Beschreibung des Oberamts Hall/Kapitel B 8
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Der Staat bezieht den großen Zehenten wegen Comburgs, ebenso den Neubruchzehenten; den kleinen Heu- und Blut-Zehenten aber Namens der Oberlandesheiligenpflege. Den Garten- und Heu-Zehenten zu Gelbingen und Erlach erwarb die Reichsstadt 1659 von Comburg. Gefälle daselbst beziehen der Staat, Hohenlohe-Oehringen, die Stadtpflege und die Armenverwaltung Hall, und einige haller Privaten. An den Gefällrechten des Staats in Gelbingen und Erlach wurden seit 1817 für 3583 fl. 48 kr. Kapitalbetrag abgelöst. Auch die hohenlohenschen Frohnrechte sind 1839 abgekauft worden.
Gelbingen und Erlach sind dem Forstamte Comburg zugetheilt. Die Häuser liegen in Gelbingen ziemlich entfernt von einander und sind, mit wenigen Ausnahmen, nicht gut beschaffen. Die Kirche zu St. Johannes im obern Dorf ist klein und unscheinbar und mindestens einer Vergrößerung sehr bedürftig. Ein neues sehr geräumiges Schulhaus wurde 1837 mitten im Dorfe gebaut. Die Baulast an Kirche, Pfarrhaus und Schulhaus hat der Staat, theils Namens der Oberlandesheiligenpflege, theils Namens Comburgs. Der Boden ist fruchtbar und das Klima warm; daher noch einiger Weinbau (auf 591/2 Mrg.), die Einwohner nähren sich von Viehzucht und Ackerbau, wobei ihnen die Nähe von Hall sehr zu Statten kommt, obgleich freilich der Rindviehstand klein ist. An Gewerben sind hauptsächlich eine Schildwirthschaft, eine Mahl- und eine Säg-Mühle und ein Hammerwerk zu erwähnen. Der Besitzer des letztern hat 1841 und 1842 einen 800′ langen Stollen mit einem Gewölbe (Tunnel) durch den Neuberg geschlagen, um dem sein Hammerwerk treibenden Wasser des Kochers, welcher um diesen Berg einen beinahe vollen Umkreis macht, wegen der Hinterwasser einen raschen Abfluß zu verschaffen. Dieses Abflußwasser treibt jetzt die im Jahr 1843 neugebaute Sägmühle. – Zum Pfarrsprengel gehören Erlach, Weckrieden und Eltershofen. Das Patronat steht, wegen Comburgs, der Krone zu. In früheren Zeiten war der Pfarrsitz nicht hier, sondern in Erlach, und war auch die hiesige Kirche Filial von Erlach.
Der Ort gehörte zu den ältesten Besitzungen der Schenken von Limpurg und war theilweise an verschiedene Edle in lehenbarer Eigenschaft vergeben, in welcher er zuerst im Besitz der Eberhardten und Philippen v. Elterhofen erscheint, welche daselbst auch ein Schlößchen, das jetzige Pfarrhaus, besaßen. Den größern Theil von Gelbingen aber besaß 1403 Hans Veldner, Geyer genannt, theils eigen, theils als limpurgisches Lehen. Der Rath | von Hall löste jedoch dieß in diesem Jahr aus und verlieh es 1406 an Rudolph v. Münkheim mit der Bedingung, daß es auf Aussterben seiner Familie dem Rath heimfallen solle. Mit dem kinderlosen Tod Ulrichs v. Münkheim 1507 fielen denn auch die eigenen 12 Güter der Stadt, die Lehen dem Lehenhause heim. – Was Gericht und Vogtei betrifft, so erscheint 1467 Endris v. Münkheim als Besitzer des Gerichts in der Eigenschaft eines limpurgischen Lehens. In den Jahren 1487 und 1507 traten Comburg, Utz v. Münkheim, Melchior Senft und Conz Büschler (dieser Namens der Stadt Hall) als Oberherren von Gelbingen zusammen und vertrugen sich über verschiedene Anordnungen. Im Jahr 1343 ist Philipp v. Eltershofen Besitzer des Vogelsbergs zu Gelbingen und der dortigen Mühle. Am Ende aber war Hall im ausschließlichen Besitze sämmtlicher vogteilicher und grundherrlicher Rechte. Die Stadt erwarb dieselben auf folgende Weise: im Jahr 1481 eine Gült mit den bachensteinschen Besitzungen zu Altenhausen (für den Hospital); in den Jahren 1504–16 von mehreren Privaten; im Jahr 1507 von Utz v. Münkheim mit Steuer, Schatzung, Cent und Folge; im J. 1524 von Veit v. Rinderbach; im J. 1521 alle comburgischen Besitzungen (17 Güter, wovon 10 Limpurg vogtbar), mit Ausnahme der Zehenten und der beiden Bewohner des vormaligen Caplaneihauses; im J. 1540 eine Gült von Melchior Senft mit dem Ankauf von Eltershofen; und endlich im J. 1523 Stab, Gericht, Kelter, Güter und Gülten und alle übrigen Rechte und Gerechtigkeiten von den Schenken von Limpurg.Über die vormals senft’schen Besitzungen (jetzt Hohenlohe-Ingelfingen) vergl. Unter-Münkheim. Gelbingen und Erlach gehörten in das Amt Schlicht.
Die hiesige Capelle wurde 1342 von Eberhard, genannt Philipps, und Catharina, seiner Hausfrau, auch Conrad Eberhard und Philipp, genannt die Eberhardten, ihren Söhnen, Bürgern zu Hall, gestiftet und begabt, und verfügt, daß Gelbingen Filial von Erlach bleiben und der Caplan von Gelbingen in Allem dem Pfarrer zu Erlach untergeben und sein Amtsgehülfe seyn solle. Im Jahr 1445 verkauft Rudolph v. Münkheim sein Eigen zu Sulzdorf an den hiesigen Heiligen.
Auf der westlichen Anhöhe von Gelbingen, oberhalb der sogenannten Lutzel-Ebene, auf dem sogen. Neuberg, stand auf der Markung Gelbingen die Neuenburg, welche ebenfalls eine Besitzung der Eberhardten und Philippen v. Eltershofen gewesen zu seyn scheint. Sie wenigstens brachen dieselbe ab, und erbauten aus den Abbruchs-Materialien die vorgedachte Capelle zu Gelbingen. Nach einer Urkunde vom Jahr 1339 lag damals „in pede montis, | qui vulgariter nuncupatur Newenburg, juxta Geilwingen“ eine Kelter.b. Erlach, Weiler mit 63 Einw., worunter 1 Kath., bestehend aus 6 althallischen Gemeinderechten mit 8 Mrg. 11/2 Vrtl. vertheilten und 65 Mrg. 1 Vrtl. unvertheilten Allmanden, hat eine offene freundliche Lage auf dem Berg nördlich, 1/2 Stunde von Gelbingen auf der Eltershofer-Ebene, und gewährt eine schöne Aussicht gegen Süden und Westen. Die von dem Gottesacker umgebene Kirche zum h. Kreuz ist geräumig und gut erhalten. Die Baulast hat der Staat wegen Comburgs. Sie war ehedem die Pfarrkirche von Gelbingen und wird noch jetzt alle 4 Wochen zum Gottesdienst benützt. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Staat (vormals Comburg), einen geringen Theil vom großen Zehenten Hohenlohe-Langenburg. Der Blutzehente des Staats wurde 1840 um 192 fl. abgekauft. Gefälle bezieht der Staat und die Stadtpflege und einige Privaten zu Hall.
Schon im Jahr 1140 schenkt Mechtild v. Stein Güter zu Erlach an Comburg. Im Jahr 1278 macht Heinrich v. Scheffau der Johanniter-Commende Hall eine Schenkung mit hiesigen Gütern, die er von Kraft und Hildebrand v. Clingenfels zu Lehen getragen, und worauf die Letztern verzichten. Burkhard und Friedrich Sturmfeder verkaufen 1370 an Limpurg ihre Rechte zu Hütten, Oberroth und Erlach bei Hall. Comburg tritt 1521 an Hall vier auch der Johanniter-Commende gültbare Güter, die wegen der Heuzehentfreiheit den Hummel halten müssen, an Hall ab. Im Jahr 1540 verkauft Margarethe v. Stetten, geb. v. Adelsheim, Christoph v. Stettens Wittib, 1/2 Hof an Anna Schenk v. Schenkenstein, geb. v. Stetten. Anna v. Awe, geb. v. Stetten, verkaufte ihn 1562 an Eberhard v. Stetten, und dieser alsbald an Hall.
Im Jahr 1400 erscheint in einer haller Urkunde ein Conrad Rudolph v. Erlach, über dessen Geschlecht aber alle Nachrichten fehlen.
Die Pfarrei Erlach ist alt. Schon 1248 besaß Comburg das Patronat. Etwa 50 Jahre später waren die Philipps mit demselben von Comburg belehnt, bis sie 1422 darauf verzichteten und es wieder an Comburg abtraten, worauf dieses Kloster die Pfarrei sammt der Caplanei Gelbingen sich incorporirte. Im Jahr 1432 erscheint Herr Johann von Vellberg als Pfarrherr des h. Kreuzes zu Erlach. Über die Verlegung des Pfarrsitzes s. Gelbingen.
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