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Blinden-Erziehungsanstalten in Deutschland

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Textdaten
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Titel: Blinden-Erziehungsanstalten in Deutschland
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 364
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[364] Blinden-Erziehungsanstalten in Deutschland. Auf unsere Anfrage in Nr. 14 dieses Jahrganges: „Wo bestehen in Deutschland, speciell im Staate Preußen, Schulen oder Lehranstalten für blinde oder halb erblindete Kinder vermögensloser Eltern?“ erhalten wir von dem Taubstummenlehrer Herrn W. Reuschert in Ratibor eine so erschöpfende Auskunft, daß wir sie unseren Lesern nicht vorenthalten dürfen. Sie lautet:

Blinden-Erziehungsanstalten bestehen in folgenden Orten Deutschlands: 1) Königsberg (provinzialständisch), Ostpreußen; 2) Neu-Torney bei Stettin (provinzialständisch), Pommern; 3) Bromberg (provinzialständisch), Posen; 4) Breslau (Vereinsanstalt), Schlesien; 5) Kraschnitz bei Militsch (deutsches Samariterordensstift), Schlesien; 6) Steglitz bei Berlin (königlich), Brandenburg; 7) Berlin (städtisch); 8) Barby (provinzialständisch), Pr. Sachsen; 9) Schleswig, Schleswig-Holstein; 10) Kiel (provinzialständisch), Schleswig-Holstein; 11) Hannover (provinzialständisch); dazu die Blindenvoranstalt zu Rössing bei Nordstemmen), Pr. Hannover; 12) Soest (provinzialständisch), Provinz Westfalen; 13) Paderborn (provinzialständisch, katholisch), Westfalen; 14) Düren (provinzialständisch), Rheinprovinz; 15) Frankfurt am Main (Privatanstalt), Provinz Hessen-Nassau; 16) Wiesbaden, Provinz Hessen-Nassau; 17) Hamburg; 18) Neukloster bei Wismar (großherzoglich), Mecklenburg-Schwerin; 19) Weimar (großherzoglich); 20) Dresden (königlich), 21) Leipzig (Privatanstalt von Biener), 22) Hubertusburg (königliche Blindenvorschule), 23) Moritzburg bei Dresden (königliche Blindenhülfsanstalt und Vorschule), Königreich Sachsen; 24) München (königlich), 25) Würzburg (Kreisblindenanstalt für Unterfranken und Aschaffenburg), 26) Nürnberg (protestantische Privatanstalt), Baiern; 27) Stuttgart (Protectorat: Königin Olga), 28) Gmünd (Privatanstalt), 29) Lustnau bei Tübingen, Württemberg; 30) Friedberg (großherzogliche Anstalt), Hessen; 31) Ilvesheim bei Friedrichsfelde (großherzoglich), Baden; 32) Illzach bei Mühlhausen im Elsaß (Privatanstalt).

Im Anschluß hieran erlaube ich mir noch mitzutheilen, daß in allen Staats- respective provinzialständischen Anstalten die meisten Zöglinge Freistellen besitzen. Die Freistellen werden vom Landes-Directorat vergeben an solche Zöglinge, deren Eltern unbemittelt sind; ob ein Gleiches in den Privatanstalten der Fall ist, kann ich jedoch nicht angeben.“