Beschreibung des Oberamts Mergentheim/Kapitel A 1
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Der Oberamtsbezirk Mergentheim liegt zwischen 27° 22′ 6″ und 27° 50′ 8″ der östlichen Länge und zwischen 49° 22′ 6″ und 49° 35′ 17″ der nördlichen Breite; er gehört, ausgenommen einen kleinen Theil an der südwestlichen Ecke bei Rengershausen und einen an der südlichen Spitze, Markung Adolzhausen, die zum Flußgebiet der Jagst gehören, dem Flußgebiet der Tauber, und damit im weiteren Sinn ganz dem Stromgebiet des Rheines, an.
Der Oberamtsbezirk grenzt im Norden an das Großherzogthum Baden und an das Königreich Bayern, im Osten gleichfalls an Bayern, im Süden an die württembergischen Oberamtsbezirke Gerabronn und Künzelsau, und im Westen wieder an Baden.
Zwei nahe der Oberamtsgrenze gelegene Exklaven bilden nordwestlich vom Oberamt die Markungen Deubach mit Sailtheim, und die des Weilers Bowiesen, beide von badischem Gebiet umschlossen. Eine natürliche Grenze bildet gegen Bayern| hin auf eine Länge von mehr als zwei Stunden der linke obere Thalrand des Tauberthales; auf nicht ganz eine halbe Stunde, auch gegen Bayern, die Steinach.
Der Flächenraum des Bezirks beträgt nach den Ergebnissen der Landesvermessung 134.7644/8 Morgen (42.474,3 ha) oder 7,7156 geographische Quadratmeilen, und gehört demnach zu den größten Oberamtsbezirken in Württemberg [1].
Die Figur des Oberamtsbezirks ist ziemlich unregelmäßig, nähert sich im Ganzen und Großen einem Rechteck, in das von Nordosten her, durch das Bayerische, eine tiefe Bucht gesprengt wird. In der Mitte dringt wieder der Bezirk gegen Norden mit einem Zipfel (bis Simmringen) weit hinauf. Die größte Breite geht von Westen nach Südosten und beträgt 10 württembergische Stunden, die größte Höhe, gerade von Süden nach Norden, 61/2 württemb. Stunden, die kleinste Höhe, auch von Süden nach Norden, beträgt stark 2 Stunden. Eine w. Stunde = 13.000 w. Fuß = 3724 Meter. Die Oberamtsstadt liegt von der nördlichen und westlichen Bezirksgrenze kaum je eine Stunde entfernt, von der äußersten südöstlichen Ecke aber gegen 9 Stunden (s. auch die hinten angehängte Kilometertafel).
Die Bestandtheile des jetzigen, in seinem ganzen Umfange neuwürttembergischen, Oberamts Mergentheim waren am Ende des vorigen Jahrhunderts:
1) Das Gebiet des Deutschordens. Die Residenz des Hoch- und Deutschmeisters Mergentheim; die Ämter a) Neuhaus: Althausen, Apfelbach und Ober-Apfelbach (jetzt Apfelhof), Bernsfelden, Hagenhof, Harthausen, Igersheim, Markelsheim, Neuhaus, Neuseß, Üttingshof; b) Wachbach: Dörtel, Hachtel, Igelstrut, Wachbach, (diese gemeinschaftlich mit den Herren von Adelsheim), Honsbronn (gemeinschaftlich mit Hohenlohe-Öhringen),| Lüllstadt, Lustbronn, Rengershausen, Roth, Schönbühl, Stuppach; c. vom Amt Balbach: Bowiesen, Deubach, Edelfingen (gemeinschaftlich mit Hatzfeld und Adelsheim), Holzbronn, Löffelstelzen, Neubronn, Reckersthal, Reisfeld, Sailtheim.2) Das fürstbischöflich Würzburgische Gebiet: Vom Amt Haltenbergstetten: Dunzendorf, Hagen, Laudenbach, Münster, (gemeinschaftlich mit Hohenlohe-Öhringen), Neubronn, Neunkirchen (gemeinschaftlich mit Hohenlohe-Öhringen), Oberndorf, Rinderfeld, Streichenthal, Vorbachzimmern (gemeinschaftlich mit Öhringen-Bartenstein), Wermutshausen.
3) Das fürstlich Hohenlohische Gebiet, und zwar:
a. Hohenlohe-Öhringen gehörig: Stadt Weikersheim, Amt Weikersheim mit den Orten Adolzhausen, Ebertsbronn (gemeinschaftlich mit Ansbach), Elpersheim, Herbsthausen, Honsbronn (gemeinschaftlich mit Deutschorden), Münster (gemeinschaftlich mit Würzburg), Lochgarten, Nassau, Neunkirchen (gemeinschaftlich mit Würzburg), Niederhausen, Queckbronn, Schäftersheim, Vorbachzimmern (gemeinschaftlich mit Würzburg und Hohenlohe-Bartenstein).
b. Hohenlohe-Bartenstein gehörig: Das „Ämtlein“ Pfitzingen im Amt Bartenstein mit Pfitzingen, Herrenzimmern und Rüsselhausen; Vorbachzimmern (gemeinschaftlich mit Öhringen und Würzburg).
4) Das fürstlich Brandenburg-Ansbachische Gebiet: Vom Oberamt Creglingen: Archshofen (gemeinschaftlich mit den Herren von Ötinger) Brauneck, Burgstall, Crainthal, Creglingen, Ebertsbronn (gemeinschaftlich mit Öhringen), Erdbach, Frauenthal, Freudenbach, Fuchshof, Holdermühle, Lohrhof[ER 1], Nieder-Rimbach, Nieder-Steinach, Reinsbronn, Schirmbach, Schön, Standorf, Weidenhof.
5) Das Gebiet der Stadt Rothenburg: Blumweiler, Finsterlohr, Lichtel, Ober-Rimbach, Reutsachsen, Schmerbach, Schonach, Schwarzenbronn, Seldeneck, Weiler, Wolfsbuch.
6) Das Kloster Schönthalische Simmringen.
7) Das fürstlich Hatzfeldische Waldmannshofen mit Sechselbach.
2) Das Gäu. Von diesem weitausgedehnten fruchtbaren Landstrich, welcher, wohl ohne Beziehung zu der alten Gau-Verfassung und -Benennung, einfach pagus (pays) – im Sinn von Land, flaches Land, im Gegensatz zur Stadt und zum Gebirge ist (vgl. Schmeller-Frommann I, 853 f.) fällt noch in das Oberamt Mergentheim: a) vom „Würzburger Gäu“ der nordwestliche der beiden gegen Nord, Ost und West von Bayern begrenzten Zacken des Bezirks und des Landes, mit den Orten Simmringen, Bernsfelden, Bowiesen, Hagenhof, Harthausen, Neubronn, Reckersthal, Ritterhof, Louisgarde (am Saume dieses Gäus: Nassau, Neuseß, Löffelstelzen, Holzbronn, Reisfeld); b) vom „Uffenheimer Gäu“ der andere, östliche jener Zacken, welcher zwischen Steinach und Gollach liegt und die Orte Waldmannshofen, Sechselbach, Niedersteinach, Brauneck, Frauenthal, Fuchshof, Lohrhof[ER 2], Weidenhof umfaßt (am Saum dieses Gäus: Freudenbach, Erdbach, Schön, Reinsbronn, Schirmbach).
3) Die Rothenburger Landwehr heißt von der am Landthurm bei Lichtel und sonst noch wohlerkennbaren Befestigung und Grenze der ehemals der Reichsstadt Rothenburg gehörige südöstliche Theil des Bezirks mit den Ortschaften: Lichtel, Ober-Rimbach, Schmerbach, Blumweiler mit Schwarzenbronn, Reutsachsen, Seldeneck, Weiler und Wolfsbuch, Finsterlohr mit Burgstall und Schonach.
- ↑ Das durchschnittliche Areal eines Oberamtsbezirkes wird zu 5,626 Quadratmeilen berechnet.
Errata
- ↑ Seite 3 Z. 13 von unten lies Lohrhof. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 835.
- ↑ Seite 4 Mitte lies Lohrhof. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 835.
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