Das Junkerthum unter der Kaiserfaust
Von Wilhelm Zimmermann.
Jemehr im Laufe der Jahrhunderte das Reich deutscher Nation sich in einzelne Theile zersplitterte, immer mehr in sich zerfiel, und je rascher immer mehr verschwand vom alten Glanze und von der ehemaligen Macht nach außen: desto mehr wurde von der Sehnsucht des Volksherzens die Gestalt des Kaisers Rothbart, des gewaltigsten der Hohenstauffen, in der Erinnerung und Sage verklärt.
[213][214] Sein Bild lebte in den Seelen deutscher Männer und Frauen als das Ideal eines deutschen Kaisers, unter welchem Deutschland der große, schöne Einheitsstaat war, das deutsche Volk in der ganzen Welt „die herrliche und unwiderstehliche Nation“ hieß und als solche galt; unter welchem, bei dem über die Welt strahlenden Glanze der deutschen Krone, das deutsche Nationalgefühl sich wunderbar gehoben und gestärkt fand, unter welchem aber auch im Innern Deutschlands Recht und Ordnung herrschte, eine höchste Gewalt, zwar eine gesetzlich beschränkte, aber doch nur eine höchste Gewalt war, welche Gerechtigkeit, Frieden und Wohlfahrt handhabte und förderte. Und dieses Bild, das die Sehnsucht des deutschen Volkes nach der allen Größe und Herrlichkeit des Vaterlandes vom Kaiser Friedrich dem Ersten sich machte, war kein erdichtetes, sondern ein wahres; es ruhte auf dem Boden der Wirklichkeit, auf geschichtlichen Thatsachen.
Unter dem Kaiser Rothbart war die deutsche Nation nicht blos durch Kriegsruhm, durch große Kämpfe und Thaten nach außen herrlich, sondern Europa anerkannte den deutschen Kaiser als seinen Herrn und Schiedsrichter; die Könige Englands, Dänemarks und Böhmens waren und nannten sich des deutschen Reiches Vasallen; der Dänenkönig Sweno, der Böhmenkönig Wratislaw trugen bei öffentlichen Aufzügen, selbst mit goldenen Kronen auf dem Haupte, das Kaiserschwert dem Rothbart vor; Polens Herzoge und Ungarns Fürsten und alle Großen an der Loire und Rhone bis in’s Herz des heutigen Frankreichs hinein waren thatsächlich unter dem Rothbart Lehensträger der deutschen Krone; und Italien war theils deutsches Reichsland von jeher, theils, wie Neapel und Sicilien, Erbreich der Hohenstauffen geworden. Auf deutschem Boden blühte der Handel, eine Stadt um die andere wurde frei und reich, der ritterliche Minnegesang erklang, große Nationalfeste wurden gefeiert, wie das zu Constanz am Bodensee, wie das zu Mainz am Rhein, und der Mittelpunkt von Allem war der Kaiser, des Rothbarts mächtige, edle Fürstengestalt. Mit dem Kaiserthum seiner Persönlichkeit hing in Wahrheit das Geschick der deutschen Nation engst zusammen, so lange er waltete auf Erden, und mit seiner Person flocht, lange nach seinem Heimgange noch, in bösen Tagen des Verfalls, die Hoffnung des deutschen Volkes die deutsche Zukunft eng zusammen; an die Wiederkehr des Rothbarts knüpfte die Volkssage die Wiederkehr deutscher Herrlichkeit.
Greifen wir aus dem thatenreichen Leben dieses Kaisers einen Auftritt heraus, zur Veranschaulichung, wie der Rothbart in Deutschland Recht und Ordnung handhabte, wie er die Fürsten im Zaum hielt und diejenigen strafte, welche Recht und Ordnung mit Füßen traten und thaten, als ob sie Herren und Meister auf deutschem Boden wären. Unter den gezüchtigten Häuptern waren überdies zwei, welche zu den mächtigsten Fürsten des Reiches gehörten: der Erzbischof von Mainz, unter den geistlichen Herren einer der vornehmsten, und der Pfalzgraf bei Rhein, einer der ersten unter den weltlichen Herren des Reiches.
Im Sommer 1155 war Kaiser Friedrich zur Kaiserkrönung nach Rom und zur Herstellung der Reichsmacht auf dem Boden Italiens über die Alpen gezogen. Während er jenseits des Gebirges weilte, hatten diejenigen Fürsten, Herren und Ritter, welche die Römerfahrt nicht mitmachten, die Abwesenheit des Herrschers benutzt, sich ungebunden ihrer Rauf- und Raublust zu überlassen. Durch die Kreuzzüge hatten zwar auch die deutschen Adeligen den feineren Rittergeist der Saracenen im Morgenlande kennen gelernt, welcher auch im Westen Europas unter den Saracenen Spaniens blühte und durch das südliche Frankreich herüber sogar die deutschen Reichslande an der Rhone berührte, das schöne Burgund und die Provence; aber die große Mehrheit der deutschen Edelleute war damals noch weit entfernt von feiner Rittersitte. Selbst von denen, welche in der Fremde etwas davon angenommen hatten, sank mancher, bald nach der Rückkehr in die Heimath, unter den gewaltthätigen Standesgenossen wieder in die Feudalrohheit zurück, in den Urgeist des alten Junkerthums, welchem es als adelig galt, dem Gesetz und der bürgerlichen Gesellschaft Trotz zu bieten, in muthwilligen Fehden unter sich zu raufen, die Schwachen zu unterdrücken, den Kaufmann, den Bürger, den Landmann zu überfallen und auszuplündern. So litt der Schwache auch jetzt fast aller Orten in Deutschland unter dieser bösen Art der Herren auf den Schlössern, als diese den Kaiser weitab im südlichen Italien wußten. Besonders schrecklich aber wütheten sie mit Feuer und Schwert in einer der fruchtbarsten Landschaften Deutschlands, am schönen Rhein, im Bisthum Worms, in einer Natur, die dazu gemacht ist, daß alle Menschen, die dort wohnen, wenigstens äußerlich glücklich sind.
Und diese Bewohner, mindestens auf dem flachen Lande, waren damals gerade die unglücklichsten in Deutschland, so sehr wurde ihnen Haus und Hof, Feld und Weinberg verwüstet. Die erste Schuld daran aber fällt auf einen geistlichen Großwürdenträger, auf den Erzbischof Arnold von Mainz.
Dieser Arnold war des Kaisers Geheimschreiber gewesen und dann durch dessen Einfluß zum Erzbischof von Mainz gemacht worden. Er stammte aus dem alten Mainzer Dienstadel, aus dem angesehenen Hause der Selenhofer. Ein Stockaristokrat und ein Reactionär, liebte Arnold Ueppigkeit und Pracht, ein glänzendes fürstliches Auftreten. Die Mittel, welche ihm sein rechtmäßiges Einkommen abwarfen, reichten dazu nicht. Er suchte sie sich durch gewaltthätiges Zugreifen zu verschaffen. Was frühere Erzbischöfe an die Stadt oder an Lehenträger zur Belohnung treuer Dienste gegeben hatten und worüber tadellose Urkunden vorlagen, das forderte Arnold zurück, um die alte Oberherrschaft, wie er sagte, und den alten Glanz dem Erzstuhle wieder zu verschaffen. Alle früher dem Volke von Mainz gewährten Rechte setzte er außer Kraft. Auf die Einsprache der Mainzer Bürgerschaft sagte er, „dieses starrsinnige Volk, das dem Volk Israel unter Rehabeam gleiche, müsse mit Scorpionen gezüchtigt werden; da, wo insgesammt die Treue des Gehorsams wanke, thue ein Tyrann noth.“
Wie er den Mainzer Bürgern alle Schenkungen an Gut mit Gewalt abnahm, so dehnte er diese Reunionen auch auf alle die Ländereien aus, in deren Besitz die großen Lehenträger des Mainzer Erzstuhls durch rechtskräftig gewordene alte Schenkungen oder Verleihungen sich befanden. Er erklärte das als „ungültige Verschleuderung“ des Kirchengutes. Zugleich forderte er von dem Dienstadel des Erzstiftes Leistungen, wie sie gegen das Herkommen und über die Kräfte des Einzelnen waren. In seinem ganzen Erzbisthum machte er eine wahre Jagd auf Rechtstitel, unter welchen er überhaupt alles Gut, was vor langer Zeit zum Stuhle von Mainz gehört hatte, wieder zurück haben wollte, und damit er seine Ansprüche und Forderungen auch auf dem Rechtsweg durchsetze, brachte er seine Verwandten in die entscheidenden Stellen. Durch diese ließ er dem Erzstuhl, das heißt, sich selbst, weite Ländereien zusprechen. Damit machte er sich Alle, welche mit diesen Gütern begabt waren, zu schwerverletzten Feinden. Darunter waren die vornehmsten Herren des Rheingaus, der Pfalzgraf Hermann bei Rhein, der auf Schloß Stahleck saß, die Grafen Emich von Leiningen, Gottfried von Sponheim, Heinrich von Katzenellenbogen, Conrad, der Graf von Kyrberg an der Nahe, Heinrich, der Graf von Deidesheim und viele Edelleute. Sie alle wollten die beanspruchten Güter nicht herausgeben.
Der Erzbischof sprach den Bannfluch über sie aus, und um diese Widerspenstigen, die sich mit den Waffen wider seine Ansprüche setzten, seinerseits allesammt mit den Waffen zu zwingen, griff Arnold sogar die Kirchenschätze an. So sehr Geistlichkeit und Volk zu Mainz sich gegen die Kirchenplünderung wehrten, so verkaufte er doch selbst ein „Stück vom heiligen Kreuz“ im Martinstift, und gleichzeitig brandschatzte er ganz willkürlich Domcapitel und Volk von Mainz. Mit dem so zusammengebrachten Gelde warb er Söldner und zog zu Felde, den Herren das von ihm Angesprochene mit Gewalt abzunehmen. Weit umher wüthete er mit Raub, Mord und Brand in den Besitzungen seiner Gegner, und diese thaten das Gleiche in den seinen. So wurde namentlich das Bisthum Worms verheert. Das Volk war es, auf dessen Kosten diese Herren ihre wildesten Leidenschaften rasen ließen. Es war ja nur das Volk, der große Haufen der armen Leute auf dem offenen Lande, dem seine Reben abgeschnitten, dem seine Kornäckerlein und seine Hütten angezündet und niedergebrannt, seine Ochsen und Schafe weggetrieben oder niedergestochen wurden!
Da tritt der Rothbart plötzlich mitten hinein unter die hochadeligen Raufer und Räuber. Ein böses Gewissen durchschauert einen großen Theil von Deutschland. Plötzlich ruhen die Leidenschaften und die Schwerter in dem Rheingau. Er ist unverhofft wieder auf deutschem Boden erschienen, der Kaiser, den sie noch lange jenseits festgehalten wähnten. Ihm voraus eilt die Sage, er komme, ein strenges Gericht zu halten. Und die Sage spricht diesmal Wahrheit.
[215] Er will Deutschland zeigen, daß es ein Reichsoberhaupt habe mit eisernem Willen, das Gesetz in seiner ganzen Strenge aufrecht zu halten. Nach langer Zeit zum ersten Male soll durch ihn, den vor Kurzem erst zum Kaiser Gekrönten, ohne Unterschied, ohne alle Rücksicht auf Rang und Würde des Uebertreters, der Gerechtigkeit ihr freier Lauf werden. Den Landfriedensbruch der Verwüster der schönen Rheingelände nachhaltig zu strafen und diese Art von Heimsuchung des Volkes den Herren zu verleiden, fängt er mit den Großen an und endet bei den Kleinen.
Zu Worms versammelt er um Weihnachten die Fürsten des Reichs um sich. Er hat sie mit Augen geschaut, die Verwüstung dieser Gebiete, und die Fürsten sollen sie auch vor Augen haben. In den Mittelpunkt der Brandstätten und der Verödung der Felder stellt der Kaiser seinen Stuhl und setzt sich zu Gericht.
Die vornehmen Missethäter wider die Ordnung des Reiches werden vorgeladen und müssen erscheinen, wie die kleinen; sie werden öffentlich verhört, die Sache der Unterdrücker und der Unterdrückten wird öffentlich untersucht, damit alle Welt, damit Hoch und Niedrig sehe, daß ein Kaiser im Reich ist, ein Schirmer und Rächer des Volks und der Rechtsordnung, der weder das eine noch das andere ungestraft verletzen läßt und der gerade eine um so augenfälligere Strafe wählt, je vornehmer die sind, welche beide mit Füßen treten. Es soll Jedem für immer der Wahn vergehen, daß ihn seine hohe Stellung vor aller Strafe sichere; es soll keiner mehr sich schmeicheln, man werde aus Rücksicht auf seinen Fürstenrang es ihm nachsehen, wenn er über die Gesetze des Reiches sich hinwegsetze; alle Welt soll erfahren, daß Keiner zu hoch und zu mächtig sei, um vom Arm der Gerechtigkeit erreicht zu werden.
Der Erzbischof von Mainz wie der Pfalzgraf bei Rhein werden schuldig erfunden, also zwei der vornehmsten und mächtigsten Fürsten des Reiches, und an Beiden läßt der Kaiser, um ein abschreckendes Beispiel zu geben, nicht nur die Strafe vollziehen, sondern zudem noch eine ganz ausgesuchte Art der Strafe. Der Kaiser selbst sucht nach Strafen, welche geeignet wären, Eindruck zu machen auf die verwilderten Verstörer der Reichsverfassung. Da findet sich unter den Bräuchen und Gesetzen der alten Franken und Schwaben ein Gesetz, nach welchem für Landfriedensbruch, wenn nicht das Leben verwirkt ist, der Freie einen Hund, der Dienstmann einen Stuhl, der Bauer ein Pflugrad zum Schimpf bis in die nächste Grafschaft tragen soll. Diese Strafe war seit langen Zeiten außer Gebrauch. Gerade aber diese Strafe ist es, welche der Rothbart jetzt auf die Frevler an der Reichsordnung anwendet.
Da sitzt, wie es unsere Abbildung darstellt, der Kaiser auf seinem Throne, ihm zur Seite sein Oheim Welf, dahinter die Reichsversammlung als Fürstengericht; weithin reihet und dehnt sich das zuschauende Volk aller Stände, und der Pfalzgraf Hermann bei Rhein muß laufen, und zehn seiner Waffengenossen müssen laufen, darunter Graf Emich von Leiningen, Graf Gottfried von Sponheim, Graf Heinrich von Katzenellenbogen, Graf Konrad von Kyrberg. Sie Alle tragen Hunde; sie tragen sie eine deutsche Meile weit; sie Alle müssen in voller Wirklichkeit die Strafe des Hundetragens abbüßen, zu der sie verurtheilt sind.
Auch der Erzbischof, welcher seitwärts auf das Portal einer Säule gelehnt steht, der Greis mit dem weißen Barte, ist zum Hundetragen verurtheilt worden; nur er allein für seine Person, aus Rücksicht auf sein hohes Alter, und mehr noch aus Rücksicht auf seine erzpriesterliche Stellung, auf die Kirche, auf den Papst, wird mit dem wirklichen Hundetragen verschont, nicht aber seine Waffengenossen. Vor den Augen des Erzbischofs müssen seine Freunde, die Grafen seiner Partei, laufen und Hunde tragen.[1]
Bald nach diesem Strafgericht verbarg sich der Pfalzgraf Hermann bei Rhein in das Kloster Ebrach; sein gebrochenes Herz überlebte nicht ein Jahr seine Schmach. Der Kaiser aber ließ diese Verurtheilungen und Bestrafungen von Staatswegen bekannt machen durch das ganze Reich. Der Vollzug einer so ausgesuchten Strafe an einem so großen Fürsten des Reichs brachte einen solchen Schrecken über alle Reichsstände, daß die fehdelustigsten gerne ruhig innerhalb ihrer Schlösser saßen. Hartwig, der neue Bischof von Regensburg, hatte, ehe ihm der Kaiser die Regalien des Bisthums verlieben hatte, den Lehensleuten seines bischöflichen Stuhles ihre Lehen ertheilt. Das war gegen das Reichsgesetz. Auch diesen Uebertreter strafte der Kaiser um hundert Pfund Silbers, und alle Vasallen desselben je nach Verhältniß. Dann zog er mit Kriegsvolk von einem Gau zum andern, um nach der Bestrafung der großen auch die kleinen Landfriedensbrecher, die Raufer und Räuber in den Burgen, zu richten. Er hörte die Klagen, die über die Raubgrafen und über die Raubritter vor ihn gebracht wurden; er untersuchte sie. Dann zerstörte er die Schlupfwinkel dieser schädlichen Leute, eine Reihe Burgen und Festen. Die Schuldigsten dieser Rauf- und Raubjunker strafte er am Leben; die einen ließ er enthaupten, die andern hängen. Geistliche und weltliche Herren hatten den Handelsverkehr durch willkürliche Zölle bedrückt; auch denen legte er das böse Handwerk und strafte, die darin gefrevelt hatten.
Mit Schrecken empfanden die Bösen, mit Freuden die Guten im Reich, daß es nur eine Macht auf deutschem Boden gab, nur eine höchste Gewalt. Alle Gutgesinnten in Schlössern und Klöstern, in Städten und Dörfern verehrten und feierten den Kaiser, der alle Glieder des Reichs, hohe und niedere, dem Gesetz unterwarf. Es war damals auf deutschem Boden zur Wirklichkeit geworden der Gesang des späteren Dichters:
Ein Richter war wieder auf Erden.
Nicht blind mehr waltet der eiserne Speer,
Nicht fürchtet der Schwache, der Friedliche mehr,
Des Mächtigen Beute zu werden.
So oft seitdem deutsche Völker sich vergewaltigt fühlten von deutschen Fürsten, gedachte das deutsche Herz mit Schmerz des alten Kaisers Rothbart, und jemehr ein Volk die Abwesenheit eines solchen höchsten Richters und starken Schirmes in der Gegenwart spürte, desto heißer wandte sich die Sehnsucht rückwärts und wünschte seine Wiederkehr; und jedesmal in denjenigen Theilen Deutschlands am stärksten, in welchen das Recht von der Gewalt mit Füßen getreten war. Und auch heute, in der Erinnerung an jene Tage und im Gefühle der Gegenwart, wie sie da und dort sich zeigt, wo wäre ein deutsches Herz, das nicht, im schmerzlichen Vermissen der einen und starken höchsten Reichsgewalt, sich Luft machen möchte in dem Schrei: „Wach auf, Kaiser Rothbart, und tritt hervor, dem niedergetretenen Recht, den bedrängten Völkern zu helfen wider die Mächtigen, die ihr Spiel damit treiben!“
- ↑ Unsere Illustration ist nach einem Bilde des genialen Malers H. Plüdemann entworfen, das derselbe für die Stände der preußischen Rheinprovinz in Oel und in etwas veränderter Gestalt später auch für das Album des Königs von Preußen als Aquarell ausgeführt hat. Die Gartenlaube verdankt dem trefflichen Künstler bereits mehrere vorzügliche Illustrationen, so den Tod Andreas Hofer’s, Kauser Heinich IV. in Conossa, Otto von Wittelsbach und die päpstlichen Legaten.
D. Red.