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Coburger Lotterie

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Textdaten
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Autor: Feodor Streit
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Titel: Coburger Lotterie
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[831] Coburger Lotterie. Wir erhalten von Coburg folgende Erwiderung, die wir auf Wunsch des Einsenders veröffentlichen. „An den Herausgeber der Gartenlaube. Die Nummer 46 gegen die hier unternommene Verloosung für die nothleidenden Schleswig-Holsteiner, gegen den ein Wort der Berichtigung im Interesse der Sache Noth thut und von dem Patriotismus der Gartenlaube nicht versagt werden wird. Der Artikel, dessen patriotischer Gesinnung und Motiven hier nicht zu nahe getreten werden soll, der aber von unrichtigen Voraussetzungen ausgeht, findet seine Erledigung in den folgenden Erwägungen, welche die Veranlassung zu dem erwähnten Unternehmen geworden sind.

Seit Jahr und Tag ergeht der Nothruf aller schleswig-holsteinischen Hülfscomité’s, daß die Mittel längst schon nicht mehr zureichen, auch nur die bitterste Noth zu lindern. Einzelne Hülfscomité’s haben bereits mit bedeutenden Deficits abgeschlossen. Alle Aufforderungen haben bisher nicht bewirkt, daß die Gaben endlich in hinreichendem Maße fließen.

Im Hinblick darauf war es nicht nur nicht zu tadeln, sondern nur zu billigen, daß man auf den Vorschlag der Veranstaltung des jetzt vorliegenden Unternehmens eingegangen ist. Nicht als ob dadurch irgend Jemand in seiner patriotischen Opferfreudigkeit beschränkt und bestimmt werden sollte, nunmehr mit dem unbedeutenden Betrag für ein Loos zu diesem Unternehmen für größere Opfer zu den freiwilligen Sammlungen sich loszukaufen. Nicht im Entferntesten! Aber die Ergebnisse der Letzteren haben die Ueberflüssigkeit dieses weiteren Versuchs der Beschaffung von ausreichenderen Mitteln für den nothwendigen Zweck durchaus nicht constatirt. Es ist nicht bekannt, daß in den letzten Jahren sämmtliche Hülfscomité’s zusammen, geschweige denn eines derselben, eine Summe von 100,000 fl. in einem Jahr für den „verlassenen Bruderstamm“ zusammen gebracht hätten. Dieses Unternehmen aber wird so viel und darüber in Jahresfrist, und je nachdem es rasch gefördert wird, noch viel früher zusammen bringen. Und wer kann voraussehen, wie viel Noth in dem unglücklichen Lande die unberechenbaren Ereignisse noch mehr als bisher im Laufe des bevorstehenden Jahres uns zu lindern geben werden? unter Verhältnissen zu lindern geben werden, unter welchen die Ergebnisse der freiwilligen Sammlungen in ganz anderer Weise für die schleswig-holsteinische Sache Verwendung werden finden müssen!

Wir brauchen mehr Hülfsmittel, als aus den anderen Hülfsquellen bis jetzt herbeizuschaffen waren, wir müssen gewärtigen, daß diese anderen Hülfsquellen im Drang der Ereignisse demnächst eine andere Richtung werden erhalten müssen, während die zu lindernde Noth bis zum vollständigen Siege der guten Sache nicht nur fortbestehen, sondern voraussichtlich sich steigern wird. Warum sollen wir nun die nur zu wohl zu verwendenden Mittel, die auch auf dem hier versuchten Wege geschafft werden können, unbenützt lassen? Nicht darauf kommt es an, daß das Mittel einer Verloosung gewählt ist, auch nicht darauf, wo und bei wem die erst noch zu fertigenden Gegenstände der Verloosung verfertigt werden, und ob die Verfertiger dabei aus reinem Patriotismus handeln, oder ob dieselben, was viel natürlicher und begreiflicher, und im Interesse der Sache sogar viel besser scheint, – lediglich, oder vorzugsweise ihren eigenen geschäftlichen Vortheil, ihre geschäftliche Empfehlung durch die Güte ihrer Leistungen, dabei im Auge haben, – alles das ist für das Unternehmen ganz gleichgültig.

Praktisch wie principiell entscheidend ist nur einerseits: daß auf diesem Wege Viele mittelbar zur Beisteuer angeregt werden, die für den patriotischen Zweck allein bis jetzt nicht in Bewegung zu setzen waren, und andererseits: daß die Bedingungen der Verloosung solid, daß insbesondere die zur Verloosung kommenden Gegenstände wirklich dem planmäßigen Werth entsprechend sind. Ueber diese allein entscheidenden Gesichtspunkte giebt aber der von dem hiesigen Staatsministerium geprüfte und genehmigte Verloosungsplan vollkommen befriedigenden Aufschluß. Zwei Artikel desselben sind hierfür entscheidend. Art. 7 lautet:

„Ein aus achtbaren Bürgern Coburgs bestehendes Comité überwacht die planmäßige Ausführung der Ausspielung und den Loosverkauf und steht dem Staatsministerium gegenüber für die gewissenhafte Durchführung des Spielplans ein.“

Und nach Art. 8 hat dieses Comité „sowohl, unter Zuziehung von Sachverständigen, darüber zu wachen, daß die Gegenstände der Verloosung wirklich den planmäßigen Kaufwerth haben, als dahin Fürsorge zu treffen, daß die für den Loosverkauf eingehenden Gelder sicher deponirt werden, streng planmäßig verwendet, insbesondere daraus nur die nachgewiesenen Kosten der Ausspielungen und die festgesetzten Anschaffungspreise für die Verloosungsgegenstände gezahlt und alle Ueberschüsse und Ersparnisse an den planmäßigen Voranschlägen zum Besten der Schleswig-Holsteiner reservirt und abgewährt werden und die geschehene Abgewährung ihrer Zeit bekannt gemacht werde.“ – Der ganze Reingewinn überhaupt wird nach Schluß der Verloosung einem aus Schleswig-Holsteinern bestehenden Comité zur bestimmungsgemäßen Verwendung ausgezahlt. Das Control-Comité wurde nach Genehmigung des Planes sofort aus nachgenannten hiesigen Bürgern gebildet: dem Bürgermeister und Landtagspräsidenten Oberländer und den Magistrathsräthen: Kaufm. Franz Appel, Banquier Joh. Beyer, Rechtsanwalt Friedr. Köhler und Director von Schauroth.

Unter allen diesen Umständen und durch eigene Wahrnehmung von der Nothwendigkeit und Dringlichkeit den Hülfe überzeugt, hat auch Einsender dieses nicht das mindeste Bedenken getragen, dem Control-Comité seine Mitwirkung zuzusagen und dasselbe zu ersuchen, auch seinen Namen denen der anderen Comitémitglieder beizufügen.

Gegenüber dem in der Gartenlaube enthaltenen Angriff hat Unterzeichneter diese öffentliche Darlegung und Erklärung im Interesse den Sache, zu deren Gunsten es sich handelt, umsomehr für Pflicht gehalten, je langer derselbe bereits für diese Sache thätig ist, und je mehr er Gelegenheit gehabt hat, sich zu überzeugen, daß mit noch so heißen Thränen des Mitgefühls und mit noch so strengen Principien allein keine einzige Thräne des Elends getrocknet wird.

Coburg, den 30. November 1863.

F. Streit,
Mitglied des schleswig-holsteinschen Ausschusses des deutschen Nationalvereins.“