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Das Haberfeldtreiben

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Textdaten
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Autor: Röggler
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Titel: Das Haberfeldtreiben
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 18, S. 280–283
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1862
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Vgl.: Haberfeldtreiben sowie Das Haberfeldtreiben, Die Gartenlaube, 1895, Heft 2.
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[280]
Das Haberfeldtreiben.

Im baierischen Alpengebirge besteht seit vielen Jahrhunderten ein Geheimbund, welcher es sich zur Aufgabe gemacht hat, Vergehen, die außerhalb des gerichtlichen und polizeilichen Strafrechtes liegen, öffentlich zu rügen, und zwar ohne Rücksicht auf Person, Stand, Amt und Würde. Wer sich in jener Gegend Handlungen erlaubt, die den Sittenbegriffen des Oberlandes entgegen stehen, namentlich aber wer durch Sünden in geschlechtlicher Beziehung viel Aergerniß giebt, der kann in der Regel eines Besuches von Seiten der Haberfeldtreiber vollkommen versichert sein. – Den Hauptsitz dieser geheimen Richter finden wir in den Landgerichtsbezirken Rosenheim, Aibling, Miesbach, Tölz und Tegernsee, also in der Gebirgsgegend zwischen dem Inn und der Isar, und ihr Wirken blieb auch bisher immer von diesen Flüssen begrenzt, ungeachtet sie schon weite Wanderungen in das Flachland hinaus machten und selbst die Landgerichtsbezirke Ebersberg und Wasserburg mehrmals berührten. Viele wollen – und vielleicht nicht ohne Grund – das Haberfeldtreiben als eine bäuerliche Fortsetzung der Rügegerichte, welche Karl der Große durch geistliche und weltliche Sendboten in manchen Grafschaften eingeführt hatte, betrachten; allein bei dem Mangel an geschichtlichen Quellen läßt sich diesfalls nichts Bestimmtes feststellen. Auch über den Grund der Benennung „Haberfeldtreiben“ herrschen viele und verschiedene Ansichten. Während Einige behaupten, es seien vor Zeiten Wucherer oder Beschädiger der Grenzmarken dadurch bestraft worden, daß man ihre Haberfelder verwüstete, suchen Andere die Erklärung des Wortes in der ehemaligen Sitte, gefallene Mädchen nächtlicher Weile mit Ruthen [281] durch Haberfelder zu treiben, wobei der Verführer gezwungen war, an der Execution thätigen Antheil zu nehmen etc. Dagegen erhielt ich von vielen alten Gebirgsbewohnern die Versicherung, daß die Benennung dieser altbaierischen Vehme einfach daher rühre, daß bei ihnen die letzte Einheimsung in Haber bestehe, und daß, ehe das Haberfeld leer ist, das Sittengericht ohne Beschädigung der Feldfrüchte nicht vollzogen werden könnte. Was übrigens die Organisation dieses Geheimbundes betrifft, so weiß man gerüchtweise, daß im Gebirge mehrere Haberfeldmeister aufgestellt sind, die alle ihre eigenen Untergebenen haben. Jeder Eintretende bezahlt, der Sage nach, drei Gulden in die gemeinsame Casse und verpflichtet sich, zu jeder Minute dem Rufe des Meisters zu folgen.

Der Ort, wo Haberfeld getrieben werden soll, sowie der Tag oder resp. die Nacht der Vollführung dieses Actes, werden natürlich von den Eingeweihten immer möglichst geheim gehalten. Trotz alledem sind die Bewohner, denen ein solches Gericht zugedacht ist, nicht immer unvorbereitet auf die Dinge, die da kommen sollen; es gehen demselben gewöhnlich allerlei andeutende Sagen vorher, welche das Eintreten des Ereignisses früher oder später mit ziemlicher Gewißheit vermuthen lassen. Manchmal gehen dem Acte sogar Drohbriefe an diejenigen voraus, deren lasterhaftes Leben zur Kenntniß des Geheimbundes gelangt ist. Ich selbst habe einst ein solches Warnungsschreiben gesehen, in welchem einem Landwirthe erklärt wurde, daß, wenn er sein Laster „nicht lasse bleib’n“, so müsse er „halt kommen zum Haberfeldtreib’n.“ Und dieser Drohung folgte wirklich nach Verlauf eines Jahres die Strafe. –

Die Zuzüge der Treiber nach einem ausersehenen Punkte geschehen außerordentlich rasch und fast ganz unbemerkt, und ein gleichzeitiges Eintreffen, ungefähr eine Stunde vor Mitternacht, scheint eine Hauptaufgabe für alle Theilnehmer zu sein; denn plötzlich, wie durch Zauberschlag, wimmelt der ganze betroffene Ort von diesen Zugvögeln, die oft an dreihundert und noch mehr Köpfe zählen. Während nun die größere Masse Halt macht, ist eine Abtheilung damit beschäftigt, umher zu spüren, ob nicht irgend Gensd’armerie oder sonst Feindliches auf der Lauer stehe. Ein anderer Trupp hat die Aufgabe, die Bewohner des Orts zu wecken und mit dem, was geschehen wird, bekannt zu machen, namentlich werden bei dieser Gelegenheit die erwachsenen Bewohner ermahnt, sich ruhig zu verhalten, das Vieh sorgfältig zu verwahren, damit Unglück verhütet werde, und schließlich erhalten sie die Einladung, ganz furchtlos dem Rügegerichte zuzuhören. Kommen sie an das Fenster eines Vervehmten, so setzen sie manchmal noch bei: „Du, Du bist besonders eingeladen zu erscheinen, denn heute werden Deine saubern Stückl bekannt gegeben.“ Daß aber solche Personen an das Fenster kommen müssen und das Haus nicht verlassen dürfen, oder, wie andere Berichte sagen, gar gezwungen werden, im Hemde außerhalb des Hauses zu erscheinen, beruht offenbar auf Irrthum, und ich zweifle sogar daran, daß solches Verfahren je einmal in frühern Zeiten stattgefunden habe; vielmehr glaube ich, daß derlei Berichte, die sich ohnehin häufig widersprechen, in das Reich der Erdichtung gehören.

Nachdem die Bewohner geweckt sind, schaaren sich die unheimlichen Sittenrichter wieder alle zusammen, und nun beginnt der Zug, in dessen Mitte immer viele Träger von gesammelten Lärminstrumenten bemerkt werden, nach dem Richtplatze. Gewöhnlich ist dies ein Hügel oder sonst ein erhabener Punkt außerhalb des Ortes, von wo aus jedes Wort weithin deutlich verstanden werden kann. Dort verschaffen sich zunächst die Haberfeldtreiber durch Ablesung aller Namen der Theilnehmer, die übrigens alle fingirt sind, die Gewißheit, daß Niemand fehle, was die Aufgerufenen[WS 1] durch ein kräftiges „Hier!“ bekunden. Und welche hohe Namen und Würden werden da nicht gehört! – Zuerst stets Kaiser Karl, dann Prinzen, Grafen, hohe und niedere Beamte, Pfarrer etc., und – sonderbarer Weise auch stets der baierische Hiesel[1], der unstreitig von den Treibern als ein Mann betrachtet wird, welcher seiner Zeit auch eine Art Volksjustiz übte. Während man hierauf eiligst ringsum alle Straßen, Wege, Brücken und Stege mit starken Wachen besetzt, um für möglichste Sicherheit zu sorgen, bildet die Masse ein Viereck oder auch oft einen Kreis, in dessen Mitte sich die Rednerbühne, die Lärmwerkzeuge und die Leute, die sie handhaben, so wie die Haberfeldmeister befinden. – Eine Menge Schüsse in der Runde verkünden alsdann, daß Alles in Ordnung ist und daß das Gericht beginnt. – Mehrere angezündete Laternen werden jetzt sichtbar. Der Redner hat bereits seinen Platz eingenommen. Durch einen kurzen Prolog verkündet er den Hörern vorerst die wichtigen Pflichten und christlichen Absichten der Haberfeldtreiber, daß sie nämlich gekommen seien, das Aergerniß öffentlich zu rügen und auszurotten etc. Dann verlangt er das Protokoll von einem der Umstehenden, worauf ihm dieser eine Papierrolle überreicht. Beim Laternenschein wird nun das Sündenregister desjenigen, der sich des Gerichtes am meisten schuldig gemacht hat, mit lauter Stimme in Knittelreimen abgelesen, nicht abgesungen, wie bisweilen behauptet wurde. Ist der erste Sünder abgefertigt, so geht ein geradezu unbeschreiblicher Spectakel mit den ungeheuerlichsten Lärminstrumenten los. Man hört das Geklapper von Windmühlen, das Aufeinanderprallen von Bretern, das knatternde Geräusch von Handrätschen, wie sie ehemals bei Treibjagden benutzt wurden, das Dreschen auf ästigen Läden, das Rasseln von Ketten, Schellengeläute, Kesselgeklirr, Mißtöne durch musikalische Instrumente hervorgebracht, Jauchzen, Geheul, häufige Schüsse etc. In diesen Höllenlärm mischt sich dann auch noch das stürmische Bravo der Zuhörer und die Rufe: „Recht ist dem Schuften geschehen!“ „Dem Lumpen gehört nicht mehr!“ „Leut’, habt’s gehört, was der Spitzbube alles treibt!“ etc. Hierbei ereignet sich manche Scene, die noch besondere Heiterkeit erregt. So z. B. stand ein Mann in meiner Nähe, welcher vor Freude hätte bersten mögen, daß sein mißliebiger Nachbar so hart mitgenommen wurde. Allein – o weh! nun kam auch die Reihe an ihn; auch sein Sündenkram wurde zur Schau gegeben, und nun veränderte er plötzlich die Sprache. Anstatt eines Bravo auf die Haberfeldtreiber, rief er unter großem Gelächter der Umstehenden einige Male heftig aus: „Niederschießen soll man die Herrgottss…t!“ und schlich dann davon, und in der Regel folgt solchem Beispiele noch Mancher, der sich im Gewissen nicht so recht sauber fühlt. – Indeß lockt der betäubende Lärm immer mehr Leute aus der Nachbarschaft herbei, die sich oft kaum halb angekleidet unter die Zuhörer mengen.

Nachdem diese Teufelsmusik einige Zeit gedauert, geben schnell auf einander folgende Schüsse das Zeichen zum Schweigen. Alles still – der zweite Act beginnt. „Wen wird’s jetzt treffen?“ flüstert man einander zu, und da äußert denn der Eine: „Gebt Acht, d’ Wirthin und der Landarzt müss’n jetzt in’s Feuer.“ Ein Anderer: „Dem Metzger g’höret halt auch was, dem schlechten Tropf!“ Ein Dritter: „Wenn’s aber die Pfarrerköchin auslass’n, dann soll d’ Haberfeldtreiber gleich –!“ – „Still!“ donnert ein Vierter, „jetzt fangt er wieder ’s Lesen an!“ und die Leute spitzen die Ohren und getrauen sich kaum zu athmen, um ja jedes Wort zu verstehen. – – „O Jemine, meine Nachbarin haben’s jetzt beim Schopf; hab’ mir’s gleich denkt, daß die was z’ schmecken kriegt,“ ließ sich ganz leise eine Stimme in meiner Nähe vernehmen. – Ist nun No. 2 sattsam durchcapitelt, dann fängt das Höllenconcert in voriger Weise wieder von Neuem an, und so wird fortgefahren, bis alle Auserwählten an den Pranger gestellt sind. Als Nachtrag hört man nicht selten noch kurze anzügliche Aeußerungen über Personen, deren Fehler nicht von solchem Belange sind, um in der Hauptliste einen Platz zu finden. So strafte man z. B. einen leichtsinnigen Schuldenmacher mit folgendem Vers:

„Aber N. N. segn’s Dir Gott,
D’ Schulden sind kein Zuckerbrod;
Frißt sie Du nicht – merk’ auf mich!
Steh’ Dir gut, so fress’n’s Dich!“[2]

Verschiedene Anzüglichkeiten werden auch schon beim Wecken der Leute an mancher Behausung vernommen. Sie berühren größtentheils die Fehler des Familienvaters, und da bekommt denn der Eine zu hören:

„Der N., das muß man sag’n,
Der thut auch jeden Pfennig durchjag’n.“

Ein Anderer:

„Der N., das wissen all’ Leut,
Der ist vom Wirthshaus nie weit.“

[282] Ich selbst hörte von einem Treiber, der sich an einer Gruppe Menschen vorbei bewegte, die schon bereit stand, das seltsame Schauspiel zu beobachten, die Aeußerung:

„Viel’ schlechte Leut’ giebt’s hier,
Das darf man schon sag’n;
Bis wir da überall aufarbeit’n,
Das kost’ noch a Plag’n.“ – –

Nachdem nun die Haberfeldtreiber ihre Rügen sämmtlich angebracht, ermahnt der Redner zur Besserung und droht mit Wiederholung des Rügegerichtes, „wenn sich noch einmal so was zutrag’n thät,“ und endlich spielt noch der unvermeidliche Kaiser Karl, als dessen Gesandte sich diese Richter bezeichnen, die Schlußrolle. Ich will die Knittelreime, die in dieser Beziehung fast bei jedem Haberfeldtreiben vernommen werden, hier anführen:

„So, Leut’, jetzt b’hüt’ Gott, und seid’s fein brav g’scheid,
Wir müss’n jetzt geh’n, der Weg ist gar weit;
Und wenn uns’re Musik hat Vielen nicht g’fall’n,
So müss’n’s halt denken, man braucht auch nichts z’ zahl’n.
Jetzt thut Euch halt bessern, und laßt’s Schlechte bleib’n,
Sonst kema[3] bald wieder zum Haberfeldtreib’n.
Von uns muß jetzt Einer in Untersberg ’nein,
Und bitten halt Karl, den Kaiser, recht fein,
Daß er die G’schicht’ in’s Buch thut einschreib’n,
Weil sonst so a Sach oft vergessn könnt bleib’n.“

„Ja Kaiser Karl muß wiederkommen und ’s Protokoll unterschreib’n,
Damit wir nächst in Grafing und Ebersberg können’s Haberfeld treib’n.“

Nach diesen Schlußreimen ermahnen Signalschüsse die Treiber zum Abziehen, und das plötzliche Erscheinen wechselt nun mit einem ebenso schnellen Verschwinden. Fast augenblicklich ist die so belebte Richtstelle leer, und tiefe Stille herrscht ringsum. Nur die Zuhörer ziehen sich nach allen Richtungen plaudernd und lachend hinweg, indeß dienstbare Geister – aber gewiß nicht die an diesem Tage thätigen Sittenrichter – die Lärminstrumente, welche ohnehin größtentheils in nächster Umgebung gesammelt wurden, still und[WS 2] eilig hinwegschaffen und den Eigenthümern zurückstellen. Natürlich liegt hier die Vermuthung nahe, daß noch an jedem Orte, wo das Rügegericht geübt wurde, so manche der dortigen Bewohner mit den Haberfeldtreibern förmlich im Einverständnisse waren. Wenn ich an solche Bauern, aus deren Scheunen und Häusern, wie ich vernahm, die Lärmwerkzeuge herrührten, die Frage stellte, wie doch diese Gegenstände in die Hände der Treiber gekommen seien, erhielt ich immer verschiedene Antworten. Da sagte mir der Eine: „G’rad’ heut’ Nacht ist’s Tennenthor offen geblieb’n, sonst aber nie; ich meine, sie haben’s g’schmeckt.“ Ein Anderer: „Ja schau’, wer kann da Widerstand thun? sind halt die Kerl kommen, und hab’n da mitg’nommen, was ihnen taugt hat, und ich hab’ mir denkt: Macht’s nur recht Musik damit; einen Guten geht’s nicht an, und einem Lumpen gehört nicht mehr.“ Als ich an diesen die weitere Frage stellte, ob er keinen der Haberfeldtreiber erkannt habe, erwiderte er: „Nein, sind ja lauter Fremde; schau so Bergler sind’s halt g’wesen, die riech’n die liederlichen Leut’ auf hundert Stund’ weit,“ etc. Uebrigens wurde anderseits auf diesem Wege meine gewonnene Ueberzeugung, daß nämlich alle Haberfeldtreiber mit Schießgewehren bewaffnet sind, noch mehr befestiget; denn die mir mitgetheilten Erfahrungen Anderer stimmten in dieser Hinsicht immer mit den meinigen vollkommen überein. Und wenn auch beim Rügeacte Männer mit Dreschflegeln und Sensen gesehen werden, so darf man sich nicht zu dem Schlusse hinreißen lassen, als seien dieselben ohne Schußwaffe auf dem Lynchplatze erschienen. Davon konnte ich mich namentlich bei dem Haberfeldtreiben in Rott am Inn in der Nacht vom 17. auf den 18. October 1846 sattsam überzeugen.

Wichtige Geschäfte, die ich mit dem dortigen Gutsbesitzer abzumachen hatte, nahmen mich auch einen Theil der Nacht in Anspruch. Es war bereits 11 Uhr, als ich nach vollendeter Arbeit das dortige Gasthaus betrat, um noch ein Glas Bier zu trinken. Kaum hatte ich da an einem Tische Platz genommen, als ungefähr 40 bis 50 fremde Männer zur Thüre hereindrangen, sich an den Tischen herum gruppirten und eilig Bier verlangten. Sie waren alle gleich gekleidet; trugen Joppen und sogenannte Miesbacher Hüte mit Spielhahnfedern geziert, und daß sie zu den Bergbewohnern zählten, stand außer Zweifel. Im ersten Augenblicke fragte mich der an meiner Seite sitzende Gastwirth, woher doch diese Leute seien, während ich ihm eben dieselbe Frage stellen wollte. Doch plötzlich stieg in mir die Vermuthung auf, es könnte, vielleicht gar hier Haberfeld getrieben werden, und theilte selbe auch meinem Nachbar mit. Die Ankömmlinge tranken in raschen Zügen aus Maßkrügen, welche von Hand zu Hand wanderten; sprachen unter sich kein Wort, und auffallend waren mir die ernsten Mienen, die sich auf jedem Gesichte bemerkbar machten. Während sie nach einigen Minuten Aufenthalt die Zeche bezahlten, begab ich mich in die erleuchtete Hausflur, und nun wurde meine Vermuthung zur Gewißheit, denn hier hatten die sonderbaren Gäste ihre Gewehre an die Wände gelehnt und drei Männer waren zur Bewachung derselben aufgestellt. Ein dumpfes Gemurmel lockte mich alsbald zur Hausthüre hinaus, und was sah ich da? Der ganze große Platz zwischen dem Wirthshause und den Klostergebäuden war mit Treibern förmlich überfüllt. Eben begann der Zug nach der Stelle, wo der Rügeact stattfinden sollte. Da ein großer Theil der Schaar an dem Wirthshause vorbeidefilirte, und der starke Lichtschimmer aus den Fenstern des Gastzimmers mir die Gestalten so ziemlich beleuchtete, so hatte ich Gelegenheit zu genauer Beobachtung. Nicht Einen sah ich unbewaffnet; ebenso konnte ich keinen im Gesichte Geschwärzten und ebenso wenig einen irgend Vermummten erblickten. Wahrscheinlich wird die Vorsichtsmaßregel, sich durch Vermummung und Gesichtsschwärzung unkenntlich zu machen, nur im Gebirge, dem Hauptheerde der Haberfeldtreiber, beobachtet, während man weiterhin auch ohne dieselbe nicht zu befürchten hat, erkannt zu werden.

Wenn man nun glauben möchte, daß nur allein im bairischen Alpengebirge solche Sittenrichterei existire, so würde man im Irrthume sein; denn wenn die mir gerüchtweise als Haberfeldtreiber bezeichneten Männer wirklich zu ihnen gehören, woran ich nicht zweifle, so streckt der geheime Bund seine Hörner weit in’s Flachland hinaus. Außerdem steht auch noch eine andere Ueberzeugung in mir fest, nämlich die, daß an jedem Orte, wo das Rügegericht bisher geübt wurde, sich die Haberfeldtreiber aus der nächsten Umgebung an dem Acte nie betheiliget haben, denn gerade die mir als solche Bezeichneten waren es immer, die sich unter den Zuhörern am meisten bemerkbar machten, und zwar wahrscheinlich um für den Fall, daß Untersuchung gegen sie eingeleitet worden wäre, ein Alibi zu gewinnen.

So viel über die Uebung des Haberfeldtreibens selbst. Ungeachtet ich nun von 1830 bis 1855, somit 25 volle Jahre, in einer Gegend des Flachlandes zwischen dem Inn und der Isar und nahe am Gebirge lebte, wo diese Sittengerichte nicht zur Seltenheit gehörten, und selbst viermal Zeuge solcher Acte war, ist es mir doch nie gelungen, in das innere Wesen des Geheimbundes einzudringen, denn darüber ist ein dichter, unlüftbarer Schleier geworfen. Ich erkläre offen, daß ich hätte eher Wasser aus einem Felsen schlagen können, als daß es mir möglich gewesen wäre, einem der als Haberfeldtreiber bezeichneten Leute auch nur den geringsten Theil des Geheimnisses zu entlocken.

So gesetzwidrig aber auch die Handlungsweise dieser unberufenen Sittenrichter erscheint, so auffallend ist es zugleich, daß solche Rügeacte durchaus nicht von schlechten Individuen aus Bosheit oder Rachsucht, sondern immer von ganz gut beleumundeten Männern und Burschen geübt werden, zu welcher Annahme schon der Umstand berechtigt, daß gerade im bairischen Alpengebirge, dem Hauptsitze dieses geheimen Bundes, noch ein echt christliches Kernvolk lebt, dessen Sitten weithin gepriesen werden. Uebrigens standen auch die in meiner Nähe gerüchtweise als Haberfeldtreiber bezeichneten Männer, wenigstens damals, im besten Rufe. Daß aber ein fürchterlicher Eid jedes Glied des Geheimbundes zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet, und daß wahrscheinlich der Dagegenhandelnde mit Todesstrafe bedroht ist, dürfte auf platter Hand liegen; denn anders ließe sich ja die Verstocktheit dieser Vehmrichter, denen noch kein Geständniß entpreßt werden konnte, so wie die Unwirksamkeit der strengsten obrigkeitlichen Maßregeln gegen dieselben nicht erklären.

Ueben aber wirklich diese Rügeacte einen moralischen Einfluß auf das Volk? Diese Frage ist schon oft aufgeworfen worden. Ich kann sie nur dahin beantworten, daß man dieses Gericht sehr fürchtet, daß die von ihm Betroffenen alle Achtung von Seite der ländlichen Bevölkerung verlieren und einer Schmach preisgegeben sind, die wirklich tief empfunden werden muß. Man zeigt förmlich mit den Fingern auf solche Personen und drückt öffentlich seinen Abscheu gegen sie aus. „Der,“ heißt es unter Anderem, „ist gar ein sauberes Möbel; der ist ja so grundliederlich, daß ihm [283] schon das Haberfeld getrieben werden mußte.“ Ja, solche öffentlich Gebrandmarkte sind sogar vor persönlichen Beleidigungen nicht immer sicher. Dazu kommt noch die weitere Kränkung, daß alles von den Haberfeldtreibern Geäußerte (wohl schon seiner beliebten Schnaderhüpfelform wegen) auf der Gasse und in den Wirthshäusern tausendmal wiederholt, und daß auf diese Weise der Rügeact noch lange fortgesetzt wird; denn kaum ist das Sittengericht beendet, so trägt man in Gesellschaften das Gehörte in ein Ganzes zusammen, und man könnte nach einigen Tagen schon alle die Sündenregister wortgetreu dem Drucke übergeben, wenn der Inhalt nicht gar zu scandalös wäre.[4] „Lieber all mein Vermögen verlieren, als einer solchen Schande ausgesetzt werden!“ rief einst ein Mann in meiner Nähe, als bei einem Rügeacte der erste Vervehmte abgefertigt war. Ein Hülfspriester, welcher bei einem solchen Sittengerichte empfindlich mitgenommen wurde, verließ auf der Stelle seinen Posten, er war in jener Gegend für immer „unmöglich“ gemacht worden.

Ob es wahr ist, was ich so oft vernehmen mußte, daß nämlich die Haberfeldtreiber sich auch durch Geldspenden bewegen lassen, Personen, denen sonst nicht beizukommen ist, Besuche zu machen, lasse ich dahingestellt sein. Dagegen weiß ich sicher, daß diejenigen, welche dieses Volkssittengericht sogar als eine förmliche Fastnachtskomödie hinstellen und dabei ganz abenteuerliche und gespensterartige Gestalten auftreten lassen, im vollkommensten Unrecht sind. Ich war zufällig Zeuge der Rügeacte in Hohenthan, Niklasreit, Aßling und Rott, bin häufig mit Personen in Berührung gekommen, welche ebenfalls Zeugen solcher Sittengerichte auf dem Lande und im Gebirge waren, allein Niemand hat die Sache anders als in der hier dargestellten Form und Weise gesehen. Eben so irrthümlich ist die Erzählung, daß solche Acte manchmal sogar bei Schneefall vorgekommen seien; denn ließen sich die Haberfeldtreiber nur einmal solche Unvorsichtigkeit beigehen, dann wäre mit denselben bald aufgeräumt; diese Vehmrichter vermeiden aber mit der scharfsinnigsten Vorsicht Alles, was nur auf die geringste Spur derselben führen könnte. Nicht weniger widerstreitet die Behauptung, daß Thüren und Fensterläden an den Häusern der Betroffenen ausgehängt und über und unter einander geworfen würden, meinen Erfahrungen, denn noch überall haben die Treiber sich möglichst bestrebt, Schaden zu verhüten, und da, wo ein solcher ohne ihre Absicht angerichtet wurde, waren sie immer auf volle Entschädigung bedacht, selbst wenn die Schadloshaltung eine bedeutende Summe erforderte. Hier nur ein Beispiel dafür.

Einem Bauer begegnete der Unfall, daß bei einem solchen Haberfeldtumulte sich ein junges Pferd im Stalle losriß und daß diesem von einem andern Gaule ein Fuß abgeschlagen wurde. Der Verlust des Mannes war natürlich nicht gering. Da geschah es, daß nach ungefähr vier Wochen in einer stockfinstern Nacht (denn finstere Nächte sind es überhaupt, in welchen die Haberfeldtreiber wirken) Jemand am Fenster der Schlafkammer des Bauers klopfte und diesen mit leiser Stimme zu sprechen verlangte. Der Geweckte fragte, was man so spät in der Nacht von ihm verlange. „Bauer,“ hub jetzt ein Unbekannter an, „Du sollst ja erst kürzlich um ein Pferd gekommen sein?“ „Ja,“ antwortete der Landmann, „die Haberfeldtreiber haben mich sehr unglücklich gemacht-“ „Wie hoch beläuft sich denn der Schaden?“ äußerte weiter der Fremde und auf die Antwort: „180 Gulden,“ war er plötzlich verschwunden. Der Bauer dachte mehrere Tage hindurch über die Bedeutung dieses Vorfalles nach und konnte sich die seltsame Geschichte nicht enträthseln. Doch nach Verlauf von abermals vier Wochen wiederholte der nämliche Unbekannte seinen nächtlichen Besuch in der vorigen Weise, behändigte dem Beschädigten die volle Werthsumme des verlornen Pferdes und verschwand dann auch zum zweiten Male spurlos. Ebenso ist es bekannt, daß schon vielen von den Haberfeldtreibern besuchten Gemeinden, die dieses Umstandes wegen ohne weitere Untersuchung mit Strafe belegt wurden, diese im vollen Betrage zurückvergütet wurde. So z. B. erhielten Saxenkam und Gmund allein 50 fl. Strafersatz. Daher mag es denn auch kommen, daß weder auf diesem Wege, noch durch Einquartierungen die Gemeinden bisher vermocht werden konnten, den Gerichten auch nur einen Mann, der des Haberfeldtreibens verdächtig war, als solchen zu bezeichnen.

Schließlich erkläre ich, daß ich, obwohl sich in dem Wirken der Haberfeldtreiber eine sittliche Tendenz ausspricht, weit entfernt bin, als Lobredner derselben aufzutreten, und daß ich nur in Bezug auf die Ausübung dieser Rügegerichte so manches Irrthümliche auf den wahren Sachverhalt zurückführen wollte.

Röggler.
  1. Matthäus Klostermayer, gewöhnlich der baiersche Hiesel genannt, geb. 3. September 1738 zu Kissing in Baiern, ein berüchtigter Wildschütz und Räuberhauptmann, 1771 in Dillingen hingerichtet.
  2. Befürchtend, daß der altbaierische Dialekt nicht Überall verstanden werden dürfte, habe ich es für besser erachtet, denselben so viel möglich zu vermeiden.
  3. Kema, d. i. kommen wir.
  4. Ich habe mir früher viele solche Sündenregister gesammelt, die ich aber offenbar nicht alle als bäuerliches Machwerk betrachten konnte, denn bei so manchen derselben zeigte ein geregelter Versbau nur zu deutlich an, daß mitunter auch andere Federn den Haberfeldtreibern in die Hände arbeiten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Aufgerufenenen
  2. Vorlage: uud



Anmerkungen (Wikisource)