Zum Inhalt springen

Das Grabmal Boccaccio’s (Das Ausland, 1828)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Antologia di Firenze, Vol. XXVIII
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Das Grabmal Boccaccio’s
Untertitel:
aus: Das Ausland, Nr. 106 S. 424
Herausgeber: Eberhard L. Schuhkrafft
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1828
Verlag: Cotta
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: München
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[424]

Das Grabmal Boccaccio’s.

Die Behauptung Byron’s im Childe Harold, daß Boccaccio’s Grabmal in seiner Vaterstadt Certalda aus religiösem Fanatismus zerstört worden sey, scheint die guten Certaldesen sehr in Harnisch gebracht zu haben. Nachdem bereits ein Canonicus Cateni in zwei Briefen gegen die Ungerechtigkeit dieser Beschuldigung protestirt hatte, ist neuerdings noch eine eigene Schrift über denselben Gegenstand erschienen (Esame critico intorno al Sepolcro di Mess. Giovanni Boccaccio, scritto dal sig. Ab. de Povèda, Colle, 1827.8.) aus der hervorgeht, daß das echte Grabmal des Boccaccio, ein flacher Stein, in welchen das Bildniß und das Wappen des Dichters eingegraben ist, im Jahr 1783 keineswegs vernichtet, sondern nur von seiner Stelle, im Fußboden der Kirche, entfernt und durch die Bemühungen einer edlen Dame, in dem eignen Hause Boccaccios aufbewahrt worden sey, und noch gegenwärtig aufbewahrt werde. Aber weder der gelehrte Canonicus, noch der eben so gelehrte Abbate haben die Frage beantwortet, ob man nicht das Recht hat, ein Grabmal zerstört zu nennen, wenn der Stein, der dasselbe bedeckt, von seiner Stelle entfernt wird? Die Veranlassung dazu soll übrigens nicht Fanatismus, sondern ein bloßes Mißverständniß gewesen seyn, das indessen den Certaldesen so wenig zur Ehre gereichen möchte, als jener. Der Großherzog Leopold hatte nämlich das menschenfreundliche Verbot erlassen, die Todten da zu begraben, wo die Lebendigen gehen (die seppellire i morti dove passeggiano i vivi); dieß nahmen die scharfsinnigen Väter von Certalda wörtlich und warfen die seit Jahrhunderten modernden Gebeine ihrer Voreltern, die unter den Kreuzgängen ihrer Kirchen begraben lagen, ohne Umstände heraus (während sie fortfuhren, kürzlich Verstorbene in den Kirchen zu beerdigen, nur nicht an Stellen, wo die Lebenden gehen konnten).

Antologia di Firenze, Vol. XXVIII. p. 75 sqq.