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Blutende Leiche verräth einen Mörder

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Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Blutende Leiche verräth einen Mörder
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. S. 128–129
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Erscheinungsort: Dresden
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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[128]
743) Das Kreuz am Wege zur Königsmühle in Budissin.

Geht man aus Budissin zum Ziegelthore heraus nach der Königsmühle hin, so wird man daselbst, wo linker Hand der Weg nach Niedergurig leitet, ein großes steinernes Kreuz bemerken, von dem man sich Folgendes erzählt: Einst habe ein Bauer aus dem Marktflecken Baruth gewettet, einen Scheffel Hirse von dem Dorfe aus, ohne auszuruhen, auf seinen Schultern nach Budissin zu tragen: nach vom andern Theile angenommener Wette habe er es auch bis zu dem Platze, wo gegenwärtig das Kreuz steht, ausgeführt, sei aber daselbst hingesunken, habe den Blutsturz bekommen, und diesen Stein hätten seine Anverwandten ihm als Denkmal errichtet. [129] gezankt und verlangt hat, er solle ihr das Haus, wo er wohnte und was ihr gehörte, bezahlen. Da hat ihn einmal der böse Feind verführt, er hat am Tage visitationis Mariae eine Axt genommen und ihr das Genick eingeschlagen, dann aber hat er sie in den Würztrog geworfen, als wenn sie sich selbst ersäuft, und ist in die Schule gegangen. Hierhin ist denn sehr bald seine Frau gekommen und hat ihm gesagt: „lieber Mann, wie geht das zu, meine Mutter hat sich im Würztroge ersäuft, komme doch schnell nach Hause!“ Hierauf kommen die Nachbarn und die Gerichte, um die Todte zu besichtigen, da es aber schon gegen Abend war, so grauete es Jedermann, und man hat sie nicht genau angeschaut, sondern dem Nachrichter befohlen, sie als eine Selbstmörderin des morgenden Tages, an einem Sonntag, auf den Schindanger zu fahren und nach gerichtlicher Anordnung zu begraben. Wie nun der Scharfrichter den Körper angreift, hebt die Leiche an heftig zu bluten, darüber der Scharfrichter sagt: „das geht nicht mit rechten Dingen zu, wer sich schuldig an diesem Blute weiß, der hat Zeit sich davonzumachen“. Darauf haben viele Leute dem Cantor gerathen, zu flüchten oder sich in ein Kloster zu verbergen, allein er hat nicht gewollt. Endlich hat man ihn eingezogen und mit der scharfen Frage belegt, doch hat er nichts gestanden, am folgenden Tage aber hat er den Rathsherrn Hieronymus Ruprecht zu sich kommen lassen, und ihm Alles bekannt, wie es zugegangen. Darauf ist er schon nächsten Mittwoch hinausgeschleift und auf’s Rad gelegt worden. Ob nun wohl dieses Mörders Eheweib in solche That gewilligt, auch zu ihrer leiblichen Mutter Ermordung Rath und That gegeben, hat man sie doch damals verschont und nicht angreifen dürfen, weil sie täglich ihrer Geburt entgegengesehen, sie ist aber dann länger als ein ganzes Jahr so dick gegangen und hat nicht gebären können, sondern mußte zuletzt darüber zerbersten.