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Bezirkszuweisung für Deutsche Konsuln. Vom 16. Juli 1872

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bezirkszuweisung für Deutsche Konsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 23, Seite 288
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juli 1872
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 860.) Von dem Jurisdiktionsbezirke des Kaiserlichen Konsulats in Konstantinopel ist der südliche Theil der Dardanellen, von Nagara Point im Norden an, auf der Anatolischen Seite bis zur Besika-Bay einschließlich, und die Insel Tenedos abgezweigt und dem Vizekonsul Grosse in den Dardanellen (Tschanak-Kalessi) als Jurisdiktionsbezirk zugewiesen worden.