Zum Inhalt springen

Beschreibung des Oberamts Oehringen/Kapitel B 26

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel B 25 Beschreibung des Oberamts Oehringen Kapitel B 27 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Neureuth,


Gemeinde III. Klasse, 325 Einw.; a. Neureuth, Weiler, 94 Einw.; b. Neufels, Weiler, 231 Einw.; – Filial von Kirchensall.

Der weitläufig gebaute, minder ansehnliche Ort liegt 23/4 St. nordöstlich von der Oberamtsstadt, oben an dem linken Thalabhange gegen die Kupfer; im Thale selbst steht eine von der Kupfer in Bewegung gesetzte Mühle, die übrigens zuweilen von den schnell eintretenden Überschwemmungen des Flüßchens beschädigt wird. Vicinalstraßen sind nach dem 1/2 Stunde südlich gelegenen Kirchensall und nach Wohlmuthhausen angelegt. Die schulpflichtigen Kinder besuchen die Schule im Mutterort.

Die Einwohner, deren Erwerbsquellen in Feldbau und Viehzucht bestehen, sind im allgemeinen in guten Vermögensverhältnissen; es sind etwa acht Bauern im Ort, die 80–90 Mrg. Grundbesitz haben, während die übrigen 150–200 Morgen zusammen besitzen.

Die meist ebene Markung hat einen fruchtbaren Lehmboden, der sich hauptsächlich für den Anbau von Dinkel und Reps eignet. Über den eigenen Bedarf können viele Getreidefrüchte und Reps nach Außen abgesetzt werden.

Die im Kupferthal gelegenen Wiesen sind sehr ergiebig und liefern nahrhaftes Futter. Die Preise der Äcker und Wiesen sind denen in den Sallorten gleich.

Die Rindviehzucht ist nicht unbeträchtlich, während die Schafzucht keine Bedeutung hat.

b. Neufels hat auf der rechten Seite der Kupfer über einer hohen, senkrecht sich erhebenden Felswand eine sehr romantische Lage. Die Entfernung von der südwestlich gelegenen Oberamtsstadt beträgt drei Stunden und die von Neureuth 1/2 Stunde; Kirchensall, wohin die Einwohner in die Kirche und Schule gehören, liegt 3/4 Stunden südwestlich von Neufels.

Der nicht große, etwas weitläufig angelegte Ort, war früher| ein Städtchen und ist mit Mauern und tiefem Graben umfriedigt, die theilweise noch sichtbar sind. Südlich am Ort stand die Burg Neufels, die mittelst einer über den Burggraben (zugleich Stadtgraben) angelegten Zugbrücke mit dem Städtchen in Verbindung gesetzt war. Außer der künstlichen Befestigung war Burg und Städtchen auf drei Seiten durch steile, felsige Abhänge natürlich fest. Von der ehemaligen Burg stehen theilweise noch die Umfassungsmauern und innerhalb derselben ist der Rest eines umgestürzten Thurms vorhanden. Im Ort steht eine ehemalige, nunmehr in ein Bauernhaus umgewandelte Kapelle. Durch den Ort führt die Vicinalstraße von Oehringen nach Künzelsau, welche den Umweg, auf dem die beiden Orte mittelst der Landstraße verbunden werden, bedeutend abkürzt und deßhalb vielfältig benützt wird. An dieser Straße ist vor etwa zehn Jahren eine steinerne Brücke über die Kupfer angelegt worden.

Die im allgemeinen wohlhabenden Einwohner finden ihre Hauptnahrungsquellen in Feldbau und Viehzucht; es sind etwa 6 Bauernhöfe von 70–100 Morgen, zwei von 30 Morgen und die übrigen zu etwa 20 Morgen vorhanden.

Die natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse sind wie in Neureuth. Eine zum Ort gehörige Mühle mit drei Mahlgängen und einem Gerbgang steht an der Kupfer.

Etwa 1/8 Stunde nordwestlich vom Ort stand in dem Walde „Alt-Neufels“, der jedoch schon in den Oberamtsbezirk Künzelsau gehört, auf einem Bergvorsprung zwischen dem Kupferthal und einer tiefen Schlucht eine Burg, das „alte Schloß oder der Kessel“ genannt, von dem noch der Graben und der Burghügel sichtbar sind. Bei einer Nachgrabung im Jahr 1856 fanden sich die Grundmauern eines viereckigen Gebäudes, vermuthlich eines Thurms, dessen Seiten je 24′ lang waren.

Der erste, der im Besitze von Neuenfels genannt wird, ist 1287 Rabanus de Niuwenfels, derselbe, der als Raban von Neuenstein vorkommt, 1269–98; er besaß einen Theil des Schlosses Neuenfels, Cent und Kirchensatz. Von seinen Söhnen hatte Hermann Theil am Schlosse 1300, Konrad, Raban und Schrot Kirchensatz und Gericht 1318. Hermanns Sohn, Hermann, hatte 1351 Theil am Schlosse, Konrads Söhne, Konrad und Gottfried, hatten, jener mit Wolfram von Stein und Konrad von Seinsheim 1340 einen Theil von Schloß Neuenfels, dieser ein Viertel am Schloß und Dorf samt Gericht 1347. Schrots Sohn, gleichen Namens, wird im Besitze| von Schloß und Halsgericht genannt 1347. Übrigens hatten sich 1325 die Ritter Rabeno und Schrot von Neuenstein, sowie die Edelknechte Götz, Rabenös Sohn und Herold, Herolds Sohn von Neuenstein gegen den Erzbischof Mathias von Mainz verpflichtet, castrum et opidum Nuenfels dem Hochstift jeder Zeit offen zu halten und ebenso versprach am 21. Dez. 1340 Konrad von Neuenstein dem Erzbischof Heinrich von Mainz gegen 100 Pfund Heller die Öffnung von Stadt und Burg. Dagegen versprechen die Edelknechte Schrot und Götz von Neuenstein dem Herrn Albrecht von Hohenlohe, erwählten Bischof von Würzburg, 1347 ihm zu dienen und mit dem halben Theil der Veste Neufels gewärtig zu sein und ebenso 1352 Götz von Neuenstein. Nun kamen aber andere Geschlechter in den Mitbesitz der Burg, so daß ein förmliches Ganerbiat entstund. 1361 vereinigten sich die damaligen Theilhaber Ritter Wolf von Stein, Götz, Raban, Contz Schrott, Herold und Hermann von Neuenstein, Konrad von Sauwensheim und Erkinger Hofwart (1364 Erkinger Hoffwart, ein edelknecht uf der Mühl zu Newreut) zu einem Burgfrieden, bestätigt 1383 von dem Landgerichte in Würzburg. Dieser Burgfrieden bezog sich auf Antheils-Verkäufe, Mannlehen, Bauwesen, Thorwachen etc.

In demselben Jahre gelobten Raban, Konrad Schrot, Herold und Hermann seine Söhne, dem Erzstifte Mainz die Öffnung von Neufels.

Wolf von Stein, Erkinger Hofvart, Götz von Neuenstein, Raban sein Sohn, Herold und Hermann errichten 1368 einen Vertrag, daß jeder seinen Antheil an Burg und Stadt verkaufen dürfe ohne Einsprache der Anderen.

Der Edelknecht Herold Schrot verkauft 1369 seinen Antheil an Erzbischof Gerlach von Mainz um 900 Pfund Heller und verspricht mit dem ihm um 400 Pfund Heller überlassenen Haus Nagelsberg demselben zu dienen.

In demselben Jahre vergleicht sich Erkinger Hofwart mit dem Erzbischof wegen des Burgfriedens und verspricht seinen Antheil in den nächsten Jahren nicht zu veräußern und dem Erzbischof das Vorkaufsrechts um 1000 Pfund Heller zu lassen. (Würdtwein Nov. subs. 7, 369.)

Raban von Neuenstein bekennt 1370, daß er mit dem Erzbischof wegen des Burgfriedens sich verglichen habe.

Die Grenze des Burgfriedens von Neuenfels ist zu Kirchensall, Neuenreut (Neureuth), Schellenberg, Webern (abgegangene Orte im| Hermersberger Walde), Kemmenaden (Kemmeten), Weck (Weckhof), Füßbach nebst Fischweide in der Kupfer.

Weitere Antheile erwarb Mainz 1370 von Hermann von Neuenstein um 700 Pfd. Heller (Reg. Boic. 9, 234) und 1378 (Würdtwein Nov. subs. 9, 243).

Götz von Neuenstein bittet 1372 den Erzbischof Johannes von Mainz, seinem Sohn Kunz die Hälfte seines Antheils geben zu dürfen und dieser letztere verschreibt sich gegen Mainz (Reg. Boic. 9, 286).

Dort wohnten außerdem Conz von Sausan (Seinsheim) genannt von Nuenfels 1359 und seine Frau Barbä von Adelsheim, Götz der alte von Neuenstein 1364, Rab von Neuenstein 1405, Dietzel von Urhausen, Vogt zu Neuenfels 1405.

Im Schleglerkriege 1395 rückte Graf Eberhard von Württemberg vor Neufels.

Nach dem Zuge „als unser Herr von Wirtemberg und die Städte in der Schlegler Krieg für Neuenfels gen Künzelsau gezogen waren“ klagten Hans von Neuenstein und seine Helfer, von den Städten Ulm, Nördlingen, Gmünd, ungeachtet er mit dem Kriege nichts zu schaffen gehabt, schwer beschädigt worden zu sein und das Gleiche klagten die Städter gegen den von Neuenstein etc., hierüber erkannten 1399 Schenk Friedrich von Limpurg und Konrad von Rinderbach, Bürger in Hall, als Austräge dahin, daß Schaden gegen Schaden ab sein solle.

1441 lauerten die Ganerben von Neuenfels im Walde Zuckmantel an der Straße von Neuenstadt nach Oehringen auf Kaufleute, die von der Frankfurter Messe heimkehrten. Unter anderen Gegenständen, die sie raubten und nach Neufels führten, war ein für die Michaeliskirche in Hall bestimmter kostbarer Kirchenornat. Schon in der darauf folgenden Nacht aber rückten die Haller vor Neufels, gelangten unbemerkt in den Graben zwischen Burg und Städtchen und als am anderen Morgen die Viehmägde geöffnet hatten, drangen sie in die Burg, plünderten, zerstörten und verbrannten Burg und Stadt und führten die Beute und 16 Gefangene (der größere Theil der Raubgesellen war entkommen) nach Hall.

Einige Zeit nachher fingen die Ganerben an, die Burg wieder aufzubauen; die Städter erhoben darüber Klage beim Kaiser, der die Grafen Kraft und Albrecht von Hohenlohe beauftragte, das Wiederaufgebaute zu zerstören und in Zukunft den Aufbau zu verhindern.

Dadurch geriethen sie mit den Besitzern der Burg und deren| Helfern in harte Fehden. Auch die Erzbischöfe von Mainz und Regensburg und der Bischof von Würzburg mischten sich in die Sache und machten aus verschiedenen Rechtstiteln Ansprüche an Neufels. Darüber kam es zu einer Klage und 1469 Juni 17. zu einem Mandat Kaiser Friedrichs III., worin dieser erklärte, er habe den Edlen etc. Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenloh, geboten, Niemand zu gestatten das von des h. Röm. Reichs Städten zerbrochene Schloß Neuenfels zu bauen. Wegen der Ausführung dieses Gebotes seien sie geschädigt worden. Deßhalb habe er alle Sachen Neufels betreffend, an sich gezogen und vernichtet und widerrufe Alles, was wider die genannten von Hohenlohe geurtheilt worden sei etc., damit hatte der Streit ein Ende und die Grafen von Hohenlohe hatten festen Fuß in der Herrschaft Neufels gefaßt, die sie nun nach und nach an sich brachten.

Schon 1453 hatten sie von Götz von Neuenstein dessen Antheil erworben, worüber 1456 der Bischof von Würzburg einen Lehenbrief ausstellte. Jörg von Neuenstein und der Erzbischof von Mainz protestirten, aber Hohenlohe blieb im Besitz.

Ferner wurden durch Schiedsleute die Mißhelligkeiten zwischen Hohenlohe und Horneck von Hornberg und seinen Söhnen Philipp Melchior, Batt und Rauhans, welche durch Heirath einen Antheil an Neufels erworben und die Fehde gegen Hohenlohe geleitet hatten, verglichen und der Herrschaft Hohenlohe das Verkaufsrecht vorbehalten 1469. Die Herren von Sauwenßheim und Götz von Adelsheim verzichten auf alle Ansprüche 1370 und 1372. Raban Hofwart von Kirchheim verkauft seinen Antheil 1482 an Graf Albrecht, auch Batt Horneck von Hornberg; der Hofmeister Bleycker Landschade von Steinach 1482 entsagt seinen etwaigen Ansprüchen auf die ihm verpfändeten Antheile Raban Hofwarts und Batt Hornecks; Konrad von Neuenstein verkauft 1488 seinen Antheil und endlich 1492 vertauschte das Erzstift Mainz seine Rechte an Hohenlohe gegen dessen Gerechtigkeiten in Nagelsberg. Doch erhielt sich das Lehensverhältniß zu Mainz „über Wall und Platz, darauf etwann Stadt und Schloß Neuenfels gelegen gewesen ist“ und zu Würzburg über „sechs Theile am Burgstall zu Neufels“ bis in spätere Zeiten.

1494 ertheilte Graf Kraft III. allen Denjenigen, die sich zu Neufels niederlassen würden, gewisse Rechte und Freiheiten und es wurde mit dem Aufbau begonnen. 1762 waren 155 Seelen in 26 Haushaltungen, jetzt 188 in 40.

| Die Kapelle der h. Maria in der Burg, welche von Kaplänen versehen wurde, 1351 Beringer Sixt, 1438 Seifrid Erhard, wurde 1490 nach Neuenstein verlegt laut Confirmationsbrief des Bischofs Rudolph von Würzburg und zwar an den Elisabethen-Altar der Marienkapelle.

Graf Kraft VI. verordnete in diesem Jahre, daß „nu fürbaß All Dweyl das Burgstal zu Newenfels nit widr zu bawe bracht ist und menschliche Wonung do gehalten würdet die Kaplanei von Neufels zu Neuenstein in der stat officiret und besungen werden soll;“ 1498 stiftete Hedwig von Schrotzberg, Rabans von Neuenstein Gattin, eine Kapelle mit einem Kaplan, der Pfarrkiche von Kirchensall zugewandt. Die Kapelle war im Weiler Neufels und nach der Reformation wurden dort vom Pfarrer von Kirchensall vier Kinderlehren und eine Kirchweihpredigt gehalten. Die Kirche und der Kultus sind aber eingegangen.

Die churmainzische Lehensoberherrlichkeit über den Wall und Platz, worauf Schloß und Städtchen Neufels gelegen, kam 1803 an den Kurfürsten Erzkanzler, 1806 an Württemberg, Besitzer des Lehens selbst sind noch immer die Fürsten von Hohenlohe.


« Kapitel B 25 Beschreibung des Oberamts Oehringen Kapitel B 27 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).