Beschreibung des Oberamts Rottenburg/Kapitel B 25
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Den Großzehnten bezieht die Universität Tübingen mit Ausnahme einiger weniger Äcker, welche zu den Pfarreyen Wolfenhausen und Ergenzingen zehnten; den kleinen und Heuzehnten bezieht die Ortspfarrey. Zehentfrey sind 63/4 M. Äcker und 181/2 M. Wiesen. Der Novalzehnte von Allem, was nach 1601 gebaut worden, gehört dem Staat.
Der Ort Wolfenhausen gehörte in frühesten Zeiten den Grafen von Hohenberg, und hatte gleiches Schicksal mit Remmingsheim. Es stund hier früher, und zwar im sogenannten Abtswald (s. Remmingsheim), eine Burg, in alten Beschreibungen kommen Äcker am Burgweg gelegen vor. Merkwürdig war hier auch das Mayergericht. Der Mayer des Klosterhofes zu Wolfenhausen war nämlich berechtigt darin Gericht zu halten; er mußte es aber zuvor dem Vogt anzeigen[1]. Noch 1559 ward sich mit der Universität Tübingen wegen dieses Gerichtes verglichen; als aber 1678 die Universität ihre Höfe als Erblehen gegen gewisse Gülten an Mayer überließ, unterblieb das Gericht, und wurde nicht mehr gehalten.
Die Pfarrey ist eine der ältesten in der Gegend. 1348 kommt Walther Rector der Kirche in Hausen in einer Urkunde über die Stiftung auf dem Wurmlinger Berg vor. 1360 Wernher Decanus in Wolfenhausen in der Urkunde über die Frühmeßstiftung zu Hirschau. Der Kirchensatz und die Pfarreinkünfte waren dem Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen | einverleibt, wann ist nicht bekannt, 1528 verkaufte dieses Kloster alle seine Rechte, Einkünfte, und namentlich den Abtswald an die Universität Tübingen, erstere um 5200 fl.Die Universität hat auch das Patronatrecht; besoldet größtentheils den Pfarrer, und hat auch die Baulast und den Unterhalt an Kirche und Pfarrhaus, so weit die Kirchenpflege nicht zureicht, zu bestreiten. Auch war in alten Zeiten eine Frühmesserey hier, an welche 1388 ein Mltr. Roggen aus dem Hof der Mechtild, weil. Eylfrieds von Stetten ehel. Hausfrau zu Stetten, bey Wolfenhausen (nun verschwunden) gelegen, mußte gegeben werden. Eine sogenannte Präsenz hatte Gefälle in mehreren Ortschaften umher.
- ↑ Diese Mayergerichtsbarkeit in Klosterhöfen war fast allgemein. A. d. H.
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