zwecken, welchen der Mensch das Thier zu opfern berechtigt ist, gehört – und das wird wohl auch von keinem Freidenkenden beanstandet werden – die Verwendung zu wissenschaftlichen Untersuchungen, besonders wenn aus denselben ein praktischer Nutzen für die Gesundheit und die Lebensverlängerung des menschlichen Individuums zu erwarten steht. Dagegen folgt andererseits durchaus nicht aus der Thatsache des Thierbesitzes das Recht, aus irgend welchen Gründen ein Thier zu quälen. Daß besonders in Deutschland nicht nur an physiologischen Laboratorien, sondern in vielen, mit medicinischen Instituten in Verbindung stehenden Arbeitszimmern auf das Unbarmherzigste und mitunter von durchaus unberechtigten jungen Leuten in der zwecklosesten Weise gerade Thiere, welche dem Menschen besonders nahe stehen, mißhandelt werden, ist ein offenes Geheimniß.

Das größte Contingent jener Vivisectionspfuscher überfluthet von Rußland aus die deutschen Laboratorien. Junge Halbasiaten, welche auf Kosten der „Krone“ zu wissenschaftlichen Reisen nach dem Westen geschickt werden, wühlen täglich auf deutschen Hochschulen in den Eingeweiden lebender Thiere herum, um mit viel Experiment und wenig Denken aus den Convulsionen und Verstümmelungen jener bedauernswerthen Geschöpfe Material zu einer Doctordissertation zu sammeln. Schreiber dieses erinnert sich aus seiner Universitätszeit lebhaft der Entrüstung, welche das bezügliche rohe Gebahren jener Sendlinge osteuropäischer Cultur in den Gemüthern deutscher Studenten wachgerufen hat. Es gestehen die Aerzte den Mißbrauch solchen Treibens zum Theil ganz offen, zum Theil nur dem Collegen gegenüber zu, und gar oft wird das unnöthige Eingreifen in das Leben der Thiere von dieser [15] Seite einer strengen und mißbilligenden Kritik unterworfen. Arme Thiere langsam zu Tode zu martern ist leichter, als etwas zu lernen, zu Vivisectionen sollte aber nur berechtigt sein, wer schon Alles kennt und weiß, was über das zu untersuchende Verhältniß in den Büchern steht.

Es muß übrigens schon in den ersten Decennien unseres Jahrhunderts viel Mißbrauch mit Vivisectionen getrieben worden sein; Arthur Schopenhauer, der bekanntlich ein großer Verehrer der Thierwelt war, giebt dem Unmuthe über jenes Treiben in seiner gewohnten drastischen Weise Ausdruck, indem er sagt: „In’s Volk muß die Ansicht dringen, daß es nicht Jedem freisteht, die abenteuerlichen Grillen seiner Unwissenheit durch die gräßlichste Qual einer Anzahl Thiere auf die Probe zu stellen, wie heutzutage geschieht, wo sich jeder Medicaster befugt hält, in seiner Marterkammer die grausamste Thierquälerei zu treiben, um Probleme zu entscheiden, deren Lösung längst in Büchern steht, in welche seine Nase zu stecken er zu faul und unwissend ist.“

Vivisectionen sind übrigens schon seit Jahrhunderten gemacht worden. Ohne sie wäre der Blutkreislauf ein unentdecktes Geheimniß geblieben; ohne sie wäre die Nervenphysiologie ein unbekanntes Gebiet und die Segnungen der Elektricitätsheilmethoden kämen der leidenden Menschheit nicht zu Gute; ohne die Vergiftungsversuche an Thieren müßten wir einen großen Theil des modernen Heilschatzes entbehren; ohne die experimentellen Fütterungsversuche würde die gesammte Lehre von den tödtlichen parasitären Krankheiten und von deren Verhütung ein unbekanntes Gebiet geblieben sein. Jedes Gesetz, welches die Vivisectionen verböte, ja auch ein solches, das den Physiologen von Fach nur in der Vivisectionsthätigkeit einschränkte, würde der wissenschaftlichen Forschung und indirect dadurch dem Wohle der Menschheit zu entschiedenem Nachtheile gereichen und die ganze Richtung der neueren medicinischen Forschungen lahm legen. Es müssen daher die zu schaffenden Bestimmungen dem zur Vivisection Berechtigten vollkommen in jeder Richtung freie Hand lassen und seinem Tacte die Wahl der nöthigen Mittel überlassen. Dem willkürlichen Viviseciren von Seiten Unberechtigter aber müssen entschieden Schranken gesetzt werden, und hier beginnt die Thätigkeit der Thierschutzvereine.

Die deutschen Thierschutzvereine sollten zusammentreten und um ein Gesetz von ungefähr folgender Fassung bei dem deutschen Reichstage petitioniren:

„Vivisectionsexperimente dürfen nur solche Personen ausüben, welche entweder als Professoren, Docenten oder Assistenten Mitglieder des Lehrkörpers einer Hochschule sind, oder welchen von einer medicinischen Facultät die ausdrückliche Erlaubniß zur Ausübung von Vivisectionen ertheilt worden ist. Die Zustimmung eines einzigen, selbst zur Vivisection berechtigten Lehrers darf nicht zur Ausführung der betreffenden Experimente berechtigen.“

Ein solches Gesetz würde das einzige Mittel sein, um den überhand nehmenden übertriebenen Vivisectionen vorzubeugen, besonders dem Theile derselben, welcher nicht zu streng wissenschaftlichen Zwecken ausgeführt wird, sondern nur zum Vergnügen und als Kitzel einer gewissen Wissenschaftelei dient.

Diejenigen Forscher, welche zum Behufe ihrer Studien experimentelle Eingriffe in das Leben der Thiere nicht vermeiden können, werden durch die Controle der öffentlichen Meinung gezwungen werden, sich eine ernsthafte Selbstprüfung aufzuerlegen, und ihre Schüler vor jeder Ueberschreitung des Nothwendigen warnen. Weiter müssen es sich die Physiologen zur Pflicht machen, in der Wahl der Versuchsthiere gewisse Grenzen inne zu halten und solche nur in den nothwendigsten Fällen zu überschreiten. Denn daß ein Hund ein höher entwickeltes Gemüthsleben besitzt, als ein Kaninchen, und letzteres wiederum in der Reihenfolge der geistigen Entwickelung der Thiere höher steht, als ein Frosch oder ein Salamander, darf sich der Berücksichtigung bei der Auswahl des Versuchsthieres nie entziehen. Zu solchen Bestimmungen aber müssen die Herren Physiologen selbst zusammentreten, wenn sie nicht den Titel der Seelenrohheit auf sich laden wollen, und müssen bestimmen, daß Hunde nur in Fällen zu vivisectorischen Experimenten benutzt werden dürfen – und diese Fälle müssen einzeln bestimmt werden – in welchen geistig niedriger entwickelte Geschöpfe durchaus nicht zur Erreichung des gesuchten Resultates ausreichen. Solche Fälle aber werden bei ehrlicher und gewissenhafter Selbstprüfung und scharfer Vorerwägung des Versuchs gewiß zu den Seltenheiten gehören. Zur Ahndung von Rohheiten gegen Thiere braucht es überhaupt keines besonderen Gesetzes, denn das deutsche Strafgesetz belegt Jeden (§ 360 pos. 13), „der in Aergerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh mißhandelt,“ mit Geldstrafe und Gefängniß.

In diese Rubrik fällt dann die Bestrafung derjenigen Vivisectoren ganz von selbst, welche die von den Fachgenossen gesteckten Grenzen überschreiten, über das nothwendige Maß hinausgehen und als Lieblingsopfer sich gerade dasjenige Thier heraussuchen, welches als das gemüthvollste und empfindlichste unter allen Thieren sich auszeichnet, das stets bereit ist, dem „Herrn der Schöpfung“ ein Freund und treuer Gefährte zu sein.

St.