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Beschreibung des Oberamts Gaildorf/Kapitel A 6

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« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Gaildorf Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Im Bezirke sind folgende Standesherrschaften:

1) Limpurg-Sontheim-Michelbach; Besitzer: Fürst Georg Wilhelm Ludwig von Löwenstein-Wertheim, Freudenberger Linie, geb. 15. November 1775 zu Wertheim. Die standesherrliche Besitzung besteht aus der vormaligen reichs- und kreisständischen Herrschaft Limpurg-Sontheim-Michelbach, deren Umfang der nächste Abschnitt angibt. Die Waldungen betragen 23043/8 M., das sonstige Grundeigenthum 496/8 M. 40 R., die Zehentgefälle nach 18jährigem Durchschnitt in den Ablösungs-Preisen 3400 fl., die Grundgefälle ebenso, nach dem Stande vor dem 18. April 1848 – 2060 fl. Der Fürst hat wegen dieser Standesherrschaft Sitz und Stimme in der Kammer der Standesherren.

2) Limpurg-Gaildorf-Gschwend; Besitzer: Fürst Friedrich Wilhelm Ferdinand von Solms-Braunfels, geb. 14. Dezember 1797 zu Braunfels in Rheinpreußen. Die staatsrechtlichen Verhältnisse sind durch die K. Verordnung vom 17. Sept. 1833 (Reg.-Bl. S. 275 etc.) festgestellt. Die Standesherrschaft besteht aus der Hälfte des vorm. Wurmbrand’schen Antheils an der Herrschaft Limpurg-Gaildorf (s. Abschnitt VII.) mit 1/4 am alten Schlosse in Gaildorf. Die Waldungen begreifen 1750, das übrige Grundeigenthum 72 Morgen. Die Zehenten haben vor 1848 nach den Ablösungsgesetzen 1220 fl. 40 kr., die Grundgefälle 1460 fl. 46 kr. betragen. Der Reinertrag belief sich vor 1848 auf 15.000 bis 16.000 fl. Der Fürst hat Sitz und Stimme in der Kammer der Standesherren.

3) Limpurg-Gaildorf, Eigenthümer Graf Friederich Carl Ludwig Franz von Pückler-Limpurg, geb. 12. Februar 1788 zu Gaildorf, und dessen Bruder Graf Ludwig Friedrich Carl Maximilian, geb. 11. April 1790, zu Burg-Farrenbach im Bayern’schen. Durch die K. Verordnung vom 17. August 1832 (Reg.-Bl. S. 301 etc.) sind die staatsrechtlichen Verhältnisse festgestellt. Die sich auch in das Oberamt Welzheim erstreckende Standesherrschaft besteht aus der vormaligen Herrschaft Limpurg-Sontheim-Gaildorf. (Abschn. VII.) Sie begreift das sog. neue Schloß in Gaildorf, 3400 M. Wald und 155 M. sonstiges Grundeigenthum. Nach den Ablösungspreisen berechnen sich die Zehenten auf 2001 fl. 17 kr. und die grundherrlichen Gefälle bis 1848 auf 834 fl. 15 kr. jährlich. Hinsichtlich der landständischen Repräsentation | bildet die Standesherrschaft eine standesherrliche Gemeinschaft, deren Stimme eines der Häupter des Hauses (dermalen der Erstgenannte) auf Lebenszeit führt.

4) Limpurg-Gaildorf-Waldeck; Besitzerin: Gräfin Amalie Charl. Aug. Wirths, geb. 7. Sept. 1785, Wittwe des Grafen Georg Friedr. Carl von Waldeck-Pyrmont. Die staatsrechtlichen Verhältnisse sind durch die K. Verordng. v. 25. Aug. 1819 (Reg.-Bl. S. 525 etc.) geordnet. Die Standesherrschaft (Ab. VII.) besteht aus 13/24 des Solms-Assenheim’schen Antheils an der Herrschaft Limpurg-Gaildorf und begreift 3/4 am alten Schlosse zu Gaildorf, 9041/8 M. Wald, das Schloßgut Waldeck und 1885/8 M. sonstiges Grundeigenthum. Die Zehenten und andern Grundgefälle haben vor 1836 etwa 3000 fl. ertragen. Hinsichtlich der Vertretung in der Kammer der Standesherren bilden die Standesherrschaften Limpurg-Gaildorf-Waldeck und Limpurg-Gaildorf-Ober-Roth eine standesherrliche Gemeinschaft, deren Stimme jedoch dermalen ruht.

5) Limpurg-Gaildorf-Ober-Roth; Besitzerin: Gräfin Caroline Fried. Louise Elis. Henr. Charl. von Ysenburg-Büdingen-Meerholz, geb. 24. Januar 1786, und deren Schwester Gräfin Louise Wilh. Sophie Emilie von Ysenburg-Büdingen-Meerholz, geb. 15. März 1793, beide zu Frankfurt a. M. Durch die K. Verordnung v. 21. Nov. 1819 (Reg.-Bl. S. 823) sind die staatsrechtlichen Verhältnisse festgestellt. Die Standesherrschaft (Ab. VII.) besteht aus 5/24 des Solms-Assenheim’schen Antheils an der Herrschaft Limpurg-Gaildorf und begreift bloß 650 M. Wald, an Zehenten vor 1848 nach den Ablösungspreisen 474 fl. 10 kr., die Grundgefälle berechnen sich nach denselben auf 10.263 fl. 31 kr. Ablösungs-Capital. Über die landständische Repräsentation s. zuvor.

6) An der vormaligen standesherrlichen Gemeinschaft Limpurg-Sontheim-Ober-Sontheim (Ab. VII.), welche nun mit dem Staatsgut vereinigt ist, sind noch die Gräfinnen von der Recke-Volmerstein, Caroline Amalie und Theresie, beide geborne Prinzessinnen von Bentheim-Tecklenburg in Preußen, zu 11/3024 betheiligt.

Die Rechte der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein in den Gemeindebezirken Hütten und Ober-Roth sind 1849 abgelöst worden. Außerdem besitzen grundherrliche, übrigens schon zur Ablösung angemeldete, Rechte die Freiherren vom Holtz in den Gemeindebezirken Eschach und Gschwend und der Freiherr von Wöllwarth in der Gemeinde Unter-Gröningen. Auf die Ausübung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizei, sowie der Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei hatten die genannten Herrschaften schon vor dem Erscheinen des diese | Gerechtsame aufhebenden Gesetzes vom 4. Juli 1849 verzichtet. Endlich besitzen auch mehrere Gemeinden und Stiftungen sowohl des Bezirkes als auswärtige, namentlich jene in Gmünd, Gefälle.

Außer Waldungen sind geschlossene Staatsdomänen nicht mehr im Bezirke.


B. Vormaliges Leibeigenschafts- und Lehens-Wesen und Grundlasten.
Im Limpurg’schen bestand keine Local-Leibeigenschaft; die wenigen vorhanden gewesenen Personal-Leibeigenen wurden 1817 von den Standesherren freiwillig entlassen. Auch die Ausflüsse der Grundherrlichkeit sind neuerlich beseitigt worden, oder werden demnächst ihr Ende erreichen; gleichwohl mag es von Interesse seyn, die verschiedenen Formen, unter welchen sie hier zur Erscheinung gekommen, kurz zu erwähnen. – Falllehen fanden sich im eigentlichen Limpurg’schen nicht; nur die Klöster Adelberg, Lorch und Gotteszell besaßen hin und wieder denselben entsprechende Gnadenlehen, die jedoch seit 1500 in erbliche Lehen verwandelt zu werden begannen. Vielmehr sind, wie die amtlichen limpurg’schen Extracte aus den Acquisitions-Dokumenten von 1714 (II. 1.) bemerken, die Güter von den Besitzern ursprünglich „pleno jure, tam quoad dominium directum, quam utile besessen worden, ohne daß sie derhalben Jemanden mit einiger Jurisdiction subject gewesen, außer daß sie vor denen kaiserlichen Landgerichten zu Recht stehen müssen“, und diese Freiheit sey hauptsächlich durch nachgesuchten Schutz und Schirm in den Fehden des zwölften und fünfzehnten Jahrhunderts untergegangen. Die Ortsbeschreibung wird zeigen, wie solche freie Bauerngüter unter Verpflichtung zu Vogtei- und Lehen-Abgaben noch im sechszehnten Jahrhunderte an die Schenke von Limpurg hingegeben wurden. Im ganzen Limpurg’schen wurde so allmälig der bäuerliche Lehensverband zur ausnahmlosen Regel; die Erblehen wurden allgemein; doch so, daß die Herrschaft dieselben in Veränderungsfällen nach dem Ankaufs- oder Schätzungs-Preise an sich zu lösen sich vorbehielt, um sie gegen höhere Laudemien wieder zu verleihen; hauptsächlich nur die Güter der hienach zu erwähnenden Waibelhub machten eine Ausnahme. So wurden die Laudemien im Laufe der Zeit gesteigert, um so mehr, als in neueren Zeiten bei Berechnung derselben nicht mehr die sogenannten Kindskäufe, sondern Schätzungen, um welche das Rentamt das Gut übernehmen zu wollen erklärte, zu Grund gelegt wurden. Ja sogar von öden Plätzen, welche angebaut und von Allmanden, die unter die einzelnen Bürger vertheilt wurden, erhob man Handlohn. Die bei Besitz-Veränderungen der Lehengüter zu entrichtenden Abgaben sind: Hauptrecht und Handlohn (Sterbhandlohn, Gemeinerbenhandlohn, Bestehhandlohn, Kaufhandlohn.) | Das Hauptrecht oder der Sterbfall beträgt von Höfen und Sölden 15–40 fl., von einzelnen Häusern 1 fl.; das Handlohn 1/10 oder 1/15 des Kaufschillings oder Werths des Gutes. In einzelnen Ämtern, z. B. Ober-Sontheim, waren die Abgaben noch lästiger; in Limpurg-Gaildorf war der Fall 1/10 und der Bestand 1/20, zusammen also bei Veränderungsfällen 15 Procente, wozu noch da, wo es hergebracht war, ein Hauptrecht kam. Überdieß bezogen die Standesherren gewisse Ab- und Zuschreib-Gebühren für die Änderung des Besitzwechsels, sowie eine Taxe von neuen Lehenszertrennungen. – An ständigen Grundabgaben sind zu erwähnen: Garten-, Herbst-, Lauber-, Hirten- und Fastnachts-Hühner, Geldgülten und Naturalgefälle, Kirchenhaber an Pfarreien u. s. w. Zur Burg Gröningen gehörige Höfe reichten 1436 dahin je ein Stück Tannenholz. Zwei Güter zu Hundsberg gaben 1430 dem Kloster Lorch 1/3 des darauf erwachsenden Obstes, ein Gut bei Winzenweiler (1669) dem Kl. Comburg 1/3 der Äpfel und Birnen. Rüden- und Hunds-Geld hatte der ganze Bauer 1 fl. 30 kr., der halbe Bauer 45 kr. jährlich zu entrichten. Auch Schnittergeld kam vor. Die Hausgenossen und Ausdinger hatten Schutzgeld zu bezahlen. Die Abgaben in der Waibelhub bestanden in einigen Schillingen Schirmgeld oder Freiensteuer und in einem halben oder ganzen Lamm. Im Amte Schmiedelfeld mußten die Wirthe herrschaftlichen Gefällwein, der ihnen eingelegt wurde, auszapfen, oder statt dessen Bannweingeld bezahlen. Der Besitzer des Plapphofes mußte dem Kloster Murrhardt 10 Stück Schmalvieh auf der Weide halten oder ein Weidgeld entrichten, der des Deschenhofs, so oft der dortige See gefischt wurde, dem Kloster Lorch den besten Fisch reichen. – Alle limpurg’sche Unterthanen waren, die Bauern mit der Mähne, die Söldner und Häusler mit der Hand, zu täglichen Frohnen verpflichtet, an deren Statt manchmal ein widerrufliches Dienstgeld angesetzt wurde.

Die Ablösung der Laudemien und ständigen Gefälle vor 1848 kam hauptsächlich nur dem Staate gegenüber zu Stande; in den standesherrlichen Besitzungen war sie, obgleich z. B. der Fürst von Solms-Braunfels und die Grafen von Pückler durch die K. Declarationen vom 17. August 1832 und 17. September 1833 für verbunden erklärt waren, selten, weil der Ablösungs-Maßstab nicht festgestellt war. Dem Gesetze über Ablösung der Frohnen von 1836, das im Übrigen ausgeführt wurde, gestattete der Fürst von Löwenstein, dessen staatsrechtliche Verhältnisse noch nicht festgestellt waren, keine Anwendung. Die vogteilichen und andere ähnliche alte Abgaben sind in Folge des Gesetzes von 1836 aufgehoben worden. Die von den Standesherren seit 1836 eingezogenen Ablösungs-Capitalien betragen bis 1848:

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bei Limpurg-Michelbach 2937 fl. 07 0/0kr.
0 Limpurg-Gschwend 21.300 fl. 00/0kr.
0 Limpurg-Gaildorf 21.047 fl. 00/0kr.
0 Limpurg-Waldeck 51.675 fl. 261/2 kr.
0 Limpurg-Ober-Roth (ausschließlich der Laudemien) 8281 fl. 13 0/0kr.
105.240 fl. 461/2 kr.

Noch bedeutender waren die Ablösungen dem Staate gegenüber. Vom 1. Juli 1818 bis Ende 1850 zog derselbe an Ablösungs-Capitalien ein:

für Laudemien 96.418 fl. 50 kr.
von ständigen Gefällen, Dienstgeldern und Frohnen 95.610 fl. 38 kr.
192.029 fl. 28 kr.

Für die nach dem Gesetze von 1836 abgelösten Frohnen und Frohngelder erhielten die Privatberechtigten aus Staatsmitteln – 74.812 fl. wovon die Pflichtigen 4/5 wieder zu ersetzen hatten mit 59.849 fl. 30 kr. An alten steuerartigen Abgaben wurden nach dem Gesetze von 1836 jährlich 84 fl. 2 kr. aufgehoben und den Pflichtigen 5525 fl. 6 kr. zurückerstattet. Hienach erscheinen die Gefällablösungen, abgesehen von den nicht angegebenen, welche die Körperschaften eingegangen, in einem Umfange, wie sie in der angegebenen Zeit nicht wohl in einem andern Bezirke vorgekommen sind.

Nach dem Stande vom 1. Januar 1851 hatte der Staat noch an jährlichen Lehen-Gefällen zu erheben: in Geld 1214 fl. 44 kr. und 4733/8 Sch. Früchte und die Laudemien von 225 Guts-Complexen und 840 einzelnen Stücken. Der Betrag in den standesherrlichen Besitzungen ist S. 73–74 angeben. Die Gräfin von Waldeck-Pyrmont setzte am 18. März 1848 aus freiem Antrieb die Laudemien in ihren Besitzungen auf die Hälfte des bisherigen Betrages herab (Elben, schw. Chronik S. 383). Diejenigen Leistungen der obenerwähnten Arten, welche noch bestanden, namentlich alle, welche der Staat bezieht, sind, soweit sie nicht durch das Gesetz vom 24. August 1849 aufgehoben wurden, in Folge des Gesetzes vom 14. April 1848 theils zur Ablösung angemeldet, theils bereits abgelöst; insbesondere war am 29. Mai 1851 durch Genehmigung der K. Ablösungs-Kommission, beziehungsweise der betreffenden Aufsichtsbehörde, die Ablösung in folgenden 16 Gemeinden bereinigt: Altersberg, Eschach, Eutendorf, Frickenhofen, Geifertshofen, Gschwend, Hausen, Hütten, Laufen, Ober-Roth, Ödendorf, Ruppertshofen, Sulzbach, Unter-Roth, Vichberg und Vorder-Steinenberg.

Was die Zehenten betrifft, so ist die Pflichtigkeit allgemeine | Regel und sind nur solche Güter, welche als früheres Eigenthum des Staats oder der Grundherren zehentfrei verkauft worden, vom Zehenten frei. Der lebendige oder Blut-Zehenten war gleichfalls Regel, ist aber, soweit der Staat hiezu berechtigt war, schon vor 1848 allermeist abgelöst worden. Die Zahl der Zehentmarkungen ist 240. Den größten Theil der Zehenten bezieht der Staat; er besaß Anfangs 1851 im Ganzen 315 Zehentrechte, wovon 21 mit andern Zehentherrschaften theilbar, nämlich 147 große, 91 kleine, 60 Noval-, 13 Heu- und 4 lebendige Zehenten, welche in mehrjährigen Pacht gegeben waren und dem Jahre nach 7213 fl. 49 kr. in Geld und 16956/8 Sch. Früchte nach Rauhem ertrugen. Den Betrag der standesherrlichen Zehentrechte s. S. 73–74. Das Zehentablösungsgesetz von 1849 ist im Oberamt gut aufgenommen worden. Soweit die Zehenten nicht schon durch das Gesetz aufgehoben sind, waren sie bis Ende 1851 sämmtlich zur Ablösung angemeldet, mit alleiniger Ausnahme derjenigen von Gantenwald und Imberg, Hohnkling, Gerhof, Plapphof und Rezenhof.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Das Oberamt ist dem Jagstkreise zugetheilt. Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariate, das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt und Oberamtspfleger, und das Cameralamt ihren Sitz in Gaildorf. Der Cameralamtsbezirk entspricht seit 1. Juli 1838, wo derselbe durch Abtretungen von den Cameralämtern Lorch und Murrhardt vollends abgerundet worden, ganz dem Oberamtsbezirke. In Beziehung auf das Forstwesen ist das Oberamt den Forstämtern Comburg, Lorch, Reichenberg und Crailsheim zugetheilt. Hinsichtlich der Straßen- und Wasser-Bauten ist es der Inspection in Hall, hinsichtlich der Hochbauten jener in Ellwangen zugewiesen. Die Verwaltung der Wirthschaftsabgaben liegt dem Umgelds-Commissariat in Hall ob. Das Postamt Gaildorf war mit der Post-Expedition in Gschwend bis unlängst dem Oberpostamte in Heilbronn untergeben, steht aber jetzt unmittelbar unter der Centralstelle. Dem Oberamtsgerichte ist das Amtsnotariat in Gschwend untergeordnet, mit den Gemeinden Altersberg, Eschach, Frickenhofen, Gschwend, Hausen, Ober-Gröningen, Ober-Roth, Ruppertshofen, Unter-Gröningen, Vichberg und Vorder-Steinenberg; die übrigen Gemeinden gehören dem Gerichtsnotariat an. Bezüglich der Forstverwaltung ist zu erwähnen, daß im Bezirke 4 Reviere sind: Schmiedelfeld, Unter-Gröningen und Winzenweiler | unter dem Forstamte Comburg, und Gschwend unter dem Forstamte Lorch stehend. – Politische Gemeinden oder Schultheißereien hat das Oberamt 23, wovon 12 der zweiten und 11 der dritten Classe angehören.


b. Kirchliche.

Das evangelische Dekanatamt mit dem Sitze in Gaildorf ist der General-Superintendenz Hall untergeordnet. Es umfaßt sämmtliche Pfarreien des Oberamtes. Gleichwie jedoch wegen mehrerer im Oberamte liegender Filialien die benachbarten Decanatämter Backnang, Hall, Weinsberg und Welzheim an der geistlichen Bezirksverwaltung betheiligt sind, so ist dieß auch mit dem Dekanatamt Gaildorf in den angrenzenden Oberämtern Ellwangen und Gmünd aus ähnlichen Gründen der Fall. Evangelische Pfarreien zählt das Oberamt 17, worunter 3 unirte Pfarreien und eine beständige Amtsverweserei. Katholische Pfarreien hat der Bezirk 2. Außerdem gehören mehrere katholische Filialien benachbarten Pfarreien in den Dekanatsbezirken Ellwangen, Gmünd und Hofen an. Juden wohnen nicht im Oberamte.


B. Anstalten.
a. Schulen.

Eine lateinische Schule hat der Bezirk nicht, wohl aber in Gaildorf eine Realschule. Die Zahl der deutschen Schulen im Oberamte beträgt 30, nämlich 27 in die Conferenz-Sprengel Ober-Sontheim und Münster eingetheilte evangelische und 3 katholische. An denselben sind 30 Schulmeister, 7 Unterlehrer und 19 Lehrgehilfen angestellt. Die Schulstellen sind gering dotirt; die Mehrzahl erträgt weniger als 350 fl.; vier Stellen ertragen nicht 250 fl.


b. Wohlthätigkeits-Anstalten.
In Ober-Sontheim ist ein für vormals limpurgische Unterthanen gegründeter Hospital, worin sich dermalen 6 Pfründner befinden. Armenhäuser, gewöhnlich „Gemeinde-“ oder „Hirten-Häuser“ genannt, mit meistens beschränkten Räumen, worin die Armen unentgeltlich Wohnung erhalten, befinden sich in allen Gemeinden, mit Ausnahme von Altersberg, Frickenhofen, Gschwend, Ödendorf, Unter-Gröningen und Vorder-Steinenberg. In dem Armenhause (Lazareth) zu Gaildorf werden auch arme Orts-Kranke und durchreisende erkrankte Fremde aufgenommen und verpflegt. – Der früher gegründete Bezirkswohlthätigkeitsverein ist in neuester Zeit wieder in Thätigkeit getreten. – Eine Leih- und Sparkasse ist noch nicht zu Stande gekommen. |Industrieschulen bestehen in Gaildorf, Gschwend, Hausen, Hütten, Michelbach, Ober-Fischach, Ober-Roth, Sulzbach und Unter-Gröningen. Der Errichtung solcher Anstalten in den übrigen Gemeinden steht, neben der Unzulänglichkeit der öffentlichen Mittel und dem Mangel an Geneigtheit der Bürger, hauptsächlich der Umstand entgegen, daß die Schulgemeinde-Bezirke den politischen Gemeindeverbänden nicht entsprechen und die Gemeinde-Parzellen zerstreut und häufig beträchtlich entfernt vom Hauptorte liegen, weßwegen es schon Mühe kostet, die Kinder zum ordentlichen Schulunterrichte zusammen zu bringen. – Kleinkinder-Bewahranstalten sind nicht vorhanden.


c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Des landwirthschaftlichen Bezirksvereins ist S. 53 und 68 gedacht. Eine eigene Beschälplatte hat der Bezirk nicht.


d. Straßen, Verkehrs-Anstalten etc.

Das Oberamt hat für Straßenbauten mehr gethan, als irgend ein anderer Bezirk. Bis zum Jahr 1811 hatte dasselbe keine einzige Kunststraße, indem auch von Seiten der früheren und neueren Landesherrschaft lediglich nichts hierin geschehen war. Wenn ein Weg ausgefahren war, so wurde er verlassen und neben demselben eine neue Richtung eingeschlagen, und nur da, wo der Boden weniger fest war, z. B. in Dörfern, wurde durch Überbrückung des Weges nachgeholfen, d. h. der Weg mit „Bruckhölzern“ oder tannenen Baumstämmen überlegt. Selbst die Oberamtsstadt war noch 1811 so zu sagen ganz unzugänglich. Da die einzelnen Gemeinden weder den guten Willen noch die Mittel zu Ausführung zweckmäßiger Kunststraßen hatten, so trat hier von dem gedachten Jahr an ausnahmsweise die Amtskörperschaft, obwohl sie gesetzlich nicht hiezu verbunden war, für die Gemeinden in’s Mittel, indem sie die letzteren nur durch Frohnen in Concurrenz zog. Ausnahmen von dieser Regel waren es, daß die Straßenstrecke von Michelbach nach Hall nach ihrer Erbauung von der Amtskörperschaft an die Gemeinden abgegeben wurde und bei Ausführung der Straßen gegen Crailsheim auf Ober-Sontheimer Markung einerseits und von Gschwend über Frickenhofen, Eschach und Ober-Gröningen gegen Hohenstadt andererseits die Gemeinden sämmtliche Kosten ohne Zinsenvergütung vorzuschießen hatten. Auch erhielten diejenigen Gemeinden, deren Bezirke von der Amtskörperschaftsstraße gar nicht berührt werden, beim Bau von Communalstraßen von der Amtskörperschaft Beiträge, die je nach Wichtigkeit der Straße u. dergl. in 1/3 und 2/3 bestehen.

Der Oberamtsbezirk hat

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a) Staats-Straßen.

1) Von der Welzheimer Oberamtsgrenze bis an die Haller Oberamtsgrenze beim Westheimer Wäldle, 7695 Ruthen lang, 1812/15 mit 91.827 fl. von der Amtskörperschaft gebaut. Hievon wurde die Strecke von Wildgarten bis zum Westheimer Wäldle mit 4239 R. am 1. Januar 1846 in die Verwaltung des Staats übernommen.

2) Von Wildgarten durch den Gemeindebezirk Altersberg gegen Kirchenkirnberg, Welzheim und Murrhardt, 1100 R. lang, 1841/43 mit 9634 fl. von der Amtskörperschaft erbaut und am 2. Februar 1850 in die Staatsverwaltung übernommen.

3) Von Hall nach Ellwangen auf der Markung Ober-Sontheim, 308 R. Die Fahrbahn dieser Straßen ist 16 Schuh.


b) Amtskörperschafts-Straßen.

1) Von der oben zu 1) erwähnten Straße, die Strecke von Wildgarten bis an die Grenze des Oberamts Welzheim, 3456 R.

2) Die Roththal-Straße von der Ölmühle bei Unter-Roth über Vichberg, Hausen, Ober-Roth und Hütten bis zum Stockwirthshaus und zur Haller-Weinsberger Straße, 7201 R., 1816/29 mit 66.079 fl. erbaut.

3) Die Straße über die Schanze vom Roth-Thal gegen Murrhardt und Backnang, Poststraße gegen Stuttgart etc., 985 R. 1820/22 mit 10.663 fl. erbaut.

4) Die Kocherthal-Straße von Gaildorf über Münster und Bröckingen nach Sulzbach, 2350 R. 1813/27 mit 20.900 fl. erbaut.

5) Die Kronprinz-Straße von Gaildorf über Winzenweiler, Mittel-Fischach und Ober-Sontheim bis an die Crailsheimer und Ellwanger Oberamtsgrenze, Poststraße gegen Crailsheim, Nürnberg etc., 4694 R. 1820/37 mit 95.446 fl. erbaut. Bei Ober-Sontheim durchschneidet sie die zu 3) genannte Staatsstraße. (Der Straßenzug von der Oberamtsgrenze Backnang bis zur Oberamtsgrenze Crailsheim geht am 1. Juli 1852 auf den Staat über.)

6) Die Straße von Gschwend über Frickenhofen, Eschach, Ober-Gröningen bis an die Oberamtsgrenze Aalen, 4943 R. 1828/42 mit 58.062 fl. erbaut.

7) Die Straße von Gschwend über Hinter-Linthal nach Gmünd und Süßen, 2096 R. 1846/47 mit 39.602 fl., wozu der Staat 16.000 fl. beitrug, erbaut. (Die Strecke von Wildgarten bis zur Gmünder Oberamtsgrenze geht am 1. Juli 1852 in die Verwaltung des Staats über.)

8) Der Bau einer Straße von Laufen durch das Kocher-Thal aufwärts über Unter-Gröningen wurde im März 1852 begonnen und soll 1853 beendigt seyn. Von den zu 26.000 fl. angeschlagenen Kosten wird der Staat zu außerordentlicher Armenfürsorge 10.000 fl. übernehmen und es die gedachten beiden Gemeinden 4–5000 fl. treffen.

Die Fahrbahn ist bei 4) und bei 2) kleinen Theils 14, sonst 16 Schuh breit, ohne die Nebenwege.

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c. Communal-Straßen.

1) Von Hirschfelden über Michelbach bis zur Oberamtsgrenze Hall, 1193 R. 1817/18 mit 14.314 fl. erbaut. Unterhaltungsbeitrag von der Amtskörperschaft 80 fl. jährlich.

2) Von Hirschfelden gegen Neumühle, 252 R. 1840/41 mit 1391 fl. erbaut. Beitrag 464 fl.

3) Von Ober-Sontheim gegen Unter-Sontheim, 64 R. 1840/41 mit 593 fl. erbaut, Beitrag 197 fl.

4) Von Geifertshofen nach Kottspiel, 320 R. 1834/45 mit 1209 fl. erbaut. Beitrag 400 fl.

5) Von Ober-Fischach und Rappoldshofen nach Mittel-Fischach, und von Mittel-Fischach, 705 R. 1835/38 mit 1494 fl. und 1349 fl. erbaut. Beitrag 600 fl. und 450 fl.

6) Von Mittel-Fischach über Unter-Fischach nach Geifertshofen, 698 R. 1831/34 mit 6400 fl. erbaut. Beitrag 3642 fl.

7) Von Ruppertshofen über Hönig nach Spraitbach, 751 R. 1844 begonnen, noch nicht vollendet, Kosten 3857 fl. Beitrag 1200 fl.

8) Von Holzhausen nach Göggingen, 250 R. 1846/47 mit 5184 fl. erbaut. Beitrag 2592 fl.

9) Von Buchhof gegen Holzhausen und Ober-Gröningen, 534 R. 1832/43 mit 3884 fl. erbaut. Beitrag 1294 fl.

10) Von Mittelbronn nach Steinenbach, Thonolzbronn und Ruppertshofen, 987 R. 1837/38 erbaut mit 5161 fl. Beitrag 1720 fl.

11) Von Wegstetten gegen Bühlerzell bis zur Oberamtsgrenze Aalen, 292 R. 1840/50 erbaut mit 400 fl. Beitrag 100 fl.

12) Von Sulzbach durch das Kocher-Thal bis Heerberg, 778 R. 1844/47 erbaut mit 11.565 fl. Beitrag 7710 fl.

13) Von Heerberg bis zum Steg bei Laufen, 278 R. 1847/49 erbaut mit 5014 fl. Beitrag 2/3.

14) Von Heerberg über Schönbronn und Dinkbühl nach Unter-Gröningen, 2400 R. 1846/47 mit 2324 fl. erbaut. Beitrag 1549 fl.

Die Breite der Communal-Straßen beträgt 16, 18 bis 22 Schuhe.

Steinerne Brücken sind 8 im Bezirke, wovon je 2 über den Kocher, die Roth und den Diebach, 1 über die Fischach und 1 über die Bühler führen. Brückengeld wird nur von der durch den Besitzer der Neumühle auf eigene Kosten erbauten hölzernen Brücke, welche zwischen der Neumühle und Wilhelmsglück, O.A. Hall, über den Kocher führt, und von der Brücke über die Bühler zu Ober-Sontheim erhoben. Die Erhebung von Pflastergeld hat längst aufgehört.

Der Aufwand, welcher mit dem Bau aller dieser Straßen verbunden war, ist (bis 1. Juli 1851):

auf die dermaligen Staats-Straßen 60.218 fl.
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auf die Amtskörperschafts-Straßen   331.995 fl.
auf die Communal-Straßen 64.357 fl.

zusammen 456.570 fl., wozu noch die Kosten für den gleichzeitig vorgenommenen Bau der Straßen durch die Orte (Orts-Etter) mit immerhin 100.000 fl. kommen. An jener Summe bestritten:

der Staat die oben erwähnten 016.000 fl.
die Amtskörperschaft 401.472 fl. 29 kr.
die betreffenden Gemeinden 039.097 fl. 31 kr.

Die beiden ebenso beschwerlichen als gefährlichen Steigen: die sog. Miethberg-Steige zwischen Unter-Roth und Ruppersberg auf der zu 1) genannten Staats-Straße und die Steige über die sog. Schanze zwischen Vichberg und Fornsbach auf der zu 3) erwähnten Amtskörperschafts-Straße, sind seit Januar und April 1852 im Umbau begriffen: die erstere wird ein Gefäll von 5 % erhalten und etwa 25.000 fl., die letztere bei 5–6 % Gefäll etwa 40.000 fl. kosten. Mit Ausnahme von 3000 fl., welche die Korporationen an der letzterwähnten Summe treffen, werden die Kosten aus den für außerordentliche Armen-Fürsorge ausgesetzten Mitteln des Staats bestritten werden. Eine Beseitigung dieser längst gefühlten Gebrechen war namentlich in Beziehung auf die erstere Steige um so nöthiger, als diese das unumgängliche Verbindungsglied mit den Eisenbahnstationen Göppingen und Süßen sowohl für unsern Bezirk als für die angrenzenden Oberämter bildet.

Gleichwohl ist die Zahl der unaufhörlich bergauf und bergab führenden Verbindungswege im Oberamte, deren kunstmäßige Herstellung Bedürfniß ist, noch sehr groß, da insbesondere die Mehrzahl der Gemeinde-Parcellen zum Verkehr theils unter sich, theils mit dem Hauptorte derselben bedarf.

Die Verwaltung der Straßen der Amtskörperschaft ist von dieser einem Techniker übertragen, welcher nebenbei die Stelle eines Oberfeuer- und Mühl-Schauers bekleidet und auch die Orts-Etter- und Communal-Straßen im Benehmen mit dem Oberamte zu besichtigen hat. Als Unterhaltungs-Material werden hauptsächlich Muschelkalk- und Keupersand-Steine und Liasfleinsteine, auf einigen Communal-Straßen auch Sand, verwendet. Der Unterhaltungs-Aufwand beträgt bis jetzt einschließlich der Gehalte des Baumeisters und der Wegknechte mit 2750 fl., jährlich 18.869 fl., wozu beitragen:

der Staat für die Staats-Straßen 0.3632 fl.
derselbe Beitrag für die Amtskörperschafts-Straßen seit 1826 0.2975 fl.
die Amtskörperschaft 10.690 fl.
die Gemeinden 0.1572 fl.
Ein Postamt mit Poststall befindet sich in Gaildorf, eine Post-Expedition | in Gschwend. Die Post fährt von Gaildorf täglich nach Hall und Göppingen und dreimal wöchentlich nach Crailsheim und Stuttgart. Auch fährt dreimal in der Woche ein Influenzwagen zwischen Gaildorf und Hall und eine Carriol-Post nach Murrhardt. Die Verbindung mit der Eisenbahn vermittelt noch weiter der Omnibus, welcher von Gschwend aus zweimal wöchentlich über Gaildorf nach Hall und ebenso oft nach Gmünd, beziehungsweise Süßen, geht. Ein weiterer Omnibus geht zweimal in der Woche von Gaildorf nach Backnang. – Amtsboten gehen zweimal wöchentlich von den Amtsorten in die Oberamtsstadt und zurück. Außerdem bestehen in den größeren Orten mehrere Botengänge für den Privatverkehr. – Regelmäßige Frachtfuhren gehen zweimal wöchentlich je von Gaildorf nach Heilbronn und Stuttgart.[1]


e. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

Neben dem Oberamtsarzt, dem ersten Medizinalbeamten des Bezirks, ist ein Oberamtswundarzt angestellt, welche beide ihren Wohnsitz in Gaildorf haben.

Ein Oberamtsthierarzt, welcher den Unterricht in der K. Thierarzneischule in Stuttgart genossen hat, ist ebenfalls aufgestellt und hat seinen Sitz in Gaildorf.

Die Stelle eines Unteramtsarztes, der früher in Ober-Sontheim seinen Sitz hatte, ist seit 1826 aufgehoben. Dagegen befinden sich in der Stadt Gaildorf noch zwei praktizirende Ärzte, wovon der eine, mit dem Titel eines Stadtarztes, aus der Stadtkasse und aus der Amtspflegkasse ein Wartgeld bezieht, sowie in Ober-Sontheim und Eschach je ein Arzt, welchen gleichfalls von den Gemeinden ihres Wohnsitzes und den umliegenden Gemeinden (sowie von der Amtskorporation) Wartgelder ausgesetzt sind. Von den besoldeten Ärzten sind die unbemittelten Kranken unentgeltlich, übrigens gegen Ersatz der Reisekosten, zu behandeln.

Apotheken bestehen in Gaildorf, Eschach und Ober-Sontheim.

Wundärzte sind in Gaildorf, Gschwend, Unter-Gröningen, Ober-Sontheim, Ober-Roth und Sulzbach, theilweise mit Wartgeldern aus den Gemeindekassen. Das öffentliche Impfgeschäft ist in sämmtlichen Gemeinden unter die praktizirenden Ärzte und Wundärzte des Bezirks vertheilt. Die Wundärzte haben eine gemeinschaftliche Unterstützungskasse, welche jedoch, außer den jährlichen Einlagen, kein Vermögen hat, und eine gemeinschaftliche Bibliothek.

In jedem Gemeindebezirk sind zwei oder mehrere Hebammen und ein Leichenschauer aufgestellt.

| Thierärzte sind drei im Bezirk, welche in der Thierarzneischule gebildet wurden.

Kleemeistereien sind in Gaildorf und Egelsbach; 2 weitere Kleemeistereien sind in den letzten Jahren eingegangen und die betreffenden Bezirke der Kleemeisterei Gaildorf zugetheilt worden.

Ein Beerdigungsplatz in der Umgebung des Kirchengebäudes ist nur noch in Münster.

Ein eigenes Krankenhaus findet sich nicht im Bezirk, ebenso wenig ein besonder eingerichtetes Lokal zu Aufbewahrung von Geisteskranken. In dringenden Fällen werden die geisteskranken Bezirksangehörigen in dem Armen- und Kranken-Haus zu Gaildorf untergebracht.


2. Sicherheits-Polizei.

Stationen für Gefangenen-Transporte sind in Gaildorf und Gschwend; es bestehen aber keine besondere Stationsgefängnisse, sondern es werden zu diesem Zweck das Oberamtsgefängniß in Gaildorf und das Arrestlokal in Gschwend benützt. Die Zahl der Gefangenen-Transporte betrug in den Jahren 1846–1851 durchschnittlich auf der Station Gaildorf 224 im Jahr, auf der Station Gschwend 160. In allen Amtsorten sind heizbare, mit Lagerstätten und sonstigen Requisiten versehene, Arrestlokale eingerichtet.

In den größeren Gemeinden ist neben dem Gemeindediener ein eigener Polizeidiener aufgestellt; in den meisten Gemeinden ist aber die Polizeidienerstelle mit der des Gemeindedieners vereinigt. Nach einem Amtsversammlungs-Beschlusse erhalten diese für die von ihnen zur Anzeige gebrachten Polizeivergehen, welche von dem Oberamt abgerügt werden, 1/3 der erkannten Geldbußen.

Von den 7 dem Oberamt zugetheilten Landjägern sind der Stations-Commandant mit 2 Mann in Gaildorf, auf der Ablösungs-Station Gschwend 1 Mann, ferner in Eschach, Unter-Gröningen und Ober-Roth je 1 Mann stationirt.

Seit neuerer Zeit sind zu Besorgung des Transports minder gefährlicher Arrestanten in Gaildorf 3 und in Gschwend 2 bewaffnete Civil-Condukteure aufgestellt.


3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ein Ortsbauplan ist blos für die Gemeinde Gaildorf gefertigt.

Die Zahl der in den Jahren 1830–1852 im Oberamt neuaufgeführten Gebäude beträgt 565.

Die Oberfeuerschau wird von dem – von der Amtskörperschaft besoldeten – Amtsbaumeister vorgenommen, welchen bei der Visitation ein | Mitglied des Gemeinderaths als Urkundsperson begleitet. Das Geschäft der Kaminreinigung in dem Bezirk ist 2 Kaminfegern übertragen, wovon der eine den Wohnsitz in Gaildorf hat, während dem andern, mit dem Wohnsitz in Eschach, der sogenannte obere Bezirk zugewiesen ist.

Mit Feuerlöschgeräthschaften sind sämmtliche Gemeinden versehen. Fahr-Feuerspritzen (Eigenthum der Amtskörperschaft) sind aufgestellt: in Gaildorf, Gschwend, Michelbach, Eschach, Ober-Roth, Ober-Sontheim, Sulzbach und Unter-Gröningen. Für die Gemeinde Ruppertshofen wird dermalen eine solche angeschafft. Die Zahl der in den Jahren 1840–1852 vorgekommenen Brandfälle beträgt 52, wovon jedoch nur wenige von Bedeutung waren.

Die Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaften, von welchen gegenwärtig 4 im Oberamtsbezirke Agenten aufgestellt haben, werden in neuerer Zeit mehr, als früher, benützt. Die Zahl der Versicherten belauft sich auf 322 Personen, wovon 320 auf die württembergische Privatversicherungs-Gesellschaft kommen.


4. Gewerbspolizeiliche Anstalten.

Das Eichen und Pfechten der Maße und Gewichte der Gewerbenden wird im ganzen Oberamtsbezirk von den in der Oberamtsstadt aufgestellten Eichern und Pfechtern besorgt, welche auch die periodischen Visitationen der Maße und Gewichte vornehmen. In Gschwend besteht außerdem eine Eichanstalt für Fässer.

In den meisten Getreidemühlen sind Wagen zum Wägen der Früchte aufgestellt


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Nach der Rechnung von 1850/51 beträgt das Vermögen der Oberamtskorporation 11.785 fl. 34 kr., der Schuldenstand dagegen 60.805 fl. 38 kr., wovon 52.650 fl. zu verzinsen sind. Der Abmangel belauft sich daher auf 49.020 fl. 4 kr., hauptsächlich wegen der vielen obenerwähnten Straßenbauten.

Das Betriebskapital der Oberamtspflege ist auf 3000 fl. festgesetzt. Die durch den Oberamtspfleger einzuziehende Staatssteuersumme betrug auf 1850/51 26.643 fl. 57 kr.

Zu Deckung der Bedürfnisse der Amtskörperschaft muß alljährlich zu einer nicht unbedeutenden Amtsschadens-Umlage geschritten werden, welche im Jahr 1850/51 die Summe von 19.000 fl. betrug.

| An Activ-Capitalien waren vorhanden: 1817 0, 1838 2000 fl., an Passiven 1817 57.534 fl., 1838 77.664 fl.; der Amtsschaden war 1816/17 14.259 fl., 1826/27 23.038 fl., 1837/38 18.066 fl.

An Gebäuden und Liegenschaft besitzt die Amtskörperschaft:

1) Das Rathhaus in Gaildorf, mit 64 Ruthen Garten, der Zwinger genannt.

2) Das Gefängnißgebäude sammt Thorhaus, daselbst 1822 mit der Stadt gemeinschaftlich erbaut, und

3) die Kleemeisterhütte in Egelsbach, 1832 erbaut.


B. Gemeindepflegen.
(Siehe Tab. III.)

Nach den neuesten Rechnungen beträgt das Grundeigenthum der politischen Gemeinden nur 2663/8 Morgen, da außer Gaildorf, Geifertshofen, Gschwend, Ober-Sontheim und Sulzbach keine derselben solches besitzt.

Das Activ-Vermögen derselben ist an verzinslichen Capitalien 022.391 fl.
an sonstigen Forderungen 079.118 fl.
101.509 fl.
auf welchen an verzinslichen Schulden 43.682 fl.
auf welch an unverzinslichenSchu 11.921 fl.
055.603 fl.
haften.
Die Einkünfte betragen, ohne die Gemeinde-Umlagen, 012.325 fl.
     die Ausgaben 029.679 fl.
     die Gemeinde-Umlagen 017.280 fl.
     die Amts-Umlagen 017.195 fl.
Die meisten verzinslichen Activ-Capitalien besitzen Laufen, Unter-Roth und Michelbach, keine solche Gaildorf und Hausen. Die meisten verzinslichen Schulden haben Gschwend, Laufen und Vorder-Steinenberg; schuldenfrei sind Eschach, Eutendorf, Geifertshofen, Hausen, Hütten, Michelbach, Mittel-Fischach, Ober-Fischach, Ober-Roth, Ödendorf, Unter-Gröningen, Unter-Roth und Vichberg. Die meisten Einkünfte haben Gaildorf, Ober-Sontheim und Ober-Roth; die wenigsten Ober-Gröningen, Ruppertshofen und Laufen. Amts- und Gemeinde-Umlagen müssen überall gemacht werden; am Größten sind die Gemeinde-Umlagen in Gaildorf, Sulzbach und Ober-Roth, am Kleinsten in Eutendorf, Mittel-Fischach und Ober-Sontheim. Beiderlei Umlagen zusammengenommen sind gegenüber der Staatssteuer überall größer; in Laufen sind sie nach diesem Verhältniß am Höchsten, in Gschwend, Hütten und Sulzbach beinahe | dreimal größer als die Staatssteuer. Die Ortsvorsteher Hartmann in Ober-Sontheim, Sperrle in Geifertshofen, Köngeter in Frickenhofen und Kopp in Gschwend verdienen in Beziehung auf ihre Amtsverwaltung lobendes Anerkenntniß.

Was die Gemeindeverwaltung in früheren Jahren betrifft, so betrugen die verzinslichen Activ-Capitalien 1817 2971 fl., 1838 14.313 fl.; die verzinslichen Passiv-Capitalien 1817 565 fl., 1838 1400 fl.; die Rückstände bei den Steuerpflichtigen 1817 68.871 fl., 1838 2799 fl., die Gemeinde-Umlagen 1816/17 4289 fl., 1828/29 10.560 fl., 1837/38 12.476 fl.

Übrigens ist zu bemerken, daß die Real-Gemeinderechte früher allgemein waren und erst in neuerer Zeit aufgelöst worden sind, mit Ausnahme von Ödendorf mit Parzellen, Eutendorf mit Groß- und Klein-Altdorf, Unter-Roth und Münster, Alt-Schmidelfeld und der Gemeindebezirke Ober-Fischach und Mittel-Fischach, wo sie noch bestehen, und, hinsichtlich des Vermögens und der damit verbundenen Lasten, die privatrechtliche Natur vorherrscht, daher auch die Besitzer der Real-Gemeinderechte die jährliche Rechnung über dieselben unter sich abmachen. Die Allmanden-Vertheilung ist, mit Ausnahme einiger kleinen Weiler, überall durchgeführt, indem bloß ein bestimmter Theil zu Ernährung des Farren und einige Waldstücke zu Bestreitung der Weg- und Brunnen-Unterhaltungskosten vorbehalten worden sind. Sie hatte vor etwa 80 Jahren begonnen und es war ihr von Seiten der vormaligen Limpurg’schen Regierung eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden, wovon die aufgenommenen Verhandlungen oder „Gemeinde-Lagerbücher“ zeugen, welche auch gewisse Statuten für die Gemeindeverfassung enthalten. (Vergl. auch O.A.-Beschr. Hall, S. 101.)


C. Stiftungspflegen.
(Vergl. Tab. III.)

Das Vermögen sämmtlicher Stiftungspflegen des Bezirks betrug nach den neuesten Abschlüssen

     an Grundeigenthum 002955/8 Morg.
     an Capitalien 64.282 fl.
die Schulden derselben beliefen sich auf 13.520 fl.

Die Jahreseinkünfte der Stiftungspflegen sind zu 7338 fl., deren jährliche Ausgaben zu 9425 fl. berechnet.

Das größte Capital-Vermögen besitzen die Stiftungspflegen zu Ober-Fischach und Geifertshofen. Bedeutendes Grund-Vermögen hat nur Ober-Fischach. Überhaupt ist anzumerken, daß in den meisten Gemeinden öffentliche Fonds für Armenzwecke mehr oder weniger fehlen, daher | in dieser Hinsicht, da auch das Gemeinde-Vermögen im Allgemeinen unbedeutend ist, die Last auf die Gemeindeangehörigen umzulegen ist.


4. Kataster und Steuern.[2]
(Vergl. Tab. III.)

Gegenstand des Oberamts-Katasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1849/50:

Grundeigenthum, zu einem Reinertrag eingeschätzt von 221.433 fl. 40 kr.
Grundgefälle, in dem steuerpflichtigen Jahresbetrag berechnet von 2921 fl. 15 kr.
Gebäude, nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von 1.382.671 fl. 0kr.
Gewerbe, zu einer jährlichen Steuersumme eingeschätzt von 3125 fl. 01 kr.
Die umgelegten direkten Staatssteuern betrugen im Jahr 1849/50 für den ganzen Bezirk 23.131 fl. 15 kr.
davon auf Grundeigenthum zu 17/24 18.456 fl. 15 kr.
daon au Gefälle 243 fl. 15 kr.
daon au Gebäude zu 4/24 2508 fl. 15 kr.
daon au Gewerbe zu 3/24 1924 fl. 15 kr.
Es fallen somit in den Bezirk durchschnittlich auf 1 geographische | Q.-Meile 3404 fl. 7 kr. und auf 1 Einwohner 50,5 kr. direkte Staatssteuer.

An indirekten Abgaben wurden im Durchschnitt der drei Jahre 1847/50 jährlich erhoben:

1) an Wirthschafts-Abgaben:
vom Wein und Obstmost 5829 fl. 27 kr.
vom Branntwein:
     a. Ausschanks-Abgaben 0833 fl. 30 kr.
     b. Fabrikationssteuer 0266 fl. 07 kr.
vom Bier (Malzsteuer) 3390 fl. 52 kr.
2) an Accise:
von Güterveräußerungen 2124 fl. 0
von Lotterien 0027 fl. 03 kr.
von Markt- u. Handels-Waaren von Ausländern 0012 fl. 21 kr.
3) Hunde-Auflage einschließlich des gesetzlichen Antheils der
Ortsarmenkassen von 562 Hunden
0572 fl. 52 kr.

  1. Maß und Gewicht im Limpurgischen war dem Hallischen gleich. Vgl. O.A.-Beschr. Hall, S. 99.
  2. Was die bis 1806 bestandenen Steuern in den Limpurg’schen Herrschaften betrifft, so sind hervorzuheben: die Kammersteuer, welche von der Herrschaft beim Verkaufe von Domanialgütern angesetzt worden ist; die Pfingst- und Mathäi-Schatzung, auch ordinari oder herrschaftliche Kammerschatzung genannt, welcher alle Gebäude, Feldgüter und Gewerbe in der Art unterlagen, daß von jedem 100 fl. Steuer-Capital je 30 kr. zu einem Umschlag für die Herrschaft erhoben wurde (es wurden jährlich 1, 2 bis 3 Umschläge gemacht). Daneben bestand noch eine Pflegschafts-Schatzung, bestehend in 30 kr. von je 100 fl. Capital pflegschaftlichen Vermögens. Verschieden hievon war die Extra oder landschaftliche Schatzung, dessen Anlagekapital etwas geringer war und welche von den „Landschafts-Kassieren“ zu Bestreitung der sogenannten Kriegskosten erhoben wurde (Limpurg hatte übrigens keine Landschaft oder Landstände). An indirekten Steuern bestanden: Umgeld, 3 Maß vom hällischen (in 29–30 Schenkmaßen bestehenden) Eimer; Brennhafen-Gelder, Zölle aller Art, zu Land und auf dem Kocher, Guldenzoll von verkauftem Vieh, sowie Concessions-Gelder verschiedener Art. Für aufgehobene Kammersteuer, Pfingst- und Mathäi-Schatzung und Umgeldsgefälle wurden die Standesherren aus der Staatskasse entschädigt, soweit solche Abgaben als frühere Kammer-Einkünfte sich darstellten, welche neben den Contributionen für Reichs- und Kreis-Prästanden erhoben wurden.
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